Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 13.03.2017
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:Herr Frischling (DRK), Herr Kinkelin (AföO),
Herr Peschke (AfLW)
Protokollführung: Frau Gallmeister de
Betreff: Aktuelle Situation Haus auf dem Killesberg
- Antrag und Anfrage Nr. 56/2017 vom 24.02.2017 der
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS
- Antrag Nr. 59/2017 vom 27.02.2017 der SPD-
Gemeinderatsfraktion
- mündlicher Bericht -

Die im Betreff genannten Anträge/die Anfrage sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Dem Antrag/der Anfrage Nr. 56/2017 (SÖS-LINKE-PluS) entsprechend lässt BM Wölfle zunächst darüber abstimmen, ob eine Vertreterin des Heimbeirats und ein Vertreter des Bewohnerbeirats des Hauses auf dem Killesberg jeweils 5 Minuten sprechen dürfen. Er stellt fest:

Dem Rederecht der beiden Beiratsmitglieder wird von den Ausschussmitgliedern mit großer Mehrheit zugestimmt.

Der Vorsitzende erteilt daraufhin Frau Schulte-Westhof, der Vertreterin des Heimbeirats, das Wort. Ihre Ausführungen werden nachstehend in leicht gekürztem, überarbeitetem Wortlaut wiedergegeben.

Frau Schulte-Westhof:
"Mein Name ist Rosi Schulte-Westhof. Ich bin seit über 20 Jahren ehrenamtliche Mitarbeiterin im Haus auf dem Killesberg und bin seit vielen Jahren im Heimbeirat, seit drei bis vier Perioden die Vorsitzende des Heimbeirats und wurde deshalb gebeten, Stellung zu nehmen.

Ich glaube, ich kann mich am Kürzesten fassen, wenn ich meinen Brief vorlese, den ich am 19.08.2016 an das Präsidium des Kreisverbandes Stuttgart geschickt habe. Auf diesen Brief habe ich - das möchte ich betonen - bis heute keine Stellungnahme und keine Antwort bekommen.

Ich habe damals geschrieben: 'Geplante Auflösung der Pflegestationen im Haus auf dem Killesberg. Sehr geehrte Damen und Herren, mit großem Entsetzen haben wir von den Plänen Kenntnis genommen, dass für den Abriss des Hauses auf dem Killesberg alle Bewohnerinnen und Bewohner der Stationen in andere Einrichtungen verlegt werden müssen. Die Bedeutung dieser Maßnahme ist nahezu allen Personen bewusst. Die pflege- und hilfebedürftigen Menschen werden nicht mehr zurückkehren können. Die psychische Belastung ist für den Krankheitszustand auch im Hinblick auf das Alter der Personen enorm. An die möglichen Folgen für die Menschen, die auf die Hilfe und die Menschlichkeit des DRK und uns, dem Heimbeirat, angewiesen sind, wollen wir gar nicht denken.

Des Weiteren stellen wir uns die Frage, weshalb derartig weitreichende Einschnitte notwendig sind, wenn auch eine moderate Renovierung des Gebäudes Zug um Zug möglich wäre. Diese haben wir vor vielen Jahren bereits schon einmal begangen. Kosten- und Umsatzziele müssen in Einklang gebracht werden mit den menschlichen Bedürfnissen. Alte Menschen eignen sich nicht für profitorientierte Lösungen. Sie benötigen unsere Hilfe und die Hilfe der Gesellschaft. So erhielten wir von unseren Pflegebewohnerinnen und Pflegebewohnern sehr viele Anfragen, weil sie seit Monaten verängstigt sind und immer noch hoffen, dass sie ihr geliebtes letztes Zuhause auf dem Killesberg in ihrer letzten Lebensphase nicht verlassen müssen. Für die meisten, teilweise schwer kranken, Menschen ist ein nochmaliger Umzug einfach unvorstellbar, und alle erinnern sich immer wieder voll Dankbarkeit an das Geschenk, das sie von dem Ehepaar Mühlschlegel erhalten haben. Sie wehren sich mit letzter Kraft gegen den Abriss dieses großartigen Geschenks, das die Stifter ausdrücklich alten und pflegebedürftigen Stuttgarter Bürgern hinterlassen haben. Es ist wohl selbstverständlich, dass sie sich nun, soweit sie das aus gesundheitlichen Gründen noch können, auch äußern wollen. Sie haben dieses mit ihrer Unterschrift getan und hoffen auf Ihre Unterstützung. Wir fordern Sie daher auf, die Planungen zu überarbeiten und Lösungen zu erarbeiten, die einen gangbaren Weg für die alten Menschen in unsere Gesellschaft darstellen. Wir sehen dies als Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Es werden viele alte Menschen folgen, die unsere Hilfe benötigen. Die nachfolgenden Generationen können ohne Einrichtungen wie das Haus auf dem Killesberg diese Aufgaben nicht stemmen.'

Das ist so das Fazit der Gedanken des Heimbeirats. Dieses wirtschaftliche Denken ist schon wichtig: Aber mir ist in den letzten Jahren aufgefallen: Es sind im Betreuten Wohnen über Monate einfach Zimmer nicht vermietet worden. Bewohner haben mir das gesagt, ich habe das dann auch weiterverfolgt. Es wurden seit fünf Jahren keinerlei Renovierungen mehr gemacht. Es ist unverständlich, dass man auch so eine schlechte Personalpolitik macht. Die eigenen Leute werden überhaupt nicht gelobt. Es gibt eine sehr große Fluktuation, es kommen gute Pflegekräfte, die sind ganz schnell wieder verschwunden, weil das Klima einfach - das muss ich leider sagen - nicht sehr gut ist. Man braucht sehr viele Zeitkräfte, die doppelt so viel kosten, und das müsste auch nicht sein. Das ist so ein bisschen das Fazit meiner Arbeit."

