Protokoll: Jugendhilfeausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
48
38
VerhandlungDrucksache:
336/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 25.05.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Kappallo
Betreff: Investitionszuschuss f. d. Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten d. d. Kath. Verwaltungszentr. Stgt, Werastr. 118, 70190 Stuttgart ...
(vollständiger Betreff siehe unten)
- Offenlegung -

Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff: Investitionszuschuss für das Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum Stuttgart, Werastr. 118, 70190 Stuttgart - Sicherheitsmaßnahme im Außenbereich des Kath. Kindergartens "St. Franziskus", Kleinstraße 6, 70191 Stuttgart
Die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 28.04.2020, GRDrs 336/2020, liegt gemäß § 35 GOG im Offenlegungsverfahren im Sitzungssaal auf. Dem nachfolgend aufgeführten Beschlussantrag wird nicht widersprochen; er ist damit gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 GemO angenommen.

Beschlussantrag:

1. Das Kath. Stadtdekanat Stuttgart vertreten durch das Kath. Verwaltungszentrum, Werastraße 118, 70190 Stuttgart erhält für die Sicherheitsmaßnahme im Außenbereich des Kath. Kindergartens "St. Franziskus", Kleinstraße 6, 70191 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 75 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 37.500,00 Euro.
2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG). 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen. 4. Die Auszahlungen in Höhe von max. 37.500,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513161, Investitionskostenzuschüsse für Kitas freier Träger, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
zum Seitenanfang