Protokoll: Krankenhausausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
551/2018 und Ergänzung
GZ:
Sitzungstermin: 12.10.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Klinikum Stuttgart
Umwandlung des Eigenbetriebs in eine gemeinnützige
Kommunalanstalt öffentlichen Rechts

Vorgang: Krankenhausausschuss vom 29.06.2018, nicht öffentlich, Nr. 31

Ergebnis: Einbringung der GRDrs 551/2018

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 25.06.2018, GRDrs 551/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umwandlung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen "Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts" (gKAöR) durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge wird zugestimmt.

2.1. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Klinikum
Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.
2.2. Die Anstaltssatzung für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts wird in der Fassung der Anlage 4a beschlossen. 2.3. Von den Entwürfen der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat (Anlage 5) und der Geschäftsordnung für den Vorstand (Anlage 6) wird Kenntnis genommen.
3. Dem Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages (Anlage 7) wird zugestimmt.

4. Dem Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags über die von der Kommunalanstalt genutzten Grundstücke wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle weiteren Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Umsetzung des Umwandlungs- und Satzungsbeschlusses notwendig und zweckmäßig sind, sowie die vorgelegten Vertragsentwürfe redaktionell oder aus anderen Gründen anzupassen, sofern dies zweckmäßig oder erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.


Weitere Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 10.09.2018, GRDrs 551/2018 Ergänzung, mit folgendem

Beschlussantrag:
Änderungen in Fettdruck
1. Der Umwandlung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts“ (gKAöR) durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge wird zugestimmt.

2.1. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

2.2. Die Anstaltssatzung für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts wird in der Fassung der Anlage 4a Neufassung beschlossen.

2.3. Von den Entwürfen der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat (Anlage 5) und der Geschäftsordnung für den Vorstand (Anlage 6) wird Kenntnis genommen.

3. Dem Abschluss eines Personalüberleitungsvertrages (Anlage 7 Neufassung) wird zugestimmt.

4. Dem Abschluss eines Nutzungsüberlassungsvertrags über die von der Kommunalanstalt genutzten Grundstücke wird zugestimmt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle weiteren Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Umsetzung des Umwandlungs- und Satzungsbeschlusses notwendig und zweckmäßig sind, sowie die vorgelegten Vertragsentwürfe redaktionell oder aus anderen Gründen anzupassen, sofern dies zweckmäßig oder erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

EBM Föll schickt voraus, die Ergänzung zur GRDrs 551/2018 sei erfolgt nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde und mit dem Finanzamt Stuttgart sowie im Abgleich mit dem Vier-Seiten-Vertrag und enthalte kleinere redaktionelle Änderungen. Die Beschlussgrundlagen werden in der GRDrs 551/2018 Ergänzung in den konkret zur Beschlussfassung stehenden Formulierungen dargestellt, und die Änderungen gegenüber der Einbringung wurden in Fettdruck hervorgehoben.

Er bittet darum, das Thema Umwandlung in eine Kommunalanstalt nicht als einzelnen Punkt zu sehen, sondern es sei eines der Themen, um einen umfassenden Neuanfang beim Klinikum Stuttgart (KS) tatsächlich in Gang zu setzen. In den vergangenen zwei Jahren sei vieles bereits neugestaltet worden. So habe die neue Geschäftsführung im April 2017 ihren Dienst angetreten, die bauliche Planung habe nach umfassender Überprüfung in den Beschluss des Gemeinderats im März 2018 zum Neubau des Katharinenhospitals gemündet. Permanent sei man dabei, die Organisation umzubauen überall dort, wo Schwächen oder Mängel verifiziert werden, und dort, wo gesehen wird, dass das KS nicht zukunftsfähig aufgestellt ist - sowohl im administrativen Bereich als auch im klinischen Teil. Um einen umfassenden Neuanfang durchzuführen, muss nach seiner Überzeugung auch die Rechtsform verändert werden und eine Neuordnung der Aufgaben, der Verantwortung und der Zuständigkeiten der einzelnen Gremien erfolgen.

