Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
161/2024
Stuttgart,
04/25/2024
Umgestaltung Pragstraße mit Wilhelmastraße (1. Bauabschnitt)
- Baubeschluss mit Vergabeermächtigung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.05.2024
15.05.2024
16.05.2024
Beschlußantrag:
1.1 Der Umgestaltung der Pragstraße einschließlich der Wilhelmastraße, nach den Ausführungsplänen des Tiefbauamts (Anlage 1) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 26. März 2024
(Anlage 2)
in Höhe von 16.408.000 EUR
zzgl. aktivierungsfähiger Eigenleistungen in Höhe von 930.000 EUR
zzgl. Prognose für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken von 2.500.000 EUR
mit daraus resultierenden voraussichtlichen Gesamtkosten bei
Fertigstellung in Höhe von 19.838.000 EUR
wird zugestimmt.
1.2 Die voraussichtlichen Auszahlungen in Höhe von 16.408.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen in Höhe von 930.000 EUR) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
Projekt 7.665024 Jahr 2024 und fr. 4.908.000 EUR
Pragstraße Umgestaltung Jahr 2025 4.500.000 EUR
Ausz.Gr. 7872 -Tiefbaumaßnahmen Jahr 2026 4.500.000 EUR
Jahr 2027 2.500.000 EUR
2.1 Der Kanalsanierung Pragstraße 54-56 mit Kosten in Höhe von 600.000 EUR gemäß dem Übersichtsplan des Tiefbauamts/Eigenbetrieb Stadtentwässerung und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 26. März 2024 (siehe Anlage 2, Ziff. 2) wird zugestimmt.
2.2 Die Kosten in Höhe von 600.000 EUR werden im Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung unter der Projektnummer S14-5921.03.000 und Wenigerausgaben beim Projekt S17-5921.01.000 Duisburger-/Rosenaustraße gedeckt.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Beschlussziffer 1.2 und 2.2 sämtliche für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.
Begründung:
1. Umgestaltung der Pragstraße
Auf Grundlage der modifizierten Zielplanung des Amts für Stadtplanung und Wohnen zur Umgestaltung der Prag-/Neckartalstraße einschließlich der Wilhelmastraße (GRDrs 53/2021) soll als erster Bauabschnitt die Umgestaltung der Pragstraße einschließlich der Wilhelmastraße erfolgen (siehe Anlage 1). Der zweite Bauabschnitt im Knotenpunktbereich Neckartal-/Pragstraße (Rosensteinbrücke Nord) wird aufgrund der aktuellen Planungen zum Ersatzneubau der Rosensteinbrücke zurückgestellt.
Die Planung basiert auf dem Bebauungsplan Ca 264 und dient auch als Ersatz- bzw. Begleitmaßnahme für den Bau des Rosensteintunnels. Im Zuge der Umgestaltung der Pragstraße ist im Einmündungsbereich der Prag-/Haldenstraße die Umsetzung einer Kanalerneuerung vorgesehen.
Kern der Planung ist der Rückbau der Pragstraße von vier auf zwei Fahrspuren, die Anlage von neuen Radwegen sowie der Rückbau befestigter Flächen durch Begrünung und Bepflanzung mit neuen Bäumen. Hinsichtlich des Umfangs sowie des geplanten Bauablaufs der Umgestaltungsmaßnahme wird auf die GRDrs 698/2023 verwiesen.
2. Kanalerneuerung
Die Kanalnetzberechnung im Bereich der Cannstatter Neckarvorstadt ergab, dass das bestehende Ei-Sonderprofil S 650/1300 mm aus Beton in der Pragstraße am Abzweig Haldenstraße hydraulisch unterdimensioniert ist. Außerdem ist der Zustand des Kanals aus dem Jahr 1909 sanierungsbedürftig. Deshalb wird die Haltung auf etwa 52 m Länge zu einem Kanal mit Durchmesser 1100 mm aus Stahlbeton aufdimensioniert. Das Verbindungsbauwerk am oberen Haltungsende wird erneuert und am unten anzuschließenden Schacht erfolgt ein Anbau, um das größere Profil aufzunehmen.
Termine
Ausschreibung/Submission Juli 2024
Beauftragung Tiefbaufirma September 2024
Baubeginn Oktober 2024
Bauende Herbst 2027
Gremien
Mai 2021 Gemeinderat - Begleitmaßnahmen Rosensteintunnel (GRDrs 53/2021)
Juli 2023 Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik - Bericht zum Stand der Planung und Bauvorbereitung (698/2023)
Der Bezirksbeirat Cannstatt wird über den Stand des Projekts informiert.
