Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 842/2015
Stuttgart,
11/23/2015



Gebührenerhöhung in städtischen Tageseinrichtungen für Kinder ab 01.08.2016



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.12.2015
16.12.2015



Beschlußantrag:

Von dem Ziel, das Verfahren zur Erhöhung der Gebühren und dem Essensgeld im Bereich der Kindertageseinrichtungen ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 einzuleiten, wird zustimmend Kenntnis genommen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Gebühren für den Bereich Tageseinrichtungen werden zum 01. August 2016 wie folgt erhöht:

- Erhöhung des derzeitigen Stundensatzes je Kind um 10 Cent (für Vollzahler und Inhaber einer Familiencard)
- Erhöhung des Essenspreises je Kind und Essen um 0,25 Euro/Essen und Kind (für Vollzahler und Inhaber einer Familiencard)
- Familien, die eine Bonuscard nachweisen können, zahlen wie bisher kein Besuchsgeld und lediglich ein reduziertes Essensgeld in Höhe von einem Euro/Essen und Kind

Die Anhörung des städtischen Gesamtelternbeirats, sowie der kirchlichen Gesamtelternbeiräte und des Gesamtelternbeirats der freien Träger, die im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband organisiert sind, wird auf der Basis dieses Zielbeschlusses durchgeführt.

Entsprechend diesem Zielbeschluss erstellt das Jugendamt eine Beschlussvorlage mit der erforderlichen Satzungsänderung.

Die Gebührenstruktur umfasst alle Betreuungsangebote, die in städtischen Tageseinrichtungen geboten werden. An der derzeitigen Gebührensystematik (Geschwisterkindregelung, etc.) wird festgehalten. Kern der Gebührenerhöhung ist die einheitliche Anhebung des Preises pro Betreuungsstunde von 0,83 Euro auf 0,93 Euro in einer 1-Kind-Familie (Vollzahler) bzw. von 0,76 Euro auf 0,86 Euro (Inhaber einer Familiencard). Auf Basis dieser Preise pro Betreuungsstunde sind alle Angebote kalkuliert. Familien, die eine Bonuscard nachweisen, zahlen wie bisher kein Besuchsgeld und lediglich ein reduziertes Essensgeld in Höhe von einem Euro je Essen und Kind. Der Krippenzuschlag bleibt unverändert bei 70 Euro (Vollzahler), bzw. 40 Euro (Inhaber einer Familiencard).

Gleichzeitig wird der Pauschalbetrag für die Verpflegung (Essenspreis) von derzeit 65 Euro auf 70 Euro erhöht. Für Familien, die eine Bonuscard nachweisen, bleibt das Essensgeld unverändert bei 20 Euro je Kind und Monat.

Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


Finanzielle Auswirkungen

Bei den Benutzungsgebühren in Tageseinrichtungen für Kinder sind Mehreinnahmen in Höhe von jährlich 785.100 Euro zu erwarten. Beim Essensgeld sind jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 266.200 Euro zu erwarten. Damit ergeben sich ab 2017 insgesamt jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 1.051.300 Euro, für das Jahr 2016 anteilig 350.000 Euro.

Bei der Förderung freier Träger entstehen ab dem Jahr 2017 infolge von Erstattungen Mehrausgaben in Höhe von 336.000 Euro (2016 anteilig 112.000 Euro).

Mit der oben beschriebenen Gebührenerhöhung ist eine jährliche haushaltswirksame Ergebnisverbesserung in Höhe von 715.300 Euro (anteilig für 2016: 238.000 Euro) verbunden, die bereits im Haushaltsentwurf berücksichtigt wurde.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Gebührentabelle
3. Städtevergleich


Ausführliche Begründung:

Die gegenwärtig geltenden Besuchsgelder in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Stuttgart wurden letztmals durch Beschluss des Gemeinderats mit Wirkung vom 01. August 2012 angehoben.

Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats, die Gebühren kontinuierlich alle zwei Jahre anzupassen (GRDrs 163/1999) soll zum 01. August 2016 eine Gebührenerhöhung durchgeführt werden.

Zur Umsetzung dieses Zielbeschlusses sind folgende Punkte vorgesehen:

1. Die Gebühren in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Stuttgart wurden letztmals zum 01. August 2012 auf einen einheitlichen Stundensatz von 0,83 Euro je Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen erhöht. Diese Systematik, wie auch die bisherige Form der Geschwisterermäßigung, wird auch künftig beibehalten

2. Der bisher gültige einheitliche Stundensatz pro Betreuungsstunde beträgt 0,83 Euro bei Vollzahler (bzw. 0,76 Euro bei Familiencard-Inhaber), pauschal für 20 Tage und 11 Monate im Kindergartenjahr bei einem Kind. Die Gebühren werden ab 01. August 2016 angehoben auf 0,93 Euro je Betreuungsstunde bei Vollzahler (bzw. 0,86 Euro bei Familiencard-Inhaber) und in jedem Fall auf volle Euro aufgerundet (Anlage 2). Diese Erhöhung entspricht einer Erhöhung um 10 Cent je Betreuungsstunde.

3. Der derzeitige Krippenzuschlag in Höhe von 70 Euro je Kind und Monat (Vollzahler) bzw. 40 Euro je Kind und Monat (Inhaber einer FamilienCard) bleibt unverändert.

4. Der seit 01.Juli 2010 gültige Essenspreis für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen beträgt 65 Euro. Der Essenspreis wird ab 1. August 2016 auf 70 Euro je Kind und Monat angehoben, dies bedeutet eine Steigerung um 0,25 Euro je Essen und Kind von derzeit 3,25 Euro je Essen und Kind auf zukünftig 3,50 Euro je Essen und Kind. Die tatsächlichen Kosten je Essen und Kind haben sich im Zeitraum 2010 bis 2013 wie folgt entwickelt: 5. Der städtische Elternbeirat, die kirchlichen Gesamtelternbeiräte sowie der Gesamtelternbeirat der freien Träger, die im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband organisiert sind, werden gemäß 5.3 der Richtlinien des Arbeits- und Sozialministeriums über die Bildung und die Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 des Kindergartengesetzes, auf Grundlage dieses Zielbeschlusses gehört.

6. Mit dieser Gebührenerhöhung folgt die Landeshauptstadt Stuttgart den Empfehlungen des Gemeinde- und Städtetages vom 21.05.2015. In der Anlage 3 ist ein Städtevergleich des Gemeinde- und Städtetags Baden-Württemberg „Abgaben 2014“ beigefügt.


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Anlage 2 zu GRDrs 842_2015 - Gebührenverzeichnis.pdfAnlage 2 zu GRDrs 842_2015 - Gebührenverzeichnis.pdf Anlage 3 Städtevergleich Kita-Gebühren 2014.xlsxAnlage 3 Städtevergleich Kita-Gebühren 2014.xlsx