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Frauen, die schwanger sind und ein geringes Einkommen haben, können aus Mitteln der Bundesstiftung „Mutter und
Kind“ Leistungen für Schwangerschaftskleidung und Erstausstattung des Säuglings erhalten. Zurzeit beträgt der
maximale Gesamtbetrag 1200 Euro. Die Stiftungsleistungen sind freiwillig. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Wichtig: Sie müssen den Antrag auf eine Unterstützung aus dem Stiftungsfonds unbedingt vor der Geburt Ihres Kindes
stellen!
Wer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe hat, bekommt für Schwangerschaftskleidung und Erstausstattung für den Säugling eine einmalige Beihilfe vom Jobcenter oder vom Sozialamt und kann daher nur in absoluten Ausnahmefällen aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ eine Beihilfe erhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Schwangerschaftsberatungsstellen.
Quelle: so geht´s weiter. Informationen und Tipps für Alleinerziehende, Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern der Landeshauptstadt Stuttgart und Arbeitskreis Alleinerziehende, 2013
Zuletzt geändert am 02/22/2021 - Haftungsausschluss |  |