Festzuhalten sei auch, dass der Eigenbetrieb - wenn man Deutschland betrachtet - ein Unikum ist. Es gebe in Deutschland keine Klinik, die annähernd so groß ist wie das Klinikum Stuttgart, die in der Rechtsform eines Eigenbetriebs geführt wird. Das KS mit mehr als 2.000 Betten, mehr als 6.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, über 90.000 stationären Behandlungen und rund 600.000 ambulanten Patientinnen und Patienten pro Jahr sei ein extrem komplexer und großer Betrieb. Dafür brauche es entsprechend professionelle Strukturen - auch auf der Führungsebene und auch für die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinderat, zwischen Verwaltungsrat und dem Vorstand.

Die Rechtsform des Eigenbetriebs habe sich nicht wirklich bewährt, so der Vorsitzende weiter. Er erinnert an die letzten drei Jahrzehnte, wo es jeweils einen Klinikskandal gegeben habe. In dieser Häufung finde sich so etwas bei anderen kommunalen Kliniken nicht. Diese hätten auch einmal Probleme, aber nicht in dieser Häufung und Größenordnung. Er führe dies auch darauf zurück, dass die Rechtsformfrage bis heute nicht befriedigend geklärt wurde, und darauf, dass es keine klare Verantwortungs-, Füh-rungs-, Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen den Organen gibt.

Die Kommunalanstalt öffentlichen Rechts sei ein Element für die Neuordnung, auch wenn sie nicht auf einmal alles lösen könne. Weiterhin werde der Gemeinderat wesentliche Zuständigkeiten haben. Über die formalen Zuständigkeiten hinaus sei der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart - die Trägerin dieser Anstalt ist -, immer in der Lage, über die Themen des Klinikums zu diskutieren und entsprechende Entscheidungen zu treffen, so wie er dies z. B. auch bei der SSB AG macht. Insofern bleibe der Gemeinderat zentral zuständig. Der Verwaltungsrat dieser Kommunalanstalt werde nach seinem Dafürhalten in seinen Zuständigkeiten deutlich gestärkt sein auch gegenüber dem Krankenhausausschuss. Es gebe darüber hinaus eine Generalklausel, wonach der Verwaltungsrat selbst definieren kann, für welche über die konkret definierten wesentlichen Aufgaben hinaus er noch zuständig sein möchte - sofern die Zuständigkeit nicht beim Gemeinderat liegt. Man werde außerdem einen Vorstand haben, der klar und eindeutig eigenverantwortlich für die operative Führung des KS im Rahmen der Vorgaben durch den Verwaltungsrat und den Gemeinderat verantwortlich ist. Er könne nur dafür werben, diesen Schritt in einen umfassenden Neuanfang ab 01.01.2019 zu tun, um nicht auf halbem Wege stehenzubleiben.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werde sowohl mit dem Personalüberleitungsvertrag wie auch mit dem Vier-Seiten-Vertrag nicht nur eine umfassende Besitzstandswahrung sichergestellt, sondern auch eine sehr sichere und verlässliche Grundlage für die Zukunft geschaffen. Nach vielen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des KS ganz unterschiedlicher Funktionen könne er sagen, "am allermeisten leiden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darunter, dass im Zuge eines jeden Klinikskandals, den wir am Klinikum haben, sozusagen die Reputation des Hauses grundsätzlich infrage gestellt ist - und mit der Infragestellung der Reputation auch die Wertschätzung für die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter". Nach seinem Verständnis ist es der Job des Gemeinderates und der Verwaltung, endlich dafür Sorge zu tragen, "dass wir uns so professionell, so klar und eindeutig aufstellen, damit dieses nicht mehr passiert und das Klinikum dauerhaft stabilisiert wird und Medizin und Pflege - wo wir wirklich gut sind, da haben wir in vielen Bereichen große Stärken, wir haben auch ein paar Schwächen, keine Frage, an denen müssen wir arbeiten - im Vordergrund stehen und nicht die Themen, die wir sozusagen jedes Jahrzehnt ein Stück weit selbst produzieren und wo wir selbst dafür verantwortlich sind".

