Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 155/2021
Stuttgart,
05/14/2021


Umzug des Gemeindepsychiatrischen Zentrums Birkach der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. und teilweise Verlagerung der Angebote der Suchtberatungsstelle des Klinikums Stuttgart gKAöR,
städtische Förderung ab dem Jahr 2022




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich17.05.2021

Bericht:

Gemäß § 17 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) sind Leistungsträger unter anderem dazu verpflichtet, dass „jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält“ und dass Gebäude „frei von Zugangs- und Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden“.

Um die Nachhaltigkeit der bisher implementierten Angebote sicherzustellen und die Angebotserbringung auch in Zukunft im Sinne des SGB I zu ermöglichen, beabsichtigen die Träger „Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V“ durch den Umzug des Gemeindepsychiatrischen Zentrums (GPZ) Birkach nach Stuttgart-Sillenbuch und das „Klinikum Stuttgart gKAöR“ durch eine teilweise Auslagerung der Suchtberatungsstelle in das GPZ Ost die aktuelle Raumsituation zu verbessern.

Dieser Ansatz findet sich auch in den „globalen Zielen für Nachhaltige Entwicklung“ (SDG = Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen wieder, zu deren Umsetzung sich die Landeshauptstadt Stuttgart im Jahr 2018 entsprechend der Mustererklärung des Deutschen Städtetages angeschlossen hat (vgl. GRDrs 1074/2019 „Lebenswertes Stuttgart – Die globale Agenda 2030 auf lokaler Ebene. Bestandsaufnahme auf Grundlage von Indikatoren zur Abbildung der Sustainable Development Goals (SDGs)“).

So hebt der Indikator SDG 3 („Gesundheit und Wohlergehen“) darauf ab, die psychische Gesundheit und das Wohlergehen sicherzustellen, der Indikator SDG 10 („Weniger Ungleichheiten“) bezieht sich auf den Abbau von Ungleichheiten in der Bevölkerung.

Diese räumlichen Veränderungen tragen somit unmittelbar zum Erreichen des UN-Ziels für nachhaltige Entwicklung Nr. 3 bei, indem Angebote für die psychische Gesundheit und das Wohlergehen in zeitgemäßer Form unter Abbau von Kommunikationsbarrieren und Gewährleistung von Barrierefreiheit erbracht werden können. Sie dienen auch dem Ziel Nr. 10 (Abbau von Ungleichheiten), indem die soziale Teilhabe der Betroffenen in ihrem Sozialraum gefördert und zu einer Stabilisierung ihrer Situation beigetragen wird.


1. Umzug des Gemeindepsychiatrischen Zentrums (GPZ) Birkach der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. in neue Räumlichkeiten in der Kirchheimer Straße 71, 70619 Stuttgart-Sillenbuch

Seit dem Jahr 2003 befindet sich das Gemeindepsychiatrische Zentrum Birkach der Evangelischen Gesellschaft e. V. in einem älteren verwinkelten Gebäude am Standort Alte Dorfstraße 16, 70599 Stuttgart, mit einer Gesamtfläche von 370 m². Das Gebäude entspricht baulich nicht den Anforderungen an Barrierefreiheit. Darüber hinaus sind die vorhandenen Räumlichkeiten mittlerweile für die Zahl der Mitarbeitenden und Klienten zu beengt, so dass Büroräume mehrfach belegt werden müssen und für vertrauliche Klientengespräche keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen.

Im Sommer 2020 hat der Träger in der Kirchheimer Straße 71, Stuttgart-Sillenbuch, geeignete, verkehrsgünstig und gemeindenah gelegene Räumlichkeiten mit einer Größe von insgesamt 661 m² gefunden, die dem aktuellen Raumbedarf entsprechen. Davon ist eine Mietfläche von 332 m² für die Bereiche Sozialpsychiatrischer Dienst (SpDi) und Gerontopsychiatrischer Beratungsdienst (GerBera) förderfähig. Im Bereich der Tagesstätte für psychisch erkrankte Menschen sind Mietkosten kein Förderkriterium.

Der neue Standort entspricht den Kriterien nach GRDrs 556/2016 „Kriterien für neue Standorte und die strukturelle Ausgestaltung von Gemeindepsychiatrischen Zentren (ab dem Jahr 2016) im Gemeindepsychiatrischen Verbund Stuttgart (GPV)“ und ist im Hinblick auf Größe und Ausstattung vergleichbar mit anderen, in den vergangenen Jahren in neuere und größere, angemietete Immobilien umgezogenen GPZ.

Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. beantragt die Förderung der entstehenden Mehrkosten ab dem Jahr 2022 (vgl. Anlage 1).

Aus sozialplanerischer Sicht wird der gemeindenahe Standort in Sillenbuch und damit verbunden die Flächenausweitung befürwortet. Durch verschiedene neue Funktionen wie Psychiatrische Institutsambulanz, Gerontopsychiatrische Beratungsdienst, häusliche Pflege und Soziotherapie kam es zu Raumproblemen am alten Standort. Für die Tagesstätte entstehen durch die Größe der Räumlichkeiten am neuen Standort neue Nutzungsmöglichkeiten. Am Standort in Sillenbuch sind Barrierefreiheit, Wohnort- und Gemeindenähe in zentraler Lage mit guter Verkehrsanbindung gegeben und bilden die Vorrausetzung für ein zukunftsfähig aufgestelltes Gemeindepsychiatrisches Zentrum.

