Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Schulbeihilfe und Sozialhilfe

Arbeitslosengeld I

Sie müssen verschiedene Bedingungen erfüllen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben. Dazu gehört die
zwölfmonatige Anwartschaftszeit. Das heißt, dass Sie in den letzten zwei Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 360
Kalendertage versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein müssen. Diese Anwartschaftszeit kann auch durch andere Zeiten erfüllt werden, wie zum Beispiel durch
  • die Zeit, in der Sie Mutterschaftsgeld bekommen haben,
  • die Zeit, in der Sie ein Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
erzogen haben, sofern Sie unmittelbar davor versicherungspflichtig beschäftigt waren oder Entgeltersatzleistungen,
zum Beispiel Arbeitslosen- oder Elterngeld, bezogen haben.

Außerdem müssen Sie dem Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen. Das heißt unter anderem, dass
  • Sie wöchentlich mindestens 15 Stunden lang eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben können und dürfen,
  • die Betreuung Ihrer Kinder geregelt ist, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen,
  • Sie bereit sind, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.

Die Dauer Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt von Ihrem Alter und den zurückgelegten Versicherungszeiten in den letzten fünf Jahren ab. Wenn Sie unter 50 Jahre alt sind, beträgt die maximale Bezugsdauer ein Jahr.

Elterngeld und Arbeitslosengeld
Wollen Sie nach der Mutterschutzfrist wieder eine Erwerbstätigkeit ausüben und erfüllen die oben genannten Voraussetzungen, erhalten Sie zwar Arbeitslosengeld, dieses wird aber auf das Elterngeld angerechnet, soweit es das Mindestelterngeld von 300 € monatlich übersteigt. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld wird also nur das Mindestelterngeld gewährt.

Wichtig: Wurde Ihr Arbeitsplatz gekündigt, müssen Sie sich sofort bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, auch
wenn die Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen und Ihr Arbeitsverhältnis folglich noch nicht beendet ist! Sonst droht
eine Sperrfrist.


Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

Diese „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (auch unter Hartz IV bekannt) besteht aus Beratungshilfe und Geldleistungen.
Hilfebedürftige Erwerbsfähige im Alter zwischen 15 und 65 Jahren erhalten danach das Arbeitslosengeld II.
Nicht erwerbsfähige Angehörige bekommen Sozialgeld.
  • Hilfebedürftig ist, wer kein ausreichendes Einkommen und Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes hat.
  • Erwerbsfähig ist, wer unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes und in absehbarer Zeit täglich mindestens drei Stunden arbeiten kann.

Als erwerbsfähig gilt auch, wer vorübergehend nicht arbeitet, weil die Aufnahme einer Arbeit unzumutbar wäre. Das ist zum Beispiel dann gegeben, wenn Eltern ein Kind unter drei Jahren betreuen und erziehen oder wenn wegen Alleinerziehung Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann.

Die Geldleistungen bestehen aus
  • den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
  • und dem notwendigen Lebensunterhalt.

Angemessene Kosten heißt, dass es Mietobergrenzen gibt, die von der Personenzahl abhängen. Wer in einer „zu teuren“
Wohnung lebt, wird unter Umständen aufgefordert, in eine billigere Wohnung umzuziehen. Wer bereits Arbeitslosengeld II
bezieht oder in naher Zukunft beansprucht, sollte sich unbedingt vor dem Umzug in eine neue Wohnung vom JobCenter
die Übernahme der künftigen Miete zusichern lassen. Zusätzlich zu den Mietkosten erhält jede Person im Haushalt finanzielle Hilfe zum Lebensunterhalt.

Deren Höhe errechnet sich nach so genannten Regelsätzen. Zurzeit gilt für

Alleinstehende, Alleinerziehende 382 Euro
Eheleute, Partner über 18 Jahre, jeder 345 Euro
Kinder ab 14 Jahren 289 Euro
Kinder ab 6 bis 14. Geburtstag 255 Euro
Kinder ab Geburt bis zum 6. Geburtstag 224 Euro.

