Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 195/2024
Stuttgart,
06/17/2024



Sachbeschluss zu den Haushaltsbeschlüssen im Bereich Ganztagsschule und Schulkindbetreuung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.06.2024



Beschlußantrag:

1. Der Schaffung von Aufstiegsmöglichkeiten für Fachkräfte in der Schulkindbetreuung als Stufenkoordinator/in ab dem Schuljahr 2024/2025 wird zugestimmt.

2. Der Ausweitung der Betreuung der Ganztagsangebote für Grundschulförderklassen an Ganztagsgrundschulen wird zum Schuljahr 2024/2025 zugestimmt.

3. Die Erhöhung der Qualitätsstandards im Ganztag an Gemeinschaftsschulen und Ganztagswerkrealschulen werden ab dem Schuljahr 2025/2026 umgesetzt.

4. Der Erhöhung der Gutscheinwerte für die Ferienbetreuung ab dem Jahr 2025 wird zugestimmt.

5. Dem Einsatz einer/s Gebärdensprachdolmetschers/in für die Umsetzung der Bildungsgerechtigkeit für gehörlose Schülerinnen und Schüler an der Immenhoferschule ab dem Schuljahr 2024/2025 wird zugestimmt.

6. Den Aufwendungen im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 532.000 EUR und im Haushaltsjahr 2025 in Höhe von 2.072.000 EUR wird zugestimmt. Die Deckung der gesamten Aufwendungen erfolgt im THH 400 – Schulverwaltungsamt, wie unter den finanziellen Auswirkungen dargestellt.









Begründung:


Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat die Finanzierung der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen bereits beschlossen.

1. Schaffung von Aufstiegsmöglichkeiten für Fachkräfte in der Schulkindbetreu-
ung als Stufenkoordinator/in (GRDrs 496/2023)

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) soll der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder bundesweit ab dem Jahr 2026 eingeführt werden. Stuttgart kann aufgrund einer vorausschauenden Planung und Umsetzung bereits heute allen Familien, die dies wünschen, einen ganztägigen Platz anbieten und der Rechtsanspruch kann – von wenigen Ausnahmen abgesehen – schon heute erfüllt werden. Dennoch steht Stuttgart gemeinsam mit allen anderen Städten und Gemeinden vor einer gravierenden Herausforderung: Trotz eines dem Hortniveau angeglichenen Personalschlüssels in Ganztagsgrundschulen fehlt bereits heute sehr viel (Fach-) Personal bei allen Trägern. Bisher bestehen in der Schulkindbetreuung neben den Leitungsstellen keine Möglichkeiten für eine Beschäftigung von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium, insbesondere von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen. Daher hat das Schulverwaltungsamt im November 2021 eine Arbeitsgruppe mit den Trägern der Ganztagsschulen und Schülerhäuser gegründet und Handlungsfelder herausgearbeitet, um Personal zu halten und neu zu gewinnen. Einen ersten Baustein stellt die Einführung von Klassenstufenkoordinatorinnen und -koordinatoren ab Klasse 2 dar, wofür den Trägern entsprechende Sachmittel bereitgestellt werden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 12 SuE.


2. Ganztagsangebote für Grundschulförderklassen an Ganztagsgrundschulen –
Ausweitung der Betreuung (GRDrs 506/2023)

Das derzeitige Betreuungsangebot für Grundschulförderklassen in Stuttgart führt zu einer Ungleichbehandlung, da nicht allen Kindern in Grundschulförderklassen das gleiche Angebot gemacht werden kann. Zur Verbesserung der Situation soll deshalb der Betreuungsschlüssel von derzeit bis zu 20 Kindern pro Gruppe an den Schlüssel der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Schwerpunkt Lernen mit zwölf Kindern angeglichen werden. Ergänzend zu den Kosten für den angepassten Personalschlüssel wird den freien Trägern ein Inklusionszuschlag in Höhe von 10 Prozent auf die Personalkosten zur Verfügung gestellt.