Der Vorsitzende erteilt sodann Herrn Dr. Gaisser, dem Vertreter des Bewohnerbeirats des Hauses auf dem Killesberg, das Wort. Seine Ausführungen werden in leicht gekürztem, überarbeitetem Wortlaut wiedergegeben.

Herr Dr. Gaisser:
"Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren, zunächst herzlichen Dank, dass Sie es uns ermöglicht haben, dass wir heute einige Worte sagen können. Ich war, ehrlich gesagt, zwar etwas überrascht vom Anruf von Herrn Spatz, weil ich dachte, jetzt kommt das, was wir so lange uns gewünscht haben, nämlich die Anhörung. Als Herr Spatz mir aber sagte, Sie haben fünf Minuten Redezeit, dann war mir klar, dass es sich heute nur um ein paar Worte handeln kann über den Stand heute.

Man kommt nicht darum herum, wenn man den Zusammenhang sehen will, mit ein paar Zahlen in die Vergangenheit zu gehen. Ich spreche vom Jahr 2002 zunächst. Da ist die große Renovierung gemacht worden mit 13,2 Mio. €. Fazit dieser Geschichte war: Bei der Jubelfeier, als das zu Ende war, hat der Präsident und auch der jetzt noch amtierende Geschäftsführer zu Protokoll gegeben: 'Es ist jetzt alles auf Neubauniveau.' Dass das später dann deklariert wurde als marode, da kommen wir später drauf.

In den Folgejahren nach 2002 ist wenig geschehen. Es musste auch nichts geschehen, es waren alle zufrieden, es war alles hervorragend gemacht von den Architekten, auch wenn man das hinterher betrachtet. Im Jahr 2012 schließlich wurde beschlossen vom DRK, dass die restliche Renovierung, die noch nicht ganz erfasst war von der großen Renovierung 2002 mit 13,2 Mio. €, dass da noch einiges zu machen ist, und da ging es ausschließlich immer nur darum, dass ein Teil der Fenster an den Wohnungen in beiden Abteilungen ausgewechselt werden muss; das sind Metallfenster, die unisoliert sind; wenn die Sonne scheint, wirken die Rahmen wie Heizstäbe, da ist die Temperatur innen fast so hoch wie außen, und das hat niemand anders gesehen. Dann wurde der Plan gefasst und auch mit den Bewohnern abgestimmt und den Bewohnern auch zugesagt, dass diese Renovierung zu Ende geführt wird. Und heute können wir rückblickend sagen, hätten wir das gemacht, hätten wir heute auch überhaupt keine Probleme, dann würde diese Sitzung wahrscheinlich gar nicht stattfinden müssen.

2012/2013 wurden dann einige Fenster eingebaut, das hat der damalige, sehr tüchtige Heimleiter alles gut organisiert, er wollte nämlich vor allen Dingen feststellen, ob es möglich ist, die Fenster in einer Zeit von einem Tag, maximal zwei Tagen, auszuwechseln, dass da niemand ausziehen muss. Der technische Stand heute ist ohnehin völlig klar: Da kommen die Handwerker morgens und abends sind sie fertig.

Zu dieser Zeit, wenn man das rückblickt, hat der Geschäftsführer wohl in einem einsamen Beschluss für sich beschlossen, das Gebäude abreißen zu lassen und neu zu bauen. Er hat wohl für sich und seine Mitarbeiter die Parole ausgegeben, die Planung in absoluter Stille und in absoluter Geheimhaltung durchzuführen. Und ich muss heute eigentlich ein Kompliment machen: Das ist ihm hervorragend gelungen, und zwar nicht nur an den Bewohnern vorbei, sondern auch hier, in diesem Hause, wurde 2015 gesagt, wir informieren alle, was absolut die Unwahrheit war. Es wurde immer davon gesprochen, es wird renoviert, es wird saniert. Dann kam der Zeitpunkt 21.05.2015. Da wurde dann gesagt, die Renovierung läuft weiter, aber man muss damit rechnen, dass Bewohner ausziehen müssen. Das hat bei uns völliges Unverständnis ausgelöst, denn es war ja immer die Rede davon, dass renoviert wird. Dann wurde gesagt, und es liegt alles, was ich sage, schriftlich vor durch Briefe und Protokolle, die nicht von uns gefertigt wurden, sondern vom Roten Kreuz. Da wurde dann gesagt, möglicherweise müssen bei dieser Renovierung auch Leute ausziehen. Und wir alle - ohne Ausnahme - gingen davon aus, jetzt wird die Renovierung nicht so durchgeführt, wie es beschlossen war, wie es uns auch schriftlich zugesagt wurde, sondern jetzt gibt es Varianten. Das steht auch in einem Brief drin: Es gibt Varianten, und in einer Machbarkeitsstudie ist das festgelegt.

Dann kam die Tragödie, dass ein Jahr lang wir an der Nase herumgeführt wurden, ein volles Jahr die Unwahrheit gesagt wurde, und zwar vorsätzlich sind wir getäuscht worden. Wir haben das auch dem Präsidium genau so gesagt und auch geschrieben und auch diskutiert bei einer späteren Besprechung. Ich kann jetzt nicht sagen, was in diesem Jahr passiert ist, aber für die Mitbewohner, für die Kranken und für die, die ganz hilflos sind, war das eine Tortur und ist heute noch eine Tortur. Ich würde dazu gerne etwas sagen, aber lassen Sie mich jetzt zum Abschluss wenigstens noch kurz sagen, was wir eigentlich wollen. Wir wollen gar nichts anderes, als dass die Renovierung, die zugesagt war, die hervorragend begonnen und bei der auch alles geklappt hat, zu Ende geführt wird, denn im Resümee heißt das, dass diese Renovierung nicht 17,1 Mio. € kostet, zusammengesetzt aus drei Zahlen, die völlig aus der Luft gegriffen sind, die kostet nämlich nicht 17 Mio. €, sondern in der Größenordnung 1,5 Mio. €, nicht mehr. Und dann sind alle Vorschriften berücksichtigt, auch für die Pflege.

