Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 560/2008
Stuttgart,
11/17/2008



Bedarfsorientierter Ausbau von Ganztagesschulen
-Sachstandsbericht und Bereitstellung von laufenden Mitteln
-Grundsatzbeschluss zur Beantragung und Einrichtung weiterer Schulen zum Antragszeitpunkt 1.11.08 (Schuljahr 2009/10) und zum weiteren Vorgehen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
03.12.2008
04.12.2008



Beschlußantrag:

Sachstandsbericht Ganztagesschulen

1.1 Vom Sachstand der als Ganztagesschulen seit dem Jahr 2005 beantragten, eingerichteten und zwischenzeitlich vom Land genehmigten Schulen wird Kenntnis genommen.

1.2 Der Erhöhung der laufenden finanziellen Mittel für die freizeitpädagogischen Angebote und die pädagogische Betreuung während der Mittagszeit an der Ganztagesschule der Elise von König-Schule im Hauptschulbereich von jährlich 46.016 Euro auf insgesamt 88.000 Euro – mit 11 Klassen – wird zugestimmt. Die Mittel werden ab dem Jahr 2010 im Haushalt bereitgestellt.


Einrichtung der 1. und Beantragung der 2. Tranche, finanzielle Mittel

2.1 Mit der Antragstellung sichert der Schulträger die Finanzierung der räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattung sowie die Mittagessensorganisation dieser Ganztagesschulen zu. Aus diesem Grund werden für die vier Schulen der 1. Tranche, für die bereits die Einrichtungserlasse durch das Land erteilt wurden und die ihren Betrieb mit Beginn des Schuljahres 2008/09 aufgenommen haben, jährliche finanzielle Mittel (inkl. Mittagessensorganisation und Sachmittel) in Höhe von insgesamt 466.820 Euro entsprechend GRDrs 341/2007 und 606/2007 festgestellt. Darin enthalten sind auch 20.000 Euro für die Mittagessenversorgung (Essensabrechnung, Essensausgabe, Küchenreinigung) an der Robert-Koch-Realschule.
2.2 Der Einrichtung von (teil-)gebundenen Ganztagesschulen an der Silcherschule, der Bachschule, der Rosenschule, der Grundschule der Rosensteinschule, der Grundschule der Lerchenrainschule, der Grundschule der GHS Gablenberg sowie der GHS Ostheim und der Bismarckschule jeweils im Hauptschulbereich zum Schuljahr 2009/10 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Schulen Anträge auf Einrichtung von Ganztagesschulen zum Stichtag 1. November 2008 beim Regierungspräsidium Stuttgart zu stellen.
2.3 Mit der Antragstellung sichert der Schulträger die Finanzierung der räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattung sowie die Mittagessensorganisation dieser Ganztagesschulen zu. Von den laufenden Ausgaben für die acht unter Ziffer 2.3 genannten Schulen von voraussichtlich 1.552.900 € jährlich (Einzelheiten vgl. Anlage 2) wird Kenntnis genommen. Durch den sukzessiven Ausbau der Ganztagesschulen sind im Haushaltsjahr 2009 hiervon voraussichtlich rd. 363.700 € überplanmäßig bereitzustellen.

2.4 Die städtische Finanzverwaltung wird ermächtigt, die unter Nr. 2.1 und 2.3 genannten laufenden Mittel in erforderlichem Umfang in den Jahren 2008 und 2009 überplanmäßig bereitzustellen.


Fortsetzung des Programms mit der 3. Tranche

3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Prioritätenliste (vgl. GRDrs 57/2007) das Programm mit weiteren interessierten Grundschulen fortzusetzen. Der dafür zusätzlich notwendige Personalbedarf im Schulverwaltungsamt wird anerkannt.

3.2 Die Verwaltung wird ermächtigt, ohne Blockierung einer Planstelle eine/n Mitarbeiter/in in A12/EG 11 – zunächst befristet bis 31.12.2010 – sofort einzustellen. Über die Schaffung der Stelle wird im Rahmen des Haushalts – und Stellenplanverfahrens 2010/11 entschieden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Seit dem Schuljahr 2005/06 wurden zusätzlich zu den bisher bereits bestehenden 11 traditionellen Ganztagesschulen zwei Grundschulen und eine Hauptschule als Ganztagesschulen eingerichtet. Mit Beginn des Schuljahres 2008/09 haben darüber hinaus vier weitere Schulen ihren Betrieb als (teil-)gebundene und offene Ganztagesschulen aufgenommen. Punkt 3 auf Seite 8 und 9 zeigt einen Überblick über den Stand der Ganztagesschulen ab dem Schuljahr 2005/06.

Die Planungsaufträge des Schulverwaltungsamtes an das Hochbauamt für die neu einzurichtenden Ganztagesschulen ab Schuljahr 2008/09 wurden unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Vorstellungen und pädagogischen Konzepte der Schulen konkretisiert. Für einige Vorhaben mussten aus verschiedenen Gründen jedoch grundlegende Änderungen vorgenommen werden. Einzelheiten werden in separaten Vorprojektbeschlüssen ab Herbst 2008 dem Gemeinderat vorgelegt.

Mit Beginn des Schuljahres 2007/08 wurde der Ganztagesbetrieb im Hauptschulbereich der Elise von König-Schule aufgenommen. Die vom Gemeinderat beschlossenen laufenden finanziellen Mittel reichen jedoch nicht aus und müssen erhöht werden.

Durch den Einrichtungserlass des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport ist der Schulträger zur Organisation des Mittagessens verpflichtet. Für die Organisation des Mittagessens sind daher auch für die Robert-Koch-Realschule finanzielle Mittel bereitzustellen.

