a. Der Einrichtung von Ganztagsschulen in der Wahlform an den Grundschulen der Deutsch-Französischen Schule Sillenbuch und der Römerschule sowie in der verbindlichen Form an der Neuwirtshausschule zum Schuljahr 2016/17 wird zugestimmt (9. Tranche).
b. Gemäß GRDrs. 349/2015 (8. Tranche) wird für die Schule Im Sonnigen Winkel, die Riedseeschule und die GWRS Stammheim, bei denen ein sukzessiver Start in der Wahlform geplant, jedoch gemäß Einrichtungserlass des Landes nicht möglich war und daraufhin der Antrag zurück gezogen werden musste, zum 01.10.15 ein erneuter Antrag auf Einrichtung der Ganztagsschule in Wahlform mit sukzessivem Ausbau gestellt. Von den Zwischenlösungen wird Kenntnis genommen.
3. Trägerschaft für die pädagogischen Angebote und die Betreuung in der Mittagszeit
a. Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Deutsch-Französischen Schule Sillenbuch wird der Stuttgarter Jugendhaus g GmbH übertragen.
b. Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Neuwirtshausschule wird dem städtischen Jugendamt übertragen.
c. Für die Römerschule wird ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt.
a) Das Hochbauamt wird beauftragt, auf der Grundlage eines mit der jeweiligen Schule auf der Basis des aktualisierten Raumstandards zu erarbeitenden schulscharfen Konzepts die Raumplanungen für die zum 1. Oktober 2015 zu beantragenden Schulen bis Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsplanung) fortzuführen. Die Verwaltung wird über die Ergebnisse und die konkretisierten Kosten im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen den gemeinderätlichen Gremien berichten.
b) Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der gesetzten Zielmarke von bis zu zehn Ganztagesschulen pro Jahr planerische Vorabmaßnahmen für bauliche Umsetzungen des städtischen Raumstandards an auf dem Weg zur Ganztagsschule befindlichen Grundschulen zukünftig unabhängig von einer sofortigen Antragstellung anzustoßen.
7. Personalsituation in der Innenverwaltung
Der Sachstandsbericht zu den seit Start des Landesprogramms im Jahr 2006 eingerichteten bzw. bereits vom Land Baden-Württemberg genehmigten Ganztagsschulen ist Anlage 4 zu entnehmen. 2. Antragstellung zum 1. Oktober 2015 (9. Tranche)
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Schulen, die ihr Interesse an der Einrichtung als Ganztagsschule bekundet haben, zum Antragszeitpunkt 1. Oktober 2015 beim Regierungspräsidium zu beantragen: · GS Sillenbuch
Die Durchführung der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagsgrundschulen wird an freie Träger der Jugendhilfe oder an das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben. Mit Beschluss der GRDrs. 6/2013 „Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule“ wurde festgelegt, dass der Stuttgarter Gemeinderat die abschließende Entscheidung über die Trägerschaft an den einzelnen Schulen trifft. Die Deutsch-Französische Schule Sillenbuch hat bislang einen Hort an der Schule, der vom Träger Stuttgarter Jugendhaus g GmbH betrieben wird. Die Neuwirtshausschule hat als Zwischenschritt auf dem Weg zur Ganztagsgrundschule die Einrichtung eines Schülerhauses mit dem Träger Jugendamt gewählt. Den Schulen ist es sehr wichtig, gemeinsam mit dem bewährten Träger das pädagogische Konzept in Richtung Ganztagsschule weiterzuentwickeln und auch das bereits im Schülerhaus bzw. Hort eingesetzte Personal in der Ganztagsschule zu behalten. Für die Römerschule ist ein Interessenbekundungsverfahren vorgesehen. Für die drei Schulen der 8. Tranche wurden die Trägerschaften bereits beschlossen (GRDrs. 590/2014, 890/2014, 42/2015). 4. Neuberechnung der Zuweisung der Lehrerwochenstunden an Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz - Auswirkungen auf die Stellenanteile des Trägers
Ganztagsgrundschulen nach Schulgesetz-Modell erhalten eine andere Lehrerwochenstundenzuweisung als Ganztagsschulen nach altem Schulversuchs-Modell. Die Berechnung der Stellenanteile des Trägers steht in direkter Abhängigkeit zur Lehrerstundenzuweisung und verändert sich daher ggf. nach dem neuen Modell von Schuljahr zu Schuljahr. Dementsprechend müssen die Trägervereinbarungen von der Verwaltung jährlich neu geschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei Ganztagsschulen in der Wahlform.
