Elterngeld und ElterngeldPlus

Das bisherige Elterngeld wurde für maximal 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Sind Mütter oder Väter schon währenddessen in Teilzeit beruflich wieder
eingestiegen, haben sie dadurch einen Teil ihres Elterngeldanspruches verloren. Das ändert sich mit dem ElterngeldPlus: Nun ist es für Eltern, die in Teilzeit
arbeiten, möglich das ElterngeldPlus doppelt so lange zu erhalten. Ein Elterngeldmonat wird zu zwei ElterngeldPlus-Monaten.

Mit dem ElterngeldPlus wird zugleich ein Partnerschaftsbonus eingeführt. Dieser Bonus besteht aus vier zusätzlichen Elterngeld Plus Monaten je Elternteil.
Anspruch auf den Partnerschaftsbonus haben Elternpaare, die sich in vier aufeinanderfolgenden Monaten gemeinsam um das Kind kümmern und beide zwischen 25
und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Der Partnerschaftsbonus soll es Eltern erleichtern, in einer frühen Phase der Elternschaft in die partnerschaftliche
Arbeitsteilung hineinzufinden.

Außerdem können künftig 24 statt bisher 12 Monate nicht genutzter Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers im Zeitraum zwischen dem dritten und achten
Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Nach bisheriger Rechtslage konnten nur 12 Monate nach vorheriger Zustimmung des Arbeitsgebers übertragen werden.

Die Regelungen zum bisherigen Elterngeld bestehen im Wesentlichen parallel fort
.

Weitere Informationen zum ElterngeldPlus: http://www.elterngeld-plus.de/
<
http://www.elterngeld-plus.de/> oder zum Elterngeldrechner:
http://www.familien-wegweiser.de/ <http://www.familien-wegweiser.de/>.

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=212396.html

Das ElterngeldPlus Eckpunkte und Fallbeispiele. pdf.pdfElterngeldPlus-Zentrale Punkte und Beispiele.pdf

29.01.2015: Wie Arbeitgeber und Eltern vom ElterngeldPlus profitieren |
Neue Publikation von "Erfolgsfaktor Familie"


141216_ElterngeldPlus.pdf



Zuletzt geändert am 02/22/2021 - Haftungsausschluss