Zum 1. November 2008 werden – vorbehaltlich der notwendigen Gemeinderatsbeschlüsse – für weitere acht Schulen Anträge auf Einrichtung von Ganztagesschulen beim Land gestellt. Bei zweien gibt es derzeit jedoch noch Klärungsbedarf, sodass sich hier die Antragsstellung gegebenenfalls nochmals verschiebt.

Damit wäre wie mit GRDrs 57/2007 beschlossen die Einrichtung für die ersten 12 Ganztagesschulen vorbereitet. Es gibt insgesamt jedoch 27 Grundschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (vgl. Prioritätenliste). Auch im Blick auf die aktuelle Diskussion zur Kinderarmut lässt sich die Armutsspirale nur durch eine bessere Bildung nachhaltig durchbrechen. Gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt wird daher angestrebt, so viele Schulen wie möglich zur Umwandlung in eine Ganztagesschule mit zusätzlichen Lehrerstunden und damit verbesserter pädagogischer Förderung zu bewegen. Das Landesprogramm für die Beantragung von (teil-)gebundenen Ganztagesschulen läuft noch bis 2010 und das für die Beantragung von offenen Ganztagesschulen bis 2014. Das Programm sollte daher im vorgegebenen Zeitrahmen fortgesetzt werden. Da die laufende Umsetzung bereits alle personellen Kapazitäten beansprucht, ist dies aber nur mit zusätzlichem Personal leistbar.

Zur Fortsetzung des bedarfsorientierten Ausbaus der Ganztagesschulen auch 2009 (Beschlussanträge unter 3.) ist daher zusätzlich eine Vollzeitkraft in A12/EG11 zwingend erforderlich. Ohne die Schaffung der Stelle müsste das Programm nun gestoppt werden. Mit dem vorhandenen Personal können nur die jetzt laufenden und aktuell beantragten Schulen weiter bearbeitet werden.


Finanzielle Auswirkungen

a) Betriebskosten pro Jahr für die Ganztagesschulen ab 2005/06 (vgl. Anlage 2)
Die laufenden Mittel für den Ganztagesbetrieb im Hauptschulbereich an der Elise von König-Schule sind ab 2010 für die 11 Klassen von jährlich 46.016 Euro auf insgesamt 88.000 Euro zu erhöhen.

Die laufenden Kosten für die vier Schulen der 1. Tranche liegen bei 466.820 Euro. Durch den klassenstufenweisen Aufbau werden davon im Haushaltsjahr 2008 Mittel in Höhe von 79.260 Euro und im Jahr 2009 von 236.870 Euro benötigt.

Für die acht Schulen, für die zum 1. November 2008 ein Antrag beim Land gestellt wird, wird voraussichtlich im Jahr 2009 ein erster Betrag von 363.7000 Euro benötigt.

b) Investive Maßnahmen
Im Doppelhaushalt 2008/09 stehen als investive Mittel ein 14 Millionen Euro Budget zur Verfügung. Sobald für alle Schulen die Planungen und entsprechenden Kostenschätzungen vorliegen, kann ein Gesamtüberblick gegeben werden.

c) Landeszuschüsse für den laufenden Betrieb der Ganztagesschulen
Die Zuwendungsrichtlinien des Kultusministeriums wurden zwischenzeitlich dahingehend geändert, dass nun außer für Ganztageshauptschulen auch für Ganztagesgrundschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung Zuwendungen von Seiten des Landes gewährt werden. Pro Gruppe bzw. Klasse können somit für wöchentlich max. 15 Zeitstunden Zuschüsse in Höhe von 275 Euro im Schuljahr beantragt werden. Ab Schuljahr 2008/09 sind es voraussichtlich 24 Ganztagesklassen im Grundschulbereich. Bei 14 Stunden, die vom Freien Träger pro Ganztagesklasse zu erbringen sind, ist somit mit Landeszuschüssen in Höhe rund 90.000 Euro im Jahr 2009 zu rechnen.

d) Landeszuschüsse für die Investitionen
Im Rahmen der Schulbauförderung werden auch Räume für die Einrichtung von Ganztagesschulen gefördert. Hierüber wird im Rahmen der ab Herbst 2008 folgenden Vorprojektbeschlüsse im Einzelnen berichtet.

e) Personalkosten
Für die Schaffung einer Stelle A12/EG 11 in der Innenverwaltung zur Fortführung des Ganztageschulprogramms entstehen Kosten in Höhe von 74.350 Euro.


Beteiligte Stellen

Referate AK, SJG, T und WFB




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Übersicht über die laufenden finanziellen Mittel an Ganztagesschulen ab dem Schuljahr 2005/06



Inhaltsverzeichnis zur ausführlichen Begründung

1. Aktueller Stand der Beantragung und Genehmigung von Ganztagesschulen
a) Zu den 11 traditionellen wurden drei weitere Ganztagesschulen seit dem Schuljahr 2005/06 eingerichtet
b) Ab dem Schuljahr 2008/09 Start zweier (teil-) gebundener und zweier offener Ganztagesschulen

2. Bauliche Maßnahmen für die Ganztagesschulen ab Schuljahr 2008/09

3. Tabellarischer Überblick über den Stand der Ganztagesschulen)

4. Erhöhung der finanziellen Mittel für die freizeitpädagogischen Angebote und die pädagogische Betreuung während der Mittagszeit an der Elise von König-Schule von 46.016 Euro für zwei Gruppen auf 88.000 Euro für 11 Klassen