Die Zuweisung der Lehrerwochenstunden erfolgt nicht mehr wie bislang pro Ganztagsklasse, sondern pro Gruppe mit mindestens 25 am Ganztagesbetrieb teilnehmenden Kindern:
GTS-Modell 4x8 Stunden: 12 LWS pro 25er-Gruppe
GTS-Modell 4x7 Stunden: 8 LWS pro 25er-Gruppe
Die Zuweisung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden unterliegt aufgrund dieser Neuregelung von Schuljahr zu Schuljahr teils großen Schwankungen (bereits ein Kind mehr kann eine neue Gruppe und somit neue LWS auslösen oder umgekehrt). Diese Schwankungen wiederum wirken sich auf die Berechnung der Stelleanteile des Trägers aus, da diese in direktem Zusammenhang zu den zugeteilten Lehrerwochenstunden stehen.
Erhält eine Ganztagsklasse rein rechnerisch (eine 25er-Gruppe mit Ganztagskindern entspricht nicht unweigerlich auch immer einer Ganztagesklasse!) mehr Lehrerwochenstunden als bislang, so reduziert sich der Stellenanteil des Trägers um den entsprechenden Stunden- bzw. Stellenanteil und umgekehrt.
In GRDrs. 63/2014 wurde auch im Schulgesetz-Modell eine klassenweise Zuweisung der Trägerstunden beschlossen. Dies setzt jedoch voraus, dass es möglich ist, reine Ganztagesklassen zu bilden.
Entscheidet sich eine Schule aufgrund der Schwierigkeit, Klassen zu bilden, jedoch für ein Mischklassenmodell, in dem in der gleichen Klasse die einen Kinder halbtags, die anderen Kinder ganztags unterrichtet werden, ist eine klassenweise Festlegung der Trägerstunden nicht mehr möglich. Die Stadt hat auf die Probleme, die dieses Konstrukt sowohl aus pädagogischer als auch aus organisatorischer Sicht mit sich bringt, in einem Schreiben an das Kultusministerium hingewiesen. Das Land konnte hierzu keine befriedigende Antwort bieten.
In diesen Fällen bleibt nur die Lösung, die Gesamtzahl der Trägerstunden – wie die Lehrerstunden auch – gruppenweise (25er-Gruppe) zu bemessen und es dem Träger in Abstimmung mit der Schulleitung zu überlassen, in welchen Klassen er welche Stunden einsetzt. Die Auswirkungen auf die Qualität der Ganztagesgrundschulen sind aufmerksam zu beobachten. Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit berichten. 5. Entgelttabelle und Buchung der Ergänzenden Angebote
Der Buchung der Spätbetreuung an Ganztagsgrundschulen des Modells 4 Tage à 7 Stunden (8-15 Uhr) erfolgt tageweise, mindestens jedoch an zwei Tagen pro Woche. Die Frühbetreuung ist weiterhin für die ganze Woche im Block zu buchen. Da die personellen Ressourcen in den Schulen dennoch vorgehalten werden müssen, werden dadurch geringere Einnahmen erzielt. Für den kooperierenden Träger ergeben sich durch den längeren Zeitraum der ergänzenden Betreuung zusätzliche Stunden. Die Verwaltung wird ggf. über die finanzielle Entwicklung des Modells berichten. An Ganztagsgrundschulen des Modells 4 Tage à 8 Stunden (8-16 Uhr) erfolgt die Buchung der Früh- und der Spätbetreuung wie bereits bislang blockweise für die gesamte Woche. Für beide Modelle gilt die verbindliche Buchung der Ergänzenden Angebote für das gesamte Schuljahr. Die entsprechenden Entgelte sind Anlage 2 zu entnehmen. 6. Stellenanteile für die Spätbetreuung an Ganztagsschulen des Modells 4 Tage à 7 Stunden
Die Stellenanteile für die Spätbetreuung an Ganztagsgrundschulen des Modells 4 Tage à 7 Stunden (8-15 Uhr) richten sich nach der an den jeweiligen Tagen angemeldeten Kinder- bzw. Gruppenzahl. Durch die tageweise Buchung kann die Anzahl der Betreuungsgruppen an den einzelnen Tagen in der Woche unterschiedlich sein (z.B. montags drei, dienstags eine, mittwochs zwei Gruppen o.ä.), siehe hierzu auch Anlage 3.
