Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Die in § 13 a (1) BauGB hierfür genannten Voraussetzungen liegen vor.
Für den Geltungsbereich zwischen Kirschenweg und dem Weg Flst. 1544/4 wurde bereits am 28. November 1984 ein Aufstellungsbeschluss gefasst (als Bebauungsplan Ulmer Straße / Kirschenweg).
In der vom 18. Juni bis 2. Juli 1985 durchgeführten frühzeitigen Bürgerbeteiligung und beim Erörterungstermin am 1. Juli 1985 sind keine Anregungen vorgebracht worden. Nachdem das Verfahren ruhte, wurde 2005 die Behördenbeteiligung durchgeführt und 2006 der Planentwurf öffentlich ausgelegt. 2008 wurden die Planungsziele erneut angepasst und der Geltungsbereich geändert. 2009 wurden mit geändertem Planentwurf und erweitertem Geltungsbereich erneut die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die Äußerungen sind in Anlage 3 dargestellt. Am 28. September 2010 fasste der UTA erneut den Auslegungsbeschluss. Gleichzeitig wurde das Verfahren auf einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB umgestellt. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs in der Fassung vom 27. Juli 2010 und der Begründung mit gleichem Datum fand in der Zeit vom 15. Oktober 2010 bis 15. November 2010 statt. Während dieser Zeit wurden keine Anregungen vorgebracht.
Aufgrund des lange zurückliegenden Aufstellungsbeschlusses wurde im Zeitraum der öffentlichen Auslegung am 2. November 2010 abermals eine Erörterungsveranstaltung durchgeführt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger sind nicht erschienen, es wurden keine Anregungen vorgebracht. Die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden von der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB benachrichtigt. Abgegebene Stellungnahmen sind in der Anlage 2 zusammengestellt. Mit Datum 2. Februar 2011 wurde der ausgelegte Bebauungsplanentwurf vom 27. Juli 2010 auf Anregung des Regierungspräsidiums Stuttgart (Denkmalschutz) um einen Hinweis auf § 20 Denkmalschutzgesetz (zufällige Funde von Kulturdenkmalen) ergänzt. Ebenfalls mit Datum 2. Februar 2011 wurde der ausgelegte Bebauungsplanentwurf vom 27. Juli 2010 auf Anregung des Amts für Umweltschutz im Rahmen der Mitzeichnung zum Auslegungsbeschluss um einen Hinweis zur Lufthygiene (Überschreitung des Stickstoffdioxidgrenzwertes der 39. BImSchV) ergänzt. Mit diesen beiden Ergänzungen erhält der Bebauungsplanentwurf das Datum 27. Juli 2010 / 2. Februar 2011. Mit Datum 2. Februar 2011 wurde die ausgelegte Begründung zum Bebauungsplan vom 27. Juli 2010 hinsichtlich des Hinweises zur Lufthygiene ebenfalls ergänzt. Mit dieser Ergänzung erhält die Begründung das Datum 27. Juli 2010 / 2. Februar 2011. Begründung zum Bebauungsplanentwurf Die Grundzüge der Planung und ihre wesentliche Auswirkungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan vom 27. Juli 2010 / 2. Februar 2011 (Anlage 1) dargestellt. Auf sie wird Bezug genommen. Finanzielle Auswirkungen Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein Bestandsgebiet. Die öffentliche Erschließung ist bereits vorhanden.
