Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Technisches Referat

Gz: JB; T
GRDrs 240/2018
Stuttgart,
03/19/2019



Sanierung der Hattenbühlschule und Erweiterung zur Ganztagsschule, Vorprojektbeschluss



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Feuerbach
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
09.04.2019
09.04.2019
07.05.2019
08.05.2019



Beschlußantrag:



Sanierung Schulgebäude und Turnhalle ca. 12,115 Mio. Euro
Ganztagsschule mit räuml. Erweiterung ca. 6,250 Mio. Euro
Zus. Maßnahmen energetische Sanierung ca. 1,235 Mio. Euro
Summe ca. 19,6 Mio. Euro
a. Aus dem Schulsanierungsprogramm; Deckung aus Projekt-Nr.7.401904: Deckung aus Projekt-Nr. 7.401909:
Mittel für GTS-Räume mit Einrichtung, GTS-Anteil Modulbau: 6,250 Mio. €
c. Energetische Sanierung (Deckung über Fördermittel): 1,235 Mio. €

Begründung:


1. Aktuelle Schul- und Raumsituation

Die Grundschule Hattenbühlschule im Stadtbezirk Stuttgart-Feuerbach wird derzeit dreizügig geführt. Die Schule verfügt über einen Raumbestand für eine vierzügige Grundschule im Halbtagesbetrieb.

Steigende Altersjahrgangszahlen, Aufsiedlungen innerhalb des Schulbezirks sowie die Erwartung von künftig rückläufigen Umschulungen (weg von der Hattenühlschule aufgrund nicht ausreichendem Ganztagsangebot), zeigen künftig eine stabile 4 zügige Schülerentwicklung der Schule auf.

Im Stadtbezirk Feuerbach besteht seit Jahren ein sehr großer Bedarf an Ganztagsschulplätzen; sowohl die 3-zügige Bachschule als auch die bis zu 3-zügige Hohewartschule stoßen, räumlich betrachtet, an ihre Kapazitätsgrenze. Der derzeit noch bestehende Hort neben der Hattenbühlschule bietet ebenfalls keinerlei freie Kapazitäten. Diese hohe Nachfrage nach Ganztagsschulangeboten findet in der fortgeschriebenen Raumkonzeption Beachtung, welche die Einrichtung einer 4-zügigen Grundschule mit Ganztagsschulangebot an der Hattenbühlschule vorsieht.

Auf Basis des Schulkonferenzbeschlusses vom 11.05.2017 hat der Gemeinderat mit GRDrs 989/2016 der beabsichtigten Antragstellung zum 01.10.2018 und damit der Einrichtung einer Ganztagsgrundschule in Wahlform an der Hattenbühlschule zugestimmt. Mit der Antragstellung sichert der Schulträger die Finanzierung der räumlichen, personellen und sächlichen Ausstattung sowie die Mittagessensorganisation der Ganztagsschule an der Hattenbühlschule zu.

Bisher steht der Hattenbühlschule am Standort eine Programmfläche von rd. 1.881 m2 zur Verfügung. Als 4-zügige Grundschule ist nach dem novellierten Modellraumprogramm des Landes sowie des Stuttgarter Standards für Ganztagsgrundschulen eine Programmfläche von rd. 2.370 m2 notwendig. In Summe ergibt sich daher am Standort Hattenbühlschule ein konkreter Raumfehlbedarf von rd. 528 m2 Programmfläche inklusive Essensversorgung und Ganztagsbereiche (vgl. Anlage 1).

Folglich benötigt die Hattenbühlschule als langfristig 4-zügige Ganztagsgrundschule zusätzliche Raumkapazitäten. Diese sollen im Zusammenhang mit der ohnehin anstehenden Sanierung der Schule geschaffen werden. Der für die Auslagerung während der Sanierung der Schule ohnehin notwendige Interim soll als Modulbau hergestellt werden. Dadurch können dann alle notwendigen Räume für den Ganztagsbetrieb und die Erweiterung der Zügigkeit im Anschluss an die Sanierung im Bestand sowie im neu zu erstellenden Modulbau abgebildet werden. Dabei wird der Speisebereich im Rahmen der Sanierung im Bestand des Hauptbaus durch entsprechende bauliche Maßnahmen hergestellt. Er wird für durchschnittlich 340 Essen im Zweischichtbetrieb ausgelegt und ist mit einer Programmfläche von rd. 170 m² vorgesehen.