Finanzielle Auswirkungen
1. Tiefbauamt
Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung des 1. Bauabschnitts der Umgestaltung Pragstraße mit Wilhelmastraße belaufen sich auf 19.838.000 EUR
Davon entfallen auf
Prognose für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken 2.500.000 EUR
Aktivierungsfähige Eigenleistungen 930.000 EUR
Für die Gesamtmaßnahme stehen im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.665024 - Pragstraße Umgestaltung, Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen Mittel in Höhe von 17.338.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 930.000 EUR) zur Verfügung. Aufgrund von Baupreissteigerungen und unerwartet hoher Kosten für die komplexe Abwicklung der bauzeitlichen Verkehrsführung, infolge der Sperrung der Rosensteinbrücke und einer längeren Bauzeit infolge umfangreicher Leitungsverlegungen werden die ursprünglich im DHH 2022/2023 bereitgestellten Mittel für die Gesamtmaßnahme mit Herstellung des 1. Bauabschnitts vollständig ausgeschöpft.
Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von 2.500.000 EUR prognostiziert. Diese werden im Doppelhaushalt 2024/2025 aus der Pauschale im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Projekt 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken, Ausz.Gr. 7871 Hochbaumaßnahmen finanziert. Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.
Hinsichtlich möglicher Bodenaustausch-/Entsorgungskosten, eines erhöhten Aufwands aufgrund komplexer Leitungsverlegungen sowie einer aufwändigen bauzeitlichen Verkehrsführung ist eine Prognose für zukünftige Bauherrenrisiken erforderlich. Weiterhin sind aufgrund der langen Bauzeit weitere Vergaben erst in den Folgejahren (bspw. Baumpflanzungen einschließlich Herstellung von Grünflächen) erforderlich, so dass mit Baupreissteigerungen zu rechnen ist.
Die Schaffung neuer Baumstandorte sowie Baumersatzpflanzungen obliegen dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt. Sofern aufgrund der Pflanzungen der neuen Bäume ein zusätzlicher Mittelbedarf bei der Umgestaltung der Pragstraße entsteht, wird zur Finanzierung das für die Aufgabenerfüllung verfügbare Budget im Teilhaushalt 670 - Garten-Friedhofs- und Forstamt herangezogen.
Auf die Maßnahmen des Radverkehrs entfallen ca. 3.200.000 EUR. Diese können innerhalb des Projekts finanziert werden.
Im Zuge des Ersatzneubaus der Rosensteinbrücke wird auch der angrenzende Straßenbereich des Kotenpunkts Prag-/Neckartalstraße (Knotenpunkt Rosensteinbrücke Nord) umgestaltet. Die für die Umgestaltung des 2. Bauabschnitts erforderlichen Mittel werden vom Tiefbauamt zu einem späteren Zeitpunkt zum Haushalt angemeldet. Genaue Kosten können derzeit aufgrund der noch zu unkonkreten Planung und der zeitverzögerten Umsetzung nicht genannt werden.
Für die späteren Vergaben stehen beim Projekt 7.665024 - Pragstraße, Umgestaltung veranschlagte Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 von insgesamt 9.540.000 EUR und im Haushaltsjahr 2025 von 2.607.000 EUR zur Verfügung.
Auf die Angaben zu den Folgelasten wird verwiesen (Anlage 3).
Die Bewirtschaftung der Mittel erfolgt bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Regierungspräsidium gemäß den Vorgaben zur vorläufigen Haushaltsführung.
2. Stadtentwässerung Stuttgart
Bisher finanziert 48.000 EUR
Wirtschaftsplan 2024/25 402.000 EUR
Gesamt 450.000 EUR
Erwartete Projektkosten 600.000 EUR
Die voraussichtlichen Mehrleistungen von 150.000 EUR werden durch Wenigerausgaben beim Projekt S17-5921.01.000 Duisburger-/Rosenaustraße finanziert.
Förderung
Förderanträge beim Land und Bund sind für die Straßenbaumaßnahme gestellt bzw. werden geprüft
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Beteiligte Stellen
WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Erledigte Anträge/Anfragen
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Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 Übersichtsplan Straßen- und Kanalbau (1. Bauabschnitt)
Anlage 2 Kostenanschlag
Anlage 3 Folgelastenbeleg
<Anlagen>
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Anlage 1 zu GRDrs 161.2024_Lageplan_dv.pdf
Anlage 2 zu GRDrs 161.2024_Kosten_dv.pdf
Anlage 3 zu GRDrs 161_2024_Folgelastenbeleg.pdf
Kontierungen zu GRDrs 161_2024.pdf
161_2024_Stand 02.04.24_nach fin Abst Mitzeichung in bunt.pdf
20240423_66-ALVZ_MZ WFB.pdf
doc06469420240422160739_MZ WFB.pdf
161_2024_Stand 25.04.24_nach Einarbeitung MZ WFB.pdf