Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 259/2015
Stuttgart,
07/13/2015



Bedarfsorientierter Ausbau von Ganztagsgrundschulen
- Beantragung der 9. Tranche




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich29.07.2015



Beschlußantrag:

1. Sachstandsbericht 2. Antragstellung zum 1. Oktober 2015 (8. und 9. Tranche)

a. Der Einrichtung von Ganztagsschulen in der Wahlform an den Grundschulen der Deutsch-Französischen Schule Sillenbuch und der Römerschule sowie in der verbindlichen Form an der Neuwirtshausschule zum Schuljahr 2016/17 wird zugestimmt (9. Tranche).

b. Gemäß GRDrs. 349/2015 (8. Tranche) wird für die Schule Im Sonnigen Winkel, die Riedseeschule und die GWRS Stammheim, bei denen ein sukzessiver Start in der Wahlform geplant, jedoch gemäß Einrichtungserlass des Landes nicht möglich war und daraufhin der Antrag zurück gezogen werden musste, zum 01.10.15 ein erneuter Antrag auf Einrichtung der Ganztagsschule in Wahlform mit sukzessivem Ausbau gestellt. Von den Zwischenlösungen wird Kenntnis genommen.

3. Trägerschaft für die pädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit

a. Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Deutsch-Französischen Schule Sillenbuch wird der Stuttgarter Jugendhaus g GmbH übertragen.

b. Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Neuwirtshausschule wird dem städtischen Jugendamt übertragen.

c. Für die Römerschule wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.

4. Entgelttabelle und Buchung der Spätbetreuung an Ganztagsschulen des Modells 4 Tage à 7 Stunden
5. Finanzielle Mittel für den laufenden Betrieb der Ganztagsgrundschulen
6. Bauliche Maßnahmen / Investitionsbedarf / Vorabmaßnahmen

a) Das Hochbauamt wird beauftragt, auf der Grundlage eines mit der jeweiligen Schule auf der Basis des aktualisierten Raumstandards zu erarbeitenden schulscharfen Konzepts die Raumplanungen für die zum 1. Oktober 2015 zu beantragenden Schulen bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) fortzuführen. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse und die konkretisierten Kosten im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen den gemeinderätlichen Gremien berichten.

b) Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der gesetzten Zielmarke von bis zu zehn Ganztagesschulen pro Jahr planerische Vorabmaßnahmen für bauliche Umsetzungen des städtischen Raumstandards an auf dem Weg zur Ganztagsschule befindlichen Grundschulen zukünftig unabhängig von einer sofortigen Antragstellung anzustoßen.

7. Personalsituation in der Innenverwaltung



Begründung:


Ausgangssituation

Mit dem Grundsatzbeschluss zur GRDrs 199/2011 hat sich der Gemeinderat zum Ziel gesetzt, bis 2018 bzw. 2020 den ständig steigenden Betreuungsbedarf von Kindern im Grundschulalter im Rahmen von (teil-)gebundenen Ganztagsgrundschulen sukzessive zu decken. Als Zwischenlösung und Vorstufe dazu können an den Grundschulen Schülerhäuser eingerichtet werden. Mit der GRDrs 6/2013 wurde das Pädagogische Rahmenkonzept und die Standards für Ganztagsgrundschulen festgelegt.

Neben den Grundschulen besteht ein großer Bedarf für die Einrichtung von Ganztagsschulen an weiterführenden Schulen. Soweit Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden, ist in Sekundarstufe I eine gebundene Ganztagsschule obligatorisch vorgesehen.
Der Gemeinderat hat daher bei den Beratungen zum Doppelhaushalt 2014/15 finanzielle Mittel für die Einrichtung von jährlich bis zu zehn Ganztagsschulen, davon bis zu acht Grundschulen und mindestens zwei weiterführende Schulen mit Vorrang für Gemeinschaftsschulen, beschlossen.

1. Sachstandsbericht zum laufenden Ausbauprogramm seit 2006

Der Sachstandsbericht zu den seit Start des Landesprogramms im Jahr 2006 eingerichteten bzw. bereits vom Land Baden-Württemberg genehmigten Ganztagsschulen ist Anlage 4 zu entnehmen.


