Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 271/2022
Stuttgart,
10/10/2022



Zuwendungen 2022 an Schulen in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich12.10.2022



Beschlußantrag:

1. Für die in der Anlage aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2022 – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – Zuwendungen im Gesamtbetrag von 3.549.363 Euro bewilligt.

2. Für die Zuwendungshöhe wird weiterhin der im Doppelhaushalt 2020/2021 festgelegte Satz von 45% der Sachkostenbeiträge 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz je Stuttgarter Schülerin und Schüler zugrunde gelegt.

3. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Kolping Abendgymnasium und das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V. – alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung – werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft – ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – Zuwendungen im Gesamtbetrag von 24.027 Euro bewilligt.

4. Für die Zuwendungshöhe wird bei den Abendschulen ein Satz von 15% der Sachkostenbeiträge 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz je Stuttgarter Schülerin und Schüler zugrunde gelegt.

5. Neu in die Förderung mit aufgenommen wird ab 2022 die Element-i-Gemeinschafts- schule im STEP. Der Schulbetrieb wurde zum Schuljahr 2021/2022 aufgenommen. Der Zuwendungsbetrag liegt im Haushaltsjahr 2022 bei 7.675 Euro und ist im Gesamtbetrag unter Ziffer 1 mit enthalten.

6. Der Aufwand in Höhe von 3.573.390 Euro im Jahr 2022 wird im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.


Begründung:


Die in der Anlage genannten, auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden, allgemeinen Schulen und SBBZ in freier Trägerschaft sowie die Abendschulen erhalten – wie auch im Vorjahr – ohne Rechtsverpflichtung eine Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss) von der Stadt. Nach § 17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Kommune, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.

Die Zuwendungshöhe der Stadt Stuttgart orientiert sich an der Anzahl der Stuttgarter Schülerinnen und Schüler und an dem für die Schulart geltenden Sachkostenbeitrag nach dem Gesetz über den kommunalen Finanzausgleich (Finanzausgleichsgesetz - FAG).

Darüber hinaus wird von der Stadt Stuttgart eine finanzielle Förderung für Schulen in freier Trägerschaft in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Im Jahr 2021 betrugen diese mittelbaren Zuwendungen 635.554 Euro.


1. Allgemeine Schulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)

1.1 Zuwendungssätze

Mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021 hat der Gemeinderat am 20. Dezember 2019 die Erhöhung der Fördersätze von 45% der Sachkostenbeiträge 2002 auf 45% der Sachkostenbeiträge 2018 festgelegt.

Für die Grundschülerinnen und Grundschüler bzw. die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen wird wie bisher auch der Sachkostenbeitrag der Realschulen angesetzt, da nach dem FAG keine Sachkostenbeiträge für Kinder an Grundschulen vorgesehen sind. Aus der Übersicht (siehe Anlage) sind die auf dieser Grundlage errechneten Zuwendungen pro Schülerin und Schüler sowie die Zuschusssummen für die einzelnen Schulen ersichtlich.


1.2 Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Albert-Schweitzer-Schule und Dietrich-Bonhoeffer-Schule)

1.2.1 Inklusion: Sonderfall – kooperative Organisationsform

Neben der kooperativen Organisationsform (früher z. T. als Außenklassen geführt) gibt es weitere öffentliche allgemeine Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler der privaten SBBZ mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung inklusiv unterrichtet werden. Die Schülerinnen und Schüler bleiben jedoch schulorganisatorisch den privaten SBBZ zugeordnet. Den Sachkostenbeitrag des Landes erhält die Schulträgerin der privaten SBBZ (Stiftung Jugendhilfe aktiv). Die Kosten der inklusiven Beschulung entfallen jedoch auf die Schulträgerin der (aufnehmenden) öffentlichen Schule, die Stadt Stuttgart.

Um diese kooperativen Organisationsformen in Inklusionsangebote gemäß Schulgesetz überführen zu können, werden die hierzu notwendigen personellen Ressourcen vom Land sukzessive ausgebaut. Bisher reichen diese jedoch noch nicht aus. Daher sind zusätzliche Vereinbarungen zwischen der Stadt und der privaten Schulträgerin zu finanziellen Ausgleichen notwendig und solange aufrecht zu erhalten, wie die erforderlichen Ressourcen vom Land nicht in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden können.

