Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 902/2009
Stuttgart,
10/29/2009


Haushaltssicherungskonzept 2009; Neugestaltung der FamilienCard



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich04.11.2009

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

1. Städtisches Vergünstigungssystem FamilienCard

Mit der FamilienCard als Guthaben-Chipkarte sowie deren Funktion als Ausweis können Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre mit einem Guthaben von 90 EUR kulturelle, schulische und sportliche Angebote in Stuttgart erschließen. Die FamilienCard gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wird in den Bürgerbüros und in den Bürgerinfostellen der Bezirksämter nach Vorlage eines Einkommensnachweises (i. d. R. letzter Steuerbescheid) ausgegeben bzw. mit dem Kartenguthaben aufgeladen. Seit 2001 erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien mit bis zu 3 Kindern mit einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 70.000 EUR (bis 2006: 82.000 EUR) die FamilienCard. Familien mit 4 und mehr Kindern erhalten die FamilienCard ohne Einkommensgrenze. Seit dem Jahr 2007 beträgt das Kartenguthaben 90 EUR (bis 2006: 60 EUR).

Zusätzlich zum Guthaben wird für die Karteninhaber 20 % Ermäßigung auf die Gebühren der Musikschule und 20 % Nachlass auf die Elternbeiträge der Stadtranderholung (Waldheime) gewährt.

Das Kartenguthaben kann derzeit bei 240 Akzeptanzstellen in Stuttgart eingelöst werden.

Die Lieferung der Abbuchungsgeräte und der Chipkarten sowie die Abrechnung des Guthabens mit den Akzeptanzstellen übernimmt die Firma Sodexo Pass GmbH, Frankfurt, seit 2001. Der Vertrag mit der Firma Sodexo Pass GmbH läuft bis Ende 2010; die Firma wird das System danach erklärtermaßen nicht weiter fortführen. Die Firma Sodexo Pass GmbH erhält für die Abrechnung der Abbuchungen vom FamilienCard-Guthaben mit den Akzeptanzstellen und dem Sozialamt jährlich ein Entgelt von 2,59 EUR pro Chipkarte je Kalenderjahr. Auf der Basis von 60.000 Karten x 2,59 EUR beträgt der jährliche Aufwand 155.400 EUR.

Jährlich sind ca. 53.000 FamilienCards mit einem Gesamtguthaben von rd. 4,7 Mio. EUR im Umlauf. Erfahrungsgemäß werden lediglich ca. 75 % der Guthaben in Anspruch genommen, sodass der finanzielle Aufwand jährlich ca. 3,5 -– 3,9 Mio. EUR beträgt. Der Haushaltsansatz für die FamilienCard im Teilhaushalt des Sozialamts im Amtsbereich „5003180 - Sonstige soziale Hilfen und Leistungen“ beträgt 3,9 Mio. EUR.

Die Verwendung des FamilienCard-Guthabens ist in einer Synopse der Vergünstigungssysteme „Bonuscard“ und „FamilienCard“ dargestellt, vgl. Anlage 2.


2. Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2010/2011

Die Sozialverwaltung hat auf der Grundlage des Rundschreibens 09/2009 zur Haushaltskonsolidierung folgende alternativen Maßnahmen benannt, um den Vorgaben der Haushaltssicherung zu entsprechen:

· Alternative 1: Reduzierung des FamilienCard-Guthabens von 90 auf 60 EUR, Wenigerausgaben von 1,5 Mio. EUR; diese Alternative wurde mit den Haushaltsanträgen Nr. 445/2009 – „Korrekturen Haushaltskonsolidierungskonzept – Familiencard“ von der CDU-Gemeinderatsfraktion und Nr. 467/2009 „FamilienCard und Bonuscard“ von der SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt.

· Alternative 2: Reduzierung des Berechtigtenkreises auf Bonuscard-Berechtigte (d. h. ca. 21.000 Kinder und Jugendliche), jedoch Beibehaltung des Guthabens von 90 EUR, Wenigerausgaben von 2,5 Mio. EUR; dies entspricht dem Verwaltungsvorschlag im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts (GRDrs 849/2009).

