Elterngeld und Landeserziehungsgeld (Beamtinnen und Beamte)
Elterngeld

Elterngeld wird als Lohnersatz gezahlt. Der Elternteil, der in die Elternzeit geht, erhält 67 Prozent des in den letzten zwölf Kalendermonaten vor der Geburt des Kindes erzielten durchschnittlichen monatlichen Netto-Einkommens. Der Höchstbetrag liegt bei 1800 Euro pro Monat. Mindestens werden 300 Euro pro Monat gezahlt. Die Bezugsdauer beträgt zwölf Monate. Zusätzlich gibt es zwei weitere Monate Elterngeld, wenn außer der Mutter auch der Vater (oder umgekehrt) Elternzeit nimmt und sich um das Kind kümmert. Alleinerziehende bekommen volle 14 Monate Elterngeld. Teilzeitarbeit bis zu 30 Stunden wöchentlich ist möglich, verringert aber die Höhe des Elterngeldes. Werden mehrere Kinder in der Elternzeit betreut, die das dritte beziehungsweise das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht dies das Elterngeld (beispielsweise bei Mehrlingsgeburten oder bei älteren Geschwisterkindern).

Auf Antrag kann das Elterngeld halbiert und der Bezugszeitraum verdoppelt werden.
Sind beide Elternteile gleichzeitig in Elternzeit, bestimmen sie, wer von ihnen welche Monatsbeträge in Anspruch nimmt.

Wegen weiterer Einzelheiten verweisen wir auf die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“.

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf

Darüber hinaus finden Sie zusätzliche Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Internet unter www.bmfsfj.de (u. a. auch einen Elternzeitrechner).

Am Besten füllen Sie den Antrag auf Elterngeld gleich nach der Geburt Ihres Kindes aus. Antragsformulare erhalten Sie bei der Anzeige der Geburt Ihres Kindes bei Ihrem Bürgermeisteramt bzw. beim Standesamt Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in Stuttgart bei den Bürgerbüros. Abgeben können Sie den Antrag bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Bürgermeisteramt bzw. der Meldestelle. Für die Festsetzung und Auszahlung ist die Landeskreditbank in Karlsruhe zuständig.

Sie können den Antrag aber auch direkt an die Landeskreditbank in Karlsruhe schicken. Dort können Sie unter der gebührenfreien Telefon-Hotline 0800/66 45 471 Auskunft zu allen das Elterngeld betreffenden Fragen bekommen (Telefax 0721/ 1 50 31 91,
E-Mail familienfoerderung@l-bank.de ) .

Die monatlichen Gehaltsabrechnungen, die Sie von der Stadt Stuttgart erhalten, können als Verdienstbescheinigungen gegenüber Behörden und anderen Stellen verwendet werden. Darin sind alle erforderlichen Angaben enthalten, die für Ihren Antrag auf Elterngeld notwendig sind.


Landeserziehungsgeld

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie im Anschluss an das Elterngeld Landeserziehungsgeld erhalten. Fragen dazu beantwortet Ihnen die Landeskreditbank Baden-Württemberg. Ein Antrag kann frühestens ab dem 10. Lebens- oder Betreuungsmonat des Kindes gestellt werden. Informationen hierzu finden Sie im Internet unter www.l-bank.de/Privatpersonen/Elterngeld.
Antragsformulare erhalten Sie beim Bürgermeisteramt oder der Meldestelle Ihres Wohnsitzes.

http://www.l-bank.de



    Zuletzt geändert am 08/29/2013 - Haftungsausschluss