5. Organisation des Mittagessens an offenen Ganztagesschulen

6. Antragstellung zum 1. November 2008 und weiteres Vorgehen

7. Fortsetzung des Programms und Personalkapazitäten in der Innenverwaltung
8. Finanzielle Auswirkungen

1. Aktueller Stand der Beantragung und Genehmigung von Ganztagesschulen

a) Zu den 11 traditionellen wurden drei weitere Ganztagesschulen seit dem Schuljahr 2005/06 eingerichtet
Die Carl-Benz-Schule in gebundener sowie die Grundschule der Heusteigschule in teilgebundener Form sind zum Schuljahr 2008/09 bereits im vierten Jahr als Ganztagesschulen (Klassenstufen 1 bis 4 durchgängig) eingerichtet. Die Genehmigungen von Seiten des Landes wurden im Jahr 2007 bzw. für die Heusteigschule im Jahr 2006 erteilt. Die Elise von König-Schule startete nach Genehmigung der gebundenen Ganztagesschule für den Hauptschulbereich durch das Land zum Schuljahr 2007/08 mit fünf Klassen aus den Klassenstufen 5 und 6, sodass sie im laufenden Schuljahr 2008/09 bereits mit drei Klassenstufen den Ganztagesbetrieb führt. Allerdings haben sich zwischen der Beantragung der Elise von König-Schule im Jahr 2005 als Hauptschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (EBA-Schule) und der Genehmigung der Ganztagesschule im Jahr 2007 als gebundene Ganztagesschule Änderungen im Hinblick auf die Form der Ganztagesschule ergeben. Hierauf wird unter Punkt 4 näher eingegangen.

b) Ab Schuljahr 2008/09 Start zweier (teil-)gebundener und zweier offener Ganztagesschulen
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 18. Oktober 2007 wurde die Verwaltung beauftragt, Anträge auf Einrichtung von (teil-) gebundenen Ganztagesschulen für die Grundschule Neugereut und die Wilhelmsschule Untertürkheim sowie Anträge auf Einrichtung von offenen Ganztagesschulen für die Römerschule, die Robert-Koch-Realschule und das Wagenburg-Gymnasium beim Land zum Stichtag 1. November 2007 zu stellen (GRDrs 606/2007). Die Unterlagen zur Beantragung dieser Schulen als Ganztagesschulen wurden gemeinsam mit den Schulen mit Unterstützung und Beratung durch das Staatliche Schulamt erarbeitet.

Rechtzeitig zum Antragszeitpunkt 1. November 2007 konnten Anträge für vier der oben genannten Schulen über das Staatliche Schulamt an das Regierungspräsidium Stuttgart gesendet werden. Der Antrag für das Wagenburg-Gymnasium wurde auf Wunsch der Schule, da die in GRDrs 606/2007 aufgeführten Kriterien noch nicht erfüllt werden können, zurückgestellt und daher vorerst nicht weiter verfolgt.

Die Einrichtungserlasse für alle vier oben genannten Schulen wurden durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport bzw. für die offenen Ganztagesschulen durch das Regierungspräsidium Stuttgart Ende April 2008 zum Schuljahr 2008/09 erteilt.


2. Bauliche Maßnahmen für die Ganztagesschulen ab Schuljahr 2008/09

Die Planungsaufträge des Schulverwaltungsamts an das Hochbauamt für die neu einzurichtenden Schulen ab dem Schuljahr 2008/09 wurden unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Vorstellungen und pädagogischen Konzepte der Schulen konkretisiert. Im Rahmen der Projektplanung hat das Hochbauamt für einige Vorhaben grundlegende Änderungen aus organisatorischen, denkmalschutzrechtlichen, baurechtlichen oder stadtplanerischen Gründen vornehmen müssen. Beispielsweise ist die ursprünglich angedachte Lösung eines Anbaus an bestehende Gebäude der Wilhelmsschule Untertürkheim so nicht möglich. Aufgrund der dortigen beengten Grundstückssituation ist es daher erforderlich, den bestehenden Pavillon abzureißen und mit den Räumen nach dem vom Gemeinderat beschlossenen Raumstandard für die Ganztagesschulen zu ersetzen. Einzelheiten werden mit separaten Vorprojektvorlagen ab Herbst 2008 dem Gemeinderat vorgelegt.


Diese Arbeiten und Abklärungen sowie die Zusammenstellung der Unterlagen für die Abschreibungen verschiedener Gebäude gestalten sich als sehr arbeits- und zeitintensiv. Darüber hinaus werden - um architektonisch gute und funktionelle Vorschläge zu bekommen - für den Großteil der Maßnahmen Stegreifentwürfe beauftragt.


