Mutter-Kind-Kuren

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine Sonderform einer stationären medizinischen Vorsorge- bzw. medizinischen Rehabilitationsmaßnahme für alle, die in Erziehungsverantwortung stehen, also gegebenenfalls auch Väter und Großeltern. Die Leistung umfasst in der Regel 21 Tage und wird bei Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen für deren Versicherte als Pflichtleistung erbracht. Die Verwendung von Urlaub für die Dauer der Maßnahme ist ausgeschlossen. Die Maßnahe ist auch als Mutter-Kur ohne Mitnahe der Kinder möglich. Pro Tag des Aufenthalts ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro zu leisten.

Ein Anspruch auf eine Kur besteht,
  • um eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen,
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes entgegenzuwirken,
  • Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden.

Zur Begutachtung werden nun auch bestimmte Gesundheitsstörungen ausdrücklich herangezogen, die typischerweise bei Eltern ein hohes Krankheitsrisiko bedingen, beispielsweise
  • das Erschöpfungssyndrom,
  • Unruhe- und Angstgefühle,
  • Schlafstörungen und
  • Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie.


Hilfe beim Beantragen einer Kur gibt es hier:

Deutscher Arbeitskreis für Familienhilfe e. V. Beratungsstelle Stuttgart:www.ak-familienhilfe.de
www.muettergenesungswerk.de
www.mutter-kind-hilfswerk.de
www.kur.org
www.mikiku.de


Quelle: Elternzeitschrift Luftballon, Oktober 2013





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