Er halte die Umwandlung des Eigenbetriebs in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts für einen richtigen und notwendigen Schritt zur richtigen Zeit, weshalb er darum bitte, den bereits begonnenen Weg konsequent fortzusetzen. Natürlich sei mit der Umwandlung noch nicht alles gelöst, vielmehr müsse der Neuanfang gelebt werden, sodass die Auswirkungen an den Tag treten können. Dieser Prozess dauere mehrere Jahre. Er ist zuversichtlich, "das Klinikum damit dorthin zu bekommen, wo wir es haben wollen, nämlich als erstes Haus in Stuttgart mit einer medizinisch und pflegerisch über die Stadt weit hinausragenden Bedeutung". Für die Bürgerinnen und Bürger in Stuttgart sei dies wichtig, aber auch darüber hinaus sei das KS zusammen mit den anderen Häusern maßgeblich, um die erstklassige medizinische Versorgung in Stuttgart sicherzustellen.

Man habe alles sehr sorgfältig vorbereitet. Die schwierigen steuerlichen Fragen um die Aufdeckung der stillen Reserven und die entsprechende Ertragsbesteuerung in der Umwandlung konnten inzwischen sauber geregelt werden, sodass keine steuerlichen Belastungen anfallen werden in der Überleitung. Auch die Frage der Gestaltung bezüglich einer Grunderwerbssteuerfreiheit sei geklärt. Es gebe nun eine Sondergenehmigung. Würde man die Umwandlung jetzt nicht vornehmen, so wäre nicht sichergestellt, dass diese Rahmenbedingungen in fünf oder zehn Jahren noch gegeben sind. Die inhaltlichen und funktionalen Notwendigkeiten habe man versucht deutlich zu machen. Jedoch könne man nicht den Beweis erbringen, dass alles exakt so eintritt. "Ich glaube, es gibt eine begründete Erwartung, die wir haben können, und deshalb will ich dafür entsprechend werben!"

StR Dr. Nopper (CDU) erinnert an die umfassenden Diskussionen, die um dieses Thema geführt worden sind. Nach Abwägung aller Gründe komme seine Fraktion zu dem Ergebnis, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen. Besonders begrüße man die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates und den Aspekt, dass Medizin und Pflege wieder im Vordergrund stehen werden. Mit der Rechtsformänderung sehe man die klare Chance auf eine strukturelle Verbesserung. Man sei gewillt, diese Chance zu ergreifen, insbesondere vor dem Hintergrund der Ereignisse am KS, die noch aufgearbeitet werden. Dieser Schritt bilde zusammen mit dem Neubau des Katharinenhospitals das Fundament, das eine gute Zukunft des KS verspreche.

StRin Fischer (90/GRÜNE) weist darauf hin, dass die Frage, welche Rechtsform das städtische Klinikum haben soll, bereits vor 15 Jahren diskutiert wurde, als man sich von der Sana-Geschäftsführung getrennt hat. Ihre Fraktion habe sich immer gegen eine Privatisierung ausgesprochen und erreicht, dass nach vielen Diskussionen im Rat eine Übereinkunft getroffen wurde, das Klinikum in öffentlicher Hand zu halten. Damals habe es nur die Möglichkeiten einer GmbH oder eines Eigenbetriebs gegeben. Die kommunale Anstalt sei eine neue Rechtsform, die man als sehr vorteilhaft erachte: Sie verfolgt gemeinnützige Zwecke, sie kann nicht insolvent gehen, das KS bleibt in öffentlicher Hand, und die Verantwortlichkeiten sind mit professionellen Strukturen klarer geregelt. Die Vorteile vom Eigenbetrieb bleiben gleichzeitig erhalten. Aus diesen Gründen stimme man der Vorlage zu. Sie spricht all denjenigen, die an den umfangreichen Vorarbeiten mitgewirkt haben, ihren ausdrücklichen Dank aus.