3. Erhöhung der Qualitätsstandards im Ganztag an Gemeinschaftsschulen und
Ganztagswerkrealschulen (GRDrs 330/2023)

Zentrales Element zur Erhöhung der Qualitätsstandards des Ganztagsbetriebs an den beiden Schularten ist die Erhöhung der Stunden- bzw. Stellenumfänge sowie eine Leitungsfreistellung je Schulstandort für den jeweiligen Träger. Nur so kann in Fortsetzung der Ganztagskonzeption der Grundschulen ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt und die enge Verknüpfung von Unterricht und ergänzenden Ganztagsangeboten in kontinuierlichen Tandemarbeiten (z.B. pädagogische Fachkraft und Lehrkraft gemeinsam) gewährleistet werden. Dies beinhaltet ein qualitativ hochwertiges Ganztagsschulangebot mit pädagogischem Fachpersonal, adäquater Rhythmisierung, individuellen Lernphasen, Raum für Fördern und Fordern, Bildungs- und Beziehungsarbeit sowie das Ausschöpfen des in der Ganztagsschule vorhandenen „Mehr an Zeit“. Der hierfür erforderliche finanzielle Gesamtbedarf wird ab dem Jahr 2025 zur Verfügung gestellt und in der Praxis ab dem Schuljahr 2025/26 umgesetzt.

4. Erhöhung der Gutscheinwerte für die Ferienbetreuung (GRDrs 330/2023)

Ferner ist vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 der beiden oben genannten Schularten am Angebot der Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule ab dem Schuljahr 2025/26 teilnehmen können. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Anpassung der Gutscheinbeträge für die Ferienbetreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule. Die Mehrkosten für die Anpassung des Gutscheinwertes auf 150 Euro betragen maximal 144.200 Euro und können über das Budget für die Ferienbetreuung, welches derzeit nicht voll ausgeschöpft wird, finanziert werden. Die Anpassung erfolgt ab dem Jahr 2025.


5. Gebärdendolmetscher/in für die Umsetzung der Bildungsgerechtigkeit für ge-
hörlose Schülerinnen und Schüler an der Immenhoferschule (GRDrs 559/2023)

Die Immenhoferschule ist als Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum für Kinder und Jugendliche mit einem Bildungsanspruch im Förderschwerpunkt Hören zuständig. Die Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliche Voraussetzungen im Bereich Hören und Kommunikation mit. Die Lehrkräfte der Immenhoferschule unterrichten Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten in der auditiven Wahrnehmung und Verarbeitung haben, die schwerhörig oder gehörlos sind. Junge Menschen werden hier begleitet, die lautsprachlich kommunizieren und gebärdensprachlich orientiert sind.

Laut- und Gebärdensprache sind Teil der Schulkultur. Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist für Kinder und Jugendliche mit Hörbeeinträchtigung ein barrierefreier Zugang zu Wissen und Kommunikation und somit Voraussetzung für eine umfassende Teilhabe. Ab dem Schuljahr 2024/25 soll hierfür an der Immenhoferschule ein/e Gebärdendolmetscher/in eingesetzt werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufwendungen werden wie folgt im THH 400 – Schulverwaltungsamt gedeckt:

Maßnahme

Amtsbereich/Kontengruppe

2024

TEUR

2025

TEUR

Stufenkoordinator/in zur Fachkräftegewinnung

4002110 – Allgemeinbildende Schulen,
44500 – Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand

330
990
Ganztagsangebote für Grundschulförderklassen

4002110 – Allgemeinbildende Schulen,
44500 – Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand

173
521
Qualitätsstandards GMS und Ganztags-WRS

4002110 – Allgemeinbildende Schulen,
44500 – Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand

-
474
Gebärdendolmetscher/in Immenhoferschule

4002120 – Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, 44500 – Erstattungen von Verwaltungs- und Betriebsaufwand

29
87
Finanzbedarf
532
2.072




Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

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