Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1151/2015
Stuttgart,
12/07/2015



Erschließung Neckarpark
Verlegung der Benzstraße
Städtischer Anteil an der Verlegung der Hauptwasserleitung der Netze BW




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.12.2015
16.12.2015
17.12.2015



Beschlußantrag:

1. Der Finanzierung des städtischen Anteils an der Verlegung der Hauptwasserleitung der Netze BW von bis zu 4.100.000 EUR wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Netze BW eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung der Stadt Stuttgart an der Verlegung der Hauptwasserleitung (einschließlich Planungskosten) mit einem Betrag von bis zu 4.100.000 EUR abzuschließen.

3. Die Auszahlungen in Höhe von 4.100.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt - beim Projekt 7.664008 - Verlegung Benzstraße mit Wasenrampe - Ausz.Gr. 7872 - Tiefbaumaßnahmen - wie folgt gedeckt:
Jahr 2016
1.900.000 EUR
Jahr 2017
2.200.000 EUR

4. Die erforderlichen Auszahlungen sind im Doppelhaushalt 2016/2017 bereit zu stellen. Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme Verlegung Benzstraße mit Wasenrampe ab dem Doppelhaushalt 2016/2017 mit Gesamtkosten von 25.406.000 EUR über die Infrastrukturpauschale - Projekt 7.202100 - zu finanzieren. Zur Bewirtschaftung werden die Mittel zu der unter Ziffer 3 genannten Kontierung umgesetzt.

5. Für die in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 benötigten Mittel wird die innerhalb des Teilfinanzhaushalts des Tiefbauamts im Haushaltsjahr 2015 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 4.100.000 EUR in Anspruch genommen.



Begründung:


Wegen der geplanten Verlegung der Benzstraße ist es erforderlich, die vorhandene Hauptwasserleitung der Netze BW zu verlegen. Die Wasserleitung besteht aus zwei Röhren mit Durchmessern von 0,7 m bzw. 0,65 m. Auf Wunsch und in Abstimmung mit der Stadt hat die Netze BW den Neubau der Wasserleitung geplant.

Die Kosten für die Verlegung der Hauptwasserleitung belaufen sich, auf der Grundlage einer Kostenermittlung der Netze BW, auf ca. 6.800.000 EUR. Die heutige Hauptwasserleitung verläuft fast ausschließlich außerhalb von öffentlichen Straßen und ist zum Teil dinglich gesichert. Als Veranlasserin der Leitungsumlegung muss die Stadt die Kosten tragen. Im Zuge der Vorteilsausgleichsregelungen übernimmt die Netze BW einen Anteil von 40 %. Der städtische Anteil an der Verlegung der Hauptwasserleitung beläuft sich somit auf bis zu ca. 4.100.000 EUR.



Finanzielle Auswirkungen

PS-Nr.: 7.664008.300.008
Auftrag SAP: M7664914903H (Verlegung HW-Leitung)

CATS-Auftrag: M7660191000C
(aktivierungsfähige Eigenleistungen)



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Lageplan vom 02.11.2015




zum Seitenanfang
1151-2015_Anlage.pptx1151-2015_Anlage.pptx