Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
276/2023
Stuttgart,
06/27/2023
Sachbericht Kinderstadtranderholung 2020-2022 und Fortschreibung der Fördergrundsätze
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.07.2023
24.07.2023
Beschlußantrag:
1. Der Sachbericht zu den Waldheimferien 2020, 2021 und 2022 wird zur Kenntnis genommen.
2. Den Grundsätzen für die Förderung der Betriebsausgaben und der Investitionskostenzuschüsse im Rahmen der Kinderstadtranderholung (WHF) durch die Landeshauptstadt Stuttgart ab 1. Januar 2023 wird zugestimmt:
a. Die Träger der Stadtranderholung für Kinder erhalten einen Zuschuss von 9,00 EUR pro Verpflegungstag für Stuttgarter Kinder (Modul 1a),
b. einen Zuschuss in Höhe von 9,50 EUR für ehrenamtliche Betreuer*innen (Modul 1b) und
c. einen Zuschuss in Höhe von 9,00 EUR für hauptamtliche Betreuer*innen (Modul 1c).
d. Die Träger der Stadtranderholung für Kinder erhalten einen Zuschuss für behinderte Kinder von 3,00 EUR pro Verpflegungstag (Modul 2a);
e. dieser Betrag erhöht sich auf 11,00 EUR für Kinder mit besonderem Fahrdienst und/oder eigenem Betreuer*in (Modul 2b).
f. Die AG-Stadtranderholung erhält für ihre Träger eine Sachkostenpauschale in Höhe von maximal 5.000,00 EUR für Fortbildungskosten, Waldheimbroschüre, Sonderbedarfe, Waldheimrundfahrt inklusive Geschenke etc. (Modul 3).
3. Die Verwaltung legt den Fachausschüssen (Jugendhilfeausschuss und Sozial- und Gesundheitsausschuss) jährlich den Sachbericht vor.
Begründung:
Ferienwaldheime seit über 100 Jahren
Die ersten Gründungen gehen auf den Anfang der 1920-er Jahre zurück. Dabei begannen die Arbeiterwohlfahrt und die Kirchen fast zeitgleich mit den ersten Waldheimfreizeiten für Kinder. Das Evangelische Ferienwaldheime Untertürkheim feierte im Jahr 2022 das 100-jähriges Bestehen. Das 100-jährige Jubiläum des Ferienwaldheim Feuerbacher Tal konnte in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht wie geplant im großen Rahmen gefeiert werden.
Ferienwaldheime in Corona-Pandemiezeiten – Rückblick und Ausblick
Die Herausforderungen für die Ferienwaldheime aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021 waren groß. Die sich ständig und bis zuletzt verändernden Corona-Verordnungen für die Kinder- und Jugendarbeit führten zu großen Unsicherheiten bei Trägern, Eltern und ehrenamtlichen Mitarbeitern, sowie zu stark verkürzten Planungszeiten.
Die klare Zielsetzung war trotz aller Einschränkungen die Ermöglichung von Waldheimferien in der Corona-Pandemie.
Auf Grundlage der sich häufig verändernden neuen Corona-Verordnungen wurden seitens der AG Evangelischer Ferien- und Waldheime regelmäßige Informationsschreiben mit angepassten Hygienekonzepten und Schutzmaßnahmen versandt.
Um den ehrenamtlichen Mitarbeitern den größtmöglichen Schutz zu bieten, wurde im Frühsommer 2021 in Zusammenarbeit mit der Stuttgarter Bürgerstiftung eine Impfaktion für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ferienwaldheime durch die Geschäftsstelle AG Evangelische Ferien- und Waldheime organisiert, um einen Impfschutz rechtzeitig zu den Sommerferien zu ermöglichen.
Als eine der größten Herausforderungen stellte sich die per Verordnung vorgegebene inzidenzabhängige Begrenzung der maximalen Personenzahl für Ferienfreizeiten dar. Einige Ferienwaldheime begegneten dieser Begrenzung mit der Umstellung des Ferienwaldheimangebots auf einzelne Wochen, um möglichst vielen Kindern zumindest für eine Woche einen Platz anbieten zu können. Andere Ferienwaldheime bemühten sich um zusätzliche Orte, bzw. Gelände um Waldheimfreizeiten für alle angemeldeten Kinder stattfinden lassen zu können.