Dem herzlichen Dank "für die über längere Zeit gut vorbereitete Entscheidungsgrundlage" schließt StR Ehrlich (SPD) sich an. Er hebt die Grundsätzlichkeit einer Rechtsform-änderung hervor und merkt an, dass andere Kommunen, die eine Kommunalanstalt öffentlichen Rechts gewählt haben, andere Ausgangssituationen hatten, z. B. die Abwendung einer Privatisierung. Eine Vergleichbarkeit mit der Situation des Klinikums Stuttgart sieht er nicht gegeben. Bezug nehmend auf die Synopse, in der die Rechtsformen einander gegenübergestellt sind, stellt er die Frage, welche Professionalität denn gemeint ist? Die Professionalität zur Leitung eines Krankenhauses liege bei der Geschäftsführung, und das Kontrollgremium dafür sei der Gemeinderat. Auch der Gemeinderat könne externe Professionalität in seine Gremien holen. Seine Fraktion könne die Plausibilität, die immer wieder beschworen wurde, nicht nachvollziehen und könne der Rechtsformänderung daher auch nicht zustimmen.

StR Adler (SÖS-LINKE-PluS) findet, der Drang, künftig hinter verschlossenen Türen die Angelegenheiten des KS regeln zu wollen, sei nicht neu. Bereits die BM Murawski und Wölfle hätten dies gerne gehabt. Mit der Diskussion darüber, Universitätsklinikum zu werden, schien der Grund dafür gefunden, die Änderung der Rechtsform voranzutreiben. Doch auch ein Uni-Klinikum erfordere keine Rechtsformänderung. Dies sei eine nicht haltbare Behauptung. Auch müsse man als Uni-Klinikum das öffentlich tagende Aufsichtsgremium nicht durch einen grundsätzlich nicht öffentlich tagenden Verwaltungsrat mit Verschwiegenheitspflichten für seine Mitglieder ersetzen. Die Fraktionsgemeinschaft könne die Argumente pro Umwandlung nicht nachvollziehen, zumal beispielsweise externe Expertise auch im Eigenbetrieb hinzugezogen werden könne. Auch hätten die folgenreichsten Fehlentwicklungen und Skandale nicht im Eigenbetrieb Klinikum stattgefunden. Fehlentwicklungen ließen sich durch weniger Kontrollrechte des Gemeinderats nicht verhindern. Er hält "den permanenten Subtext, der Krankenhausausschuss sei als Aufsichtsgremium für das Klinikum überfordert, für unredlich", denn die Mitglieder in einem Verwaltungsrat werden weiterhin aus dem Gemeinderat gestellt.

Der Stadtrat spricht anschließend die gestern zugegangene Einladung zu zwölf Sitzungen des Akteneinsichtsausschusses International Unit (AIU) an. Nach der Gemeindeordnung (GemO) sei es möglich, solche Akteneinsichtsausschüsse einzusetzen. Im Gesetz über die Einrichtung von Kommunalanstalten öffentlichen Rechts habe er dagegen nichts dazu finden können, dass auch der Verwaltungsrat solche Rechte haben wird. Hierzu bittet er die Verwaltung Stellung zu nehmen. Gleichzeitig erklärt er, selbst wenn die Frage positiv beantwortet werden könnte, sei die generelle Ausführung, dass öffentlich relevante Dinge künftig hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, nicht ausgeräumt. "Und der amtierende Bürgermeister und seine Vorgänger waren wie die seinerzeitige Klinikleitung ja selber Teil dieses Systems des 'Nichtwissenwollens' bei der IU und haben so das Vertuschungssystem um die IU erst ermöglicht". Die geplante Rechtsformänderung ermuntere aus seiner Sichtweise eher dazu, weiterzumachen wie bisher.