2. Antragstellung zum 1. Oktober 2015 (9. Tranche)

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Schulen, die ihr Interesse an der Einrichtung als Ganztagsschule bekundet haben, zum Antragszeitpunkt 1. Oktober 2015 beim Regierungspräsidium zu beantragen:

· GS Sillenbuch

· Römerschule · Neuwirtshausschule Eine erneute Antragstellung zum 01.10.15 erfolgt für folgende Schulen der 8. Tranche:

· Schule Im Sonnigen Winkel · GWRS Stammheim · Riedseeschule
Um das Jahr bis zur Einrichtung der Ganztagsschule gut zu überbrücken werden die betroffenen Erstklässlerkinder an der Schule Im Sonnigen Winkel über die flexible Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule betreut, an der Riedseeschule im bestehenden Schülerhaus und an der Grund- und Werkrealschule Stammheim wird in den Räumen der Schule eine Art „Übergangs-Schülerhaus“ für die Klassenstufe 1 eingerichtet. Die Finanzierung zusätzlicher Gruppen erfolgt über die ursprünglich für den Start der Ganztagesgrundschulen zur Verfügung gestellten Mittel.




Darüber hinaus hat die Verwaltung vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderats (GRDrs 100/2015) die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen an der

· Bertha-von-Suttner-Realschule
· Eichendorffschule zum Schuljahr 2016/2017 beantragt. Die Genehmigungen sind Anfang des Jahres 2016 zu erwarten.


3. Trägerschaft für die pädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit

Die Durchführung der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagsgrundschulen wird an freie Träger der Jugendhilfe oder an das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben. Mit Beschluss der GRDrs. 6/2013 „Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule“ wurde festgelegt, dass der Stuttgarter Gemeinderat die abschließende Entscheidung über die Trägerschaft an den einzelnen Schulen trifft.

Die Deutsch-Französische Schule Sillenbuch hat bislang einen Hort an der Schule, der vom Träger Stuttgarter Jugendhaus g GmbH betrieben wird. Die Neuwirtshausschule hat als Zwischenschritt auf dem Weg zur Ganztagsgrundschule die Einrichtung eines Schülerhauses mit dem Träger Jugendamt gewählt. Den Schulen ist es sehr wichtig, gemeinsam mit dem bewährten Träger das pädagogische Konzept in Richtung Ganztagsschule weiterzuentwickeln und auch das bereits im Schülerhaus bzw. Hort eingesetzte Personal in der Ganztagsschule zu behalten.

Für die Römerschule ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgesehen.
Für die drei Schulen der 8. Tranche wurden die Trägerschaften bereits beschlossen
(GRDrs. 590/2014, 890/2014, 42/2015).


4. Neuberechnung der Zuweisung der Lehrerwochenstunden an Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz - Auswirkungen auf die Stellenanteile des Trägers

Ganztagsgrundschulen nach Schulgesetz-Modell erhalten eine andere Lehrerwochenstundenzuweisung als Ganztagsschulen nach altem Schulversuchs-Modell. Die Berechnung der Stellenanteile des Trägers steht in direkter Abhängigkeit zur Lehrerstundenzuweisung und verändert sich daher ggf. nach dem neuen Modell von Schuljahr zu Schuljahr. Dementsprechend müssen die Trägervereinbarungen von der Verwaltung jährlich neu geschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei Ganztagsschulen in der Wahlform.

Die Zuweisung der Lehrerwochenstunden erfolgt nicht mehr wie bislang pro Ganztagsklasse, sondern pro Gruppe mit mindestens 25 am Ganztagesbetrieb teilnehmenden Kindern:

GTS-Modell 4x8 Stunden: 12 LWS pro 25er-Gruppe

GTS-Modell 4x7 Stunden: 8 LWS pro 25er-Gruppe

Die Zuweisung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden unterliegt aufgrund dieser Neuregelung von Schuljahr zu Schuljahr teils großen Schwankungen (bereits ein Kind mehr kann eine neue Gruppe und somit neue LWS auslösen oder umgekehrt). Diese Schwankungen wiederum wirken sich auf die Berechnung der Stelleanteile des Trägers aus, da diese in direktem Zusammenhang zu den zugeteilten Lehrerwochenstunden stehen.

