Protokoll:
Verwaltungsausschuß
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
177
2
Verhandlung
Drucksache:
331/2001
F
GZ:
F
Sitzungstermin:
04/25/2001
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Lang
Berichterstattung:
der Vorsitzende, Herr Horenburg (SteuerA)
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Aufkommensentwicklung der Realsteuern im
10-Jahresvergleich
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Vorlage des Finanz- und Beteiligungsreferats vom 10.04.2001, GRDrs 331/2001.
Die einführenden Bemerkungen von EBM
Dr. Lang
und Herrn
Horenburg
sind im überarbeiteten Wortlaut diesem Protokoll beigefügt.
Für die Berichte bedanken sich StR
Föll
(CDU), StR
Kanzleiter
(SPD) und StR
Wölfle
(90/GRÜNE).
Objektiv, so StR
Föll,
habe Stuttgart den niedrigsten Gewerbesteuerhebesatz aller 15 im Vergleich befindlichen westdeutschen Großstädte. Der niedrigste Hebesatz sowohl bei der Gewerbesteuer als auch bei der Grundsteuer sei begrüßenswert. Bei der Ansiedlung von Unternehmen stehe eine Stadt wie Stuttgart nicht in der Konkurrenz zu den Hebesätzen anderer Großstädte, sondern in Konkurrenz mit den Hebesätzen der Umlandgemeinden (Stuttgart 420 Punkte / in der Region durchschnittlich 385 Punkte). Den eingeleiteten Kurs wolle seine Fraktion nicht verlassen.
Auch StR
Kanzleiter
bemerkt, Stuttgart habe im Vergleich mit anderen Großstädten einen mustergültig niedrigen Gewerbesteuerhebesatz, im Vergleich zum Umland allerdings einen zu hohen. Die Politik müsse dafür sorgen, dass einmal ausreichend Steuergelder vereinnahmt werden könnten und andererseits dass sich Firmen ansiedelten. Mit diesem Zielkonflikt müsse rational umgegangen werden. Das Hebesatzgefälle zwischen Großstadt und Umland bezeichnet EBM
Dr. Lang
als kein Stuttgart spezifisches Problem. Diese Situation habe noch nie zum Ausbluten einer Großstadt geführt. Standortentscheidungen würden zwar zu einem nicht unerheblichen Teil durch den Hebesatz beeinflusst, aber letztlich sei das nur einer unter weiteren wichtigen Standortfaktoren. Durch die Gründung eines Regionalkreises - und dieses wäre eigentlich politisch geboten - würde dieses Problem angesichts eines dann einheitlichen Hebesatzes nicht mehr existieren.
StR
Föll
stellt den Zusammenhang zwischen Steuerkraft und Branchenstruktur her. Die Entwicklungen in Frankfurt und München zeigten, wie wichtig es sei, Stuttgart als Finanzplatz - und dem stimmt StR
Kanzleiter
zu - zu stärken. Im Vergleich zu Versicherungen und Banken habe das produzierende Gewerbe beim Gewerbesteueraufkommen an Bedeutung abgenommen. In diesem Zusammenhang erinnert EBM
Dr. Lang,
Anfang der 90er Jahre habe das verarbeitende Gewerbe eine größere Bedeutung gehabt. Von daher sei es durchaus richtig, dass auch bei Standortentscheidungen strukturelle Aspekte berücksichtigt werden sollten. Dies dürfe aber nicht dazu führen zu sagen, verarbeitendes Gewerbe sei für Stuttgart nicht mehr attraktiv; Branchen wie Kraftfahrzeug, Zulieferer, Elektro und Maschinenbau hätten in der Vergangenheit die Stärke Stuttgarts ausgemacht. Auch in diesem Bereich müssten weiterhin Anstrengungen unternommen werden. Schwankungen gebe es sowohl im verarbeitenden Bereich als auch im Finanz- und Versicherungsbereich. Zutreffend sei die Vermutung von StR Kanzleiter, dass die Schwankungen nach unten bei der Gewerbesteuer insbesondere aus dem Bereich der New Economy herrührten. Rückgänge habe es aber auch im verarbeitenden Gewerbe gegeben, diese hätten aber durch Zugänge (insbesondere bei Porsche) aufgefangen werden können.
Dies ergänzend erklärt Herr
Horenburg,
die Steuerkraftentwicklung in Frankfurt, München und Stuttgart sei in großem Maße dem Kredit- und Versicherungsgewerbe zuzuordnen. Die Aufkommensentwicklung dieser Branchen sei für die Kommunen zwar von der finanziellen Auswirkung her bisweilen sehr bedeutsam und sehr erfreulich, aber auch hochgradig unsicher und schwer planbar, da in diesem Bereich die Gesetzesentwicklung für die Bemessung der Gewerbesteuer so viele Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet habe, dass hier eine maximale Gestaltbarkeit für Gewerbesteuern entstanden sei. Von den verschiedenen Instituten würden diese Möglichkeiten unterschiedlich ausgenützt; der öffentliche Bankensektor halte sich hier etwas mehr zurück als der private.
Die extremen Schwankungen könnten nicht nur auf die "neue Wirtschaft" zurückgeführt werden. Vor 10 Jahren habe es im Technologiebereich noch keine Gewerbesteuerzahler gegeben. Mittlerweile gebe es solche Unternehmen mit erheblicher finanzieller Bedeutung auch in Stuttgart. Durch den entstandenen Konkurrenzdruck im Telekommunikationsbereich und die dort notwendigen Investitionen entstünden rückläufige Entwicklungen und erhebliche Schwankungen. Schwankungen seien aber nicht alleine auf diesen Bereich beschränkt. Sehr starke Veränderungen müssten auch bei der Versicherungs- und bei der Kreditwirtschaft verzeichnet werden.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt EBM
Dr. Lang
fest:
Der Verwaltungsausschuss hat
Kenntnis genommen.