Das letzte Wort, was ich dazu sagen kann, ist das: Nach der Blamage bei der Besichtigung, als das Fernsehen dabei war, Sie kennen das ja, seitdem wird von dem maroden Gebäude nicht mehr gesprochen. Es war eine Riesen-Blamage. Was jetzt noch im Raum steht, ist: Wir müssen abreißen, weil das Gebäude unwirtschaftlich ist. Und das stimmt nicht! Ich möchte Ihnen sagen, der Verlust von 200.000 €, das sind in der Größenordnung irgendwo 7 % oder 8 % vom Umsatz, in diesem Fall von den Mieteinnahmen. Und wenn in einem normalen Aufsichtsrat ein Geschäftsführer sagt, ich habe einen Verlust von 7, 8 oder 9 % wird jeder sagen, beseitige doch den Verlust. Aber so, wie die Organisation ist, und so, wie hier gearbeitet wird, kann das nicht funktionieren."

BM Wölfle gibt Herrn Frischling die Möglichkeit, sich zu dem bisher Gesagten zu äußern und kurz auf die Quintessenz aus dem Gutachten, das an die Ausschussmitglieder im Sitzungsverlauf verteilt wurde, einzugehen. Auch seine Ausführungen werden in überarbeitetem, leicht gekürztem Wortlaut wiedergegeben.

Herr Frischling:
"Ich möchte mich einfach auf die Fakten konzentrieren und im Hinblick auf das, was eben gesagt wurde, diese nennen. Es ist in der Tat so, das Haus auf dem Killesberg wurde umfangreich umgebaut, aber einige der Dinge, die damals nicht umgebaut wurden, fallen uns heute auf die Füße. Das können Sie auch dem Auszug des Gutachtens entnehmen, den Sie bekommen haben. Es ist in der Tat so, wie Herr Dr. Gaisser sagte, dass ab 2012 verschiedene bauliche Maßnahmen angedacht wurden, u. a. der Austausch der Fenster. Im Rahmen dieser notwendigen baulichen Maßnahmen sind weitere Probleme aufgetaucht, insbesondere geht es dabei auch um die Balkone. Vor dem Hintergrund, dass immer weitere bauliche Themen aufgetaucht sind, hat man dann verschiedene Firmen, Architektur- und Projektsteuerer beauftragt, das Thema insgesamt in Augenschein zu nehmen. Das ist dann passiert, und man hat dann am 09.03.2015 diese verschiedenen baulichen Notwendigkeiten und auch das Thema, was könnte man da beispielsweise tun, im Vorstand diskutiert, und ist dann im Vorstand zu dem Ergebnis gekommen, dass umfangreiche bauliche Maßnahmen notwendig werden. Zum damaligen Zeitpunkt war man vom Planungsstand her so weit, dass man davon ausging, dass man das in zwei Bauabschnitten realisieren könnte.

Am 21.05.2015 hat eine Mieterversammlung stattgefunden, wo wir die Mieter und die Bewohner darüber informiert haben, dass umfangreiche, tiefgehende, zum Teil mit Abriss verbundene, bauliche Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Ganz wichtig ist: Ab diesem Zeitpunkt sind alle Interessenten, die angefragt haben, ob sie auf dem Haus auf dem Killesberg Wohnung finden können oder auch Pflege, darüber informiert worden, dass umfangreiche bauliche Maßnahmen anstehen, die mit einem Abriss in Verbindung stehen.

Wir haben unmittelbar 14 Tage nach dem Vorstandsbeschluss die Stadt über diesen Beschluss informiert und sind ab diesem Zeitpunkt in entsprechenden Gesprächen, und haben dann dem Grunde nach im Dezember 2015 nochmals eine Überprüfung durchgeführt im Sinne, ob wir dem Grunde nach nur Pflege anbieten und Wohnen, wie das eigentliche Konzept war. Wir haben uns dann neue alternative Wohnformen aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes angedacht, haben das auch mit der Stadt später diskutiert und sind übereingekommen, dass wir ein Konzept umsetzen möchten, und zwar mit 45 Pflegeplätzen, mit 45 sog. Pflegewohnungen, dabei handelt es sich um einen Mindestanteil von zu Pflegenden im Betreuten Wohnen, und mit normalen Wohnungen. Wenn ich hier von normalen Wohnungen im Betreuten Wohnen rede, sind das auch Wohnungen, in denen praktisch Schwerstpflege erfolgen kann. Wenn man das so will, können wir in allen Räumen, in denen Mieter oder Bewohner im Haus auf dem Killesberg zukünftig leben sollen, Pflege bis zur Schwerstpflege garantieren. Ergänzt wird das Ganze um eine Tagespflege, sodass wir hier wirklich ein Zentrum haben, in dem bis zur Schwerstpflege, auch bei demenziellen Erkrankungen, gepflegt werden kann.

Dann darf ich Ihnen noch eine Übersicht geben, das ist auch angeklungen, wie momentan die Situation im Haus auf dem Killesberg, was die Bewohner angeht, aussieht: Wir haben derzeit in der Pflege noch 27 Dauerpflegeplätze, 1 Kurzzeitpflegeplatz und haben derzeit drei offene Anfragen. Wir haben also eine Perspektive von 31 Pflegeplätzen. Im Bereich des Betreuten Wohnens sieht es so aus, dass wir derzeit 48 Appartements noch belegt haben mit 51 Bewohnern. Was die Frage der Nachfrage angeht, ist es in der Tat so, dass es immer schwieriger wurde, insbesondere die kleinen Appartements, die 1,5-Zimmer-Appartements, die zum Teil auch von ihrer Lage her nicht so sonderlich attraktiv waren, zu belegen. Die größeren Appartements/größeren Wohnungen waren immer relativ rasch und schnell wieder belegbar. Soviel zum aktuellen Stand und zum zeitlichen Ablauf.