Erhält eine Ganztagsklasse rein rechnerisch (eine 25er-Gruppe mit Ganztagskindern entspricht nicht unweigerlich auch immer einer Ganztagesklasse!) mehr Lehrerwochenstunden als bislang, so reduziert sich der Stellenanteil des Trägers um den entsprechenden Stunden- bzw. Stellenanteil und umgekehrt.

In GRDrs. 63/2014 wurde auch im Schulgesetz-Modell eine klassenweise Zuweisung der Trägerstunden beschlossen. Dies setzt jedoch voraus, dass es möglich ist, reine Ganztagesklassen zu bilden.

Entscheidet sich eine Schule aufgrund der Schwierigkeit, Klassen zu bilden, jedoch für ein Mischklassenmodell, in dem in der gleichen Klasse die einen Kinder halbtags, die anderen Kinder ganztags unterrichtet werden, ist eine klassenweise Festlegung der Trägerstunden nicht mehr möglich. Die Stadt hat auf die Probleme, die dieses Konstrukt sowohl aus pädagogischer als auch aus organisatorischer Sicht mit sich bringt, in einem Schreiben an das Kultusministerium hingewiesen. Das Land konnte hierzu keine befriedigende Antwort bieten.

In diesen Fällen bleibt nur die Lösung, die Gesamtzahl der Trägerstunden – wie die Lehrerstunden auch – gruppenweise (25er-Gruppe) zu bemessen und es dem Träger in Abstimmung mit der Schulleitung zu überlassen, in welchen Klassen er welche Stunden einsetzt. Die Auswirkungen auf die Qualität der Ganztagesgrundschulen sind aufmerksam zu beobachten. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten.


5. Entgelttabelle und Buchung der Ergänzenden Angebote

Der Buchung der Spätbetreuung an Ganztagsgrundschulen des Modells 4 Tage à 7 Stunden (8-15 Uhr) erfolgt tageweise, mindestens jedoch an zwei Tagen pro Woche. Die Frühbetreuung ist weiterhin für die ganze Woche im Block zu buchen. Da die personellen Ressourcen in den Schulen dennoch vorgehalten werden müssen, werden dadurch geringere Einnahmen erzielt. Für den kooperierenden Träger ergeben sich durch den längeren Zeitraum der ergänzenden Betreuung zusätzliche Stunden. Die Verwaltung wird ggf. über die finanzielle Entwicklung des Modells berichten.

An Ganztagsgrundschulen des Modells 4 Tage à 8 Stunden (8-16 Uhr) erfolgt die Buchung der Früh- und der Spätbetreuung wie bereits bislang blockweise für die gesamte Woche.

Für beide Modelle gilt die verbindliche Buchung der Ergänzenden Angebote für das gesamte Schuljahr.

Die entsprechenden Entgelte sind Anlage 2 zu entnehmen.


6. Stellenanteile für die Spätbetreuung an Ganztagsschulen des Modells 4 Tage à 7 Stunden

Die Stellenanteile für die Spätbetreuung an Ganztagsgrundschulen des Modells 4 Tage à 7 Stunden (8-15 Uhr) richten sich nach der an den jeweiligen Tagen angemeldeten Kinder- bzw. Gruppenzahl. Durch die tageweise Buchung kann die Anzahl der Betreuungsgruppen an den einzelnen Tagen in der Woche unterschiedlich sein (z.B. montags drei, dienstags eine, mittwochs zwei Gruppen o.ä.), siehe hierzu auch Anlage 3.

Die Betreuung im Zeitraum von 15 bis 16 Uhr von Montag bis Donnerstag sowie am Freitag von 12 bis 16 Uhr erfolgt in doppelter Personalbesetzung („Hortstandard“). Von 16 bis 17 Uhr erfolgt die Betreuung in einfacher Besetzung.

Die Buchungsmodelle und Stellenanteile für die Spätbetreuung an Ganztagsgrundschulen des Modells 4 Tage à 8 Stunden (8-16 Uhr) bleiben unverändert (vgl. GRDrs 6/2013). Hier ist die Buchung der Spätbetreuung weiterhin nur im Block möglich.