Der Wegfall der Inzidenzabhängigkeit mit der Verordnung vom 29.07.2021 kam für die Ferienwaldheime sehr spät, sodass trotz aller Bemühungen im Vorfeld der Sommerferien einigen Kindern eine Absage zur Teilnahme an den Ferienwaldheimen erteilt werden musste. Aufgrund der reduzierten Kinderzahlen konnte auch nicht allen ehrenamtlichen pädagogischen Mitarbeitern eine Zusage zur Mitarbeit gegeben werden.
Zusätzlich kam es zur Kohorten-Bildung, die durch die Corona-Verordnung vorgegeben wurde. Im festen Gruppenverbund von maximal 36 Personen verbrachten die Kinder Ihren Tag im Ferienwaldheim.
Um die vorgeschriebenen Testungen der Kinder und Mitarbeiter vornehmen zu können, wurden in Zusammenarbeit mit den mobilen Testteams der Agentur kmr eine Route durch die Stuttgarter Ferienwaldheime geplant und zweimal wöchentlich Testungen von Kindern und Mitarbeitern vorgenommen.
Großen Einfluss auf die Ferienwaldheimarbeit hattte lediglich die allgemeine Corona-Verordnungen des Landes, die mitunter die Absonderungspflicht im Infektionsfall und eine Maskenpflicht in den Waldheimbussen regelt.
Der gemeinsame, verantwortungsvolle Umgang mit der Corona-Situation von Eltern, Mitarbeitern, Kindern und Leitung war somit die Voraussetzung für ein Gelingen der Ferienwaldheimmaßnahme und den Erhalt des Betriebes während der Sommerferien sein.
Regelmäßige, freiwillige Testungen der Mitarbeitenden sollten ggf. entstehende Infektionsherde möglichst früh sichtbar machen. Zudem wurden die Eltern im Vorfeld der Waldheimfreiten eindringlich darum gebeten ihre Kinder bei Symptomen nicht in das Ferienwaldheim zu schicken und im Falle einer Covid-Infektion unmittelbar der Waldheimleitung Bescheid zu geben.
Folgen der Corona-Pandemie
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Anmeldeverhalten der Eltern war im Jahr 2022 zurückhaltender
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Anmeldeverhalten der ehrenamtlichen Betreuer zeigte sich zurückhaltender, sodass in einigen Waldheimen aufgrund fehlender ehrenamtlicher Betreuer die Teilnehmerplätze reduziert werden mussten
Ausblick
Es wird eine Herausforderung werden, die Auslastungszahlen der Ferienwaldheime auf das Niveau der Jahre vor der Corona-Pandemie zu bringen, da es teilweise zu Abbrüchen in der Mitarbeiterschaft und bei den Kindern durch die eingeschränkten Gesamtteilnehmerzahlen durch Corona kommt und gleichzeitig mit den Anforderungen der Pandemie weiter umzugehen.
Geflüchtete Kinder und Eltern in den Ferienwaldheimen
Im Waldheimsommer 2022 fand man in nahezu allen 31 Ferienwaldheimen Kinder und/oder Mitarbeitende, die aus der Ukraine nach Deutschland geflohen sind.
Es wurden von der AG Evangelischer Ferien- und Waldheime in Zusammenarbeit mit dem Asylpfarramt Stuttgart Informationsveranstaltungen im Vorfeld der Sommerferien angeboten, damit die Ferienwaldheime die an sie gestellten Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme geflüchteter Kinder und Mitarbeiter aus der Ukraine bewältigen können.
Den geflüchteten Menschen wurde ein Informationspapier zum Ferienwaldheimangebot auf Ukrainisch zusammengestellt und veröffentlicht.
Ein besonderer Fokus lag auch auf der Gewinnung von ukrainischen Eltern für die Mitarbeit in den Ferienwaldheimküchen. Die Erfahrungen aus 2015 und 2016 haben gezeigt, dass die Ferienwaldheime eine große Integrationsleistung mit sich bringen.
Steigende Energiepreise, Inflation und eingeschränkte Lieferketten
Die steigenden Energiepreise und die vorherrschende Inflation wirken sich stark auf die Kosten der Träger aus. Gleichzeitig soll das Ferienwaldheimangebot allen Kindern und Jugendlichen zugänglich sein und die Teilnehmerbeiträge möglichst gering. Probleme bei der Beschaffung von Lebensmitteln, sowie steigende Preise für Lebensmittel kündigten sich im Frühjahr 2022 an. Die Geschäftsstelle der AG Evangelischer Ferien- und Waldheime reagierte darauf mit Verhandlungen mit neuen Lebensmittelgroßlieferanten, die erfolgreich abgeschlossen wurden.