Die Skandale das Klinikum betreffend bestätigt StR Zaiß (FW). Er zieht einen Vergleich zu anderen Stuttgarter Krankenhäusern, wo solche Vorkommnisse - sofern es sie gegeben hat - bei weitem nicht so in die Öffentlichkeit getragen worden sind, wie es beim KS erfolgt ist, und deren Reputation keinen Schaden genommen hat. Die Form des Eigenbetriebs habe sich beim Klinikum nicht dauerhaft bewährt. Für die Umwandlung spreche die Einbeziehung des Personalrats, dass das Personal städtisch bleibt und das KS in öffentlicher Hand bleibt. Seine Fraktion stimme der Vorlage zu.

StR Dr. Oechsner (FDP) stellt infrage, ob die Skandale als Maßstab für die Umwandlung in die Kommunalanstalt dienen sollten, oder ob nicht eher gefragt werden soll, welche Argumente dafür und welche Argumente dagegen sprechen. Die Umwandlung abzulehnen, da sie dazu ermuntere, weiterzumachen wie bisher, kann er nicht nachvollziehen. Leider habe nicht zur Debatte gestanden, das Klinikum in eine GmbH oder eine AG umzuwandeln. Er könne durchaus nachvollziehen, dass es im Einfluss der Stadt bleiben soll. Trotzdem wäre niemand auf die Idee gekommen, beispielsweise die Stadtwerke Stuttgart (SWS) oder die SSB als Eigenbetrieb zu führen. Seines Erachtens ist es eine Frage der Größe eines Unternehmens, ob es in Form eines Eigenbetriebs vernünftig betrieben werden kann. Die FDP komme bei der Abwägung zu dem Schluss, dass die Form einer gemeinnützigen Kommunalanstalt öffentlichen Rechts, die es seit 2015 gibt, die richtige Möglichkeit ist, um das Klinikum Stuttgart zukunftsfähig in einer neuen Struktur aufzustellen. Der Vorlage stimme man daher zu.

In Bezug auf den Verwaltungsrat, der künftig nicht öffentlich tagt, sei es vielleicht eine Scheindiskussion, die geführt wird, weil klar benannt ist, was nicht öffentlich ist und wo die Verschwiegenheitspflicht gegenüber den Organen der Stadt Stuttgart gegeben ist. Ein Verwaltungsrat werde - so seine Hoffnung - stärker besetzt sein mit nicht kommunalen Mandatsträgern, die auch ein Stimmrecht haben und von außen kommen.

Der Krankenhausausschuss sollte sich selbstkritisch betrachten, rät StR Dr. Fiechtner (BZS23), der die Kompetenz in diesem Ausschuss für die Verwaltung eines großen Klinikbetriebes für sehr begrenzt hält. Man sollte darüber hinaus die Grundsatzfrage stellen, ob eine Klinik überhaupt Angelegenheit einer Stadt und von ihr abgeordneter Gemeinderäte oder Stadträte ist und von ihr adäquat betrieben werden kann. Nach seiner Auffassung ist eine Klinik ganz anders zu führen, weshalb es gut wäre, das KS würde privatisiert werden. Auch müsse man sich fragen, wie eine Umwandlung in eine Kommunalanstalt öffentlichen Rechts sich auf die anderen Kliniken in Stuttgart und Umgebung auswirkt. "Welche weiteren Vorteilsnahmen seitens dieses Großbetriebes durch die Stadt würden dann entstehen? Ein einseitig massiv subventionierter Betrieb kann eigentlich nicht in unserem Interesse sein."