Die Bewohnerschaft wurde immer dann informiert, wenn es dem Grunde nach einen für uns auch mitteilsamen Gesprächsstand gab. Wir haben also nicht irgendwo nebulöse Informationen gegeben, im Sinne von 'es könnte sein usw.', sondern haben immer dann informiert, wenn es von uns einen aktuellen neuen Planungsstand gab. Den haben wir der Bewohnerschaft dann entsprechend auch mitgeteilt. Unser Ansatz war eben, die Bewohner rechtzeitig in dieses Thema einzubinden.

Was uns auch noch wichtig ist, an der Stelle zu sagen: Die Präsidiumsentscheidung hatte eben auch zur Konsequenz, dass man sagte: Okay, welche Alternativen können wir unseren Bewohnerinnen und Bewohnern anbieten für die Zeit des Umbaus? Wir hatten dann den Glücksfall, dass es uns möglich war, im Roser-Areal in Feuerbach ein ganzes Haus anzumieten, sodass wir jeder/jedem unserer Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Mieterinnen und Mieter eine Alternative anbieten konnten und immer noch können.

Der zweite Punkt war, dass wir den Bewohnerinnen und Bewohnern im Pflegebereich Alternativen bei uns im Sommerrain anbieten konnten. Wir haben uns insgesamt im Vorfeld Gedanken darüber gemacht, welche Alternativen es für die Zeit des Umbaus gibt.

Jetzt zum aktuellen Planungsstand: Ich hatte Ihnen ja gesagt, es ist das momentane Ergebnis, das wir haben, abgestimmt mit der Sozialbehörde. Es ist so, dass wir vonseiten der Stadt, vom Amt für Liegenschaften und Wohnen, Kriterien genannt bekommen haben, was den Investor angeht. Wir hatten einen Investor. Aufgrund der Kriterien, die neu formuliert wurden, müssen wir uns quasi nochmals auf die Suche nach einem Investor machen."

Weiter erläutert Herr Frischling das Gutachten, das zu dem Ergebnis kommt, dass ein Neubau die wirtschaftlichere Variante im Vergleich zu einem Umbau darstellt. Deshalb habe sich das DRK auf einen Neubau konzentriert, weil man die in der Vergangenheit hinsichtlich des Umbaus gemachten Fehler kein zweites Mal machen wolle, sondern das Vorhaben solle ordentlich und mit entsprechenden Zukunftsaussichten und nachhaltig realisiert werden.

BM Wölfle dankt Herrn Frischling für seine Ausführungen und weist darauf hin, dass Herr Frischling an die Bewohner/-innen, an die Gemeinderatsmitglieder und an ihn eine Information verschickt hat, die beinhalte, dass eine Pflegestation auf absehbare Zeit weiter betrieben wird. Dies sei dem geschuldet, dass noch Verhandlungen zwischen dem DRK und der Stadt geführt werden müssen. Diese Aussage wird von Herrn Frischling bestätigt mit der Ergänzung, dass das DRK auch einen Investor benötige, mit dem auch entsprechende Abstimmungen erfolgen müssten.

Die Heimaufsicht habe lediglich die Aufgabe, im Falle der Schließung einer stationären Einrichtung die Umsetzung der Schließung zu begleiten, bemerkt Herr Kinkelin. Im vorliegenden Fall habe die Heimaufsicht letztes Jahr die Nachricht erhalten, dass die Schließung des Hauses auf dem Killesberg anstehe. Das DRK sei dann gebeten worden, die Heimaufsicht auf dem Laufenden zu halten, wie viele Bewohner/-innen noch in der Einrichtung seien und wie deren Umzug gestaltet werden solle. Daraufhin sei der Heimaufsicht mitgeteilt worden, dass die Bewohner bei der Planung, Umsetzung und Finanzierung der Umzüge unterstützt würden. Dies sei im Prinzip das einzige, was die Heimaufsicht dabei überprüfen könne. Dabei seien auch keine Beschwerden zu verzeichnen gewesen.

Nachdem BM Wölfle auf zwei Möglichkeiten des Heimfalls hinweist, legt Herr Peschke dar, der erste Fall wäre eine Aufhebung des Erbbaurechtsvertrags. Der zweite Fall - der Heimfall - komme dadurch zustande, dass die Heimfallvoraussetzungen des Erbbaurechtsvertrags eintreten und die Stadt den Heimfall erklärt. Heimfallvoraussetzungen aus dem Erbbaurechtsvertrag seien
- der Tod des Erbbauberechtigten, also das Ende der Rechtsfähigkeit der "Person" DRK,
- wenn ein Enteignungsfall eintritt oder
- der Erbbauberechtigte sich vertragswidrig verhält.
Die Vertragswidrigkeit beziehe sich dabei nicht auf den gesamten Vertrag, sondern nur auf Teile des Vertrags, und zwar im Wesentlichen darauf, wenn es eine nicht genehmigte Nutzungsänderung geben würde oder es gravierende Verstöße gegen die vertragliche Instandhaltungs-, Platzvergabe-, Benützungs-, Versicherungs-, Zahlungs- oder Zustimmungsverpflichtung wären. Diese Voraussetzungen lägen nicht vor, weshalb der Heimfall nicht erklärt wurde. Deshalb liege auch kein Heimfall vor.

Zum Thema Mühlschlegel-Stiftung berichtet Herr Peschke, dass der Vertrag selber in keiner Form einen Bezug zu einer Mühlschlegel-Stiftung herstelle. Der Erbbaurechtsvertrag wurde 1971 mit den Privatpersonen Eheleute Mühlschlegel abgeschlossen. Eine Internet-Recherche habe ergeben, dass die Mühlschlegel-Stiftung erst 1978 gegründet wurde; es bestehen also allein die Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag heraus.

StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS), der als einer der Antragsteller zuerst das Wort erhält, zeigt sich erfreut, dass eine Vertreterin des Heimbeirats und ein Vertreter des Bewohnerbeirats heute im SGA sprechen durften. Allerdings äußert er sich kritisch zu der gemachten Vorgabe von fünf Minuten Redezeit. Er finde es unsäglich, wie hier mit der Heimbeiratsvertreterin und dem Bewohnerbeiratsvertreter des Hauses auf dem Killesberg heute umgegangen wurde. StRin Bulle-Schmid (CDU) äußert sich kritisch zu der Aussage, dass im SGA unsäglich mit den Bewohnerinnen und Bewohnern umgegangen werde. Die Ausschussmitglieder hätten bereits viele Gespräche zumindest mit Herrn Dr. Gaisser geführt. Es habe heute keine neuen Informationen gegeben, aber selbstverständlich habe man Achtung vor älteren Menschen und lasse sie im Ausschuss sprechen. Im Übrigen sei es nicht üblich, dass betroffene Gruppen in gemeinderätlichen Ausschüssen Rederecht erhalten. Nach seiner Erinnerung habe es noch keinen Fall gegeben, in dem sich der SGA so intensiv um ein Heim gekümmert hat und in dem der Bewohner- und der Heimbeirat gehört wurden. Er halte dies für gut und richtig, aber die Aussage von StR Pantisano, dass das "eine unterirdische Behandlung" der Betroffenen wäre, sei "völlig daneben".

StR Pantisano bittet um genauere Erklärung hinsichtlich der Punkte für den Heimfall und der entsprechenden Kriterien. Er möchte wissen, warum der Erbpachtvertrag nicht veröffentlicht werden kann.

Der Stadtrat dankt für den Auszug aus dem Gutachten, den sich seine Fraktion genau anschauen werde. Er thematisiert die Reduzierung der Plätze von 78 auf 38 Plätze beim Umbau, die Zahl der wegfallenden Plätze scheine ihm doch sehr groß zu sein. Begrüßen würde er es, wenn die Verwaltung eine schriftliche Stellungnahme zum Gutachten vorlegen und evtl. überlegen würde, ein zweites Gutachten in Auftrag zu geben, um zu überprüfen, ob die vom DRK vorgelegten Zahlen richtig sind. Insgesamt fehlten seiner Fraktionsgemeinschaft immer noch zu viele Daten. Ihm fehle die Erläuterung, warum ein Heimfall nicht möglich ist, denn dann stelle sich die Frage, wann ein Heimfall im Rahmen eines Erbpachtvertrags möglich ist, wenn es im vorliegenden Fall nicht möglich ist.

Ebenfalls als Antragstellerin bemerkt StRin Gröger (SPD), dass es sich um einen "ziemlich einmaligen Vorgang" handelt. Die Stadträtin fährt fort, dass sich ihre Fraktion mit dem Haus auf dem Killesberg bereits seit ungefähr Jahresende 2015 befasse, als die ersten Meldungen aus Bewohnerkreisen eingingen, dass sich dort etwas tue. Die Unruhe in Bewohnerkreisen bestehe seit mindestens Mai 2015; diese Zeitspanne sei ihrer Fraktion für einen Personenkreis, der zumindest in Teilen eine besondere Schutzbedürftigkeit genießen müsse, entschieden zu lang - und die Unsicherheit sei noch nicht zu Ende. Sie erinnert daran, dass sie seit März 2016 nach dem Investor frage, und weist darauf hin, dass es von Anfang an im Erbbaurechtsvertrag eine Festschreibung der zu betreuenden bzw. dort wohnenden Personenzahl gegeben habe, die nach ihrer Kenntnis nicht verlassen wurde. BM Wölfle zitiert hierzu aus dem Erbbaurechtsvertrag: "Kraft des Erbbaurechts steht dem Erbbauberechtigten das Recht zu, auf dem Erbbaugrundstück folgende Bauwerke zu haben: ein Altenwohn- und Altenpflegeheim für ca. 200 Insassen nebst den erforderlichen Wirtschaftsgebäuden…" Dass der Vertrag sehr alt ist, machen die Begriffe Insassen, Altenwohn- und Altenpflegeheim deutlich.

An Herrn Frischling gewandt würde es StRin Gröger im Hinblick auf die Transparenz des Verfahrens begrüßen, wenn dem Ausschuss dargelegt werden könnte, wann der Vertrag mit dem Investor in Feuerbach (Roser-Areal) geschlossen wurde. Ihrer Fraktion liege eine Aussage einer Person vor, die im Frühjahr 2015 in eine Wohnung im Haus auf dem Killesberg gezogen ist und keinen Hinweis erhalten hat, dass dort etwas anstehe. Die Situation sei insgesamt ungewöhnlich und es sei auch nicht der Stil, der im Bereich der Altenhilfe Fuß fassen sollte.

Mit dem Auszug aus dem Gutachten werde sich ihre Fraktion beschäftigen, so die Stadträtin mit der Anmerkung, dass ihre Fraktion eine Stellungnahme des Kommunalverbands für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) erwarte. Die größte Sorge ihrer Fraktion sei es, dass die Unruhe im Haus auf dem Killesberg immer weitergehen wird.

StRin Gröger verweist weiter auf Ziffer 3 des Antrags Nr. 59/2017 ihrer Fraktion, welche die Pflege betrifft. Es gebe Meldungen über engere Gemeinschaftsräume für den Pflegebereich, Meldungen über wechselndes Personal, was bei demenziell Erkrankten eine zusätzliche Belastung sei, ebenso wie ein Wechsel der Örtlichkeit, und Meldungen über Versorgungsengpässe. In dem Schreiben des DRK an die Bewohner habe ihre Fraktion die Angabe von Terminen vermisst, was ihres Erachtens für Menschen im Alter aber wichtig wäre. Sie meine, es sei dringend geraten, hier zu einem sauberen Ende der Ungewissheit zu kommen, da so wie hier mit alten Menschen nicht umgegangen werden könne.

