Kindergeld (Beamtinnen)
Kindergeld/ Familienzuschlag

Wenn die Eltern zusammenleben, kann entweder die Mutter oder der Vater Kindergeld bekommen. Wenn Sie das Kindergeld beantragen wollen, fordern Sie bitte den Vordruck "Antrag auf Kindergeld" bei Ihrer Personalstelle an. Beantragt Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner das Kindergeld, so muss sie oder er sich an die Agentur für Arbeit an seinem Wohnsitz oder an seinen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber wenden, der ggf. auch den kinderbezogenen Familienzuschlag gewährt.
Bitte geben Sie die Erklärung zum Familienzuschlag (zu finden unter "Formulare zur Elternzeit auf einen Blick" ) in jedem Fall ab, unabhängig davon, wer das Kindergeld beantragen wird.






Zuletzt geändert am 08/29/2013 - Haftungsausschluss