· Alternative 3: Reduzierung des Guthabens von 90 auf 60 EUR und gleichzeitige Reduzierung des Berechtigtenkreises auf Bonuscard-Berechtigte, Wenigerausgaben von 2,9 Mio. EUR.


In der Sitzung des Reform- und Strukturausschusses am 14.10.2009 wurde die Sozialverwaltung beauftragt, die drei Alternativen umfassend zu beschreiben und die finanziellen Auswirkungen darzustellen. Bei den drei Alternativen sollen weitere Abstufungen des Guthabenbetrages von 90 EUR auf 80 EUR, 70 EUR, 60 EUR und 50 EUR berechnet und die Einsparungen ausgewiesen werden. Im Ausführlichen Bericht, vgl. Anlage 1, sind die Alternativen 1 bis 3 und die unterschiedlichen Guthabenbeträge dargestellt.

Daneben wird auch aufgezeigt, dass personelle Auswirkungen erst bei Wegfall der FamilienCard in der jetzigen Form denkbar sind.

Weitere Alternativen wurden von der Gemeinderatsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN mit Antrag Nr. 368/2009 „Soziales: Stärkung von Familien in Stuttgart; Kinderschutz“ sowie der Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler mit Antrag Nr. 537/2009 „FamilienCard“ vorgeschlagen. Auch diese Alternativen werden in Anlage 1 im Einzelnen dargestellt.


3. Einnahmeminderungen bei städtischen Diensten und Einrichtungen sowie bei Externen durch die Bonuscard

Nachdem im Rahmen der Debatte über die Zukunft der Stuttgarter Vergünstigungssysteme für Kinder und Jugendliche auch der finanzielle Aufwand für die Bonuscard angesprochen wurde, ist auf folgendes hinzuweisen: Welche Einnahmeminderungen sich bei den verschiedenen städtischen Einrichtungen und Externen ergeben, lässt sich in der Gesamtheit nicht darstellen, weil diese zu erheblichen Teilen nicht buchhalterisch nachgehalten bzw. ausgewiesen werden. Lediglich im Rahmen der „Stuttgarter Netze für alle Kinder“ wurden für bestimmte Angebote Erhebungen vorgenommen; hierzu ist auf die GRDrs 700/2009 „Stuttgarter Netze für alle Kinder“ zu verweisen.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

---
Haushaltsanträge Nr. 368/2009 Bündnis90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion,
Nr. 445/2009 CDU-Gemeinderatsfraktion, Nr. 467/2009 SPD-Fraktion, Nr. 537/2009
FW-Gemeinderatsfraktion, Nr. 589/2009 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft,
Nr. 627/2009 DIE REPUBLIKANER im Stuttgarter Gemeinderat





Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin





1. Ausführlicher Bericht
2. Synopse der Vergünstigungssysteme
3. Beschreibung der Bonuscard

Anlage 1 zur GRDrs 902/2009


Ausführlicher Bericht:

1. FamilienCard und Bonuscard

FamilienCard und Bonuscard lösten auf der Grundlage des Beschlusses des Gemeinderats vom 24. März 2000, GRDrs 346/2000 „Zielbeschluss zur Weitentwicklung des Familien- und Sozialpasses“, und des Verwaltungsausschusses vom 18. Oktober 2000, GRDrs 820/2000 „Kinder- und familienfreundliches Stuttgart – FamilienCard“, zum Jahreswechsel 2000/2001 das bisherige Vergünstigungssystem Familien- und Sozialpass ab. Eine Weiterentwicklung bzw. Verbesserung der Leistungen der FamilienCard erfolgte im Jahr 2006 mit Wirkung ab 2007 (GRDrs 601/2006). Die Leistungen der Bonuscard wurden zuletzt im Jahr 2008 mit der GRDrs 746/2008 „Stuttgarter Netze für alle Kinder“ wesentlich verbessert.