Die Aufgabe des Ausschusses sei es nicht nur, darauf zu achten, dass es den Bewohnern gut geht, sondern auch dafür zu sorgen, dass auch in Zukunft alte Menschen genügend Pflegeplätze zur Verfügung haben, betont StRin Bulle-Schmid.

Die Grundfrage ist für die Stadträtin: Darf, soll oder muss das DRK neu bauen, oder darf, soll oder muss das DRK sanieren? Sie verstehe die Bewohner/-innen des Hauses auf dem Killesberg sehr gut, dass niemand mehr umziehen möchte. Wenn es dazu kommen sollte, dass neu gebaut werden muss, müsse alles dafür getan werden, dass die Umzüge so gestaltet werden, dass die Bewohner/-innen keiner Belastung ausgesetzt seien. Da sich das ganze Vorhaben so lange hinziehe, sei dies auch für die Mitarbeiter/-innen, die sicherlich sehr gute Arbeit leisten, eine Belastung. Diesen gelte ihre Hochachtung. Dass Mitarbeiter/-innen ihren Arbeitsplatz im Haus auf dem Killesberg wieder aufgeben, sei nichts Besonderes; dies sei in allen Alten- und Pflegeheimen der Fall.

StRin Bulle-Schmid wirft verschiedene Fragen an die Verwaltung auf, die sie heute beantwortet haben möchte:
1. Über was haben wir Stadträte noch zu entscheiden?
2. Wie sieht die Verwaltung jetzt diese ganze Sache?
Die Stadträtin möchte eine Stellungnahme der Verwaltung, da es üblich ist, dass die Verwaltung, meistens in einer Vorlage, ihre Stellungnahme zu gewissen Dingen und eine Empfehlung an den Gemeinderat abgibt, was geschehen soll. Die Verwaltung habe die Möglichkeit und auch die Mitarbeiter/-innen, um genau dies zu prüfen.
3. Ist ein Neubau oder ist nur eine Sanierung vertretbar? Wenn ein Neubau kommen soll, unter welchen Bedingungen? Wenn eine Sanierung gemacht werden soll, unter welchen Bedingungen?
4. Bis wann soll das endlich alles geklärt werden? Nach Meinung ihrer Fraktion möglichst schnell. Es könne nicht nochmals monatelang alles hingezogen werden.
5. Welche Fragen sind noch offen?

Eine weitere Frage der Stadträtin ist, wie es eigentlich andere Einrichtungen machen. Sie wisse vom Mörike-Heim, dass dieses entwohnt wurde, jetzt leer stehe, abgerissen und neu gebaut werden solle. Hier sei ihr von Problemen nichts bekannt geworden. Auch das Luther-Stift im Stuttgarter Westen habe vor Jahren die Bewohner/-innen in anderen Einrichtungen untergebracht, und nach dem Neubau konnten sie wieder dort hinziehen. Hier habe es keine Probleme gegeben. StRin Bulle-Schmid erinnert an einen Antrag ihrer Fraktion, in dem gefragt werde, wie der Bestand der Pflegeheime in Stuttgart aussieht.

Gegenüber Herrn Frischling stellt StR Stopper (90/GRÜNE) klar, dass man jetzt genau dort sei, wo der SGA ganz am Anfang festgestellt habe, dass viele Fragen ungeklärt seien, nichts in die Wege geleitet sei, keine Absprachen mit der Stadt oder mit dem SGA erfolgt seien, aber es seien vom DRK Fakten geschaffen oder Bewohner/-innen unter Druck gesetzt worden, was von Anfang an kritisiert wurde. Am 22.02.2017 sei die Presseerklärung veröffentlicht worden und das Schreiben an die Bewohner/-innen gegangen, dass aufgrund der ungeklärten Verhältnisse alles noch einmal geschoben werden müsse. Es sei genau das eingetreten, was seine Fraktion von Anfang an kritisch bewertet habe, nämlich, dass mit den Bewohner/-innen und den zu Pflegenden "ganz schlimm kommuniziert" werde, obwohl sehr viele Fragen noch nicht geklärt seien. Dies bleibe im Moment auch noch so. Er schließe sich StRin Gröger an, auch was das letzte Schreiben an die Bewohner/-innen angehe, dass es eine Zumutung sei, wie viele Fragen wieder offengelassen werden, dass wieder im Raum stehe, dass es keine Essensversorgung gibt, oder gibt es sie doch? Inwieweit ist die Rückkehrmöglichkeit da, oder ist sie nicht da? Auch dies sei wieder eine misslungene Kommunikation, die alles andere als eine Befriedung bringen werde, egal wie das eigentliche Vorhaben weiter verfolgt werden wird.

Seine Fraktion hielte es für angebracht, dass ein ganz normaler Weiterbetrieb des Hauses auf dem Killesberg erfolgt, bis die offenen Fragen geklärt sind, so StR Stopper. Seine Fraktion sehe es auch kritisch, dass das DRK mit irgendwelchen Investoren ins Geschäft kommen wolle; die Frage sei nicht geklärt, ob das Erbbaurecht einfach an irgendeinen Investor übergehen könne.

StRin Bodenhöfer-Frey (FW) hält das Vorhaben für "eine unsägliche Hängepartie für alle Beteiligten". Sie unterstreicht die Fragen von StRin Bulle-Schmid. Wenn alle offenen Fragen abgearbeitet seien, sei man ihres Erachtens möglicherweise ein Stück weiter; dies alles müsste aber in relativ kurzer Zeit geschehen.

