Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1208/2009
Stuttgart,
11/12/2009



Haushalt 2010/2011

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2009



Wohnungswesen

Beantwortung / Stellungnahme

1. Sozialmietwohnungen

Nr. und AntragstellerInhalt
Aufwand für 2010 und 2011
Verwaltung rote Liste120 Wohneinheiten
3.600.000 €
371/2009 Bündnis 90/DIE GRÜNEN140 Wohneinheiten
4.200.000 €
466/2009 SPD120 Wohneinheiten
3.600.000 €
599/2009 SÖS und LINKEgenau so viele Sozialmietwohnungen wie Wohnungen im Familienbauprogramm und im Preiswerten Wohneigentum
Wie im Halbjahresbericht 2009 (GRDrs 684/2009) dargestellt, werden in diesem Jahr vom Land Baden-Württemberg in Stuttgart 223 Sozialmietwohnungen gefördert, davon werden von der Landeshauptstadt 139 Wohnungen mit 2,6 Mio. Euro mitfinanziert.

Ob und in welcher Höhe das Land in den nächsten Jahren Sozialmietwohnungen fördert, ist derzeit noch nicht absehbar.

Wie in diesem Jahr sollen die Sozialmietwohnungen auf die Dauer von 20 Jahren mit Zuschüssen gefördert werden. Ziel ist eine Ausgangsmiete von 5,50 Euro/qm/Monat. Mietsteigerungen erfolgen entsprechend den Steigerungsraten der künftigen Mietspiegel. Außerdem werden Mietwohnungen zugunsten von Haushalten mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung mit zinsverbilligten Darlehen, erforderlichenfalls auch mit Zuschüssen, gefördert.

Die von der Verwaltung für 2010/2011 angemeldeten 3,6 Mio. Euro ermöglichen bei Weiterführung des Landesprogramms die Mitfinanzierung von mindestens 120 Sozialmietwohnungen (bei 30.000 Euro/Wohnung). Die tatsächliche städtische Mitfinanzierung betrug im Programmjahr 2009 knapp 20.000 Euro/Wohnung.
Anlage 5 aus GRDrs 684/2009, die als Anlage erneut beigefügt ist, kann entnommen werden, welche Projekte mit gefördertem Wohnungsbau ab 2010 möglich sind. Demnach sind für den sozialen Mietwohnungsbau vier Vorhaben mit insgesamt 103 Wohneinheiten vorgesehen.


2. Ankauf von Belegungsrechten

Nr. und AntragstellerInhalt
Aufwand für 2010 und 2011
371/2009 Bündnis 90/DIE GRÜNEN50 Wohneinheiten
1.200.000 €
466/2009 SPD50 Wohneinheiten
1.200.000 €
599/2009 SÖS und LINKE100 Wohneinheiten jährlich
Wie in der Antragsbeantwortung zum Antrag 91/2009 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen am 6. November 2009 erläutert, ist eine Neubauförderung von Sozialmietwohnungen in der Summe wesentlich günstiger als der Ankauf von Belegungsrechten im Bestand.

Statt Belegungsrechte teuer anzukaufen, schlägt die Verwaltung zur Erhöhung der städtischen Belegungsrechte vor, die 30%ige Eigenbelegungsquote nicht (mehr) geförderter Wohnungen der SWSG auf die Gebiete der Sozialen Stadt (Rot, Fasanenhof, Hallschlag, Giebel und Neugereut) zu beschränken (bisher gesamte Stadt). Damit würde die Landeshauptstadt ohne finanzielle Zusatzbelastung 2.400 zusätzliche Belegungsrechte gewinnen, die sie zu einem früheren Zeitpunkt ohnehin bereits erworben hat. Bei einer jährlichen Fluktuation von 8,5 % (aktueller Stand) könnten dadurch jährlich 200 Wohnungen zusätzlich belegt werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat noch im Dezember 2009 einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Belegungsrichtlinien vorlegen.

Darüber hinaus erhofft sich die Landeshauptstadt, durch die Nachsubventionierung von Erbbaurechten (Bindungen aus dem Erbbaurechtsvertrag 40 Jahre, derzeitige Mietpreisverbilligung 20 Jahre) vorhandene Belegungsrechte preisgünstig verlängern zu können, damit diese für die Mieter bezahlbar bleiben.


3. Energiesparprogramm

Nr. und AntragstellerInhalt
Aufwand für 2010 und 2011
Verwaltung
4.600.000 €
371/2009 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
4.600.000 €
460/2009 SPD
4.600.000 €

Wie in der GRDrs 684/2009 dargestellt, wird das Programm nach wie vor stark nachgefragt. Um in diesem Jahr alle Anträge bewilligen zu können, hat der Gemeinderat am
1. Oktober 2009 beschlossen, die Fördermittel für das Jahr 2009 um 1 Mio. Euro zu erhöhen. Damit können in 2009 voraussichtlich 1.330 Wohnungen gefördert werden.

