Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
124
11
Verhandlung
Drucksache:
582/2020
GZ:
Sitzungstermin:
19.10.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:
Frau Dr. Fischer und Herr Prof. Dr. Ehehalt
(beide GesundhA)
Protokollführung:
Herr Krasovskij
fr
Betreff:
Schulgesundheitspflege auf neuen Wegen
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 28.09.2020, öffentlich, Nr. 93
Jugendhilfeausschuss vom 28.09.2020, öffentlich, Nr. 104
Verwaltungsausschuss vom 07.10.2020, öffentlich, Nr. 415
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 08.10.2020, GRDrs 582/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Durchführung des Modellprojekts "Schulgesundheitsfachkräfte an Stuttgarter Schulen" mit Fördermitteln der Eduard Pfeiffer-Stiftung, der Stiftung Zukunft der Jugend, der Unfallkasse Baden-Württemberg und dem Land Baden-Württemberg für die Dauer von 3 Jahren vom 01.02.2021 bis 31.03.2024 wird zugestimmt. Ein zusätzlicher Förderantrag zur Projektevaluation wurde beim Bundesministerium für Gesundheit eingereicht.
2. Das Gesundheitsamt wird ermächtigt, für das Projekt
- drei (Kinder-)Krankenschwestern (m/w/d) in Entgeltgruppe 9a TVöD zu 80 %
- eine (Kinder-)Krankenschwestern (m/w/d) in Entgeltgruppe 9a TVöD zu 60 %
- eine Gesundheitsplanung (m/w/d) in Entgeltgruppe 13 TVöD zu 30 %
befristet vom 01.02.2021 bis 31.03.2024 zu beschäftigen, sofern die zugesagten Mittel bereitgestellt werden.
3. Das Gesundheitsamt wird weiter ermächtigt, für die Projektevaluation, die gemeinsam mit zwei Universitäten/Hochschulen durchgeführt wird
- eine Gesundheitsplanung (m/w/d) in Entgeltgruppe 13 TVöD zu 50 %
befristet vom 01.02.2021 bis 31.03.2024 zu beschäftigen, sofern die beantragten Fördermittel vom Bundesministerium für Gesundheit bewilligt werden. Sollte der Förderantrag abgelehnt werden, erfolgt die Evaluation in vereinfachter Form durch das Gesundheitsamt.
4. Die während der Projektlaufzeit anfallenden Personal- und Sachaufwendungen werden in Höhe bis zu 64 % durch Drittmittel (757.920 Euro) gedeckt. Die notwendigen 36 % Eigenanteil trägt das Gesundheitsamt aus Eigenmitteln (426.134
Euro). Zusätzliche Mittel werden nicht benötigt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Die zu diesem Tagesordnungspunkt gezeigte Präsentation ist dem Protokoll als Dateianhang hinterlegt. Aus Datenschutzgründen wird sie nicht im Internet veröffentlicht. Dem Originalprotokoll und dem Protokollexemplar für die Hauptaktei ist sie in Papierform angehängt.
Zu Beginn leitet BMin
Dr. Sußmann
im Sinne der Vorlage ein.
Anschließend berichtet Frau
Dr. Fischer
(GesundhA) analog der Präsentation ausführlich über das Modellprojekt "Schulgesundheitsfachkräfte in Stuttgart".
Im Verlauf der Aussprache werden das Modellprojekt und die Vorlage durch die
StRinnen
Nuber-Schöllhammer
(90/GRÜNE),
Bulle-Schmid
(CDU),
Meergans
(SPD),
Yüksel
(FDP) sowie StR
Puttenat
(PULS) ausdrücklich begrüßt. Die Stadträte begründen ihre Zustimmung damit, dass heutzutage immer mehr Schulkinder, und vor allem solche aus sozial benachteiligten Verhältnissen, mit zum Teil chronischen gesundheitlichen Problemen körperlicher oder psychischer Art (Diabetes, Adipositas etc.) zu kämpfen hätten. Das Projekt biete neben konkreter medizinischer Hilfe auch die Möglichkeit für die Entwicklung eines stärkeren Gesundheitsbewusstseins bei Kindern und Jugendlichen, und auch die Eltern könnten durch ihre Kinder stärker für Gesundheitsthemen sensibilisiert werden. Zudem hätte sich der Einsatz von Schulgesundheitsfachkräften an einigen Privatschulen in der Stadt seit längerem bewährt. Die Ratsmitglieder danken den Geldgebern, die durch ihre Förderung die Durchführung des Modellprojektes in den kommenden drei Jahren ermöglichen.