StR Dr. Fiechtner (AfD) dankt für die erhellenden Beiträge. Grundsätzlich schließt er sich vollumfänglich den Aussagen von StRin Bulle-Schmid an. Es gehe darum, wie die Rechtslage ist, und ob das DRK rechtskonform gehandelt habe. Allein diese Frage sei zu beantworten, und er habe den Eindruck gehabt, dass einige Fragen eigentlich bereits beantwortet sind, wie möglicherweise die Frage des Erbbaurechts.

Die "Kardinal-Thematik" sei selbstverständlich, wie die Versorgung von alten Menschen sichergestellt werden kann, auch angesichts der veränderten Bausituation beim Haus auf dem Killesberg und der damit verbundenen Kostenstrukturen. Sicherlich nicht gefordert werden könne, dass das DRK unauskömmlich arbeitet. Wenn das Gutachten zutreffe, wovon er ausgehe, sei die Variante Neubau die einzig richtige Vorgehensweise, der Umbau führe zu erheblichen Defiziten. Angesichts der momentan bestehenden baurechtlichen Vorgaben, die er persönlich nicht für sinnvoll halte, da sie sehr stark verteuernd wirken, sei es unumgänglich, dass man so agiere. Er hielte es für gut, wenn die "Hängepartie" durch die Klärung, ob die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erfüllt sind oder nicht, beendet werden könnte.

BVin Mezger (Nord) gibt einen Abriss aus dem Bezirksbeirat. Durch die im Februar veröffentlichte Pressemitteilung sei eine große Unruhe auch im Bezirksbeirat entstanden, ebenso bestehe großes Unverständnis im Bezirksbeirat zu verschiedenen Punkten: zur Garantie, die bedauerlicherweise nur unter Vorbehalt gegeben werden kann; zu den freiwilligen Leistungen, die nach einem Bezug des Roser-Areals für die verbliebenen Menschen im Haus auf dem Killesberg nicht mehr gewährleistet werden können und dazu, dass keine Ersatzwohnungen mehr im Roser-Areal zur Verfügung stehen. Es sei auch von Seiten des Bezirksbeirats die große Bitte, die "Hängepartie" unter Berücksichtigung der juristischen, wirtschaftlichen und menschlichen Seite möglichst schnell zu beenden.

BM Wölfle geht davon aus, dass alle Beteiligten sich bewusst seien, dass Menschen, die sich entschieden haben, am Lebensabend in eine Wohnung zu ziehen, davon ausgehen, dass sie ihn auch dort verbringen, und dass es Unruhe, Betroffenheit, Verunsicherungen und Schwierigkeiten mit sich bringe, wenn man diese Situation verändern müsse.

Dass dieser Tagesordnungspunkt bereits wiederholt auf der Tagesordnung stand und im SGA beraten wurde, sei die Reaktion auf Anträge aus dem Gemeinderat. Der Vorsitzende erinnert an die frühe Information, dass der Gemeinderat über die Neufassung des Erbbaurechtsvertrags entscheiden wird. Davor sei die Berichterstattung im SGA am 21.11.2016 (NNr. 141) u. a. zu den Vorstellungen der Sozialverwaltung erfolgt, welche Verpflichtungen das DRK der Verwaltung gegenüber zum Vorhalten von Pflegeplätzen eingehen müsse. In Verhandlungen habe das DRK die Zahl von 90 Plätzen akzeptiert.

Innerhalb der Verwaltung sei mit dem Referat WFB über eine Neufassung des Erbbaurechtsvertrags diskutiert worden. Der Vorsitzende kündigt an, dass bald eine Vorlage vorgelegt wird, wie mit dem Thema Erbbau generell und mit den Sätzen umgegangen werden soll. Dies treffe sehr viele Erbbauberechtigte. Im Falle des Hauses auf dem Killesberg habe die Verwaltung - referatsübergreifend - deutlich gemacht, dass ein Investor, von dem nicht bekannt sei, ob er das Gebäude und das Grundstück behalten wird, für die Verwaltung nicht in Frage komme, da der rechtliche Zugriff darauf der Verwaltung zu unsicher sei. Auf diese Mitteilung der Verwaltung habe das DRK reagiert und es sei dem DRK klar geworden, dass eine rasche Lösung, wie sie gewünscht worden sei, wohl nicht möglich sein wird, weshalb die Information an die Ausschussmitglieder und die Bewohner/-innen erfolgt sei.

Zu entscheiden sei über die Neufassung des Erbbaurechtsvertrags, so BM Wölfle. Die Verwaltung habe dargelegt, dass sie unter der Maßgabe der vorgestellten Konzeption sich einen Neubau vorstellen könne, dies sei auch die Empfehlung. Die noch offenen Fragen müsse das DRK zunächst beantworten. Den Bauantrag habe dann die Verwaltung zu bewerten.

Das vom DRK in Auftrag gegebene Gutachten habe die Verwaltung dem KVJS zur Stellungnahme übergeben, so BM Wölfle. Die Stellungnahme liege vor. Er zitiert hieraus: "Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass nur durch einen Neubau die beschriebenen strukturellen Defizite vollständig beseitigt und damit einhergehend schwerwiegende betriebswirtschaftliche Nachteile sinnvoll vermieden werden können." Für die Verwaltung bedeute dies, dass auch dieser Partner die Frage Sanierung oder Neubau so einschätze, dass ein Neubau wirtschaftlich die nachhaltigere Lösung sei, und die Verwaltung habe - auch nach den Rückmeldungen des Hochbauamts - keine Veranlassung, an dieser von mehreren Seiten erfolgten Einschätzung zu zweifeln.