Die Betreuung im Zeitraum von 15 bis 16 Uhr von Montag bis Donnerstag sowie am Freitag von 12 bis 16 Uhr erfolgt in doppelter Personalbesetzung („Hortstandard“). Von 16 bis 17 Uhr erfolgt die Betreuung in einfacher Besetzung.
Die Buchungsmodelle und Stellenanteile für die Spätbetreuung an Ganztagsgrundschulen des Modells 4 Tage à 8 Stunden (8-16 Uhr) bleiben unverändert (vgl. GRDrs 6/2013). Hier ist die Buchung der Spätbetreuung weiterhin nur im Block möglich. 7. Voraussichtliche Kosten für den laufenden Betrieb der Ganztagsgrundschulen der 9. Tranche
Die für die 9. Tranche benötigten finanziellen Mittel für die Durchführung der pädagogischen Angebote, die Mittagessensorganisation und Sachmittel in Höhe von im Endausbau jährlich voraussichtlich 2,4 Mio. Euro ab dem Schuljahr 2016/17 sind im Detail Anlage 1 zu entnehmen. Hierin sind die mit GRDrs. 199/2011 und GRDrs. 6/2013 beschlossenen Standardverbesserungen berücksichtigt sowie die Neuerungen aufgrund der Schulgesetzänderung aus GRDrs. 63/2014. An der GS Sillenbuch sind bislang 2 lange Gruppen (und 4 Hortgruppen, die derzeit noch vom Jugendamt finanziert werden) und an der Neuwirtshausschule sind bislang 4 lange Gruppen im Schülerhaus eingerichtet. Somit könnten – ohne die Hortgruppen und die Personalstellen des Jugendamtes - rund 313.400 Mio. Euro jährlich zur Deckung der Kosten des Ganztagsschulbetriebs verwendet werden. 8. Investive Maßnahmen und weiteres Vorgehen bei der baulichen Umsetzung von Ganztagesgrundschulen
8.1 Investive Maßnahmen
Raumstandard Ganztagsschule ist jedoch noch nicht vollständig umgesetzt - am Standort schwierig aufgrund beengter Grundstückssituation.
Neben der Einrichtung und Organisation neuer Tranchen von Ganztagsgrundschulen begleitet das Schulverwaltungsamt die seit dem Schuljahr 2004/05 ff. eingerichteten 22 Ganztagsgrundschulen und 26 Schülerhäuser in der weiteren Entwicklung im laufenden Betrieb. Hierzu gehören folgende Aufgaben:
· Überprüfung und Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption
· Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen (Personal, Sachleistungen, etc.)
· Konfliktmanagement, Moderation, Beratung
· regelmäßige jour fixe mit den Schulen, den Trägern der Jugendhilfe, weiteren Kooperationspartnern aus Sport und Kultur und dem Staatlichen Schulamt
· Initiierung und Organisation von Multiplikatorenveranstaltungen an bestehenden Ganztagsschulen
· Qualitätsmanagement in der Mittagessensversorgung (Qualität des Essens, Einhaltung der Hygienebestimmungen)
· Beschwerdemanagement (in erster Linie mit der Elternschaft)
· Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Schulgemeinde
· Workshops mit der Schulgemeinde zu einzelnen Bausteinen der Ganztagsschule
· Interdisziplinärer fachlicher Austausch zur Vernetzung mit anderen Sachgebieten, Ämtern, Kommunen, Verbänden und Interessensgruppen
Die Umsetzung und Organisation des laufenden Betriebes ist eine dauerhafte Aufgabe. Um bestehende Konzepte zu reflektieren und weiterzuentwickeln ist eine kontinuierliche Begleitung und Beratung unumgänglich. Ggf. müssen bestehende Konzepte auch neuen Rahmenbedingungen (Änderungen der Landesvorgaben, Schulleiterwechsel, Trägerwechsel, Catererwechsel) angepasst werden. Die Aufgaben der Schulverwaltung enden daher nicht mit Start der Ganztagsschule.