2. Bauliche Situation

Die Schulanlage der Hattenbühlschule wurde im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart im Sommer 2010 von der Beratungsfirma Drees & Sommer besichtigt. Verschiedene Mängel wurden in einem Quick-Check aufgelistet. Dies war allerdings nur eine kurze Momentaufnahme ohne eine umfassende Bewertung. Hierbei wurden auch die Gewerke/Themen Dach, Fenster + Fassade und Deckenbegleitung im OG mit Kosten in Höhe von 2.699 Mio. € vorläufig bewertet.

Das vom Hochbauamt beauftragte Architekturbüro K+H Architekten hat ein Sanierungsgutachten erstellt, in dem weitere Themenfelder bearbeitet wurden. Zielsetzung war es, mögliche Synergieeffekte und aktuelle gesetzliche Vorgaben einzubinden, sowie eine zukunftsfähige Ertüchtigung der Liegenschaft insgesamt zu gewährleisten.

Hieraus ergibt sich für die Schulgebäude ein Maßnahmenkatalog, der folgende Sanierungsmaßnahmen beinhaltet:
Eine Realisierung der Maßnahmen zur Einrichtung der Ganztagsschule im Zuge der o.g. Sanierungsmaßnahmen gewährleistet daher eine besonders wirtschaftliche Umsetzung. Notwendige Maßnahmen wären:
Im Sanierungsgutachten wurde auch die Turnhalle bewertet, bei der durch Dress & Sommer zunächst kein Sanierungsbedarf festgestellt wurde. Um jedoch die Turnhalle energetisch aufzuwerten, müsste die Außenhülle ebenfalls erneuert werden, weiterhin ist ein zweiter baulicher Rettungsweg herzustellen. Um einen möglichst großen Synergieeffekt zu erhalten, ist es zielführend, diese Maßnahme ebenfalls im Gesamtzusammenhang mit dem Hauptgebäude durchzuführen.

Interimsmaßnahmen

Im Vorfeld der Planung von Interimsmaßnahmen am Standort Hattenbühlschule wurden die umliegenden Schulstandorte im Stadtbezirk Feuerbach hinsichtlich möglicher Ausweichquartiere während der Sanierungsphase geprüft. Diese stellten jedoch keine umsetzbare Lösung dar.

Bei dem ermittelten Auslagerungsbedarf infolge der Sanierungsmaßnahmen von acht Unterrichtseinheiten sind deshalb acht Räume als Modulbau an der Hattenbühlschule in einem ersten Bauabschnitt herzustellen. Diese Räume sollen nach Beendigung der Sanierungsmaßnahmen mittel- und langfristig zur Deckung des Raumbedarfs der Schule als 4-zügige Ganztagsgrundschule weitergenutzt werden.


Standort des Modulbaus

Für den neu zu erstellenden Modulbau wurden verschiedene Standorte baurechtlich, städtebaulich sowie schulorganisatorisch geprüft. So lässt sich der Modulbau direkt auf dem Schulgrundstück unterbringen.

Standort Schulgrundstück:
Der Standort direkt auf dem Schulgrundstück ermöglicht den direkten Anschluss des Modulbaus an das Bestandsgebäude der Hattenbühlschule. Die bestehende Grundstücksfläche der Hattenbühlschule bietet ausreichend Platz, um eine 4-zügige Ganztagsgrundschule unterzubringen. Auch die gemäß der allgemeinen Schulbauempfehlung vorgesehene Pausenhoffläche kann für die Schülerinnen und Schüler weiterhin mehr als ausreichend abgebildet werden; so würde ein rechnerischer Bedarf von 2.240 m² offener Pausenfläche für eine 4-zügige Grundschule benötigt. An der Hattenbühlschule stehen nach Fertigstellung aller baulichen Maßnahmen rd. 7.600 m² offene Pausenfläche zur Verfügung.

Die direkte Verzahnung von Modulbau und Bestandsgebäude ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern, sich ohne Einschränkungen während des gesamten Schultags selbstständig im Schulgebäude bewegen zu können. Durch die flexiblen Möglichkeiten der Raumnutzung werden pädagogisch sinnvolle Synergieeffekte an der Schnittstelle Unterricht und Ganztag nutzbar gemacht.

Der genaue Standort auf dem Schulgrundstück wird im Rahmen der weiteren Planung in Abstimmung mit der Schule festgelegt.

Bauliche Umsetzung

Die Termine sind gem. Priorisierung in der Investitionsplanungsliste vorgesehen.
Ein denkbares Szenario wäre
Projektstart 2. Quartal 2019
Baubeginn Modulbau 2. Quartal 2022
Fertigstellung Modulbau 2. Quartal 2024
Baubeginn Sanierung möglich ab 3. Quartal 2024 (abgestimmt auf die Prozesse der Schule)

Barrierefreiheit

Die Anforderungen der DIN 18040 werden im Zuge der Sanierung und Entwicklung im Rahmen der Möglichkeiten im baulichen Bestand berücksichtigt. Der Einbau eines Aufzugs in den Bestandsgebäuden ist vorgesehen.