3. Tabellarischer Überblick über den Stand der Ganztagesschulen

SchuleTräger für die freizeitpädagogischen Angebote und die pädagogische Betreuung während der MittagszeitMittagessen an Schule In Betrieb seit bzw. Beginn des Betriebs bzw.
Antragstellung (päd. Konzept)
Stand bauliche Maßnahme /
Interimslösung
Ganztagesschulen in Betrieb:
Carl-Benz-SchuleStuttgarter Jugendhaus gGmbHSBR gGmbH über Jugendhaus*In Betrieb seit Schuljahr 2005/06Die Erweiterung des Speisebereichs ist vorgesehen. Kosten: 440.000 Euro (GRDrs 996/2007)
Die Finanzierung ist noch nicht gesichert.
HeusteigschuleCaritasverband für Stuttgart e.V.Caritas*In Betrieb seit Schuljahr 2005/06Das Baugesuch für die Küche mit Speisebereich ist eingereicht. Geplante Fertigstellung: April 2009
    Elise von König-Schule
Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V.SBR gGmbH*In Betrieb seit Schuljahr 2007/08Der Bauantrag für den Ersatz Pavillon mit Räumen für die Ganztagesschule (incl. Küche und Speisebereich) ist genehmigt. Geplanter Baubeginn Herbst 2008.
Start der Ganztagesschulen zum Schuljahr 2008/09:
GS NeugereutStuttgarter Jugendhaus gGmbHMalteser Hilfsdienst gGmbH an Jörg-Ratgeb-Schule*Beginn des Betriebs zum Schuljahr 2008/09Eine Arbeit aus dem Stegreifentwurf wurde zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Um Schulbaufördermittel für den Neubau zu bekommen, muss der derzeitige Pavillon abgeschrieben werden. Die Unterlagen hierfür wurden dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zur Entscheidung vorgelegt. Vorprojektbeschluss folgt im Herbst 2008.
Wilhelmsschule UntertürkheimAWO Stuttgart e.V.Interim in Begegnungszentrum AWO durch Apetito*Beginn des Betriebs zum Schuljahr 2008/09Eine Arbeit aus dem Stegreifentwurf wurde zur weiteren Bearbeitung ausgewählt. Um Schulbaufördermittel für den Neubau zu bekommen, muss der derzeitige Pavillon abgeschrieben werden. Die Unterlagen hierfür wurden dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zur Entscheidung vorgelegt. Vorprojektbeschluss folgt im Herbst 2008. Während der Bauzeit (voraussichtlich ab Sommer 2009 für 15 Monate) müssen Klassen ausgelagert bzw. ein Interim organisiert werden. Die Planungen hierfür erfolgen derzeit in Abstimmung mit der Schule.

SchuleTräger für die freizeitpädagogischen Angebote und die pädagogische Betreuung während der MittagszeitMittagessen an Schule In Betrieb seit bzw. Beginn des Betriebs bzw. Antragstellung (päd. Konzept)Stand bauliche Maßnahme Interimslösung
RömerschuleVerlässliche Grundschule und Förderung über das Jugendbegleiterprogramm des LandesMontessori Kinderhaus Stuttgart-Mitte e.V.Beginn des Betriebs zum Schuljahr 2008/09Küche und Speisebereich wurden im Jahr 2005 über IZBB-Mittel gefördert und eingerichtet.
Gesamtkosten: 376.500 €; Zuschüsse: 205.000 €
Für den Betrieb der offenen Ganztagesschulen wird ein Freizeitraum eingerichtet werden. (Kosten: 180.000 €).
Robert-Koch-
Realschule
Förderung über das Programm Außerschulische Bildung und Betreuung - Stuttgarter Weg des JugendbegleitersEssensbetrieb erfolgt durch Förderverein. Dieser beschäftigt Mitarbeiter, die eine Entschädigung erhalten. Ersatz des Aufwands an den Förderverein.Beginn des Betriebs zum Schuljahr 2008/09Küche, Speisebereich sowie sonstige Räume für den Ganztagesbetrieb wurden als CdB-Maßnahme eingerichtet.
Gesamtkosten: 1.039.869 €; Zuschüsse: 144.000 €
Beantragung der Ganztagesschulen zum 1.11.2008 (Schuljahr 2009/10):
BachschuleDie Schulen sind mit bereits kooperierenden Trägern in Kontakt, entsprechende Kooperationsverhandlungen zwischen Schulverwaltungsamt, Schule und Trägern werden frühzeitig im Herbst erfolgen, um einen guten Start der Ganztagesschule zum Schuljahr 2009/10 nach Erteilung des Einrichtungserlasses zu gewährleistenKüchenausstattung erfolgt nach dem Verfahren Cook & Chill / Cook & Freeze; Anbieter sind noch offenDie pädagogischen Konzepte und weitere relevante Unterlagen wurden in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt für die Antragstellung vorbereitet und bei einem gemeinsamen Termin mit dem Regierungspräsidium Stuttgart besprochen. Die Antragstellung erfolgt zum 1. November 2008.Planung nach Abstimmung mit der Schule.
SilcherschuleDie Planungen laufen. Die Vorprojektbeschlüsse erfolgen jeweils gesondert ab Herbst 2008.
Rosenschule
GS Gablenberg
GS Rosenstein-
schule
GS Lerchenrain-
schule
Erste Kostenschätzung liegt vor, von Seiten der Schule gewünschte Änderungen müssen noch berücksichtigt werden.
Bismarck-
schule (HS)
Baugesuch ist eingereicht, geplanter Baubeginn: Februar 2009
HS OstheimGeplanter Baubeginn September 09
*1-Euro-Regelung ist umgesetzt


4. Erhöhung der finanziellen Mittel für die freizeitpädagogischen Angebote und die pädagogische Betreuung während der Mittagszeit an der Elise von König-Schule von 46.016 Euro für zwei Gruppen auf 88.000 Euro für 11 Klassen

Die Einrichtung einer Ganztagesschule im Hauptschulbereich der Elise von König-Schule wurde im Jahr 2005 beim Land auf der Basis einer so genannten Hauptschule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (EBA-Schule), bei der nicht alle Schülerinnen und Schüler am Ganztagesbetrieb teilnehmen (teilgebundene Form), beantragt (1158/2004).

Nachdem sich die Kriterien für den Ausbau weiterer Ganztagesschulen im Jahr 2006 durch das neue Landeskonzept zum bedarfsorientierten Ausbau von Ganztagesschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung geändert haben und der Einrichtungserlass des Ministeriums im Jahr 2007 erteilt wurde, war bereits absehbar, dass die bisher –analog des EBA-Modells für zwei Gruppen- eingeplanten Mittel in Höhe von 46.016 Euro für eine nun gebundene Ganztageshauptschule, an der alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 verpflichtend teilnehmen, so voraussichtlich nicht ausreichen. Auf eine Überprüfung der finanziellen Mittel für die freizeitpädagogischen Angebote und die Mittagessensbetreuung an dieser in Stuttgart neuen Variante der Ganztagesschule im Hauptschulbereich wurde bereits in GRDrs 606/2007 hingewiesen.