1.1 FamilienCard

Mit der FamilienCard in Form einer Guthaben-Chipkarte können sich Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre mit einem jährlichen Guthaben von 90 EUR kulturelle, schulische und sportliche Angebote in Stuttgart erschließen. Daneben dient die FamilienCard als Ausweis für verschiedene Vergünstigungen. Die FamilienCard gilt jeweils für ein Kalenderjahr und wird in den Bürgerbüros sowie den Bürgerinfostellen der Bezirksämter nach Vorlage eines Einkommensnachweises (i. d. R. Steuerbescheid) ausgegeben bzw. bereits vorhandene Karten werden neu mit dem Guthaben aufgeladen. Seit 2007 erhalten Kinder und Jugendliche von Familien mit bis zu 3 Kindern bei einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 70.000 EUR, für Familien mit 4 und mehr Kindern ohne Einkommensgrenze eine FamilienCard, außerdem wurde das Kartenguthaben von 60 EUR auf 90 EUR erhöht.

Zusätzlich erhalten die FamilienCard-Inhaber 20 % Ermäßigung auf die Gebühren der Musikschule und 20 % Preisnachlass auf die Elternbeiträge der Stadtranderholung (Waldheime). Das FamilienCard-Guthaben wird überwiegend für folgende Angebote eingesetzt (Werte des Jahres 2007) vgl. auch die Synopse der Vergünstigungssysteme „Bonuscard“ und „FamilienCard“, Anlage 2:

Städtische Bäder
Wilhelma
Schulische Angebote
Rückerstattung von
Sportvereinsbeiträgen
Angebote von Sportvereinen
1.684.878,56 EUR (47,4 %)
557.262,36 EUR (15,7 %)
424.309,65 EUR (11,9 %)

197.143,36 EUR (5,6 %)
115.670,04 EUR (3,3 %).
1.2 Bonuscard

Mit der Bonuscard gewährt die Landeshauptstadt Stuttgart in Form einer zusätzlichen freiwilligen Leistung ein differenziertes System von Vergünstigungen an Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten und an Bedürftige mit geringem Einkommen (sog. Schwellenhaushalte). Dem Berechtigtenkreis soll durch die Bonuscard als Sozialausweis ermöglicht werden, trotz finanzieller Einschränkungen am kulturellen, sportlichen und sozialen Leben der Landeshauptstadt Stuttgart teilzunehmen.

Die Bonuscard dient vor allem als Ausweis zur Inanspruchnahme von vergünstigten Eintrittspreisen, Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen bzw. zum Einkauf bei Sozialkaufhäusern oder Tafelläden. Insbesondere durch die GRDrs 746/2008 „Stuttgarter Netze für alle Kinder“ wurden die Vergünstigungen, die mit der Bonuscard beansprucht werden können, wesentlich erweitert.

Daneben erhalten Bonuscard-Inhaber einen Zuschuss in Form verbilligter Monatskarten des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS/SSB). Dieser beträgt für das 9-Uhr-Ticket und den Verbundpass für Senioren 15,50 EUR monatlich und für das 14-Uhr-Junior-Ticket 9,50 EUR. Der Zuschuss wird von der SSB direkt mit dem Sozialamt abgerechnet. Das Budget des Sozialamts für die Bonuscard in Höhe von 2,3 Mio. EUR (HHJ 2009) wird weit überwiegend für die Zuschüsse an die SSB verwendet.

Weitere finanzielle Aufwendungen durch die Bonuscard ergeben sich beim Sozialamt durch die Einschulungsbeihilfe in Höhe von 100 EUR für jedes eingeschulte Kind mit Bonuscard-Berechtigung. Der Aufwand hierfür betrug bis 15.10.2009 insgesamt 106.000 EUR. Darüber hinaus entstehen weitere städtische finanzielle Aufwendungen durch die Bonuscard vor allem durch den Wegfall von Gebühreneinnahmen, z. B. für Kindertagesstätten, Waldheimaufenthalte, Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten. Diese Aufwendungen werden jedoch nicht mit dem Sozialamt abgerechnet.

Mit Stand vom 30.09.2009 befinden sich 62.892 Bonuscards im Umlauf; bis zum Jahresende kann der Kreis der Karteninhaber auf 64.400 ansteigen.

Überschneidungen der Vergünstigungen mit der FamilienCard bzw. der Bonuscard sind in Anlage 2 dargestellt. Ein Überblick über das vollständige Angebot der Bonuscard ergibt sich aus Anlage 3.


2. Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen

2.1 Alternativen zur Neugestaltung der FamilienCard

Bei den folgenden Berechnungsalternativen 1 bis 3 wird von diesen Werten ausgegangen:

- geschätzte Anzahl von 53.000 FamilienCards in 2010
- Nutzungsgrad des Guthabens: 74 %
- geschätzte Zahl der Bonuscard-berechtigten Kinder und Jugendlichen: 21.000

Der Haushaltsansatz für die FamilienCard 2010/2011 beträgt 3,9 Mio. EUR.


Anzahl Berechtigte (geschätzt)GuthabenVoraussichtl. Finanzbedarf (Anzahl Berechtigte x Guthaben x Ausnutzungsgrad)Weniger-ausgaben (Planansatz abzgl.
vorauss. Finanzbedarf)
Hierzu eingegangene Haushaltsanträge
Alternative 1: Reduzierung des Guthabens auf 60 EUR bei gleichbleibender Berechtigtenzahl
53.000
60
2.353.200
1.546.800
445/2009 (CDU); 467/2009 (SPD)
Alternative 1a: Reduzierung des Guthabens auf 50 EUR bei gleichbleibender Berechtigtenzahl
53.000
50
1.961.000
1.939.000
---
Alternative 2: Reduzierung der Berechtigtenzahl auf Bonuscard-Berechtigte bei gleichbleibendem Guthaben
21.000
90
1.398.600
2.501.400
537/2009, 2. Stufe (FW), s.u. Altern. 5
Alternative 3: Reduzierung der Berechtigtenzahl auf Bonuscard-Berechtigte und Reduzierung Guthaben auf 60 EUR
21.000
60
932.400
2.967.600
---
Alternative 3a: Reduzierung der Berechtigtenzahl auf Bonuscard-Berechtigte und Reduzierung Guthaben auf 50 EUR
21.000
50
777.000
3.123.000
---
Alternative 3b: Reduzierung der Berechtigtenzahl auf Bonuscard-Berechtigte und Reduzierung Guthaben auf 70 EUR
21.000
70
1.087.800
2.812.200
---
Alternative 3c: Reduzierung der Berechtigtenzahl auf Bonuscard-Berechtigte und Reduzierung Guthaben auf 80 EUR
21.000
80
1.243.200
2.656.800
---
Pauschalkürzung (ohne Präzisierung)
1.300.000
627/2009 (REP)

Alternative 4:
Mit Haushaltsantrag Nr. 368/2009 „Soziales: Stärkung von Familien in Stuttgart; Kinderschutz“ wurden von der Gemeinderatsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN beantragt, die FamilienCard künftig so einzusetzen, dass sie Familien zugute kommt, die knapp oberhalb der Bonuscard-Berechtigung liegen. Eine detaillierte, wenn auch wegen der Kürze der Zeit sicherlich noch nicht ganz vollständige Darstellung erfolgt unten bei der Bewertung der Alternativen (Ziffer 2.2).

Alternative 5:
Die Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler hat mit HH-Antrag Nr. 537/2009 vorgeschlagen, die Einkommensgrenze der FamilienCard im Jahr 2010 zunächst auf 50.000 EUR bei gleichbleibendem Guthaben zu senken. Ab 2011 soll eine Reduzierung der Berechtigtenzahl auf die Bonuscard-Berechtigten vorgenommen werden. Dies hätte für 2010 folgende Berechnung zur Folge:

Anzahl Berechtigte (geschätzt)GuthabenVoraussichtl. Finanzbedarf (Anzahl Berechtigte x Guthaben x Ausnutzungsgrad)Weniger-ausgaben (Planansatz abzgl.
vorauss. Finanzbedarf)
Hierzu eingegangene Haushaltsanträge
Alternative 5: 2010 Reduzierung Einkommensgrenze auf 50.000 EUR bei gleichbleibendem Guthaben, ab 2011 wie Bonuscardberechtigung (entspricht Alternative 2)
35.300
90
2.350.980
1.549.020
537/2009, 2. Stufe (FW), s.u.


2.2 Bewertung der Alternativen

Zu Alternativen 1, 1a und 5 (1.Stufe):

Das Ausgabeverfahren für die FamilienCard bei den Bürgerbüros beim Amt für öffentliche Ordnung und den Bürgerinfostellen der Bezirksämter verändert sich nicht; es müssen als Einkommensnachweis Steuerbescheid, Gehaltsnachweis, Leistungsbescheid für eine Sozialleistung o. ä. vorgelegt werden. Die Prüfung des Hauptwohnsitzes und des Alters werden dort über einen Zugriff auf die Einwohnerdaten vorgenommen.

