Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1318/2009
Stuttgart,
12/03/2009



Haushalt 2010/11

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur öffentlichen Behandlung am 07.12.2009



Erhöhung Parkentgelte und Parkgebühren

Beantwortung / Stellungnahme

I. Mehreinnahmen

Für den Doppelhaushalt 2010/11 kann nach Abzug der im Haushaltssicherungskonzept 2009 bereits enthaltenen Mehreinnahmen von 0,3 Mio. €/Jahr und unter Berücksichtigung der anfallenden Umrüstungskosten mit Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Parkgebühren und -entgelte von 0,2 Mio. € in 2010 und zwischen 0,4 bis 0,6 Mio. € in 2011 gerechnet werden.

Einzelheiten sind in der als Anlage 1 beigefügten Tabelle dargestellt.

II. Parkzoneneinteilung mit „Brötchentaste“

Die „Brötchentaste“ (kostenloses Parken bis zu 30 Minuten) gilt für Gebührenzone 1, d.h. für alle Innen- uns Außenbezirke außerhalb des Citybereichs (Zone 2). Ihre Einführung erfolgte zum 01.01.2002. Die damals angeführten und berechtigten Gründe für deren Einführung bestehen nach wie vor, so dass die Verwaltung vorschlägt, die „Brötchentaste“ beizubehalten. Sollte der Gemeinderat eine Veränderung beschließen, wäre diese frühestens zum 01.01.2011 zu empfehlen, d.h. im Zusammenhang mit der dann anstehenden Gebührenumstellung in der gesamten Gebührenzone 1. Eine frühere Umstellung würde zu nochmaligen Umrüstungskosten von rd. 170.000 € führen.

Die Weiterführung der „Brötchentaste“ in Zone 1, insbesondere in den Innenbezirken, sollte im Zusammenhang mit der Einführung des Parkraummanagements Stuttgart-West geklärt werden. Bei einem Wegfall der „Brötchentaste“ in allen Innenbezirken (Stuttgart-Mitte, -Nord, -Ost, -Süd, -West, ohne Zone 2 / City-Bereich) würden sich die berechneten Mehreinnahmen von rd. 180.000 €/Jahr (bei vollständigem Wegfall der „Brötchentaste“) auf rd. 100.000 €/Jahr reduzieren.

Die Abgrenzung der beiden Gebührenzonen kann den beigefügten Lageplänen
(Anlagen 2 und 3) entnommen werden.

III. Vergleich der Parkentgelte zwischen städtischen und nichtstädtischen
Parkierungseinrichtungen im City-Bereich, vor allem City-Ring


Gegenstand des Vergleichs sind die Tages- und Abendtarife für Kurzparker sowie die Parkentgelte für private Dauerparker im o.g. Gebiet.

Im Mittelpunkt steht das Verhältnis der Entgelte in den städtischen Objekten Rathausgarage, TG Schwabenzentrum, TG Karstadt/Neue Brücke, TG Rotebühlplatz und Parkplatz Österreichischer Platz zu den Parktarifen der

- Mehrzahl der öffentlichen Parkeinrichtungen mit privater Trägerschaft, die als größte Anbieter von Stellplätzen fungieren
- landeseigenen Objekte am City-Ring, die in Eigenregie oder in Fremdverpachtung bewirtschaftet werden.

Beim Vergleich unberücksichtigt blieben die Parktarife der Kaufzentren mit ihrer unterschiedlichen Entgeltgestaltung für Kunden und Nicht-Kunden.

Als Vergleichszeitraum wurde die Entwicklung vom November 2005 bis
November 2009 gewählt, d.h. unmittelbar vor und nach Erhöhung der städtischen Kurzparkerentgelte zum 01.01.2006, der einzigen Erhöhung städtischerseits im Untersuchungszeitraum.


1. Kurzparker / Tagestarife

Bei einer angenommenen mittleren Verweildauer von ca. 2,5 Stunden lagen die Preise in den privaten Parkhäusern im November 2005 mehrheitlich über dem städtischen Tarif, im November 2009 fast ausschließlich. Der Abstand vergrößerte sich von ca. 19% (2005) auf ca. 21% (2009). Einzelheiten hierzu können der Seite 1 der als Anlage 4 beigefügten Vergleichstabelle entnommen werden.
Eine Annäherung der städtischen Tarife an die der Privaten würde deshalb eine Erhöhung von durchschnittlich 21% erfordern. Diese Erhöhung läge aber deutlich über der Preisentwicklung der VVS-Tarife für die Jahre 2005 bis 2010 von 18,3 %, womit der bisherige primäre Bezugspunkt für Erhöhungen verlassen wäre.

Der Abstand der städtischen Tarife zu jenen der landeseigenen Objekte ist bei Zugrundelegung des Zeittaktes von 60 Minuten Parkzeit geringer (siehe Seite 2 der als Anlage 4 beigefügten Vergleichstabelle).

Da in den landeseigenen Einrichtungen jedoch fast ausschließlich 30-minütige Zeittakte angeboten werden, sind die dortigen Tarife bei einer Verweildauer von 2,5 Stunden insgesamt niedriger als die städtischen Preise. Außerdem wird in zwei landeseigenen Tiefgaragen eine sogenannte „Flanier-Pauschale“ in der Zeit von 15.00 bis 06.00 Uhr (max. 5,00 €) angeboten, wodurch die landeseigene Tarifsituation noch günstiger erscheint.

Die Verwaltung schlägt vor, sich auch künftig an der Entwicklung der Tarifsituation im VVS-Bereich zu orientieren.




2. Abendtarif (Pauschaltarif)

Im November 2005 waren die Abendtarife im City-Bereich noch mehrheitlich gleich (3,00 €). Im November 2009 sind bei den privaten und landeseigenen Einrichtungen jedoch fast ausschließlich 4,00 € oder 5,00 € zu zahlen.
Eine Erhöhung des seit 01.04.1993 unveränderten städtischen Abendtarifs von
3,00 € (damals 6,00 DM) auf 4,00 € erscheint deshalb angemessen. In der GRDrs 1089/2009 genannten Mehreinnahmen in Höhe von 271.000 € in 2010 und 360.000 € ab 2011 ist bereits der erhöhte Abendtarif von 4,00 € berücksichtigt.


3. Dauerparker

Das städtische Entgelt für private Dauerparker (nicht Wohnparker) entspricht 2009 annähernd den Tarifen in privaten Parkhäusern, die im Gesamtdurchschnitt mit 146,25 €/netto pro Stellplatz/Monat sogar günstiger sind.

Da das Aufkommen an Dauerparkern eng mit der wirtschaftlichen Gesamtsituation, insbesondere mit dem wirtschaftlichen Umfeld im Einzugsgebiet der jeweiligen Garage in Verbindung steht, sollte gegenwärtig von einer Erhöhung der derzeitigen 148,27 €/netto pro Stellplatz/Monat abgesehen und frühestens zum nächsten Doppelhaushalt (2012/13) geprüft werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

365/2009, Ziffer II und III Bündnis 90/DIE GRÜNEN
460/2009 SPD





Dirk Thürnau
Bürgermeister








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Anlage 2 Lageplan zur Abgrenzung Zone 1 und Zone 2.jpg
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Anlage 1 Tabelle Mehreinnahmen Parkgebühren.xls
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Anlage 3 Zone 2 Stadtbezirksgrenze.pdf
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Anlage 4 Vergleichstabelle Kurzparker.xls