7. Voraussichtliche Kosten für den laufenden Betrieb der Ganztagsgrundschulen der 9. Tranche

Die für die 9. Tranche benötigten finanziellen Mittel für die Durchführung der pädagogischen Angebote, die Mittagessensorganisation und Sachmittel in Höhe von im Endausbau jährlich voraussichtlich 2,4 Mio. Euro ab dem Schuljahr 2016/17 sind im Detail Anlage 1 zu entnehmen. Hierin sind die mit GRDrs. 199/2011 und GRDrs. 6/2013 beschlossenen Standardverbesserungen berücksichtigt sowie die Neuerungen aufgrund der Schulgesetzänderung aus GRDrs. 63/2014.

An der GS Sillenbuch sind bislang 2 lange Gruppen (und 4 Hortgruppen, die derzeit noch vom Jugendamt finanziert werden) und an der Neuwirtshausschule sind bislang 4 lange Gruppen im Schülerhaus eingerichtet. Somit könnten – ohne die Hortgruppen und die Personalstellen des Jugendamtes - rund 313.400 Mio. Euro jährlich zur Deckung der Kosten des Ganztagsschulbetriebs verwendet werden.


8. Investive Maßnahmen und weiteres Vorgehen bei der baulichen Umsetzung von Ganztagesgrundschulen

8.1 Investive Maßnahmen
SchuleBeschreibung der baulichen Maßnahme
GS SillenbuchFreizeit- und Fachräume für die Ganztagsschule wurden teilweise bereits im Rahmen des Hortbetriebs geschaffen (vgl. GRDrs 600/2005 und GRDrs 177/2007). Küche mit Speisebereich vorhanden. Ergänzung der Küchenausstattung erforderlich.

Raumstandard Ganztagsschule ist jedoch noch nicht vollständig umgesetzt - am Standort schwierig aufgrund beengter Grundstückssituation.

NeuwirtshausschuleRäume im Dachgeschoss können als Freizeit- und Fachräume umgenutzt werden. Ergänzung der Ausstattung und bauliche Maßnahmen für Essensbereich im Bestandsgebäude sind erforderlich.
RömerschuleBauliche Weiterentwicklung auf Grundlage vorhandener Infrastruktur der bisherigen offenen Ganztagesgrundschule notwendig

Aktuell liegen noch keine konkreten Kosten oder Planungen für die genannten Schulen vor. Aufgrund der Erfahrungen an bisher eingerichteten Ganztagsschulen wurde pro Vorhaben von durchschnittlichen Kosten in Höhe von 3,5 Mio. Euro ausgegangen. Die Pauschale pro Schule wird das Schulverwaltungsamt zur Wunschliste zum Doppelhaushalt 2016/2017 anmelden. Die konkreten Kosten pro Vorhaben werden im weiteren Verfahren ermittelt und dem Gemeinderat im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen mitgeteilt.

Anlage 5 enthält eine Übersicht über den baulichen Umsetzungsstand der bereits beantragten und genehmigten Ganztagesgrundschulen.


8.2 Weiteres Vorgehen bei der baulichen Umsetzung

Die bisherigen Erfahrungen beim Ausbau von Ganztagesschulen haben gezeigt, dass für die baulichen Umstrukturierungs- und Erweiterungs- bzw. Neubaumaßnahmen zur Umsetzung des städtischen Raumstandards durchschnittlich 5 Jahre benötigt werden. Dies hat zur Folge, dass zwischenzeitlich ein organisatorisch aufwändiger und kostenintensiver mehrjähriger Interimsbetrieb in der Regel nicht vermieden werden kann. Angesichts der vermehrt komplexeren Aufgabenstellungen (zum Beispiel Prüfung der grundsätzlichen Erweiterungsmöglichkeiten auf einem Schulgrundstück im Rahmen von Machbarkeitsstudien, Schnittstelle zu Sanierungsbedarfen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen) kann dieser Zeitraum nicht wesentlich verkürzt werden.