Vor einer Erhöhung der finanziellen Mittel für die freizeitpädagogischen Angebote und die pädagogische Mittagsbetreuung war jedoch zunächst der laufende Betrieb abzuwarten und das pädagogische Konzept sowie der Ablauf der Ganztagesschule der Elise von König-Schule eingehend mit der Schule, dem Staatlichen Schulamt und dem Kooperationspartner zu besprechen.

Für diese neue Form der formellen Ganztageshauptschule sind demnach für die freizeitpädagogischen Angebote und die pädagogische Betreuung während der Mittagszeit inklusive Vor- und Nachbereitung pro Ganztagesklasse rückwirkend zum Schuljahr 2007/08 finanzielle Mittel in Höhe von 8.000 Euro pro Schuljahr erforderlich. Zur Ermittlung dieses Betrags wurde der stadtinterne Verrechnungssatz für eine Arbeitsstunde von Angestellten und Beamten im einfachen und mittleren Dienst ohne Technikunterstützung (34 €) und jeweils durchschnittlich rd. 6 Zeitstunden pro Woche und Ganztagesklasse berücksichtigt. Von Seiten des Landes erhält die Elise von König-Schule pro Ganztagesklasse zusätzlich bis zu fünf Lehrerwochenstunden.

Mit GRDrs 1158/2004 wurden für die Ganztagesschule der Elise von König-Schule im Hauptschulbereich finanzielle Mittel in Höhe von 46.016 Euro vom Gemeinderat für eine teilgebundene Form des Ganztagesbetriebs beschlossen. Im Endausbau mit insgesamt 11 Klassen im Ganztagesbetrieb sind demnach für die Elise von König-Schule für die freizeitpädagogischen Angebote und die pädagogische Betreuung während der Mittagszeit finanzielle Mittel in Höhe von 88.000 Euro erforderlich. Durch den sukzessiven Aufbau der Ganztagesschule –zum Schuljahr 2007/08 wurde mit den Klassenstufen 5 und 6 im Ganztagesbetrieb begonnen- können die in den Jahren 2008 und 2009 benötigten finanziellen Mittel aus dem vorhandenen Budget der Finanzposition 1.2912.6781.000 gedeckt werden. Ab dem Jahr 2010 ist der volle Betrag im Haushalt vorzusehen.


5. Organisation des Mittagessens an offenen Ganztagesschulen

Das Landeskonzept zum Ausbau von offenen Ganztagesschulen sieht die Verantwortung während des Mittagessens beim Schulträger. Folglich wurde die Landeshauptstadt Stuttgart mit der Genehmigung der Robert-Koch-Realschule und der Römerschule als offene Ganztagesschulen zur Aufsicht und Organisation des Mittagessens verpflichtet. Die Kommunen vertreten die Auffassung, dass hier die Verantwortung beim Land liegt. Aus diesem Grund hat der Städtetag Baden-Württemberg hierzu eine Resolution verabschiedet, in der vom Land die Übernahme der Verantwortung für die Mittagessensaufsicht durch die jeweilige Schule gefordert wird. Hierzu liegt bis heute leider noch kein Ergebnis vor.

In GRDrs 606/2007 wurden für die Mittagessenorganisation keine finanziellen Mittel für die Römerschule und die Robert-Koch-Realschule vorgesehen. Für Essensausgabe, Aufbereitung, Essensgeldeinzug, Küchenreinigung etc. entstehen nach den bisherigen Erfahrungen an anderen Schulen für die im Ganztagesbetrieb zweizügige Römerschule jährliche Ausgaben in Höhe von mindestens 50.000 Euro und die mit einem Zug im Ganztagesbetrieb laufende Robert-Koch-Realschule jährliche Ausgaben in Höhe von mindestens 40.000 Euro. Bei Organisation des Mittagessens an diesen beiden Schulen durch den Schulträger wären somit insgesamt finanzielle Mittel in Höhe von jährlich 90.000 Euro erforderlich.

An der Robert-Koch-Realschule erfolgt die Mittagessensorganisation und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten derzeit jedoch mittels ehrenamtlich tätiger Eltern, die eine Aufwandsentschädigung erhalten sollen, sodass hier derzeit lediglich ab dem Jahr 2009 finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 Euro überplanmäßig auf der Finanzposition 1.2912.6781.000 bereitgestellt werden müssen, um den Ersatz dieses Aufwands an den Förderverein zu begleichen. Anteilig für das Jahr 2008 werden somit Mittel in Höhe von rd. 6.500 Euro benötigt.

Die Römerschule bezieht derzeit das Mittagessen über den Montessori Kinderhaus e.V..


6. Antragstellung zum 1. November 2008

Derzeit werden die Anträge auf Einrichtung von Ganztagesschulen zum Schuljahr 2009/10 gemeinschaftlich von Schulen, Staatlichem Schulamt und Schulverwaltungsamt erarbeitet, damit sie zum Antragszeitpunkt 1. November 2008 beim Regierungspräsidium fertig gestellt sind. Es handelt sich um folgende Schulen:

· Bachschule
· Rosenschule
· Silcherschule
· GS der GHS Gablenberg
· GS der Lerchenrainschule
· GS der Rosensteinschule
· Bismarckschule (HS)
· HS der GHS Ostheim

Bereits jetzt ist jedoch absehbar, dass sich aufgrund der aufwändigen Vorarbeiten und schulinterner Abklärungen die Antragstellung für die Rosenschule und die Hauptschule der GHS Ostheim voraussichtlich noch verzögert und die Anträge auf Einrichtung dieser beiden Schulen als Ganztagesschulen somit erst zu einem späteren Zeitpunkt beim Land gestellt werden können. Als Ersatz wird daher die Rilke-Realschule – sofern die in GRDrs 606/2007 genannten Kriterien nun erfüllt sind - zur Beantragung als offene Ganztagesschule beim Land zum 1.11.2008 vorgeschlagen. Die Rilke-Realschule hat bereits im Herbst letzten Jahres Interesse an der Einrichtung als offene Ganztagesschule bekundet, konnte jedoch die hierfür erforderlichen Kriterien zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllen.