Auf die Bitte von StR Pantisano erläutert Herr Peschke zum Thema Heimfall, ein Erbbaurechtsvertrag habe enge Grenzen. Es müsse ein Vertragsverstoß von gewissen Punkten vorliegen. Wenn z. B. der Erbbauzins um mehrere Jahresraten nicht bezahlt wurde und dies ein Verschulden des Erbbaurechtsnehmers sei, könne der Heimfall erklärt werden. Zur Nutzungsänderung: Es müsste eine andere Nutzung beantragt und genehmigt werden, damit gegen die Nutzungsvorgabe verstoßen werde. Weiter bestünden Platzvergabegründe. Es müssten Nachweise vorliegen, dass tatsächlich Plätze anders vergeben werden als vertraglich vorgesehen. Hinsichtlich der Benutzungsbeschränkung müsste belegt werden, dass die Benutzung anders erfolge, als im Vertrag vorgesehen. Die Zustimmungsverpflichtungen beträfen das Thema Investor; ein Investor könne in verschiedenen Formen auftreten. Er könne z. B. einen Kredit gewähren oder an die Stelle des Erbbauberechtigten rücken; dies wäre ein Verkauf oder eine Übertragung des Erbbaurechts und sei zustimmungspflichtig durch die Stadt. Wenn gegen diese Zustimmungsverpflichtung verstoßen werde, könne der Heimfall ausgeübt werden und trete ein.

Im vorliegenden Fall sei gewünscht, eine bauliche Veränderung vorzunehmen; dazu sei im Erbbaurecht vorgesehen, dass der Erbbauberechtigte den Erbbaurechtsgeber - die Stadt - darüber informiert, was vorgesehen ist, und er muss sich dafür eine Genehmigung einholen. Diese Vertragsänderung, wie auch, wenn ein Investor anstelle des bisherigen Erbbauberechtigten "ins Boot kommt", sei eine Vertragsänderung, die zustimmungspflichtig durch den Gemeinderat ist. Der Gemeinderat beschließe, ob der Änderung so stattgegeben wird oder nicht.

Der Investor müsse, damit grundsätzlich eine Zustimmung möglich sei, so weit greifbar sein, dass er die vertraglichen Verpflichtungen aus dem Erbbaurechtsvertrag auf Dauer erfüllen könne, so Herr Peschke. Erfülle der Investor diese Grundvoraussetzung nicht, würde die Verwaltung einen solchen Investor dem Gemeinderat gar nicht erst vorschlagen.

Ein Übergang des Erbbaurechts an den Investor durch Übertragung oder Verkauf sei entweder im Rahmen eines Erbbaurechtsänderungsvertrags oder eines Verkaufs, dem die Verwaltung ebenfalls zustimmen müsste, und durch einen Beschluss des Gemeinderats möglich. Die entsprechenden Daten, wie der Name des Investors, würden dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt.

Nachdem die 200 Plätze im Erbbaurechtsvertrag enthalten sind, wirft StRin Gröger die Frage auf, welche rechtlichen Möglichkeiten die Stadt habe, wenn ein Träger der Verwaltung und dem Gemeinderat mitteile, dass er in den Erbbaurechtsvertrag vollumfänglich eintreten wolle. BM Wölfle erwidert, die Verwaltung würde auf den laufenden Erbbaurechtsvertrag mit dem DRK und darauf verweisen, dass es keinen Heimfall gebe. Anders wäre es, wenn das DRK auf die Stadt wegen einer Verständigung über eine Auflösung des Erbbauvertrags zukommen würde.

Nach weiteren Erläuterungen des Vorsitzenden kündigt dieser an, über die Ziffer 6 des Antrags Nr. 56/2017 (SÖS-LINKE-PluS) wie folgt abstimmen zu lassen: "Die Verwaltung führt keine Gespräche über Änderung, Anpassung, Verlängerung und Fortsetzung des Erbpachtvertrags mit dem DRK." Der Ausschuss könne dies beschließen, aber die Verwaltung würde anschließend darauf hinweisen, dass dieser Beschluss aufgrund von Rechtswidrigkeit nicht umgesetzt werden könne. Aufgrund zahlreicher beantworteter Fragen verzichtet StR Pantisano auf eine Abstimmung. Seine Fraktionsgemeinschaft erwarte, dass zu gegebener Zeit eine Vorlage vorgelegt wird und im Gemeinderat ein Beschluss gefasst werden kann.

BM Wölfle hält daraufhin fest, dass der SGA zustimmend zur Kenntnis nimmt, dass die Verwaltung weiterhin mit dem DRK über eine Neufassung des Erbbaurechtsvertrags Killesberg verhandelt und nach Abschluss der Verhandlungen mit einer entsprechenden Vorlage in den Gemeinderat kommt.

StR Pantisano zeigt sich für seine Fraktionsgemeinschaft zufrieden darüber, dass heute öffentlich diskutiert wurde. Zur Ziffer 5 des Antrags seiner Fraktionsgemeinschaft (Beauftragung eines zweiten Gutachtens durch die Stadt), würde es reichen, wenn per E-Mail über die Aussagen des Hochbauamts und des KVJS informiert würde. Die von ihm gemachten Zitate kämen den Gemeinderatsmitgliedern über das Protokoll zur Kenntnis, so BM Wölfle.

StRin Gröger bittet, dem Träger mit auf den Weg zu geben, dass, solange so Vieles nicht entschieden ist, der Betrieb im Haus auf dem Killesberg störungsfrei weiterläuft. Selbstverständlich müssten alle Menschen, die neu hinzukommen, über das, was ansteht, informiert werden.

Die Antwort auf den von StRin Bulle-Schmid angesprochenen CDU-Antrag zum generellen Zustand der Pflegeheime in Stuttgart werde in der Mai-Sitzung des SGA gegeben, kündigt der Vorsitzende an.


Abschließend hält BM Wölfle fest, dass die Verwaltung weiterhin mit dem DRK über eine Neufassung des Erbbaurechtsvertrags verhandelt mit der Maßgabe, dass gegen die Einschätzungen des Gutachtens keine grundlegenden Bedenken bestehen, dass ein Neubau wirtschaftlicher ist als eine Sanierung.

Der Vorsitzende äußert den Wunsch, dass alle Beteiligten mit der gebotenen Sorgfalt und Sensibilität an die Sache herangehen.

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