Zu Alternativen 2, 3 und 5 (2.Stufe):

Das Ausgabeverfahren für die FamilienCard vereinfacht sich unwesentlich durch die Vorlage der Bonuscard als Nachweis für die Berechtigung. Bei der Ausstellung und Aufladung der FamilienCard sind über die Einwohnerdaten der Hauptwohnsitz und das Alter festzustellen.

Bei allen Alternativen 1 bis 3 ist das Abrechnungsverfahren mit den Akzeptanzstellen, die Terminalausstattung, Vereinbarungen mit den Anbietern etc. bis Ende 2010 sicher gestellt. Bereits Anfang des Jahres 2010 ist in einem öffentlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren entweder eine dem bisher mit der Firma Sodexo praktizierten Verfahren vergleichbare Lösung für die Zukunft zu vereinbaren oder ein Nachfolgesystem zu entwickeln.

Zu Alternative 4:

Die FamilienCard-Berechtigung nur „knapp oberhalb“ der Einkommensgrenze der Bonuscard anzusetzen, wirft in der praktischen Umsetzung einige Schwierigkeiten auf.

Die Bonuscard-Einkommensgrenze für Schwellenhaushalte ist derzeit haushaltsgrößenspezifisch und auf Monats-Nettoeinkommen bezogen, während für die FamilienCard-Berechtigung die Haushaltsgröße (d. h. die Kinderzahl) keine Rolle spielt, sondern lediglich auf das Jahres-Bruttoeinkommen abgehoben wird. Die beiden Berechtigungskonzepte sind schwierig in Einklang zu bringen. Eine FamilienCard-Berechtigung knapp oberhalb der Bonuscard-Einkommensgrenze lässt sich bei Bezug auf das Bruttojahreseinkommen als Bemessungsgröße nicht mehr passgenau bzw. bedarfsgerecht feststellen.

So wäre beispielsweise eine 5-köpfige Familie (2 Erwachsene, 3 Kinder) mit 40.000 EUR Bruttojahreseinkommen bonuscardberechtigt, während die dreiköpfige Familie (2 Erwachsene, ein Kind) mit 40.000 EUR Jahreseinkommen weit über der Bonuscard-Einkommensgrenze läge.

Beide Berechtigungskonzepte müssten also in Übereinstimmung gebracht werden, indem die geltenden Bonuscard-Einkommensgrenzen für Schwellenhaushalte mit einem gewissen Aufschlag („knapp oberhalb“ der Bonuscard-Berechtigung) versehen werden und der Ermittlung der FamilienCard-Berechtigung zu Grunde gelegt werden. Da lt. HH-Antrag Nr. 368/2009 Bonuscard-Inhaber die FamilienCard künftig nicht mehr erhalten sollten, wäre als Untergrenze jeweils die Bonuscard-Einkommensgrenze anzusetzen.

Eine Einkommenstabelle bezüglich der FamilienCard-Einkommensgrenzen für Haushalte mit Erwerbstätigen würde beispielsweise folgendermaßen aussehen (hier wurde ein Aufschlag von 5 % auf die Bonuscard-Einkommensgrenze berechnet):


Haushalte mit Erwerbstätigen

Anzahl der Kinder
Alleinerziehende
Paare
Monats-Nettoeinkommen
von - bis
Monats-Nettoeinkommen
von - bis
Jahres-Bruttoeinkommen
von - bis
Untergrenze (EUR)
(entspr. Bonuscard)
zzgl. 5 % Aufschlag (EUR) = „knapp
oberhalb“
Untergrenze (EUR)
(entspr. Bonuscard)
zzgl. 5 %
Aufschlag (EUR) = „knapp oberhalb“
Untergrenze (EUR)
(entspr. Bonuscard)
zzgl. 5 % Aufschlag (EUR) = „knapp
oberhalb“
1
1.620
1.700
1.830
1.920
33.780
35.450
2
1.960
2.060
2.150
2.260
39.690
41.720
3
2.300
2.420
2.470
2.590
45.600
47.820
4
2.640
2.770
2.790
2.930
51.510
54.090
ab 5Zugangsberechtigung zu den jeweiligen Vergünstigungssystemen noch festzulegen

Eine entsprechende Tabelle (mit niedrigeren Einkommensgrenzen) gibt es auch für Haushalte ohne Erwerbstätige (vgl. Anlage 3, S. 2).