Die Verwaltung empfiehlt die Verlängerung nachfolgender bestehender KW-Vermerke bis 01/2020 und wird dem Gemeinderat im Jahr 2018 über den Personalbedarf in der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamtes bei laufendem Betrieb der Ganztagesschulen/Schülerhäuser berichten:
Finanzielle Auswirkungen Laufende Mittel: vgl. Anlage 1, Übersicht über die laufenden finanziellen Mittel In der Anlage ist der voraussichtliche Mittelbedarf im Endausbau mit 2,4 Mio. Euro dargestellt.
Aus Einsparungen für Schülerhausgruppen können rund 313.400 Mio. Euro jährlich zur Deckung der Kosten des Ganztagsschulbetriebs verwendet werden. Hinzu kommen noch ersparte Mittel für 4 Hortgruppen des Jugendamtes in der Deutsch-Französischen Grundschule Sillenbuch sowie die Personalkosten des Jugendamtes für 4 lange Schülerhausgruppen in der Neuwirtshausschule. Investive Mittel: Jede Ganztagsgrundschule verursacht erfahrungsgemäß investive Kosten von durchschnittlich 3,5 Mio. Euro. Die konkreten Kosten werden zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen von Vorprojektbeschlüssen mitgeteilt. Die finanziellen Mittel in Höhe von derzeit je 3,5 Mio. Euro für die Planung und Umsetzung der Investitionsmaßnahmen an den drei zu beantragenden Grundschulstandorten, den zwei bereits beantragten Gemeinschaftsschulstandorten sowie bis zu fünf weiteren Standorten (insgesamt 35 Mio. Euro) werden im Doppelhaushalt 2016/2017 angemeldet. Zum entsprechenden Personalbedarf für die Umsetzung der Investitionsmaßnahmen wird in der GRDrs. 499/2015 berichtet. Personal/Arbeitsplatzkosten: Die Personalkosten einer A12 Stelle belaufen sich gemäß den „Kosten eines Arbeitsplatzes 2015“ auf 95.600 €/Jahr. Bei EG 10 sind es 64.300 €/Jahr (70% = 45.010 €/Jahr) und bei EG 11 69.700 €/Jahr. Folgelasten: Da die einzelnen Vorhaben noch mit den Schulen zu konkretisieren sind, können die Folgelasten (beispielsweise für Reinigung und Energie – hier ist entsprechend GRDrs 199/2011 Anlage 1 S. 40 nach wie vor von jährlichen Kosten von 16.000.-€ auszugehen - EDV-Support, Wiederbeschaffungskosten PC, Bauunterhaltung, Stellenanteile Sekretariat / Hausmeister, Wartung) zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Beteiligte Stellen Referate AK, WFB und T Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Dr. Susanne Eisenmann Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1 Übersicht über die laufenden Mittel Anlage 2 Entgelttabelle Ergänzende Angebote Anlage 3 Buchungsmodelle und Stellenanteile Ergänzende Angebote Anlage 4 Sachstandsbericht zum laufenden Ausbauprogramm Anlage 5 Stand der baulichen Umsetzungen an Ganztagesgrundschulen <Anlagen> zum Seitenanfang Anlage 4 Sachstandsbericht.docxAnlage 1 neu zur GRDrs 259_2015 Mittelübersicht.pdfAnlage 5 zu GRDrs 259_2015.pdfAnlage 2 Entgelttabelle mit geänderter Buchungsweise GTS 15 Uhr+GTS 16 Uhr.pdf Anlage 3 Buchungsmodelle und Stellenanteile Ergänzende Angebote.pdf