Um die rechtzeitige Antragstellung zum 1. November 2008 sicherzustellen, werden diese vorbehaltlich der entsprechenden Gemeinderatsentscheidung gestellt.

Parallel wurden von Seiten des Schulverwaltungsamtes die Unterlagen zur Abklärung des förderfähigen Bedarfs für die zusätzlichen Ganztagesschulräume sowie teilweise auch Schulräume vorbereitet und beim Regierungspräsidium beantragt. An einzelnen Schulen konnte der förderfähige räumliche Bedarf bereits abgeklärt werden. Näheres hierzu wird den gemeinderätlichen Gremien mit den ab Herbst 2008 folgenden Vorprojektvorlagen berichtet.

Es ist jedoch absehbar, dass vor allem Vorhaben, die eine Abschreibung von bestehenden Gebäuden beinhalten, sehr langwierig sind, da die Abschreibungen in der Regel direkt von der Schulbaukommission des Landes entschieden werden.

Durch die aufwändigen Arbeiten in Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen werden diese zum überwiegenden Teil nicht mit dem Start der Ganztagesschulen fertig gestellt werden können. Hinzu kommt, dass die Raumsituationen der meisten Schulen eine Unterbringung der zusätzlichen Räume für die Ganztagesschule nach dem mit GRDrs 606/2007 beschlossenen Raumstandard im Bestand nicht ermöglichen und die Schulgrundstücke sehr eng bemessen sind. Um einigermaßen ausreichend Freiflächen beizubehalten, erweisen sich die Baulösungen häufig als sehr kompliziert. Des Weiteren sind die Auswirkungen der „Qualitätsoffensive Bildung“ noch im Hinblick auf die schrittweise Verringerung des Klassenteilers im Rahmen der Landesregierung auf die Schulraumsituation an den Schulen zu prüfen.

Um jedoch den Schulen den sofortigen Beginn des Ganztagesbetriebs inkl. Mittagessensversorgung nach Erhalt des Einrichtungserlasses von Seiten des Ministeriums zu ermöglichen, müssen für diese mit erheblichem Aufwand Interimslösungen bis zur Fertigstellung der Baumaßnahmen gefunden werden.

Daher kann derzeit noch keine Gesamtübersicht über die mit der Einrichtung der Ganztagesbetriebe notwendigen Investitionen gegeben werden. Es steht ja eine Pauschale von 14. Mio. Euro im Doppelhaushalt 2008/2009 zur Verfügung. Sobald alle Angaben vorliegen, wird darüber berichtet. Unabhängig davon werden sukzessive die einzelnen Vorprojektbeschlüsse vorbereitet.

Der Zeitrahmen zwischen Erteilung der Genehmigung der Ganztagesschulen von Seiten des Landes - in der Regel im April - und Beginn des Ganztagesbetriebs im September ist sehr knapp. Um diesen etwas zu entzerren, und es den Schulen möglich zu machen, sich gut auf die Ganztagesschule vorzubereiten, werden ab Herbst 2008 entsprechende Kooperationsverhandlungen mit Freien Trägern, mit denen die Schulen bereits heute kooperieren, statt finden.


7. Fortsetzung des Programms und Personalkapazitäten in der Innenverwaltung

a) Gesamtprogramm, Einbindung der Schulen, Informationen und Workshops
Das Land hat die Schulträger Ende April 2006 über ein umfangreiches Konzept zum bedarfsorientierten Ausbau von Ganztagesschulen informiert.
Es wird dabei unterschieden in

· Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (Ganztagesschulen in gebundener bzw. teilgebundener Angebotsform), die in den nächsten fünf Jahren (letzter Antragszeitpunkt 1.11.2010, d.h. Einrichtung der Ganztagesschule zum Schuljahr 2011/12), und
· Ganztagesschulen in offener Angebotsform, die in den nächsten neun Jahren (letzter Antragszeitpunkt 1.11.2014, d.h. Einrichtung zum Schuljahr 2015/16) eingerichtet werden sollen.

Auf der im Jahr 2006 an das Land versendeten Vorschlagsliste von Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung, die als Ganztagesschulen in Frage kommen, befinden sich jedoch insgesamt 27 Grundschulen und weitere Haupt- und Sonderschulen. Dabei sind die offenen Ganztagesschulen noch nicht berücksichtigt. Die noch nicht befragten bzw. noch unschlüssigen Grundschulen wurden daher noch vor der Sommerpause 2008 nach ihrem Interesse an der Einrichtung als Ganztagesschule befragt. Über die Rückmeldungen und die mögliche weitere Einrichtung von Ganztagesschulen wird dem Gemeinderat berichtet. Bis zur Antragstellung wird für die Erarbeitung des pädagogischen Konzepts, die Klärung der Raumsituation am Schulstandort, die Abstimmung mit der Staatlichen Schulverwaltung, die Einbindung der Schulgemeinde und ggf. schon der Träger der Jugendhilfe einen Vorlauf von ca. einem Schuljahr.