Aktivierung Ehrenamtliches Engagement in den Ferienwaldheimen
Der Demografische Wandel und die steigenden Anforderungen im Bildungssektor werden Auswirkungen auf das ehrenamtliche Engagement von Jugendlichen und die Anzahl der Ehrenamtlichen haben.
Die bürokratischen Anforderungen zur Absolvierung des Ehrenamtlichen Einsatzes steigen stetig und der Fachkräftemangel führt in der Wirtschaft zu lukrativen Ferienjobs, die junge Menschen locken.
Die starke Verbundenheit zur Waldheimarbeit ist es, was junge Menschen bewegt sich zu engagieren. Selbst als Kind in den Genuss von Waldheimferien gekommen, ist es das Ziel als Gruppenleiter aktiv zu werden und das Erlebte an die nächste Generation weiterzugeben. Diese Verbundenheit und die Einbindung des eigenen „Nachwuchses“ in den Ferienwaldheimen durch (Juleica-)Schulungen zur Mitarbeit steht aktuell mehr im Fokus als je zuvor und muss weiterhin unterstützt und gefördert werden.
Ungewiss bleibt in diesem Zusammenhang, wie sich bspw. die steigenden Anforderungen bei den Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit auf das ehrenamtliche Engagement auswirken.
Daten und Fakten
Im Zeitraum vom 1. August bis 9. September fanden in 31 Stuttgarter Ferienwaldheimen die Waldheimferien 2022 statt. Neben den Ferienwaldheimen der drei Trägerverbände (Evangelischer Kirchenkreis, Kath. Kirche in Stuttgart und AWO Stuttgart) boten in den Sommerferien mit den Jugendfarmen Süd /Etzelstraße und Elsental sowie die Diakonie Stetten (auf dem Gelände des Stadteilbauernhofs in Bad Cannstatt) drei weitere Träger Kinderfreizeiten nach den Kriterien der Stuttgarter Ferienwaldheime an.
Im Jahr 2022 wurden
12.386
Wochenplätze belegt. Die Vergleichszahl im Vorjahr liegt bei
6.642
Belegplätzen. Die Planung der Teilnehmerplätze erfolgte im Jahr 2022 wieder auf dem Niveau der Jahre vor der Corona-Pandemie.
Anzahl Plätze
2018
2019
2020
2021
2022
Evangelisch
6.569
6.247
3.455
5.145
9.402
Katholisch
1.040
1.100
659
792
1.594
AWO Stuttgart
236
253
168
251
506
Sonstige Träger
514
481
339
454
884
Gesamt
8.359
8.081
4.621
6.642
12.386
Die Steigerung der Teilnehmendenzahlen im Vergleich von 2018 bzw. 2019 zu 2022 resultiert aus einer unterschiedlichen Zählweise. In 2018 bzw. 2019 wurden die Kinderzahlen erhoben, dabei wurde nicht berücksichtigt, wie viele Wochen die Kinder das Waldheim besuchten. Ab 2022 werden die Wochen-Teilnehmendenplätze erfasst. Auf die Zuschusshöhe hat die unterschiedliche Zählweise keinen Einfluss, da diese pro Verpflegungstag berechnet werden.
Die Verpflegungstage haben sich wie folgt entwickelt:
Anzahl Verpflegungstage Kinder
2018
2019
2020
2021
2022
Verpflegungstage
88.132
83.907
33.198
45.018
65.774
Angebote in den kleinen Schulferien und Schule im Grünen
Neben den Angeboten in den Sommerferien haben im Jahr 2022 beispielsweise ca. 300 Kinder an den Maßnahmen in den kleinen Schulferien (Winter-, Faschings-, Oster- und Herbstferien) teilgenommen.
In zahlreichen Waldheimen finden neben den Ferienwaldheimangeboten alljährlich in Kooperation mit dem Schulverwaltungsamt Schulwochen für Schulklassen der Stuttgarter Grundschulen statt (Schule im Grünen). Ergänzend hierzu gibt es in diesem Bereich eigene örtliche Kooperationen der Waldheimträger mit Schulen im Einzugsbereich wie bspw. zwischen dem FWH Altenberg und der Johannes-Brenz-Schule.
