Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen

Gz: AK, WFB 9010-01 (10-3.4)
GRDrs 1070/2009
Stuttgart,
11/30/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Haushaltssicherungskonzept 2009 - Erfüllungsgrad der Einsparquote der Referate und Ämter sowie Anrechung der Stellenbesetzungssperre unter Berücksichtigung der Wirksamkeit

Beantwortung / Stellungnahme


Auf die Anmerkung von Frau StR’in Ripsam, dass das Referat StU nach Anlage 1 der GRDrs 849/2009 nur rund ein Drittel seiner Einsparquote erbracht hat, hat die Verwaltung angeboten, in einer Übersicht darzustellen, in welchem Umfang die Ämter die vorgegebene HSK-Quote durch ihre Vorschläge zum Stand der Einbringung des Haushaltsplans und des Haushaltssicherungskonzepts 2009 (HSK), 8. Oktober 2009, erbracht haben, unter Einbeziehung der ämterübergreifenden Maßnahmen und der Stellenbesetzungssperre, die unterschiedliche Ausnahmen vorsieht.



1. Erfüllungsgrad der Einsparquote der Referate / Ämter

Aus der beigefügten Kurzübersicht (vgl. Anlage 1.1) kann der Erfüllungsgrad der Einsparquote der Referate / Ämter entnommen werden. Detailinformationen zu Personalausgaben, Sachausgaben und Zuschüsse sowie fehlender Einsparbetrag können der
Anlage 1.2 entnommen werden. In die Darstellung sind auch die Beträge der ämterübergreifenden Maßnahmen eingeflossen, soweit sie den Ämtern zugeordnet werden konnten (z.B. Erhöhung von Verwaltungsgebühren). Ergänzend wurde bei allen Ämtern anteilig die zu erwartende Einsparsumme aufgrund der Stellenbesetzungssperre
(4.080.000 € pro Jahr) zugerechnet. Diese Zurechnung steht unter der Prämisse, dass sowohl Fluktuation als auch Wirksamkeit der Sperre bei allen Ämtern gleichmäßig erfolgt. Die Aufteilung der Einsparungen richtet sich nach der Anzahl der Stellen, die tatsächlich unter die Stellenbesetzungssperre fallen.



Zu den Einsparquoten ist im Einzelnen folgendes anzumerken:


· Bürgermeisteramt (BMA), Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser (AK) und Haupt- und Personalamts (10): Die Ausgabenvolumina des Bürgermeisteramts und des Haupt- und Personalamts, die Grundlage für die Errechnung der Einsparquote waren, mussten in einigen Bereichen neu zugeordnet werden.

Dazu wurden die Bereiche, die irrtümlich dem Amt 10 zugeordnet waren, dem BMA zugeordnet. Dazu gehören hauptsächlich die Stabsabteilung Integrationspolitik (S-IP),
Gesamtpersonalrat (GPR), der Arbeitsmedizinische Dienst (AK/AM) und der Arbeits-
sicherheitstechnische Dienst (AK/Si) sowie das Kompetenzzentrum Stuttgarter
Bildungspartnerschaft (L/OB-BiP). Unterm Strich bleibt die Summe der Einsparungen für AK und BMA zusammen gleich hoch wie die Einsparsumme für AK, die in der GRDrs 849/2009 genannt ist. Allerdings sinkt durch die Umverteilung die Einsparquote beim
Amt 10, wohingegen die Quote beim BMA entsprechend steigt. Dies ist nicht zuletzt auch dadurch gerechtfertigt, dass die Einsparvorschläge aus den Bereichen S-IP, GPR, AK/AM und AK/Si sowie L/OB-BiP in der GRDrs 849/2009 beim BMA berücksichtigt sind.

Nachdem Referat AK auf die Organisationseinheiten des BMA keinerlei Steuerungseinfluss hat, wurde das BMA getrennt dargestellt.