Im Blick auf die aktuelle Diskussion zur Bekämpfung der Kinderarmut stellt die Bildung einen wesentlichen Faktor für die Durchbrechung der Armutsspirale dar. Ziel von Stadt und der Staatlichen Unterrichtsverwaltung ist es daher, möglichst alle Grundschulen auf der Prioritätenliste nach dem Sozialdatenatlas zur Umwandlung in eine Ganztagesschule zu bewegen. Nur dann werden vom Land auch zusätzliche Lehrerstunden für eine verbesserte pädagogische Förderung bereitgestellt.

Es hat sich gezeigt, dass von Seiten der Schulen und Eltern ein großer Informationsbedarf bezüglich des Themas Ganztagesschule besteht. Unumgänglich und notwendig ist daher eine intensive Informationspolitik und Betreuung der Schulen, Kollegien und Eltern im Hinblick auf das Thema Ganztagesschule. Nur so können die Schulen optimal auf die Einrichtung einer Ganztagesschule vorbereitet werden. Langfristig gesehen trägt der intensive Kontakt zu einem erfolgreichen Gelingen eines integrativen Angebots -im Gegensatz zu einem additiven reinen Betreuungsangebot- bei.

Auf diesen Informationsbedarf reagiert das Schulverwaltungsamt gemeinsam mit dem Staatlichen Schulamt mit Workshops, Vor-Ort-Terminen bei bereits bestehenden Ganztagesschulen, Teilnahme an Elternabenden, umfangreichen Infoveranstaltungen etc.

b) Personalkapazitäten im Bereich Ganztagesschulen
Bereits mit GRDrs 57/2007 wurde der Gemeinderat darüber informiert, dass angesichts der in diesem engen Zeitrahmen vielen parallel zu bearbeitenden Fälle beim bedarfsorientierten Ausbau von Ganztagesschulen mindestens zwei bis drei Stellen im vorgesehenen Umsetzungszeitraum notwendig sind. Im Hinblick auf die zum damaligen Zeitpunkt laufende Organisationsuntersuchung beim Schulverwaltungsamt war lediglich die Schaffung einer zusätzlichen Stelle befristet auf drei Jahre bis zum 31.12.2010 möglich.

Vorbereitung und Umsetzung von neuen Ganztagesschulen

Der weitaus höhere Arbeitsaufwand für die Einrichtung von Ganztagesschulen speziell im Grundschulbereich wurde dabei – wie sich jetzt zeigt – eher unterschätzt, weil bei nahezu jeder Schule größere Umstrukturierungs- und Baumaßnahmen notwendig sind. Vor allem die Begleitung der Schulen in den verschiedenen Stufen der Umsetzung ist sehr zeitintensiv.

Je mehr Schulen als Ganztagesschulen eingerichtet werden, desto intensiver und aufwändiger wird die in den verschiedenen Stufen parallel notwendige Begleitung mit allen Fragestellungen. Um die vielfältigen Themen wie Abstimmungen mit der Staatlichen Unterrichtsverwaltung, Vertragsvorbereitungen, Koordinierungsgespräche, Informationsveranstaltungen, Elternarbeit, Überprüfung von Finanzkonzepten, Begleitung der baulichen Maßnahmen, Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten bezüglich des Interims gemeinsam mit der Schule, Organisation der Mittagessensversorgung, Klärung möglicher Zuschüsse mit dem Land, Konfliktmanagement usw. zu erbringen, ist entsprechend qualifiziertes und in der Anzahl ausreichendes Personal beim Schulverwaltungsamt notwendig.

Bislang muss der komplette, sehr arbeitsintensive Bereich des Ausbaus von Ganztagesschulen von der im Jahr 2007 geschaffenen Stelle (befristet bis 31.12.2010) bearbeitet werden. Wie sich zeigt, ist dies nicht möglich. Um wenigstens die dringendsten Arbeitsschritte umsetzen zu können, sind bereits Überstunden in erheblichem Umfang angeordnet.

Begleitung des laufenden Betriebs

Die Erfahrungen mit den seit dem Schuljahr 2005/06 neu eingerichteten Ganztagesschulen zeigen, dass auch im laufenden Betrieb eine regelmäßige Begleitung der Schulen erforderlich ist. Beispielsweise müssen Neuentwicklungen – auch anhand der Erfahrungsberichte- an bestehende Konzeptionen angepasst werden – in diesem Zusammenhang ist die Überarbeitung der Mittagessenskonzeption der Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (EBA-Schulen) zu erwähnen –, regelmäßige Jour Fixe mit den Schulen und dem Staatlichen Schulamt, die bisher aufgrund Zeitmangel leider nicht stattfinden können, aber dringend notwendig sind; Beantragung von Zuschüssen, Nachbesserungen bei der Mittagessensversorgung, Konfliktmanagement und Überprüfung der vertragsgemäßen Erfüllung der Aufgaben sind nur Ausschnitte aus dem vielfältigen und zeitintensiven Aufgabenbereich.

Mit steigender Zahl von Ganztagesschulen steigt auch hier der Arbeitsaufwand, der vom bisherigen Personal nebenher nur noch völlig unzureichend geleistet werden kann. Es ist nicht abzusehen, wie lange sich die Schulen noch vertrösten lassen.

c) Personelle Auswirkungen
Es ist daher bereits heute absehbar, dass die Begleitung bestehender Ganztagesschulen eine Daueraufgabe bleiben wird und daher die Befristung für die 2007 geschaffenen Stelle wegfallen sollte. Die Mitarbeiter befristeter Stellen drängen auf unbefristete Stellen. Ein Verlust von eingearbeiteten Mitarbeiter/innen wegen der Befristung wäre zum jetzigen Zeitpunkt für das Programm fatal. Den Schulgemeinden und der Öffentlichkeit wäre es kaum zu vermitteln, wenn die Umsetzung in größerem Umfang stagniert.