Elternbeiträge
Der jährliche Elternbeitrag wird von der AG Kinder-Stadtranderholung in Abstimmung mit den Trägern und Verbänden einheitlich und für alle Einrichtungen verbindlich festgelegt (jeweils inklusive VVS-Ticket):
Elternbeiträge in EUR/Woche
2018
2019
2020
2021
2022
Reguläre Elternbeitrag für Kinder ohne Ermäßigungsvoraussetzungen
87,00
89,00
89,00
89,00
91,00
Für Kinder bei Vorliegen sozialer Kriterien (3 und mehr Kinder, behindertem Kind, arbeitslosem Haushaltsvorstand)
80,90
82,90
82,90
82,90
84,90
Für Kinder alleinerziehender Eltern
70,10
72,10
72,10
72,10
74,10
Die Beiträge sind bei Kindern mit Stuttgarter Familiencard um 20 % ermäßigt. Kinder von Bonuscard Inhabern sind von den Elternbeiträgen befreit.
Förderung
Die Ferienmaßnahmen der Stuttgarter Ferienwaldheime sowie die Stadtranderholungsmaßnahmen der weiteren Träger wurden im Jahr 2020, 2021 und 2022 wie folgt gefördert:
Städtische Förderung in EUR
2018
2019
2020
2021
2022
Betriebszuschüsse
755.447,00
755.295,60
617.806,80
844.728,98
598.326,08
Zuschüsse für die Aufnahme von Kleinkindern
6.609,60
7.698,96
3.826,53
4.770,54
8.300,25
Zuschüsse für die Aufnahme von behinderten Kindern
8.261,81
8.351,30
6.018,07
7.736,98
7.315,08
Beitragsermäßigung für die Eltern (Alleinerziehende, soziale Kriterien)
29.577,42
29.203,53
9.829,32
12.207,90
16.181,06
Gesamtzuschüsse
799.895,83
790.549,39
637.480,72
869.444,40
632.122,47
Familiencard-Erstattungen
45.305,70
43.981,80
15.199,48
19.072,40
26.637,60
Bonuscard-Erstattungen
385.544,00
341.978,00
140.495,50
208.165,00
322.663,50
Gesamtsumme
1.230.745,53
1.176.509,19
793.175,70
1.096.681,80
981.423,57
Förderanpassung
-
Personal- und Sachkosten
Die laufende Bezuschussung basiert auf der Gemeinderatsdrucksache „Förderung der Stadtranderholung für Schulkinder 2003“ (GRDrs 136/2004). Diese Vorlage gilt als Ermächtigung, dass die Verwaltung die Zuschüsse in eigener Zuständigkeit festsetzen darf. Diese Ermächtigung ist mit der Auflage verbunden, dass jährlich über die abgelaufene Waldheimsaison im Rahmen einer Mitteilungsvorlage berichtet wird. Aufgrund der Corona-Pandemie und des thematischen Zusammenhangs sind die Sachberichte 2020 bis 2022 ausnahmsweise Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Mit der Beschlussvorlage „Erhöhung des Verpflegungssatzes im Rahmen der Kinderstadtranderholung“ (GRDrs 785/2007, 182/2008) wurde der verpflegungstageabhängige Zuschuss von 6,29 EUR auf 7,00 EUR pro Kind und Verpflegungstag erhöht. Seit dem Zuschussjahr 2018 wird die Tarifsteigerung beim Verpflegungstagessatz weitergegeben. Im Jahr 2022 liegt der Verpflegungstagessatz bei 7,37 EUR. Damit die Finanzierung des Waldheimangebotes während der Coronapandemie auskömmlich war, wurde in 2020 und 2021 der doppelte Verpflegungstagessatz gewährt.
Zudem wird ein Zuschuss für die Erstellung der Waldheimbroschüre in Höhe von 2.000 EUR und die Werbebroschüre zur Gewinnung von ehrenamtlich Tätigen in Höhe von 500 EUR gewährt. Für die zentrale Ausbildung des Waldheimpersonals bei der Evangelischen Kirchengemeinde Stuttgart wird ein weiterer Zuschuss gewährt.
