Die acht SpDi bilden das Kernstück der GPZ in der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie sind zentraler Bestandteil der psychosozialen Grundversorgung und übernehmen gemeinsam mit den anderen Bausteinen des GPV die Versorgungsverpflichtung für das gesamte Stadtgebiet. Das bedeutet, dass allen chronisch psychisch erkrankten Menschen in ihrem Einzugsgebiet sozialpsychiatrische Hilfen erschlossen und umgesetzt werden und zusätzlich im Rahmen der Funktion der niederschwelligen Anlaufstelle Anfragen von unterschiedlichsten Organisationen, Einrichtungen, Privatpersonen auch von Dritten, abgeklärt werden. Die Anfragen und die Beratung von Angehörigen psychisch erkrankter Menschen und Nachbar*innen nehmen diesbezüglich einen besonderen Raum ein.
Jedes GPZ ist für ein definiertes Versorgungsgebiet zuständig und verantwortlich für den jeweiligen Sozialraum. Die Sektoren der beiden psychiatrischen Kliniken mit Versorgungsverpflichtung und die Einzugsgebiete der GPZ sind aufeinander abgestimmt.
Die GPZ beinhalten folgende Bausteine
· Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) · Gerontopsychiatrische Dienste (GerBera) · Tagesstätten · Arbeitsprojekte / Beschäftigungsmöglichkeiten (SGB XII und SGB II) · Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) (SGB V) · Häusliche psychiatrische Pflege (SGB V) · Soziotherapie (SGB V) · Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern · EX-In und Peer-Beratung · Betreutes Wohnen (SGB IX/XII) ist in die GPZ eng eingebunden In den GPZ werden die Angebote einer ambulanten psychiatrischen Versorgung „unter einem Dach“ gebündelt, um die Ressourcen effektiv einzusetzen und personenbezogen auszugestalten. Die Bausteine arbeiten dezentral, niederschwellig, alltags- und lebensweltorientiert und erleichtern so den Zugang für Betroffene und ihre Angehörigen. Die Grundlagen für ein GPZ sind in der GRDrs 556/2016 „Kriterien für neue Standorte und die strukturelle Ausgestaltung von Gemeindepsychiatrischen Zentren ab 2016“ geregelt. Leistungsbereiche der SpDi
Die Leistungsbereiche der SpDi wurden mit der GRDrs 969/2003 „Übertragung sozialer Dienste des Gesundheitsamts - sozialpsychiatrische Hilfen - an andere Träger; Festlegung der qualitativen und quantitativen Rahmenbedingungen“ definiert.
Im Rahmen der Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften (VwV) für die SpDi in Baden-Württemberg und der Neufassung ab 2021 wurden Schwerpunkte der Arbeit der Stuttgarter Dienste vollzogen und z. B. die aufsuchende Arbeit (Hausbesuche) gestärkt.
Folgende Entwicklungen werden zukünftig die Dienste beeinflussen: Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird sich auf die Arbeit und die Aufgaben der SpDi (und auf das betreute Wohnen) auswirken. Über die Stationsäquivalente Behandlung im häuslichen Umfeld (StäB) wurde mit der GRDrs 267/2020 „Stationsäquivalente Behandlung (StäB) in Stuttgart am Beispiel des Klinikums Stuttgart, Zentrum für Seelische Gesundheit“ berichtet. Insbesondere vor dem Hintergrund der Pandemie erwies sich diese Behandlungsform als überaus hilfreich und wurde erfreulicherweise ausgeweitet und entwickelt eine gute Kooperation und Vernetzung mit den GPZ. Insgesamt sind die SpDi in der Landeshauptstadt Stuttgart gut aufgestellt und wurden ihrem Arbeitsauftrag auch in extrem herausfordernden pandemischen Zeiten engagiert gerecht. Besonders bewährt hat sich auch der GPV Vertrag (Versorgungsverpflichtung) und die Zusammenarbeit mit dem klinischen Bereich unter besonders schwierigen Bedingungen. Die Kooperation mit beteiligten Einrichtungen und Diensten in den Schnittstellenbereichen der Sozialpsychiatrie und darüber hinaus verläuft weiterhin gut.
Beteiligte Stellen --- Vorliegende Anträge/Anfragen --- --- Dr. Alexandra Sußmann Bürgermeisterin 1. Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) in Stuttgart 2020: Fakten, Zahlen und soziodemographische Merkmale der langfristig betreuten psychisch erkrankten Menschen in den acht SpD, Bericht der Träger der Sozialpsychiatrischen Dienste <Anlagen> zum Seitenanfang