Darüber hinaus ist Voraussetzung für die Fortsetzung des weiteren Ausbaus der Ganztagesschulen die Schaffung einer weiteren Vollzeitstelle – vorerst befristet bis 31.12.2010. Ohne diese Stelle können angesichts des bereits laufenden Programms keine weiteren Schulen angesprochen werden. Für (teil-) gebundene Ganztagesschulen können jedoch derzeit Anträge nur noch 2009 und 2010 gestellt werden. Ohne diese Stelle muss das Programm im Blick auf den weiteren Ausbau für die Antragstellung zum 1. November 2009 jetzt gestoppt werden.

Immer mehr Schulen wollen auch offene Ganztagesschulen werden, müssen jedoch aufgrund der Arbeitsüberlastung auf nach 2010 vertröstet werden. Auch im Hinblick auf den um vier Jahre längeren Zeitraum für die Beantragung von offenen Ganztagesschulen beim Land, die erst in einem zweiten Schritt in größerem Umfang vorgesehen ist, wird die Schaffung einer weiteren Stelle längerfristig benötigt.


8. Finanzielle Auswirkungen

a) Betriebskosten pro Jahr für die Ganztagesschulen ab 2005/06 (vgl. Anlage 2)
Anlage 2 zeigt einen Überblick über die laufenden jährlichen Ausgaben der neu einzurichtenden Ganztagesschulen (ab Schuljahr 2008/09) im Endausbau sowie die in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 überplanmäßig benötigten Mittel. Der Gemeinderat hat mit GRDrs 606/2007 die Verwaltung beauftragt, entsprechende Anträge auf Einrichtung von Ganztagesschulen beim Land zu stellen.

Mit der Antragstellung sicherte der Schulträger die Finanzierung der räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattung für die Ganztagesschulen zu. Die hierfür erforderlichen voraussichtlichen Mittel wurden bereits in GRDrs 606/2007 aufgeführt und von Seiten des Schulverwaltungsamts bis zu den Haushaltsplanberatungen 2008/09 weiter konkretisiert. Mit der Begründung, dass Angebote im Rahmen der Verlässlichen Grundschule wegfallen, wurden die Mittel jedoch nicht in den Haushalt mit aufgenommen. Hierzu wird auf GRDrs. 145/2008 Situationsbericht Verlässliche Grundschule verwiesen. Hieraus ist zu entnehmen, dass zum Schuljahr 2008/09 an der Römerschule aufgrund der Einrichtung der Ganztagesschule die flexible Nachmittagsbetreuung wegfällt, an den anderen Schulen zunächst mind. für weitere 3 Jahre der Bedarf für die Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule gegeben ist. Da zum Schuljahr 2008/09 sogar 19 Betreuungsgruppen zusätzlich eingerichtet werden, können diese Mittel nicht für die Ganztagesschule verwendet werden.

b) Investive Maßnahmen
Bereits jetzt ist erkennbar, dass das für die in GRDrs 606/2007 genannten Schulen vom Gemeinderat während der Beratungen zum Doppelhaushalt 2008/09 als investive Mittel zur Verfügung gestellte 14 Millionen Euro Budget voraussichtlich nicht ausreicht. Dies ist zum einen auf gestiegene Baupreise, auf den Gemeinderatsbeschluss Energieeinsparungsverordnung (EnEV) – 40%, sowie notwendige Umplanungen zurückzuführen. Des Weiteren muss die Schulraumsituation an den oben genannten Schulen noch im Hinblick auf die schrittweise Verringerung des Klassenteilers im Rahmen der „Qualitätsoffensive Bildung“ der Landesregierung überprüft werden. Hierzu wird es ab Herbst 2008 gesonderte Vorprojektbeschlüsse geben.

c) Landeszuschüsse für den laufenden Betrieb der Ganztagesschulen
Die Zuwendungsrichtlinien des Kultusministeriums wurden zwischenzeitlich dahingehend geändert, dass nun außer für Ganztageshauptschulen auch für Ganztagesgrundschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung Zuwendungen von Seiten des Landes gewährt werden. Pro Gruppe bzw. Klasse können somit für wöchentlich max. 15 Zeitstunden Zuschüsse in Höhe von 275 Euro im Schuljahr beantragt werden. Ab Schuljahr 2008/09 sind es voraussichtlich 24 Ganztagesklassen im Grundschulbereich. Bei 14 Stunden, die vom Freien Träger pro Ganztagesklasse zu erbringen sind, ist somit mit Landeszuschüssen in Höhe rund 90.000 Euro im Jahr 2009 zu rechnen.

d) Landeszuschüsse für die Investitionen
Im Rahmen der Schulbauförderung werden auch Räume für die Einrichtung von Ganztagesschulen gefördert. Hierüber wird im Rahmen der ab Herbst 2008 folgenden Vorprojektbeschlüsse im Einzelnen berichtet.

e) Personalkosten
Für die Schaffung einer Stelle EG 11 in der Innenverwaltung entstehen Kosten in Höhe von 74.350 Euro.

Folgelasten
Die Folgelasten können zu diesem Zeitpunkt noch nicht abschließend beziffert werden. Es ist jedoch bereits absehbar, dass außer den oben genannten laufenden Mitteln in Höhe von insgesamt rund 2.046.150 € für den Betrieb der Ganztagesschulen weitere Erhöhungen einzelner Finanzpositionen für Mehrausgaben im Bereich Reinigung, EDV-Support, Wiederbeschaffungskosten PC; Bauunterhaltung, Energie, Wartung etc. zum Doppelhaushalt 2010/2011 anstehen.


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