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Wenn Ihr Kind krank ist ...
Jedem berufstätigen Elternteil stehen zur Pflege eines kranken Kindes pro Jahr 10 Kinderkrankenpflegetage zu, Alleinerziehenden pro Kind 20 Tage, wenn Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
In dieser Zeit erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Krankengeld (je nach individuellen Abzügen zwischen 70% und 90%vom Nettoeinkommen).
Kinderkrankenpflege in vertrauter Umgebung: Häusliche Kinderkrankenpflege
Was ist häusliche Krankenpflege?
Wenn Ihr Kind krank ist und mit Hilfe der Kinderkrankenpflege zu Hause betreut werden kann, informiert die Kinderärztin/ der Kinderarzt oder das Krankenhaus die häusliche Kinderkrankenpflege. Dadurch kann Ihrem Kind ein Krankenhausaufenthalt erspart oder die Verweildauer verkürzt werden. Eine Kinderkrankenschwester kommt dann zu Ihnen nach Hause und unterstützt Sie in der Pflege und medizinischen Versorgung Ihres akut oder chronisch kranken Kindes.
Auch an Wochenenden und an Feiertagen ist die Versorgung Ihres Kindes gewährleistet.
Aber: Eine Kinderbetreuung bei Abwesenheit der Eltern wird nicht durchgeführt!
Wer sind wir?
Die Häusliche Kinderkrankenpflege besteht in Stuttgart seit 1991. Im Team arbeiten Kinderkrankenschwestern mit langjähriger Berufserfahrung in allen Bereichen der Kinderheilkunde.
Was leistet die Kinderkrankenpflege?
- Betreuung nach Krankenhausaufenthalten und nach operativen Eingriffen
- Pflege von Frühgeborenen und Risikokindern
- Säuglingspflege
- Sonderernährung
- Ernährungsberatung
- Inhalationen und Mobilisation
- Injektionen
- Verbandswechsel
- Medikamentengabe
- Salbenbehandlung und medizinische Bäder
- Anlegen von medizinischen Wickeln
- Entlastungspflege bei pflegebedürftigen Kindern
- Pflegeberatungen und vieles mehr ...
Das sollten Sie wissen
Die für die Häusliche Kinderkrankenpflege notwendige Verordnung erhalten Sie von Ihrer Kinderärztin/ Ihrem Kinderarzt oder von der Klinik.
Die Häusliche Kinderkrankenpflege rechnet die Leistungen mit den Krankenkassen und anderen Kostenträgern ab.
Kontakt:
Häusliche Kinderkrankenpflege e.V. Stuttgart
Wagenburgstr. 94
70186 Stuttgart oder an
EMail: info@hkp-stgt.de
Homepage: www.hkp-stgt.de
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Familienpflege
Familienpflegerinnen bieten professionelle Hilfe auf Zeit für Familien in Notsituationen.
Die Familienpflegerin
- unterstützt oder vertritt Mutter oder Vater (wenn er für Familien- und Hausarbeit zuständig ist)
bei der Weiterführung des Haushalts
- hilft, den Familienalltag aufrechtzuerhalten
- beschäftigt sich mit den Kindern, reagiert auf ihre Bedürfnisse und hilft bei Hausaufgaben
- übernimmt häusliche Pflege bei kranken oder behinderten Familienangehörigen
Wann besteht ein Anspruch auf eine Familienpflege?
Der Einsatz einer Familienpflegerin ist möglich, sofern in Ihrer Familie ein Kind unter 12 Jahren lebt
oder ein Familienmitglied behindert ist.
Einsatzgründe sind unter anderem:
- Erkrankung der haushaltsführenden Person
- Risikoschwangerschaft und Entbindung
- Klinik, Reha oder Kuraufenthalt des haushaltsführenden Familienmitglieds
- Psychische Belastungen und Erschöpfungszustände
- Besondere Belastungen der Mutter in Familien mit pflegebedürftigen oder behinderten Familienmitgliedern
Wer trägt die Kosten?
Familienpflege wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.
Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Sozial- und Jugendhilfeträger, Rentenversicherungsträger,
Beihilfe des Bundes etc.) informiert Sie gerne die Familienpflege.
Wie bekommt man eine Familienpflegerin?
- Der Arzt/ die Ärztin stellt ein Attest über die medizinische Notwendigkeit einer Familienpflege aus.
- Sie stellen bei Ihrer Krankenkasse einen „Antrag auf Haushaltshilfe“.
- Sie melden Ihren Bedarf möglichst frühzeitig bei den Familienpflegeorganisationen an.
- Ihnen wird eine ausgebildete Fachkraft der Familienpflege vermittelt.
Kontakt:
Zuletzt geändert am 01/08/2015 - Haftungsausschluss |  |