Energetische Komponenten

Das Amt für Umweltschutz hat im Mai 2016 für die Sanierungsmaßnahmen bzw. das erweiterte Energiekonzept an der Hattenbühlschule eine Projektskizze erstellt und einen Förderantrag beim EFRE-Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ des Landes Baden-Württemberg eingereicht. Folgende Maßnahmen sind gem. Entwurf der Energiekonzeption angedacht, die den Energieverbrauch der Schule zusätzlich zu den gem. gültigen Standards geplanten Maßnahmen weiter reduzieren:

Das Förderprogramm sieht eine Projektförderung von 50 % der gesamten energetischen Sanierungsmaßnahmen vor, diese würde sich in diesem Projekt auf ca. 3,0 Mio. Euro belaufen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart kam 2016 nicht in die engere Auswahl. Am 14.11.2018 informierte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die Stadt, dass die Möglichkeit bestünde als Nachrücker an dem Wettbewerb teilzunehmen. Diese Möglichkeit schöpft die Stadt aus und reichte eine aktualisierte Projektskizze fristgerecht ein. Ein Ergebnis ist noch offen.

Die Mehrkosten der zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen gem. o.g. Energiekonzept von aktuell rund 1,4 Mio. Euro (brutto inkl. Nebenkosten) werden gegebenenfalls über das stadtinterne Contracting und alternative Fördermöglichkeiten finanziert. Die Kosten sind im Projektverlauf differenziert zu prüfen, ggf. fortzuschreiben und entsprechend auszuweisen.


Finanzielle Auswirkungen


Das Projekt wird im Rahmen des Schulsanierungsprogramms als Einzelvorhaben geführt.
Im Rahmen des Schulsanierungsprogramms sind für die Sanierung aktuell 2,69 Mio. € genehmigt. Die Mehrkosten für die Sanierungsmaßnahmen sowie die anteiligen Kosten für den neu zu errichtenden Modulbau werden als Mehrkosten im Schulsanierungsprogramm finanziert. Diese Mittel in Höhe von insgesamt 12,115 Mio. Euro stehen im Teilhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt – zur Verfügung und werden bei der Projekt-Nr. 7.401904 ausgewiesen.

Die anteiligen Kosten für die Maßnahmen zur Einrichtung einer Ganztagsschule in Höhe von 6,25 Mio. Euro werden aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen finanziert. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt – über die Investitionspauschale zum Ausbau der Ganztagsschulen, 4. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401909. Die benötigten Mittel werden im Rahmen der Deckungsfähigkeit auf das Projekt 7.401193 umgesetzt.

Auswirkungen auf die Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen
Durchschnittlich stehen für jede neu einzurichtende Ganztagsschule gemäß der vom Gemeinderat bereitgestellten Investitionspauschale pauschal 3,5 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung. Die Hattenbühlschule ist zusammen mit 19 weiteren Schulen im Rahmen der Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen, 4. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401909 finanziert.

Da noch nicht für alle 20 Schulen, für die Mittel im Rahmen der Pauschale zur Verfügung zu stellen sind, der Planungsprozess abgeschlossen ist, kann noch nicht zuverlässig beurteilt werden, ob die Pauschalmittel insgesamt ausreichen werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat hierüber fortlaufend im Rahmen der entsprechenden Vorprojekt- bzw. Projektbeschlüsse berichten.

Die zusätzlichen Mittel für die energetische Sanierung in Höhe von rund 1,235 Mio. Euro werden über Fördermittel aus dem EFRE-Förderprogramm „Klimaschutz mit System“ des Landes Baden-Württemberg oder gegebenenfalls aus dem stadtinternen Energiecontracting sowie alternativen Fördermöglichkeiten finanziert, eine entsprechende Bestätigung seitens des Amt für Umweltschutz liegt vor.



Beteiligte Stellen



Die Referate WFB, StU haben die Vorlage mitgezeichnet.





Isabel Fezer Dirk Thürnau
Bürgermeisterin Bürgermeister


Anlagen

- Anlage 1: Raumprogramm Hattenbühlschule
- Anlage 2: Präsentation Sanierungsgutachten



zum Seitenanfang


Anlage 1 Raumprogramm Hattenbühlschule.pdf


Anlage 2 Präsentation Sanierungsgutachten.pdfAnlage 2 Präsentation Sanierungsgutachten.pdf