Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Die Gebühren für den Bereich Tageseinrichtungen werden zum 01. August 2016 wie folgt erhöht: - Erhöhung des derzeitigen Stundensatzes je Kind um 10 Cent (für Vollzahler und Inhaber einer Familiencard) - Erhöhung des Essenspreises je Kind und Essen um 0,25 Euro/Essen und Kind (für Vollzahler und Inhaber einer Familiencard) - Familien, die eine Bonuscard nachweisen können, zahlen wie bisher kein Besuchsgeld und lediglich ein reduziertes Essensgeld in Höhe von einem Euro/Essen und Kind Die Anhörung des städtischen Gesamtelternbeirats, sowie der kirchlichen Gesamtelternbeiräte und des Gesamtelternbeirats der freien Träger, die im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband organisiert sind, wird auf der Basis dieses Zielbeschlusses durchgeführt. Entsprechend diesem Zielbeschluss erstellt das Jugendamt eine Beschlussvorlage mit der erforderlichen Satzungsänderung. Die Gebührenstruktur umfasst alle Betreuungsangebote, die in städtischen Tageseinrichtungen geboten werden. An der derzeitigen Gebührensystematik (Geschwisterkindregelung, etc.) wird festgehalten. Kern der Gebührenerhöhung ist die einheitliche Anhebung des Preises pro Betreuungsstunde von 0,83 Euro auf 0,93 Euro in einer 1-Kind-Familie (Vollzahler) bzw. von 0,76 Euro auf 0,86 Euro (Inhaber einer Familiencard). Auf Basis dieser Preise pro Betreuungsstunde sind alle Angebote kalkuliert. Familien, die eine Bonuscard nachweisen, zahlen wie bisher kein Besuchsgeld und lediglich ein reduziertes Essensgeld in Höhe von einem Euro je Essen und Kind. Der Krippenzuschlag bleibt unverändert bei 70 Euro (Vollzahler), bzw. 40 Euro (Inhaber einer Familiencard). Gleichzeitig wird der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essenspreis) von derzeit 65 Euro auf 70 Euro erhöht. Für Familien, die eine Bonuscard nachweisen, bleibt das Essensgeld unverändert bei 20 Euro je Kind und Monat. Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Finanzielle Auswirkungen Bei den Benutzungsgebühren in Tageseinrichtungen für Kinder sind Mehreinnahmen in Höhe von jährlich 785.100 Euro zu erwarten. Beim Essensgeld sind jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 266.200 Euro zu erwarten. Damit ergeben sich ab 2017 insgesamt jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 1.051.300 Euro, für das Jahr 2016 anteilig 350.000 Euro. Bei der Förderung freier Träger entstehen ab dem Jahr 2017 infolge von Erstattungen Mehrausgaben in Höhe von 336.000 Euro (2016 anteilig 112.000 Euro). Mit der oben beschriebenen Gebührenerhöhung ist eine jährliche haushaltswirksame Ergebnisverbesserung in Höhe von 715.300 Euro (anteilig für 2016: 238.000 Euro) verbunden, die bereits im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurde. Beteiligte Stellen Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet Vorliegende Anträge/Anfragen keine Isabel Fezer Bürgermeisterin Anlagen 1. Ausführliche Begründung 2. Gebührentabelle 3. Städtevergleich Ausführliche Begründung: Die gegenwärtig geltenden Besuchsgelder in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Stuttgart wurden letztmals durch Beschluss des Gemeinderats mit Wirkung vom 01. August 2012 angehoben. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats, die Gebühren kontinuierlich alle zwei Jahre anzupassen (GRDrs 163/1999) soll zum 01. August 2016 eine Gebührenerhöhung durchgeführt werden. Zur Umsetzung dieses Zielbeschlusses sind folgende Punkte vorgesehen: 1. Die Gebühren in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Stuttgart wurden letztmals zum 01. August 2012 auf einen einheitlichen Stundensatz von 0,83 Euro je Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen erhöht. Diese Systematik, wie auch die bisherige Form der Geschwisterermäßigung, wird auch künftig beibehalten 2. Der bisher gültige einheitliche Stundensatz pro Betreuungsstunde beträgt 0,83 Euro bei Vollzahler (bzw. 0,76 Euro bei Familiencard-Inhaber), pauschal für 20 Tage und 11 Monate im Kindergartenjahr bei einem Kind. Die Gebühren werden ab 01. August 2016 angehoben auf 0,93 Euro je Betreuungsstunde bei Vollzahler (bzw. 0,86 Euro bei Familiencard-Inhaber) und in jedem Fall auf volle Euro aufgerundet (Anlage 2). Diese Erhöhung entspricht einer Erhöhung um 10 Cent je Betreuungsstunde. 3. Der derzeitige Krippenzuschlag in Höhe von 70 Euro je Kind und Monat (Vollzahler) bzw. 40 Euro je Kind und Monat (Inhaber einer FamilienCard) bleibt unverändert.