Er bedauert, dass sich anscheinend eine Mehrheit findet, um das KS weiterhin in kommunaler Hand zu behalten. In diesem Fall gelten die von StR Adler gestellten Fragen, die er von der Geschäftsführung beantwortet wissen möchte: "Welche Möglichkeiten gäbe es dann in Zukunft mit Eingriffs- und Durchgriffsrechten dieses Rates und des Krankenhausausschusses, z. B. das Instrument eines Akteneinsichtsausschusses, wenn es dann wirklich zum Schwur käme?" Nachdem es die Rechtsform der gemeinnützigen Kommunalanstalt öffentlichen Rechts erst seit gut zwei Jahren gibt, gehe er davon aus, dass es noch keine wirklichen Erfahrungen gibt, was sich zum Positiven verändert hat. Er hätte diesbezüglich gerne "eine Art vergleichende Darstellung Eigenbetrieb versus Kommunalanstalt". Ein Vorteil könnte die gewisse Verschwiegenheit sein, die er an dieser Stelle für richtig halte. Auch sei eine größere Nähe zu einem echt wirtschaftlich agierenden Unternehmen vorhanden. Wenn am Ende etwas Besseres gegenüber der heutigen Rechtsform herauskommt, so sollte man den Wechsel vornehmen.

EBM Föll bejaht die Frage "Kann es nach Umwandlung in eine Kommunalanstalt auch einen Akteneinsichtsausschuss geben?" In der Gemeindeordnung (GemO) § 102 b, Absatz 5 werde eindeutig geregelt, dass die geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung mit Ausnahme der §§ 15 und 29 entsprechende Anwendung finden. Das Recht auf Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses ist geregelt in § 24 der GemO. Generell sei festzuhalten - so zumindest in Baden-Württemberg die Rechtskonstruktion -, dass die Kommunalanstalt, sofern es nicht besondere Regelungen gibt, in Analogie zu den Regelungen der GemO durchzuführen ist.

Damit keine Missverständnisse aufkommen, habe man die gesetzliche Regelung, bezogen auf den Verwaltungsrat, explizit in die Satzung, § 9 Abs. 3, aufgenommen. Was im Gesetz steht, sei jedoch unabhängig von der Satzung gültig und entsprechend anzuwenden. Er betont, der Verwaltung gehe es mitnichten darum, Instrumente wie einen Akteneinsichtsausschuss künftig zu verhindern. Auch gehe es ihm nicht darum, politische Diskussionen über das KS und die Krankenhauslandschaft in Stuttgart nicht zu führen. Dafür sei und bleibe der Gemeinderat zuständig. Allerdings habe man die politischen Diskussionen in der Vergangenheit vermengt mit konkreten Fragen der guten Unternehmensführung. Es gehe darum, dies mit der Kommunalanstalt künftig zu trennen.

Nach dem Verständnis von StR Adler ist Transparenz gleich Öffentlichkeit. Dieses Verständnis sei falsch. Innerhalb einer großen Organisation und deren Führungsgremien müsse eine umfassende Transparenz hergestellt werden. Es müsse jedoch differenziert werden zwischen dem, was öffentliche Belange sind, zwischen dem, was politisch von Relevanz ist, und dem, was originäre Aufgaben sind, um eine gute Unternehmensführung und -überwachung und eine gute Organisationssteuerung hinzubekommen.

Der Verwaltungsrat werde von großer Bedeutung sein. Er halte es zudem für bedeutsam, dass von 15 Verwaltungsratsmitgliedern nach Vorschlag der Verwaltung 11 Mitglieder des Gemeinderats sein sollen. Der Gemeinderat könne über 14 Mitglieder entscheiden, der Vorsitzende des Verwaltungsrats sei laut Gesetz der Oberbürgermeister oder ein von ihm beauftragter Beigeordneter. Eine enge Verbindung der Kommunalanstalt zum Gemeinderat erachtet der Vorsitzende für wichtig, denn der Gemeinderat sei das Hauptorgan der Landeshauptstadt Stuttgart, und es sei das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart. Folglich sollen dort auch die demokratisch legitimierten Mitglieder des Gemeinderates die überwiegende Mehrheit stellen. Die Verwaltung schlage außerdem vor, 3 externe Verwaltungsratsmitglieder zu berufen, darunter einen ordentlichen Vertreter der Gewerkschaft Verdi und ein stellvertretendes Verwaltungsratsmitglied des Marburger Bundes. Dies entspreche auch dem Vier-Seiten-Vertrag. Teil der Expertise in einem so großen Klinikum sei, dass man die Fachleute, die aus den Gewerkschaften kommen, dort auch einbindet. Der Vorsitzende des Klinikum-Personalrats und sein Stellvertreter werden darüber hinaus ständige Gäste sein im Verwaltungsrat mit Rede- und Antragsrecht, sofern es sich um Angelegenheiten des LPersVG handelt. Damit bestehe aus seiner Sicht eine gute Chance, das Klinikum insgesamt neu aufzustellen.