Ergänzend zu diesen Regelsätzen können Sie monatliche Zuschläge für einen erhöhten Bedarf bekommen, wenn Sie
schwanger oder alleinerziehend sind, wenn Sie an einer Behinderung leiden, beziehungsweise medizinisch begründete
kostenaufwändige Ernährung benötigen.

Einmalige Beihilfen gibt es auf schriftlichen Antrag für

eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt. Dazu gehören unter anderem Schwangerschafts- und Säuglingsbekleidung, Kinderwagen, Kinderbett, Pflegebedarf, Wickelauflage und ein Kleiderschrank für den Säugling.
eine Erstausstattung der Wohnung.
mehrtägige Klassenfahrten.

Für Mietkautionen können Beihilfen auf Darlehensbasis beantragt werden.

Jedes Einkommen (zum Beispiel auch Kindergeld und Unterhalt) wird auf das anhand der Regelsätze errechnete Existenzminimum angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge für Erwerbstätige. Ausnahmen gelten auch beim Elterngeld.


Schulbeihilfe

Arbeitslosengeld II-Empfängerinnen und -Empfänger und Anspruchsberechtige des Kinderzuschlages erhalten auf Antrag
eine Schulbeihilfe in Höhe von 100 Euro für jedes Kind, die in der Regel in zwei Teilbeträgen (Februar 30 Euro/August 70 Euro) ausbezahlt wird.

Weitere Informationen und Anträge:
JobCenter Mitte/Nord
Christophstraße 8, 70178 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-5 00
JobCenter Ost
Schönbühlstraße 65, 70188 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-5 40
JobCenter Süd
Jella-Lepman-Straße 3, 70178 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-6 30
JobCenter West
Bebelstraße 22, 70193 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-6 55
JobCenter Bad Cannstatt
Wilhelmastraße 6, 70376 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-4 10
JobCenter Feuerbach
Wilhelm-Geiger-Platz 10, 70469 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-3 80
JobCenter Weilimdorf
Löwen-Markt 1, 70499 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-745
JobCenter Wangen
Wangener Marktplatz 1, 70327 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-581
JobCenter Untertürkheim
Großglocknerstraße24 /26, 70327 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-605
JobCenter Obertürkheim
Augsburger Straße 659, 70329 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-618
JobCenter Sillenbuch
Aixheimer Straße 28, 70619 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-700
JobCenter Degerloch
Große Falterstraße 2, 70597 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-718
JobCenter Plieningen/Birkach
Filderhauptstraße 155, 70599 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-730
JobCenter Möhringen
Oberdorfplatz 16, 70567 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-770
JobCenter Vaihingen
Rathausplatz 1, 70563 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-795
JobCenter Mühlhausen
Mönchfeldstraße 35, 70378 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-820
JobCenter Zuffenhausen
Emil-Schuler-Platz 1, 70435 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-850
JobCenter Stammheim
Kornwestheimer Straße 9, 70439 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-480
JobCenter Sonderdienststelle
Hauptstätter Straße 87, 70178 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-885
JobCenter U25 (Junge Menschen unter 25 Jahre)
Rosensteinstraße 11, 70191 Stuttgart,
Telefon 0711/134 99-200


Sozialhilfe

Sozialhilfe erhalten seit dem 1. Januar 2005 hilfebedürftige Personen, die keinen Anspruch auf die „Grundsicherung für
Arbeitssuchende“ haben, also Nichterwerbsfähige, Erwerbsgeminderte und ältere Menschen. Das Leistungsniveau entspricht in etwa dem der Grundsicherung für Arbeitssuchende.

Es gelten aber unterschiedliche Vermögensfreigrenzen.

Zur Antragsstellung wenden Sie sich an Ihr Sozialamt im Stadtteil.

Weitere Informationen:
Informationsstelle des Sozialamts,
Telefon 0711/216-592 20



Quelle: so geht´s weiter. Informationen und Tipps für Alleinerziehende, Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern der Landeshauptstadt Stuttgart und Arbeitskreis Alleinerziehende, 2013





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