Mit der Stiftung Jugendhilfe aktiv wurde im Jahr 2016 ein Kostenausgleich vereinbart. Bei der Berechnung der städtischen Zuwendung an die Schulen in freier Trägerschaft wird die Schülerzahl dieser noch bestehenden inklusiven kooperativen Organisationsform heraus gerechnet. Für die Zuwendung 2022 sind das 101 Schülerinnen und Schüler der Albert-Schweitzer-Schule (im Vorjahr 112) sowie 23 Schülerinnen und Schüler der Dietrich-Bonhoeffer-Schule (im Vorjahr 21). Nach dieser Vereinbarung zum Kostenausgleich wird auch 2022 verfahren.


1.2.2 Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim

Seit dem Jahr 2001 gilt eine geänderte Entgeltregelung auf Grund eines Rahmenvertrages zwischen den Kommunalen Landesverbänden, den Verbänden der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und den privat-gewerblichen Verbänden der Kinder- und Jugendhilfe in Baden-Württemberg zu § 78 f SGB VIII bzgl. der Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim. Dieses System bedeutet für den Bereich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim eine Abkehr vom Einheitspflegesatz pro Einrichtung und die Umstellung auf ein nach Leistungsbereichen differenziertes Entgeltsystem, das jedoch die Kosten für Erziehungshilfe und Schulbereich vermischt. Dadurch erhalten die privaten Schulen für Erziehungshilfe (SBBZ mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) auf Antrag die um die Schulentgelte erhöhten Beträge. Beide Schulen haben entsprechende Anträge gestellt.

Um nach außen deutlich zu machen, dass die Stadt- und Landkreise zu einer unbefristeten Übernahme der Schulkosten nicht bereit sind, hat der Städtetag Baden-Württemberg den Rahmenvertrag bezüglich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim zunächst zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig wurde den Jugendhilfeträgern empfohlen, zunächst weiterhin die vereinbarten Entgelte für die Schulen in Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen.

Von der Schiedsstelle wurde einer der Anträge als Musterverfahren verhandelt. Es liegt noch immer keine abschließende Entscheidung vor. Um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und Überzahlung zu vermeiden, wurde vereinbart, dass das Schulverwaltungsamt dem Jugendamt den städtischen Zuschuss überträgt. Das Jugendamt stockt diesen Satz um den Betrag auf, der zur Erreichung der Entgelte nach der Rahmenvereinbarung fehlt. Der Anteil des Schulverwaltungsamts beträgt im Haushaltsjahr 2022 für 241 Schülerinnen und Schüler (125 an der Albert-Schweitzer-Schule sowie 116 an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) insg. 305.070 Euro.

Das bisherige Verfahren soll bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weitergeführt werden.




1.2.3 Miete für die Nutzung von Schulräumen

Albert-Schweitzer-Schule
Neben der gruppenbezogenen, inklusiven Kooperationsform (siehe 1.2.1) hat die Albert-Schweitzer-Schule als weitere Organisationsform Außenklassen an der GWRS Ostheim, der Hohensteinschule und der Seelachschule eingerichtet. Da die Schule bzw. deren Trägerin eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten erhält, wäre eine gleichzeitige unentgeltliche Überlassung von Schulräumen eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts. Gleichzeitig ist zu verhindern, dass der privaten Schulträgerin eine Finanzierungslücke entsteht, da eine Berücksichtigung der Mietkosten durch das Jugendamt bzw. die mit dem Jugendamt abgeschlossene Rahmenvereinbarung für den Bereich Erziehungshilfe erst durch eine neu verhandelte Vereinbarung aufgefangen werden kann. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wird daher – wie im Vorjahr - um das Mietentgelt (ca. 47.722 Euro Miet- und Nebenkosten für das Schuljahr 2021/2022) vermindert.


Dietrich-Bonhoeffer-Schule
Die Dietrich-Bonhoeffer-Schule hat an der Carl-Benz-Schule, der Körschtalschule Plieningen und an der Heilbrunnenschule als kooperative Organisationsform Außenklassen gebildet. Hier wird analog der Albert-Schweitzer-Schule verfahren. Der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wird um das Mietentgelt (ca. 44.571 Euro Miet- und Nebenkosten für das Schuljahr 2021/2022) vermindert.