Am Versorgungsauftrag des Klinikums, der im Landeskrankenhausplan geregelt ist, ändere sich nichts. Das Verhältnis zwischen KS und den übrigen Stuttgarter Krankenhäusern ändere sich also nicht, sondern dieses Zusammenspiel und wettbewerbliche Spiel bleibe unverändert. Nach seinem Eindruck rücken die Kliniken in der Stuttgarter Krankenhauslandschaft eher zusammen, als dass sie sich auseinanderentwickeln. Dies sei ihm als Vorsitzender des Verbands der Stuttgarter Krankenhäuser ein wichtiges Anliegen, weil man es nur gemeinsam schafft, in Stuttgart und darüber hinaus eine gute Gesundheitsversorgung sicherzustellen.

Mit Blick auf die vergleichende Darstellung der Rechtsformen betont er, die Verwaltung habe nach eigener Abwägung ihren Vorschlag begründet. Es sei nun die Aufgabe des Gemeinderates, seinerseits die einzelnen Aspekte abzuwägen, und es sei sein Recht, die Argumente anders zu gewichten. "Wenn wir uns richtig aufstellen, dann können wir kommunal auch ein großes, erstklassiges Klinikum der Maximalversorgung erfolgreich führen. Davon bin ich fest überzeugt. Das kann eine Kommune als Trägerin, wenn wir uns denn richtig aufstellen. Dafür gibt es gute Beispiele in der Republik, und es gibt schlechte Beispiele in der Republik, was kommunale Häuser anbelangt. Und ich bin der Überzeugung, wir können das, wir können das auch in anderen Bereichen, gute Unternehmen führen. Denken Sie an die SSB, denken Sie an andere. Das können wir, wir müssen uns nur richtig aufstellen."

Er habe bewusst keinen Vorschlag für eine Umwandlung in eine GmbH oder AG gemacht, weil ein solcher Schritt immer nur mit konstruktiver Begleitung des Personalrats, der Gewerkschaften und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht. Gegen die Belegschaft könne man einen solchen Schritt nicht machen. Er sei dem Personalrat, Verdi und dem Marburger Bund dankbar und auch ein bisschen stolz darauf, die Fortschreibung des Vier-Seiten-Vertrags erfolgreich verhandelt zu haben. Damit habe man eine Grundlage gelegt, diesen Schritt der Umwandlung in eine Kommunalanstalt gemeinsam machen zu können und damit auch die besten Erfolgsaussichten zu haben. Hätte man sich nicht über den Vier-Seiten-Vertrag einigen können, hätte er diese Vorlage zur Umwandlung nicht vorgelegt, weil er Zweifel gehabt hätte, ob man dies erfolgreich umsetzen kann. So aber überwiegen die Chancen bei Weitem, weshalb er um Zustimmung bitte.

StR Adler weist zurück, er würde Transparenz mit Öffentlichkeit verwechseln. Die innere Transparenz im KS zu verbessern, sei ein dringend notwendiger Schritt, aber die Transparenz in die Öffentlichkeit dürfe davon nicht getrennt werden. Der Vorsitzende widerspricht dem und schlägt vor, darüber im Rahmen der Beschlussfassung im Gemeinderat zu sprechen.



Abschließend stellt EBM Föll fest:

Der Krankenhausausschuss stimmt dem Beschlussantrag der GRDrs 551/2018 Ergänzung mit 11 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich zu.
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