Der Prozess vom Antrag bis zur Festsetzung der Betriebszuschüsse wurde Anfang 2017 mit dem Ziel überarbeitet, mehr Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen und auch um die Kostenstrukturen der Träger besser analysieren und vergleichen zu können. Die einzelnen Träger erarbeiteten ein auf die Waldheim AG angepasstes,
standardisiertes
Verwendungsnachweisformular aus. Ziel war es, Begriffe, Posten, und Aufgaben genauer zu definieren, sowie Kosten und Ausgaben genau zu trennen und festzulegen. Das Formular wurde dadurch verständlicher und ermöglichte einen besseren Vergleich der finanziellen Situation der einzelnen Waldheim Träger. Die Abrechnungsunterlagen werden stetig weiterentwickelt. Federführung hat hierbei die AG-Kinderstadtranderholung.
Derzeitige Fördermodule:
·
Grundbetrag Kinder (7,31 EUR/Verpflegungstag)
·
Grundbetrag Personal (7,31 EUR/Verpflegungstag)
·
Zuschlag für Alleinerziehende (1,79 EUR/Verpflegungstag)
·
Zuschlag für Kinder im Vorschulalter, wenn sie in besonderen Gruppen betreut werden (1,53 EUR/Verpflegungstag)
·
Zuschlag für behinderte Kinder ohne Betreuung (2,56 EUR/Verpflegungstag)
·
Zuschlag für behinderte Kinder mit Betreuung (10,23 EUR/Verpflegungstag)
·
Sonderzuschuss (1,02 EUR/Verpflegungstag)
·
Sonderzuschuss für geflüchtete Kinder
Gemeinsam mit der AG-Kinderstadtranderholung wurde in folgenden Punkten Handlungsbedarf festgestellt:
·
Erhöhung der Grundbeträge für Kinder und ehrenamtliches Personal
·
Förderung eines Grundbetrages für hauptamtliches Personal analog ehrenamtliches Personal
·
Wegfall der Zuschüsse für Alleinerziehende und Kinder im Vorschulalter
·
Der Sonderzuschuss zum Ausgleich des weggefallenen Landeszuschusses sollte, wie bereits von der AG Kinder-Stadtranderholung freier Wohlfahrtsverbände für 1998 bis 2002 berücksichtigt, je Kind und Verpflegungstag wieder 1,02 EUR betragen. Der seit 1997 gewährte Sonderzuschuss fällt ab 2023 weg.
·
Wegfall Sonderzuschuss für geflüchtete Kinder.
Künftige
Fördermodule ab 2023:
·
Grundbetrag Kinder (9,00 EUR/Verpflegungstag)
·
Grundbetrag ehrenamtliches Personal (9,50 EUR/Verpflegungstag) + Grundbetrag hauptamtliches Personal (9,00 EUR/Verpflegungstag)
·
Zuschlag für behinderte Kinder ohne Betreuung (3,00 EUR/Verpflegungstag)
·
Zuschlag für behinderte Kinder mit Betreuung (11,00 EUR/Verpflegungstag)
·
Sachkostenpauschale für die AG-Kinderstadtranderholung in Höhe von 5.000,00 EUR (Fortbildungskosten, Waldheimbroschüre, Sonderbedarfe, Waldheimrundfahrt inklusive Geschenke etc.)
Im Modul „Grundbetrag ehrenamtliches Personal“ ist ein Anteil von 0,50 EUR für den erhöhten Aufwand zur Einholung von Führungszeugnissen enthalten.
Die Personalkostenanteile der Grundbeträge liegen bei 50 %, welche künftig tariflich gesteigert werden.
Zur Verwaltungsvereinfachung wird vorgeschlagen, dass ab dem Jahr 2023 das Jugendamt die Betriebszuschüsse in eigener Zuständigkeit festsetzt. Die Verwaltung kann den Verpflegungstagessatz im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel jährlich festlegen, um ggf. schwankende Auslastungen berücksichtigen zu können. Im Rahmen einer Verwaltungsvereinfachung bedarf es im Verwendungsnachweis der Träger lediglich eines Nachweises der Inanspruchnahme des Waldheimangebots. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden weiterhin durch den Jahresbericht der Arbeitsgemeinschaft Kinderstadtranderholung sowie die „Waldheimrundfahrt“ informiert.
Familiencard- und Bonuscard-Erstattungen
Die Refinanzierung der Einnahmeausfälle aus der Familiencard erfolgt direkt durch das Sozialamt.