2. Abendrealschule und Abendgymnasien

Seit 2003 beträgt der Zuwendungssatz für die Abendschulen 15 % des für die jeweilige Schulart maßgeblichen Sachkostenbeitrages nach dem FAG von 2002. In Umsetzung des Beschlusses zum Doppelhaushalt 2020/2021 wird ab Schuljahr 2021/2022 der Sachkostenbeitrag 2018 für die Berechnung zugrunde gelegt.

Die Zuschüsse 2022 berechnen und verteilen sich wie folgt:

EinrichtungZuschuss je
Schülerin/Schüler
Schüler
gesamt
Stuttgarter
Schülerin/Schüler
Gesamt-
Zuschuss
Abendrealschule
127,20 EUR
74
55
6.996 EUR
Kolping
Abendgymnasium
126,15 EUR
48
25
3.154 EUR
Abendgymnasium
der VHS
126,15 EUR
234
110
13.877EUR
Gesamt
356
190
24.027 EUR
Zum Vergleich
Zuschüsse 2021
380
192
24.261 EUR




3. Ausweitung der freiwilligen städtischen Privatschulförderung auf weitere Privatschulen in Stuttgart

Gemäß § 17 Abs. 1 Privatschulgesetz erhalten als Ersatzschulen genehmigte Grundschulen auf Antrag Zuschüsse des Landes. Jedoch kann das Land nach § 17 Abs. 6 Privatschulgesetz die Gewährung davon abhängig machen, dass die Schule von der Kommune, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält. Die Stadt Stuttgart nimmt daher analog den in § 17 Abs. 1 Privatschulgesetz genannten Anforderungen neue Schulen in die Förderung mit auf. Entsprechend der aktuellen Förderpraxis soll nun auch die Element-i-Gemeinschaftsschule mit in die städtische Förderung aufgenommen werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung Schule und Bildung, hat am 9. September 2021 gemäß § 4 des Gesetzes für die Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulgesetz – PSchG) der Konzept-e für Schulen gGmbH in Stuttgart die Genehmigung erteilt, ab 13. September 2021 in 70565 Stuttgart, Breitwiesenstr. 8, eine private Gemeinschaftsschule für die Klassen 5-10 aufbauend ab Klasse 5 als Ersatzschule unter bestimmten Voraussetzungen zu errichten und zu betreiben. Bisher gab es die element-i-Grundschule im STEP (Klasse 1-4).

Lt. Amtlicher Schulstatistik vom Oktober 2021 werden an der element-i-Gemeinschafts-schule 14 Kinder (davon 13 aus Stuttgart) unterrichtet. Basierend auf diesen Zahlen beantragte die Konzept-e für Schulen gGmbH einen Sachkostenzuschuss für die neue Gemeinschaftsschule, welcher sich im Haushaltsjahr 2022 auf 7.675 Euro errechnet. Das Regierungspräsidium Stuttgart bestätigt die Gültigkeit der erteilten Genehmigung für die Element-i-Gemeinschaftsschule als anerkannte Ersatzschule.

Die Verfahrensabläufe und Kriterien bei der erstmaligen Antragstellung neuer Schulen auf Bezuschussung durch die Stadt sollen im Laufe des nächsten Jahres evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt werden. Aufgrund der in den letzten Jahren stark zugenommenen Vielfalt der Privatschullandschaft zeigt sich, dass zusätzlich zur Anerkennung als Ersatzschule auch die Berücksichtigung von Aspekten der unterschiedlichen Schullandschaft Sinn macht. Hierbei ist beispielsweise die frühzeitige Kontaktaufnahme und Beteiligung des Schulverwaltungsamtes zu gewährleisten. Nur so kann ein effektives Gesamtbildungskonzept für die Landeshauptstadt Stuttgart im Zusammenspiel öffentlicher und privater Schulen ermöglicht werden.


Finanzielle Auswirkungen

Der Gesamtaufwand von 3.573.390 Euro in 2022 für Zuwendungen an Schulen in freier Trägerschaft wird im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 – Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt. Im Haushaltsjahr 2022 wurden hierfür 3.561.400 Euro veranschlagt.

Der Fehlbetrag von 11.990 Euro wird innerhalb des Teilhaushalts 400 – Schulverwaltungsamt – gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Isabel Fezer Bürgermeisterin

Anlagen

Zuwendungsberechnung

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