Vor diesem Hintergrund entscheiden sich zwischenzeitlich an einer Weiterentwicklung zur Ganztagesschule interessierte Schulen vermehrt dafür, den Antrag auf Einrichtung des Ganztagsbetriebs erst zu stellen, wenn die Planungen weiter vorangeschritten bzw. die Baumaßnahmen bereits begonnen wurden. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass im Rahmen der gesetzten Zielmarke von bis zu zehn Ganztagesschulen pro Jahr die planerischen Vorabmaßnahmen für bauliche Umsetzungen an auf dem Weg befindlichen Schulen zukünftig unabhängig von einer sofortigen Antragstellung angestoßen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechende Schule sich dazu bereit erklärt hat, innerhalb der nächsten fünf Jahre den Antrag auf Ganztagsschule beim Land zu stellen und den Betrieb aufzunehmen.

Dieses Vorgehen ermöglicht neben einer Verkürzung des Interimszeitraums zudem die Nutzung von Synergieeffekten durch eine bessere zeitliche Abstimmung baulicher Maßnahmen zur Einrichtung des Ganztagesbetriebs mit anstehenden Sanierungsmaßnahmen. Gerade bei Schulen, die bereits Schülerhaus sind, kann zudem bei der gemeinsamen Erarbeitung einer bedarfsgerechten Raumkonzeption auf bereits bestehende Erfahrungen und konzeptionelle Vorarbeiten zurückgegriffen werden.

Für die 9. Tranche sollen daher neben den drei zu beantragenden Grundschulen sowie den beiden bereits beantragten Gemeinschaftsschulen folgende Standorte bei der baulichen Umsetzung berücksichtigt werden:
· Ameisenbergschule (insbesondere Planung und Umsetzung eines Speisebereichs im Zuge der anstehenden Sanierung von Pavillon 2)
· Hattenbühlschule (insbesondere Planung und Umsetzung eines Speisebereichs im Zuge der anstehenden Sanierung des Gebäudes)
· Grundschule Zazenhausen (insbesondere Errichtung eines Modulbaus zur kurzfristigen Beschulung zusätzlicher Klassen sowie mittelfristigen Einrichtung der Ganztagesschule)
· Reisachschule und Rosenschule




9. Personal in der Innenverwaltung

Neben der Einrichtung und Organisation neuer Tranchen von Ganztagsgrundschulen begleitet das Schulverwaltungsamt die seit dem Schuljahr 2004/05 ff. eingerichteten 22 Ganztagsgrundschulen und 26 Schülerhäuser in der weiteren Entwicklung im laufenden Betrieb. Hierzu gehören folgende Aufgaben:

· Überprüfung und Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption

· Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen (Personal, Sachleistungen, etc.)

· Konfliktmanagement, Moderation, Beratung

· regelmäßige jour fixe mit den Schulen, den Trägern der Jugendhilfe, weiteren Kooperationspartnern aus Sport und Kultur und dem Staatlichen Schulamt

· Initiierung und Organisation von Multiplikatorenveranstaltungen an bestehenden Ganztagsschulen

· Qualitätsmanagement in der Mittagessensversorgung (Qualität des Essens, Einhaltung der Hygienebestimmungen)

· Beschwerdemanagement (in erster Linie mit der Elternschaft)

· Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Schulgemeinde

· Workshops mit der Schulgemeinde zu einzelnen Bausteinen der Ganztagsschule

· Interdisziplinärer fachlicher Austausch zur Vernetzung mit anderen Sachgebieten, Ämtern, Kommunen, Verbänden und Interessensgruppen

Die bereits bestehenden 26 Schülerhäuser werden ebenfalls weiterhin im Betrieb begleitet. Diese Aufgabe endet nicht mit Umwandlung des Schülerhauses in eine Ganztagsschule. Die Begleitung, Beratung und Weiterentwicklung wird in der Ganztagsschule fortgeführt.

Die Umsetzung und Organisation des laufenden Betriebes ist eine dauerhafte Aufgabe. Um bestehende Konzepte zu reflektieren und weiterzuentwickeln ist eine kontinuierliche Begleitung und Beratung unumgänglich. Ggf. müssen bestehende Konzepte auch neuen Rahmenbedingungen (Änderungen der Landesvorgaben, Schulleiterwechsel, Trägerwechsel, Catererwechsel) angepasst werden. Die Aufgaben der Schulverwaltung enden daher nicht mit Start der Ganztagsschule.