Die Einnahmeausfälle Bonuscard werden von der Dienststelle 51-00-14 erstattet bzw. über 51-00-16 ausbezahlt. Weitere Ermäßigungen sind ausgeschlossen. Die Buchung erfolgt auf den Auftrag „51362001020 – Kinder- und Jugenderholung“, Profitcenter 5103620101.
Förderanpassung - Investitionen
Auf einer Waldheimumfrage (Stellungnahme zum Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion 131/2003) und den Ergebnissen aus den Haushaltsplanberatungen 2004/2005 (GRDrs 1187/2003) hat die Verwaltung die Förderrichtlinie für die Bezuschussung von Investitionen bei Waldheimsanierungen und -neubauten erarbeitet.
Mit GRDrs 584/2004 wurde beschlossen, den Höchstzuschuss bei Neu- und Umbaumaßnahmen, zur Renovierung, Sanierung sowie zur Neuausstattung von Waldheimen künftig von den Verpflegungstagen des jeweiligen Waldheims abhängig zu machen. Die Zuschussbegrenzung der Maximalzuschüsse war an den Baukostenindex gebunden und musste alle drei Jahre angepasst. Der Baukostenindex beruht auf Vergangenheitswerten und ist in den letzten Jahren exorbitant angestiegen. Eine Zuschussbegrenzung kam in der Vergangenheit nur einmal zur Anwendung. Eine Bindung der Zuschüsse an den Baupreisindex ist aus heutiger Sicht nicht mehr sinnvoll. Daher soll eine dauerhafte Anpassung erfolgen. Wie auch bei den Abenteuerspielplätzen und Jugendfarmen soll hier die Kita-Investitionsrichtlinie analog Anwendung finden. Lediglich die Förderquote von 33 1/3 % bleibt bestehen.
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder-Stadtranderholung wurde im Veränderungsprozess mit eingebunden (Stellungnahme siehe Anlage 2).
Finanzielle Auswirkungen
Unterschied der Fördersystematiken und deren finanziellen Auswirkungen:
Haushaltsjahr
Budget in Euro
Bedarf bisherige Systematik in Euro
Bedarf künftige Systematik in Euro
Mehrzuschuss in Euro
2022
1.106.300,00
630.122,47
753.780,50
123.658,03*
2023
1.124.500,00
n. v.
n. v.
-
*Im Durchschnitt der Jahre 2018-2022 beträgt der Mehrzuschuss 101.465,73 EUR.
Zusätzliche Haushaltsmittel werden aktuell nicht benötigt.
Auf Grundlage des Rechnungsabschlusses 2022 und unter Anwendung der neuen Fördersystematik ergäben sich für die Träger dabei folgende Veränderungen:
Träger
Bedarf bisherige Systematik in Euro
Bedarf künftige Systematik in Euro
Veränderung in Euro
Evangelisch
479.806,82
577.276,50*
+ 97.469,68
Katholisch
79.371,50
93.996,50
+ 14.625,00
AWO
24.378,60
28.120,00
+ 3.741,40
Sonstige
46.565,55
54.387,50
+ 7.821,95
Gesamt
630.122,47
753.780,50
+ 123.658,03
*Darunter enthalten: 5.000,00 EUR für Modul 3.
Durch die neue Fördersystematik wird keiner der Träger schlechter gestellt.
Die Änderungen in der Investitionsförderung können innerhalb des vorhandenen Budgets finanziert werden und sind insofern finanzneutral.
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
Anlage 1 zu GRDrs 276/2023: Grundsätze für die Förderung der Betriebsausgaben und der Investitionskosten im Rahmen der Kinderstadtranderholung (WHF) durch die Landeshauptstadt Stuttgart
Anlage 2 zu GRDrs 276/2023: Stellungnahme der AG-Kinderstadtranderholung als Dateianhang (PDF-Dokument)
Grundsätze für die Förderung der Betriebsausgaben und der Investitionskostenzuschüsse
im Rahmen der Kinderstadtranderholung (WHF) durch die Landeshauptstadt Stuttgart
gültig ab 1. Januar 2023
1.
Allgemeines
Zur Abgrenzung der städtischen Förderung der Kinderstadtranderholung von anderen nicht geförderten Angeboten, hat sich der Begriff „Ferienwaldheim“ und „Kinderstadtranderholung“ eingebürgert.
2.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für Träger der freien Jugendhilfe, die Angebote im Rahmen der Kinderstadtranderholung anbieten und Mitglied in der AG-Kinderstadtranderholung sind.
3.