Jährliche städtische Mitfinanzierung

Durch den Umzug ergibt sich in den geförderten Bereichen Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) sowie Gerontopsychiatrische Dienste (Gerbera) eine Flächenausweitung um 115 m². Der Bereich „Tagesstätten für chronisch psychisch kranke Menschen“ wird in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt, da dieser über eine jährliche Pauschale gefördert wird.

Der Mietzins für die neuen Räumlichkeiten von nunmehr insgesamt 332 m² in den förderfähigen Bereichen liegt bei 14,00 EUR/m²/Monat, bei den Nebenkosten wird von 4,14 EUR/m²/Monat lt. Mietvertrag ausgegangen. Die Reinigungskosten werden max. mit der städtischen Obergrenze von 22,20 EUR/m²/Jahr gefördert. Hinzu kommen monatliche Mietkosten für Lagerflächen in Höhe von 210 EUR.
Bei einem Fördersatz von 80 % errechnet sich somit ein künftiger jährlicher Fördermehrbedarf von rd. 43.000 EUR (bislang Förderung der Raumkosten des GPZ Birkach in Höhe von rd. 23.000 EUR/Jahr).

2. Teilweise Verlagerung der Angebote der Suchtberatungsstelle des Klinikums Stuttgart gKAöR in das Gemeindepsychiatrische Zentrum Ost, Haußmannstraße 103, 70188 Stuttgart

Im Jahr 2014 wurde damit begonnen, eine aufsuchende und sozialraumorientierte Versorgungsstruktur für chronisch mehrfachbeeinträchtigte Abhängigkeitserkrankte in Stuttgart aufzubauen. Mit den Beschlüssen im Rahmen des Doppelhaushaltes 2020/2021 konnte die Umsetzung einer flächendeckenden CMBA-Versorgungsstruktur abgeschlossen werden (vgl. GRDrs 183/2019 „Weiterentwicklung der Versorgungsangebote für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke (CMBA)“).

Seit 2020 wird in fünf Regionen im gesamten Stuttgarter Stadtgebiet ein sozialräumliches und aufsuchendes Beratungsangebot für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke durch die ambulanten Suchthilfeträger umgesetzt, ergänzt um ein suchtspezifisches Beratungsangebot in den regionalen und zielgruppenspezifischen Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe.

Die Suchtberatungsstelle des Klinikums Stuttgart gKAöR bietet in der Region I (Stadtbezirke Ost, Sillenbuch, Ober- und Untertürkheim, Hedelfingen und Wangen) aufsuchende, sozialräumliche Hilfen für chronisch mehrfach beeinträchtigte Abhängigkeitskranke an. Darüber hinaus werden CMBA in der regionalen Fachberatungsstelle Ost der Wohnungsnotfallhilfe suchtspezifisch beraten und betreut. Zur Umsetzung des CMBA-Angebots stehen der Suchtberatungsstelle des Klinikums gKAöR 1,5 Fachkräfte zur Verfügung.
Darüber hinaus bietet die Beratungsstelle in dieser Region reguläre Suchtberatung sowie Ambulant Betreutes Wohnen im Individualwohnraum im Rahmen der Eingliederungshilfe (SGB IX) an. Insgesamt sind drei Fachkräfte mit einem Stellenanteil von 240 % in Stuttgart Ost tätig.

Zur besseren sozialräumlichen Erreichbarkeit der Suchtberatungsangebote für die Adressat*innen in der Region I sowie zur Verkürzung von Fahrtwegen für die Fachkräfte, beantragt der Träger die Förderung der Mietkosten von bislang leerstehenden Räumen im Gemeindepsychiatrischen Zentrum Ost, Haußmannstraße 103, 70188 Stuttgart (vgl. Anlage 1). Diese umfassen drei Büroräume, ein Wartezimmer sowie einen Gruppenraum. Die drei Fachkräfte arbeiteten bislang unter beengten Verhältnissen in einem Büroraum im „Suchtmedizinischen Behandlungszentrums Stuttgart Mitte“, Türlenstraße 22, 70191 Stuttgart. Nach dem Umzug der Fachkräfte in den Stuttgarter Osten soll der bisher von ihnen gemeinsam genutzte Büroraum als Wartebereich genutzt werden.

Sozialplanerisch wird die Erweiterung des Suchtberatungsangebots vor Ort im Stuttgarter Osten begrüßt und die Anmietung der zusätzlichen Räume befürwortet.

Die Fläche der Räumlichkeiten in der Haußmannstraße 103, 70188 Stuttgart, beträgt 125,29 m². Bei einer Kaltmiete von monatlich 14,00 EUR/m², Mietnebenkosten von monatlich 2,34 EUR/m² und maximal förderfähigen Reinigungskosten in Höhe von jährlich 22,20 EUR/m² errechnet sich für das Förderbudget des Klinikums Stuttgart gKAöR ein künftiger jährlicher Mehrbedarf von rd. 27.000 EUR (derzeitiges Förderbudget rd. 715.000 EUR/Jahr).



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500
Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
Umzug und Flächenausweitung GPZ Birkach, Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.
43
43
43
43
43
43
Teilweise Verlagerung Suchtberatung, Klinikum Stuttgart gKAöR
27
27
27
27
27
27
Finanzbedarf
70
70
70
70
70
70
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
GPZ Birkach
252
252
252
252
252
252
Suchtberatung Klinikum Stuttgart gKAöR
715
715
715
715
715
715


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin



Anlagen:

1. Anträge der Träger

<Anlagen>

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GRDrs 155_2021_ Anlage 1.pdf