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Wenn Sie gerne wieder eine Beschäftigung aufnehmen würden, jedoch nicht wissen, wie Sie Familie und Beruf in Einklang bringen sollen, wäre zu überlegen, ob Ihnen Tele- oder Heimarbeit weiterhelfen könnte. Die Stadt Stuttgart hat mit der Personalvertretung eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, die es ermöglicht, auch einen Teil der Arbeitszeit zu Hause zu erbringen. Dies ist natürlich an gewisse Voraussetzungen geknüpft, denn so ist beispielsweise nicht jede Tätigkeit für Tele- oder Heimarbeit geeignet, außerdem können persönliche Aspekte dagegen sprechen. Wichtig ist unter anderem, dass Sie ausreichend am Arbeitsplatz eingearbeitet sind und sich - entsprechend des Bedarfs - gut mit technischen Hilfsmitteln auskennen.
Hier noch eine Klärung der Begriffe: "Heimarbeit" unterscheidet sich von der "Telearbeit" darin, dass keine direkte PC-Anbindung von zu Hause ins städtische Netz eingerichtet wird und insgesamt die Nutzung technischer Einrichtungen nicht oder in nur geringem Umfang erfolgt. Um den persönlichen Kontakt mit der Dienststelle sicherzustellen und damit auch Nachteile für Sie zu vermeiden, kann ausschließlich “alternierende” Tele- und Heimarbeit vereinbart werden. Das bedeutet, dass Sie Ihre Arbeit am Büroarbeitsplatz und zu Hause erbringen, wobei für den häuslichen Arbeitsplatz ein maximaler Arbeitszeitanteil von 60% möglich ist. Die erwähnte Dienstvereinbarung gibt den notwendigen Rahmen vor, die individuelle Ausgestaltung wird an den dienstlichen und persönlichen Belangen ausgerichtet.
Die Entscheidung, ob Ihrem Wunsch auf Tele- oder Heimarbeit entsprochen werden kann, liegt beim Beschäftigungsamt, das letztlich auch die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb trägt. Deshalb sollten Sie sich bei entsprechendem Interesse auch an dieses zur Beratung und Klärung wenden.
Soweit Sie noch nicht wissen, bei welchem Amt Sie wieder einsteigen wollen bzw. werden, können Sie Auskünfte auch von zentraler Stelle beim Haupt- und Personalamt erhalten. Soweit Sie ausschließlich Fragen zur Tele- und Heimarbeit haben, kontaktieren Sie bitte:
Haupt- und Personalamt
Abteilung Organisation und PersonalEntwicklung
Frau Siefer
Tel. 0711/216 – 88752
Passt Telearbeit zu mir? - Eine kleine Entscheidungshilfe...
Zugegeben, Tele- und Heimarbeit klingt nach einem Stückchen „heiler Welt“ nach Arbeiten „nebenbei“. Arbeitswege fallen weg, Zeitfenster werden flexibler und ungewollte Störungen weniger. Allerdings wird wohl kein Telearbeiter empfinden, dass er seine Arbeit „nebenbei“ erledigt, verlangt Tele- oder Heimarbeit doch einiges an Selbstdisziplin und Selbstorganisation, weil „Zeitgeber“ wie Besprechungen oder feste Pausen wegfallen. Nachstehend finden Sie einige Fragen, die Sie sich stellen können, wenn dienstliche Belange – wie Datenschutz oder Bürgerservice vor Ort – der Tele- oder Heimarbeit nicht von vornherein im Wege stehen:
1. Sind Sie ausreichend in Ihr Arbeitsfeld eingearbeitet oder benötigen Sie oft Hilfe von Kolleginnen und Kollegen, die sie von zu Hause aus weniger spontan fragen können?
2. Beherrschen Sie die Computersoftware, um zu Hause zu arbeiten?
3. Gelingt es Ihnen, sich zu Hause eine (fast) störungsfreie Zone zu schaffen?
4. Bringen Sie die nötige Selbstorganisation mit? Schaffen Sie es, sich Ihre Arbeit selbst einzuteilen und Aufgaben zu priorisieren?
5. Können Sie nach einer (unvermeidlichen) Störung leicht in ihre Aufgabe zurück finden?
6. Packen Sie die Trennung zwischen Arbeit und Privatem, wenn es keine strikte räumliche Trennung gibt und keinen Arbeits- oder Heimweg zum Umschalten?
7. Können Sie sich selbst motivieren, sich rasch an Ihren Arbeitsplatz zu setzen (oder dahin zurückzukehren), auch wenn z.B. der Frühstückstisch noch nicht abgeräumt ist, die Wäsche noch nicht im Schrank ist oder ein Kleinkind quengelt? Bedenken Sie: Kindern, Ehepartnern oder zu diesem Zweck auch Schwiegermüttern fällt es oft schwer zu akzeptieren, dass Sie für etliche Dinge keine Zeit haben, obwohl Sie doch „zu Hause“ sind.
8. Möchten Sie überhaupt ohne die sozialen Kontakte an Ihrer Arbeitsstätte allein von zu Hause arbeiten und können Sie allein arbeiten ohne einen spürbaren „Kontrolldruck“ durch Vorgesetzte oder Kollegen?
Zuletzt geändert am 10/28/2021 - Haftungsausschluss |  |