Förderung
Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert die Betriebsausgaben der Ferienwaldheime - vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel (Haushaltsvorbehalt) - wie folgt:
·
Modul 1:
o
a: Grundbetrag Kinder (9,00 EUR/Verpflegungstag)
o
b: Grundbetrag ehrenamtliches Personal (9,50 EUR/Verpflegungstag)
o
c: Grundbetrag hauptamtliches Personal (9,00 EUR/Verpflegungstag)
·
Modul 2:
o
a: Zuschlag für behinderte Kinder ohne Betreuung (3,00 EUR/Verpflegungstag)
o
b: Zuschlag für behinderte Kinder mit Betreuung (11,00 EUR/Verpflegungstag)
·
Modul 3: Sachkostenpauschale für die AG-Kinderstadtranderholung in Höhe von 5.000,00 EUR (Fortbildungskosten, Waldheimbroschüre, Sonderbedarfe, Waldheimrundfahrt inklusive Geschenke etc.)
Im Modul 1b (ehrenamtliches Personal) ist ein Anteil von 0,50 EUR für den erhöhten Aufwand zur Einholung von Führungszeugnissen enthalten.
Die Personalkostenanteile der Grundbeträge werden ab dem Zuschussjahr 2024 tariflich gesteigert. Der Personalkostenanteil liegt dabei bei 50%.
4.
Förderung von weiteren Ausgaben/Nicht förderfähige Ausgaben
Mieten und Abschreibungen sind nicht förderfähig.
5.
Verfahren
Auf Antrag können die Träger im Frühsommer (vor Beginn der Sommerferien) über die AG-Kinderstadtranderholung eine Abschlagszahlung in Höhe von 80 % des Vorjahresbetriebszuschusses abrufen.
Die Abrechnung ist bis zum 31. Januar des Folgejahres beim Jugendamt einzureichen, wodurch eventuelle Restansprüche vorbehaltlich der Festsetzungen ausbezahlt werden. Die Festsetzungen werden nach Eingang der Verwendungsnachweise (Abgabefrist 30. April) der Träger erstellt.
Die Abrechnungsunterlagen werden stetig weiterentwickelt. Federführung hat hierbei die AG-Kinderstadtranderholung.
6.
Sachbericht
Die AG-Kinderstadtranderholung hat jährlich einen Sachbericht (Mitteilungsvorlage) über die vorherige Waldheimsaison zu erstellen. Der Sachbericht muss bis zum 30. April beim Jugendamt eingereicht werden.
7.
Waldheimrundfahrt
Die AG-Kinderstadtranderholung organisiert zusammen mit dem Jugendamt jährlich die „Waldheimrundfahrt“.
8.
Familiencard- und Bonuscard-Erstattungen
Die Einnahmeausfälle aus Familiencard (Gebührenreduzierung von 20 %) sind gegenüber dem Sozialamt und die Einnahmeausfälle aus Bonuscard (Beitragsfreiheit) sind gegenüber dem Jugendamt abzurechen. Weitere Erstattungen sind ausgeschlossen.
9.
Investitionskosten
Gefördert werden 33⅓ % der anrechnungsfähigen, tatsächlichen Bau- und Einrichtungskosten. Im Übrigen gelten die Förderungsgrundsätze für Investitionszuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart für nichtstädtische Tageseinrichtungen für Kinder gültig ab 01.01.2008 analog.
10.
Ausnahmeregelung
In begründeten Ausnahmefällen kann von vorstehenden Grundsätzen abgewichen werden.
11.
Schlussbestimmungen
Die Form der Buchhaltung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechend. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat ein Prüfrecht zur Einhaltung dieser Grundsätze. Die Prüfung kann bis zu drei Jahre nach Beendigung der Förderung erfolgen. Die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid nach § 36 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sind Bestandteil dieser Grundsätze. Rechte und Pflichten Dritter werden von diesen Grundsätzen nicht berührt.
Die Zuschussfestsetzung erfolgt auf Grundlage der Module 1-3. Ein Finanzbericht ist nicht einzureichen.
Sollte eine Bestimmung dieser Grundsätze unwirksam sein oder werden, so wird ihre Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der Grundsätze am nächsten kommt.
12.
Inkrafttreten
Diese Förderungsgrundsätze treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Fördergrundsätze werden alle bisherigen Zuschussrichtlinien für diesen Förderbereich gegenstandslos.
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