Die Verwaltung empfiehlt die Verlängerung nachfolgender bestehender KW-Vermerke bis 01/2020 und wird dem Gemeinderat im Jahr 2018 über den Personalbedarf in der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamtes bei laufendem Betrieb der Ganztagesschulen/Schülerhäuser berichten:

400.24.20.010

KST 40246000
Schulverwalt-ungsamtA 12Sachbearbeiter/-in
Einrichtung und Betrieb von Ganztagesschulen
1,0
KW 01/2019
400.24.20.060

KST 40246000
Schulverwalt-ungsamt
EG 10
Sachbearbeiter/-in
Einrichtung und Betrieb von Ganztagesschulen
0,7
KW 01/2018
400.24.20.020

KST 40246000
Schulverwalt-ungsamt
EG 11
Sachbearbeiter/-in
Einrichtung und Betrieb von Ganztagesschulen
1,0
KW 01/2018



Finanzielle Auswirkungen

Laufende Mittel: vgl. Anlage 1, Übersicht über die laufenden finanziellen Mittel
In der Anlage ist der voraussichtliche Mittelbedarf im Endausbau mit 2,4 Mio. Euro dargestellt.

Aus Einsparungen für Schülerhausgruppen können rund 313.400 Mio. Euro jährlich zur Deckung der Kosten des Ganztagsschulbetriebs verwendet werden. Hinzu kommen noch ersparte Mittel für 4 Hortgruppen des Jugendamtes in der Deutsch-Französischen Grundschule Sillenbuch sowie die Personalkosten des Jugendamtes für 4 lange Schülerhausgruppen in der Neuwirtshausschule.

Investive Mittel: Jede Ganztagsgrundschule verursacht erfahrungsgemäß investive Kosten von durchschnittlich 3,5 Mio. Euro. Die konkreten Kosten werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen mitgeteilt. Die finanziellen Mittel in Höhe von derzeit je 3,5 Mio. Euro für die Planung und Umsetzung der Investitionsmaßnahmen an den drei zu beantragenden Grundschulstandorten, den zwei bereits beantragten Gemeinschaftsschulstandorten sowie bis zu fünf weiteren Standorten (insgesamt 35 Mio. Euro) werden im Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet. Zum entsprechenden Personalbedarf für die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen wird in der GRDrs. 499/2015 berichtet.

Personal/Arbeitsplatzkosten: Die Personalkosten einer A12 Stelle belaufen sich gemäß den „Kosten eines Arbeitsplatzes 2015“ auf 95.600 €/Jahr. Bei EG 10 sind es 64.300 €/Jahr (70% = 45.010 €/Jahr) und bei EG 11 69.700 €/Jahr.

Folgelasten: Da die einzelnen Vorhaben noch mit den Schulen zu konkretisieren sind, können die Folgelasten (beispielsweise für Reinigung und Energie – hier ist entsprechend GRDrs 199/2011 Anlage 1 S. 40 nach wie vor von jährlichen Kosten von 16.000.-€ auszugehen - EDV-Support, Wiederbeschaffungskosten PC, Bauunterhaltung, Stellenanteile Sekretariat / Hausmeister, Wartung) zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden.



Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB und T


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Übersicht über die laufenden Mittel
Anlage 2 Entgelttabelle Ergänzende Angebote
Anlage 3 Buchungsmodelle und Stellenanteile Ergänzende Angebote
Anlage 4 Sachstandsbericht zum laufenden Ausbauprogramm
Anlage 5 Stand der baulichen Umsetzungen an Ganztagesgrundschulen


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Anlage 4 Sachstandsbericht.docxAnlage 4 Sachstandsbericht.docxAnlage 1 neu zur GRDrs 259_2015 Mittelübersicht.pdfAnlage 1 neu zur GRDrs 259_2015 Mittelübersicht.pdfAnlage 5 zu GRDrs 259_2015.pdfAnlage 5 zu GRDrs 259_2015.pdfAnlage 2 Entgelttabelle mit geänderter Buchungsweise GTS 15 Uhr+GTS 16 Uhr.pdfAnlage 2 Entgelttabelle mit geänderter Buchungsweise GTS 15 Uhr+GTS 16 Uhr.pdf

Anlage 3 Buchungsmodelle und Stellenanteile Ergänzende Angebote.pdfAnlage 3 Buchungsmodelle und Stellenanteile Ergänzende Angebote.pdf