Nach Angaben des Stadtmessungsamts beträgt der Planungsvorteil rd. 1,1 Mio. €. Nicht berücksichtigt sind Kosten für evtl. vorhandene Altlasten. Alle im Geltungsbereich liegenden Verkehrsflächen sind schon vor längerer Zeit hergestellt und beitragsrechtlich abgerechnet worden. Ein Mittelrückfluss über Erschließungsbeiträge findet nicht statt. Wo durch den Bebauungsplan eine größere Geschossfläche realisiert werden kann, werden Kanalbeiträge nachverlangt. Deren Höhe kann derzeit noch nicht angegeben werden. Für den Bereich der geplanten Wohnbebauung im neuen südlichen Teil des Geltungsbereichs tragen die Grundstückseigentümer die Gutachten- und Planungskosten sowie die Kosten, die aus dem dort entstehenden Bedarf an Kindertagesstättenplätzen herrühren. Hierfür sind städtebauliche Verträge abgeschlossen worden. Beteiligte Stellen Referate WFB, T, OB/82 Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen 1. Begründung zum Bebauungsplanentwurf vom 27. Juli 2010 / 2. Februar 2011 2. Zusammenstellung der Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB 3. Zusammenstellung der Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB 4. Bebauungsplan (Verkleinerung) vom 27. Juli 2010 / 2. Februar 2011 5. Textliche Festsetzungen des Bebauungsplans vom 27. Juli 2010 / 2. Februar 2011 6. Städtebauliche Verträge 1. Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans erfasst überwiegend bebaute Flächen nördlich des Ortskerns von Wangen. Diese werden von der Ulmer Straße, der Nähterstraße, dem Verbindungsweg Flst. 1544/5 und den Grundstücken Ulmer Straße 268 bzw. Nähterstraße 86 begrenzt. Angrenzende Nutzungen
Nordwestlich des Plangebiets auf dem Grundstück Ulmer Straße 228 schließt sich ein kleineres Möbelhaus (Dänisches Bettenlager) an. Jenseits der Ulmer Straße ist überwiegend gewerbliche Nutzung zu finden. Planungsrechtlich gilt dort Industriegebiet (OBS). Außerdem ist im Bereich der Gebäude Ulmer Straße 261 bis 263 der Zwischenangriff Ulmer Straße für das Projekt S 21 planfeststellungsrechtlich festgelegt. Die Grundstücke südwestlich der Nähterstraße am Fuß des Wangener Berges sind mit Wohngebäuden bebaut, ebenso die sich südöstlich an den Geltungsbereich anschließende Bebauung an der Nähterstraße. An der Ulmer Straße schließt sich südöstlich des Plangebiets gemischte Nutzung an: In den Erdgeschossen und im Blockinnenbereich teilweise gewerbliche Nutzung (Baufirma, Fahrradladen) und in den darüber liegenden Geschossen Wohnnutzung. Bestand
Auch im Gebiet selber ist heute überwiegend gemischte Nutzung vorhanden. Entlang der Nähterstraße ist überwiegend Wohnbebauung zu finden, während entlang der Ulmer Straße überwiegend gewerbliche Nutzung angesiedelt ist. Es handelt sich um einen Gebrauchtwagenhandel, ein Autohaus, welches seinen Betrieb Ende 2009 aufgegeben hat, einen Zimmereibetrieb und ein Ingenieurbüro. Größe
Der gesamte Geltungsbereich erfasst eine Fläche von ca. 1,17 ha.
Anlage 5
Mischgebiet (§ 6 BauNVO i.V.m. § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO)
MI Zulässig sind 1. Wohngebäude, 2. Geschäfts- und Bürogebäude, 3. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 4. sonstige Gewerbebetriebe, 5. Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, 6. Gartenbaubetriebe, 7. Tankstellen. Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten (s. Anlage) sind nicht zulässig. Vergnügungsstätten gemäß § 6 (2) und (3) BauNVO sind nicht zulässig.
Maß der baulichen Nutzung (§ 16 BauNVO)
Stellplätze und Garagen (§ 23 (5) BauNVO) Ga1 Stellplätze sind nur unterirdisch in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind mit wenigstens 60 cm Erdüberdeckung herzustellen und zu begrünen. Stellplätze für Behinderte können auch oberirdisch zugelassen werden.
Bauweise (§ 9 (1) 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)
g Geschlossene Bauweise (§ 22 (3) BauNVO)
Lärmschutz (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB)
Zulässig ist nur eine Außenantenne pro Gebäude. Aufschüttungen und Abgrabungen (§ 74 (1) 3 LBO) Höhenlage für unbebaute Flächen ist das natürliche Gelände. Abweichungen durch Aufschüttungen und Abgrabungen sind nur zulässig zur Angleichung der Geländehöhe an die Erdgeschossfußbodenhöhe. Ausnahmen zur Angleichung der Grundstücke an öffentliche Verkehrsflächen oder Nachbargrundstücke können zugelassen werden. Einfriedigungen, Müllbehälter (§ 74 (1) 3 LBO)
Projekt Nördlich des Geltungsbereichs verläuft die planfestgestellte Trasse der Stuttgart 21 Tunnelröhren für das Projekts Stuttgart 21, Planfeststellungsabschnitt 1.6 a, Zuführung Ober-/Untertürkheim. Entlang dieser Trasse verlaufen planfestgestellte Beweissicherungsgrenzen (Anlage 9.3 der Planfeststellungsunterlagen). Diese sind im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans nachrichtlich dargestellt. Nähere Auskünfte für betroffene Grundstücke erteilt die DB Services Immobilien GmbH, Bahnhofstraße 5, 76137 Karlsruhe. An der Ulmer Straße gegenüber des südöstlichen Bereichs des Plangebiets ist die Großbaustelle „Zwischenangriff Wangen“ planfestgestellt. Diese ist im zeichnerischen Teil des Bebauungsplans nachrichtlich dargestellt. Während der Bauzeit ist auch im Plangebiet mit Lärmbelästigung zu rechnen.