BMin
Dr. Sußmann
schließt sich dem Dank des Gremiums an. Die Vorsitzende betont, dass die Schulgesundheitspflege zu den Kernaufgaben des Gesundheitsamts gehöre. Durch den wachsenden Anteil an chronisch kranken Kindern und Jugendlichen stelle man aber zunehmend fest, dass das Angebot der Gesundheitssprechstunde von
Assistenzkräften den wachsenden Bedarf nicht mehr decken könne, weshalb Handlungsbedarf bestehe. Ferner erhoffe sich die Sozialverwaltung durch das Modellprojekt einen Erkenntnisgewinn über die Situation von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in der Stadt.
StR
Schrade
(FW) erklärt zwar ebenfalls seine grundsätzliche Zustimmung zum Modellprojekt, merkt aber an, dass die öffentliche Hand seiner Ansicht nach gerade auch im Bereich der Schulen heutzutage immer mehr Aufgaben übernehme, die früher durch die Eltern geleistet wurden. Darauf eingehend erklärt Herr
Prof. Dr. Ehehalt
(GesundhA), dass Kinder und Jugendliche heute immer mehr Zeit an der Schule verbringen würden, weshalb auch das schulische Aufgabenspektrum in Sachen gesundheitliche Bildung und Erziehung natürlicherweise zunehme. Der Amtsleiter betont im Weiteren seinerseits die Wichtigkeit des geplanten Modellprojektes, welches auch bei den Eltern auf breite Zustimmung treffe.
Von StRin
Nuber-Schöllhammer
wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Erprobung des Modellprojektes vorerst nur an drei Schulstandorten (mit benachbarten Schulen) stattfinden solle, womit zunächst nur sehr wenige der Stuttgarter Schulen davon profitieren würden. Mittel- und langfristig sei deshalb eine Ausweitung des Projektes wünschenswert. Dafür sprechen sich im Folgenden auch StRin
Bulle-Schmid
, StRin
Meergans
und StR
Puttenat
aus. Auch eine inhaltliche Ausweitung des Projekts, beispielsweise die Beteiligung eines Psychologen, hält StRin
Nuber-Schöllhammer
für sinnvoll.
Nach einer Frage von StRin Nuber-Schöllhammer bestätigt Frau
Dr. Fischer
, dass für das Modellprojekt Schulstandorte mit einem hohen Anteil an sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen ausgewählt werden sollen. In diesem Zusammenhang bittet StR
Schrade
um eine entsprechende Vorlage, sobald die Standortentscheidung endgültig getroffen ist.
Auf eine weitere Frage des Stadtrats eingehend erklärt Frau
Dr. Fischer
, die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigten, dass der Bereich Schulgesundheitspflege durchaus ein attraktives Arbeitsfeld sei, weshalb man trotz des aktuellen Fachkräftemangels optimistisch sei, das benötigte Personal einstellen zu können.
Gegenüber StRin
Bulle-Schmid
erklärt die
Verwaltungsmitarbeiterin
, es sei durchaus denkbar, dass die Schulgesundheitsfachkräfte in Zukunft zumindest teilweise die Assistenzkräfte an den Schulen ersetzen können. Hier müsse man die ersten Erfahrungen des Modellprojektes abwarten.
Im Folgenden verweist StRin
Bulle-Schmid
, bezugnehmend auf die Vorlage, auf die hohen Projektkosten und stellt die Frage, warum die Kosten nicht vollständig durch das Land Baden-Württemberg übernommen werden, denn schließlich übernehme das Gesundheitsamt eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Zugleich macht die Stadträtin deutlich, dass die weitere Finanzierung nach Ablauf der ersten dreijährigen Projektlaufzeit geklärt werden müsse und vertritt die Auffassung, die Stadt Stuttgart könne nicht wie in anderen Fällen bei erfolgreichen Projekten oder Maßnahmen die Nachfolgefinanzierung komplett übernehmen. Hierauf eingehend äußert Herr
Prof. Dr. Ehehalt
ebenfalls die feste Erwartung, dass die anteilige Finanzierung bei Fortsetzung des Modellprojektes weiter aufrechterhalten werde, da es sich um eine gemeinschaftliche Aufgabe handle. Er verdeutlicht noch einmal, dass derzeit für das Projekt keine zusätzlichen Mittel benötigt würden. Den notwendigen Eigenanteil der Stadt trage das Gesundheitsamt aus Eigenmitteln.
Abschließend beantwortet Herr Prof. Dr. Ehehalt noch eine Verständnisfrage von StRin
Dr. Hackl
zum Thema Personalbedarf für das Modellprojekt.
Danach stellt BMin
Dr. Sußmann
fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu
.
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