· Referat Soziales, Jugend und Gesundheit (SJG):

Wie in der GRDrs 849/2009 ausgeführt und in der 1. Lesung ergänzt, wird für die Aufgabenbereiche des Jugendamts und des Gesundheitsamts vorgeschlagen, externe Gutachten in Auftrag zu geben, mit denen unter Berücksichtigung von Vergleichswerten anderer Großstädte der Aufgabenzuschnitt, die Organisationsstruktur sowie die Personal-, Sach- und Zuschussmittelausstattung geprüft werden sollen. Diese beiden Ämter haben im Rahmen ihrer Rückmeldungen Maßnahmenvorschläge unterbreitet, die letztlich nicht aufgegriffen wurden. Um konsequent in der Darstellung zu bleiben, können die von den
beiden Fachämtern gemachten Vorschläge nicht mit Einsparsummen ausgewiesen werden. Die Höhe der Einsparsumme ist deshalb vorläufig offen gelassen.

Mit der GRDrs 877/2009 hat die Verwaltung hierzu dem Verwaltungsausschuss am 13./18.11.2009 den Beschlussantrag vorgelegt, die Verwaltung zu beauftragen, eine externe Untersuchung für das Jugendamt, das Gesundheitsamt und das Sozialamt auszuschreiben und zu vergeben. Verabredungsgemäß wurde die Entscheidung darüber bis zur 2.Lesung respektive bis zur 3. Lesung zurückgestellt. Die Verwaltung geht davon aus, dass über die Einbeziehung eines externen Gutachters mindestens in Höhe der unterbreiteten Konsolidierungsbeiträge sachgerechte Vorschläge erarbeitet werden können.


· Einsparvorschläge der Verwaltung, die nach dem Ergebnis der Beratungen in der 1. Lesung nicht weiter zu verfolgen sind

Wie eingangs ausgeführt, spiegelt die Übersicht die von den Ämtern gemachten Einsparvorschläge, mit Stand 8.10.2009, wieder, sofern die Verwaltung sie als umsetzungsfähig



betrachtet hat. Eine Anpassung der Übersicht entsprechend dem vorläufigen Ergebnis der Beratungen in der 1. Lesung, ist nicht erfolgt.


Eine Aktualisierung des HSK 2009, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beratungen der 1. und 2. Lesung erfolgt für die Sitzung des Gemeinderats am 17. Dezember 2009.


2. Stellenbesetzungssperre

Unter der Rubrik ämterübergreifende Einsparquote im Bereich Personalkosten weist die GRDrs 849/2009 (siehe Seite 13 oben der Anlage 1) eine ämterübergreifende Einsparquote in Höhe von 6.820 T€ aus.

Diese setzt sich wie folgt zusammen:

Stellenbesetzungssperre (12 Monate)
4.080
Stellenabbau aufgrund Refinanzierung Altersteilzeit
1.665
Wegfall der 15 „Poolstellen“ für Wiedereinsteiger-/innen
750
Einschränkung bei Weiterbeschäftigungen nach
Ausbildungsabschluss
200
Kürzung von freiwilligen Personalleistungen
125
Summe Personalausgaben
6.820


Der Gemeinderat hat am 17.09.2009 der Eilentscheidung des Herrn Oberbürgermeisters vom 03.08.2009 zur Anordnung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre für das Haushaltsjahr 2009 gemäß § 29 GemHVO zugestimmt. Die haushaltswirtschaftliche Sperre umfasst auch eine Stellenbesetzungssperre von 6 Monaten (vgl. GRDrs 748/2009).

Mit Rundschreiben des Oberbürgermeisters Nr. 08/2009 wurde die v.g. Eilentscheidung vom 03.08.2009 den Ämtern und Eigenbetrieben bekanntgegeben. Mit diesem Rundschreiben wurde die Stellenbesetzungssperre konkretisiert.