Aufgrund der seit 1. Oktober 2009 gültigen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) müssen die städtischen Förderrichtlinien geändert werden. Ziel ist, nur Maßnahmen zu fördern, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat Anfang 2010 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

4. Eigentumsförderung

4.1 Familienbauprogramm

Nr. und AntragstellerInhaltAufwand für 2010 und 2011
Verwaltung400 Wohneinheiten6.800.000 €
427/2009 CDUso viele wie möglich4.000.000 €
466/2009 SPD400 Wohneinheiten4.600.000 €

Um Familien mit mindestens einem Kind den Eigentumserwerb in Stuttgart zu ermöglichen, gewährt die Landeshauptstadt einkommensabhängige Zuschüsse von 6.000 bis zu 30.000 Euro/Familie. In diesem Jahr können voraussichtlich 200 Familien mit 3,1 Mio. Euro gefördert werden.

Die Verwaltung schlägt vor, das seit 1987 bestehende Förderprogramm weiter zu führen und jährlich 200 Wohnungen mit 3,4 Mio. Euro (durchschnittlich 17.000 Euro/Familie zu fördern.


4.2 Preiswertes Wohneigentum (PWE)

2009 können voraussichtlich 44 Reihenhäuser/Eigentumswohnungen gefördert werden. Für 2010 und 2011 stehen derzeit Grundstücke für 122 Wohneinheiten zur Verfügung (siehe Anlage). Fraglich ist allerdings, ob es zeitlich gelingt, diese Standorte vollumfänglich wie geplant zu bebauen.

Die im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2010/2011 veranschlagten Grundstückssubventionen von jährlich 3 Mio. € (denen Verrechnungseinnahmen in gleicher Höhe gegenüber stehen) sind ausreichend.


5. Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher

Nr. und AntragstellerInhaltAufwand für 2010 und 2011
599/2009 SÖS und LINKE100 Wohneinheiten jährlich
Die Verwaltung beabsichtigt, in den kommenden beiden Jahren wieder jährlich 100 Wohnungen für mittlere Einkommensbezieher zu realisieren. Voraussetzung auch hierfür ist, dass genügend städtische Grundstücke zur Verfügung stehen. Für 2010 und 2011 sind derzeit Grundstücke für lediglich 45 Wohnungen bekannt (siehe Anlage).

Die im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2010/2011 veranschlagten Grundstückssubventionen von jährlich 2,5 Mio. € (denen Verrechnungseinnahmen in gleicher Höhe gegenüber stehen) sind ausreichend.


6. Zuschuss an das Energieberatungszentrum

Nr. und AntragstellerInhaltAufwand für 2010 und 2011
581/2009 SÖS und LINKEErhöhung des Zuschusses
Das EBZ erhält seit Jahren aus Mitteln des städtischen Energiesparprogramms einen jährlichen Zuschuss von 15.000 Euro zur teilweisen Finanzierung der kostenlosen Erstberatung. Da sich das EBZ ohnehin überwiegend durch Energiediagnosen für das städtische Energiesparprogramm refinanziert, hält die Verwaltung eine Erhöhung des Zuschusses nicht für notwendig.


7. Sonstiges

Nr. und AntragstellerInhaltAufwand für 2010 und 2011
599/2009 SÖS und LINKE20 % Sozialwohnungsanteil, Baugemeinschaften, Sozialverträglichkeit
619/2009 Die RepublikanerBaugemeinschaften/PWE
Eine generelle Vorgabe, bei allen Wohnungsbauvorhaben einen Sozialwohnungsanteil von 20 % vorzuschreiben, stößt bei Grundstückseigentümern auf Vorbehalte und würde die Schaffung von Wohnraum insgesamt erschweren. Entsprechend den Vorgaben des Ausschusses für Wirtschaft und Wohnen vom 6. November 2009 wird die Verwaltung im neuen Jahr einen Grundsatzbeschluss zur Festlegung einer 20 %-Quote zur Schaffung von gefördertem Miet- und Eigentumswohnungsbau bei der Ausweisung neuen Planrechts – angelehnt an das Münchener Modell – herbeiführen.

Baugemeinschaften werden von der Stadt bereits bisher durch die Abgabe städtischer Grundstücke (verbilligt im Preiswerten Wohneigentum und unverbilligt) gefördert. Dies ist auch künftig so vorgesehen. Der Umfang ist begrenzt durch die Anzahl der zur Verfügung stehenden städtischen Grundstücke.

Das Preiswerte Wohneigentum soll weitergeführt werden, da es die Zielgruppen junge Familien mit mindestens einem Kind nach wie vor erreicht und diese erst in die Lage versetzt, Wohneigentum in Stuttgart kaufen zu können.

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Sozialverträglichkeitsprüfung liegt im Ermessen der Stadt und wird seit 1996 im Rahmen der Bebauungsplanverfahren vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung durchgeführt. Das Verfahren hat sich bewährt (siehe Mitteilungsvorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 8. Mai 2008, GRDrs 261/2008). Deshalb soll beim bisherigen Verfahren festgehalten werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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371/2009 Bündnis 90/DIE GRÜNEN
427/2009 CDU
460/2009 und 466/2009 SPD
581/2009 und 599/2009 SÖS und LINKE
619/2009 Die Republikaner





Michael Föll
Erster Bürgermeister






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5_Grundstücksliste 2010.pdf