Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Privatpersonen können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Anspruch auf Befreiung haben
  • Empfängerinnen und Empfänger von Sozialgeld oder ArbeitslosengeldII,
  • Empfängerinnen und Empfänger von BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen,
  • taubblinde Menschen sowie Empfängerinnen und Empfänger von Blindenhilfe.

Der Antrag wird von JobCenter und Sozialamt ausgehändigt oder steht als Download unter www.rundfunkbeitrag.de zur Verfügung.

Senden Sie den ausgefüllten Antrag an
ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln

Quelle: so geht´s weiter. Informationen und Tipps für Alleinerziehende, Abteilung für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern der Landeshauptstadt Stuttgart und Arbeitskreis Alleinerziehende, 2013




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