Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, wenn der andere Elternteil seiner Verpflichtung, Unterhalt zu zahlen, nicht nachkommt.
Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und Antragswege sowie über die Höhe und Dauer von Unterhaltsvorschusszahlungen sind auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden. Das Ministerium informiert zudem über steuerliche Aspekte von Unterhaltsleistungen.
  • Unterhalt und Steuern
    Diese Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Möglichkeiten, Unterhaltszahlungen von der Steuer abzusetzen. Ein Link führt zum vollständigen Text des Einkommensteuergesetzes.
  • Der Unterhaltsvorschuss
    Diese Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) informiert über Anspruchsvoraussetzungen und Höhe des Unterhaltsvorschusses und verweist auf Publikationen zu diesem Thema.
  • BMFSFJ Broschüre Der Unterhaltsvorschuss
    Die 26-seitige Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss - Eine Hilfe für Alleinerziehende" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann hier bestellt oder heruntergeladen werden. Sie bietet Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen und die Beantragung des Unterhaltsvorschusses sowie den Gesetzestext im Wortlaut.


Der-Unterhaltsvorschuss.pdfDer-Unterhaltsvorschuss.pdf



Kontakt im Jugendamt Stuttgart:

Frau Renner: 216-7486



Zuletzt geändert am 11/15/2021 - Haftungsausschluss