Von der Stellenbesetzungssperre sind die folgenden Stellen bzw. Bereiche generell ausgenommen:


1. Stellen, die mit Nachwuchskräften im erlernten Beruf, bis zu 6 Monate im Anschluss an die Ausbildung, besetzt werden;

2. Stellen, die nach Ablauf der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, nach Ablauf der Elternzeit/des Erziehungsurlaubs oder der Beurlaubung aus familiären Gründen frei geworden sind;



3. Stellen, die nach Wegfall des Befristungsgrundes mit der bisher befristet beschäftigten Kraft unbefristet besetzt werden sollen;

4. Stellen, die mit städtischen Beschäftigten besetzt werden, deren Arbeitsplätze z. B. durch Konsolidierungs- bzw. Organisationsmaßnahmen, die Schließung von Einrichtungen oder die Übertragung von Aufgaben auf Dritte wegfallen;

5. Heimleitungen, Pflege- und hauswirtschaftliches Personal des Eigenbetriebs Leben und Wohnen;

6. Sozialpädagogisches und hauswirtschaftliches Personal der Kindertageseinrichtungen sowie der stationären Einrichtungen der Erziehungshilfen;

7. Personal in der Verlässlichen Grundschule beim Schulverwaltungsamt;

8. Pflegerische Kräfte an Schulen für Geistig- und Körperbehinderte;

9. Alleinsekretärinnen in Schulen;

10. Personal, das nach Dienstplänen arbeitet, insbesondere der Eigenbetriebe und der Feuerwehr;

11. Hausmeisterinnen und Hausmeister. Darüber hinaus können die Referate AK und WFB einvernehmlich Ausnahmen von der Stellenbesetzungssperre im Einzelfall zulassen, sofern eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben nicht mehr möglich ist bzw. eine unzumutbare Arbeitsbelastung entstehen würde.

Die Ziffern 1 – 4 der Allgemeinen Ausnahmen gelten für alle Ämter gleichermaßen. Die Ziffern 5 – 11 nehmen bestimmte Berufsgruppen von der Stellenbesetzungssperre aus, dadurch werden insbesondere die Ämter Jugendamt, Schulverwaltungsamt und die Branddirektion durch das Instrumentarium der Stellenbesetzungssperre weniger stark belastet.

Die als Anlage 2 beigefügte Tabelle zeigt die Wirksamkeit der Stellenbesetzungssperre und die anteilig zu erwartende Einsparsumme für jedes Amt unter der Prämisse, wie eingangs ausgeführt, dass sowohl Fluktuation als auch Wirksamkeit der Sperre (4.080.000 € pro Jahr) bei allen Ämter gleichmäßig erfolgt.



3. Reduzierung des allgemeinen Geschäfts- und Betriebsaufwands bis zu 15 %

Das Haushaltssicherungskonzept sieht im Bereich der ämterübergreifenden Maßnahmen auch eine Reduzierung des allgemeinen Geschäfts- und Betriebsaufwands um 15 % vor, ausgenommen die aufgabenspezifischen Betriebskosten der Sozialeinrichtungen und Schulen. Die Einsparvorgabe entspricht netto 3,1 Mio. EUR (brutto 8,4 Mio. EUR abzüglich der für diesen Kostensektor bereits benannten Ämtervorschläge von 5,3 Mio. EUR).




Bei der Zuordnung der Einsparvorgabe zu einzelnen Ämtern ist insbesondere zu berücksichtigen, im welchem Maß die Ämter bereits Vorschläge vorgelegt und ihre Einsparquote erfüllt haben. Zur Konkretisierung dieser HSK-Maßnahme sind zunächst noch weitere Untersuchungen notwendig.







Klaus-Peter Murawski Michael Föll
Bürgermeister Erster Bürgermeister



Vorliegende Anträge/Anfragen

Anmerkung von Frau StRätin Ripsam im RSA








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Anlage2 zur GRDrs 1070_2009 Stand 26.11.09.doc
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Anlage_1_GRDrs1070_2009überarbeitet_2.12.09,14.00.xls