Statistische Daten zur Einkommensverteilung gestaffelt nach Anzahl der Kinder liegen lt. Auskunft des Statistischen Amts nicht vor, sodass die Anzahl der Kinder mit FamilienCard-Berechtigung nach der obigen Einkommensberechnung nur grob geschätzt werden kann.

Im o. a. Berechnungsbeispiel wäre mit rd. 23.000 Kindern zu rechnen, die eine FamilienCard beantragen werden. Bei einem Ausnutzungsgrad von 74 % könnte die FamilienCard mit einem Guthaben von 80 EUR beladen werden, damit das nach Streichung von 2.500.000 EUR noch verfügbare Budget von 1.400.000 EUR ausgeschöpft wird.

Eine Bedarfsberechnung im Einzelfall – wie hier dargestellt – ist allerdings deutlich verwaltungsaufwändiger als bisher, weil auch jeweils geprüft werden müsste, ob nicht doch eine Bonuscard, z. B. aus vorherigem Leistungsbezug vorliegt bzw. ob sich nicht eine Bonuscardberechtigung ergibt. Die Bürgerservicezentren in der Innenstadt und den Bezirksämtern wären ohne zusätzliche Personalressourcen nicht in der Lage, die zusätzlich erforderlichen Bearbeitungsschritte durchzuführen, zumal die jetzigen Aufgaben im Zusammenhang mit der FamilienCard im Jahr 2001 ohne zusätzliche Personalressourcen übernommen werden mussten.

Ein Ausschluss der bonuscardberechtigten Kinder und Jugendlichen von der FamilienCard (mit Guthabenchip, über den Vereinsangebote, schulische Angebote, Bäder- und Wilhelmaeintritte gezahlt werden können) könnte die Zielsetzung der FamilienCard in Frage stellen, weil dann nicht mehr alle Kinder und Jugendlichen trotz der Ermäßigungen in der Lage sind, die reduzierten Eintrittsgelder zu finanzieren.

2.3 Personelle Auswirkungen der Alternativen

Solange die FamilienCard als kinder- und familienfreundliches Instrument beim derzeitigen Verfahren (Chipkarte mit aufgeladenem Guthaben) bestehen bleibt, wird sich am Personalbedarf im Sozialamt und bei den Bürgerbüros des Amts für öffentliche Ordnung sowie den Bürgerinfostellen der Bezirksämter keine Änderung ergeben. Es ist für den Personalbedarf unwesentlich, ob und in welchem Umfang sich die Zahl der ausgegebenen FamilienCards bzw. das Guthaben auf der FamilienCard gegenüber dem derzeitigen Stand ändert.

Das Sozialamt koordiniert das gesamte Verfahren, trifft Absprachen mit der Firma Sodexo, die die Akzeptanzgeräte stellt, Chipkarten liefert und 14-tägige Abrechnungen mit den Akzeptanzstellen über die abgebuchten Guthaben durchführt. Da es keinen Wartungsvertrag für die Terminals bei den Akzeptanzstellen gibt und Störungen und Ausfälle bei den Geräten auftreten, betreut das Sozialamt die technische Ausstattung in den Bürgerbüros, Bürgerinfostellen der Bezirksämter usw. sowie das Rückerstattungsverfahren für die Sportvereinsbeiträge. Die Vergabe von Angebots-Nummern sowie falsche Abrechnungen werden durch das Sozialamt aufgeklärt und mit der Firma Sodexo bereinigt. Die dem Sozialamt dafür zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind sehr knapp bemessen.

Sofern in den Haushaltsplanberatungen entschieden wird, den Berechtigtenkreis der FamilienCard zu reduzieren, wird – orientiert am Rückgang der auszugebenden Cards – geprüft, inwieweit dies eine Reduzierung im Personalbestand zur Folge hat.


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