Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 359/2022
Stuttgart,
06/28/2022



Ausbau und Anpassung der Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen
Umsetzung der Haushaltsbeschlüsse 2022/2023




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Schulbeirat
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
11.07.2022
19.07.2022



Beschlußantrag:

Dem weiteren Ausbau des Jugendhilfeangebots „Sozialarbeit an Schulen“ wird ab dem Schuljahr 2022/2023 wie folgt zugestimmt:

- öffentliche allgemeinbildende Schulen –



- öffentliche berufliche Schulen –


Begründung:


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021 den Haushalt für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Für die Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen wurden zusätzliche finanzielle Mittel für 7,5 Fachkraftstellen beschlossen. Darüber hinaus wurde die Ausstattung und EDV-Verankerung an sechs neuen Schulstandorten bewilligt und entsprechende Mittel für die Schulverwaltung bereitgestellt sowie die Reduzierung des zu erbringenden Eigenanteils der Träger um 2,5 % auf 2,5 % ab 01.01.2022 sowie eine 0,5 Leitungsstelle beim Träger eva, ebenfalls ab 01.01.2022. Die Reduzierung des Eigenanteils wird hier nur nachrichtlich behandelt, da ein Sachbeschluss bereits erfolgte (GRDrs 69/2022). Ausgangspunkt für die Beschlüsse bildet die in der Gemeinderatsdrucksache 503/2021 (Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan) von der Fachverwaltung vorgelegte Übersicht zu den Ausbaubedarfen.

In Abstimmung mit den geschäftsführenden Schulleitungen, dem Staatlichen Schulamt Stuttgart, der Schulverwaltung und den Umsetzungsträgern legt die Fachverwaltung mit dieser Beschlussvorlage ein Ausbaukonzept vor, in dem die Vorgaben umgesetzt und darüber hinaus die Veränderungen in der Schullandschaft berücksichtigt werden.

Junge Menschen an insgesamt 21 Stuttgarter Schulen profitieren von den Stellenumschichtungen und den Stellenaufstockungen. An insgesamt 6 neuen Schulstandorten kann Sozialarbeit an Schulen erstmals angeboten werden. In Stuttgart ist dadurch annähernd das Ziel einer flächendeckenden Versorgung erreicht. Die Einrichtung der Sozialarbeit an den neuen Schulen sowie die Aufstockungen sollen bei erfolgreicher Stellenbesetzung zum Schuljahr 2022/2023 erfolgen.

Geltende Regelungen zur Stellenbemessung grundsätzlich

Mit Beschluss des Gemeinderats (GRDrs 395/2018 und 526/2019) wurde für die Schulsozialarbeit an Stuttgarter allgemeinbildenden Schulen eine objektivierbare Grundlage geschaffen, nach der der Stellenumfang von Schulsozialarbeit bemessen wird.
- Für jede Schulart wird ein Grundauftrag in Verbindung mit einem bestimmten Stellenumfang definiert.
- Wenn die Schülerschaft an einer Schule eine besondere soziale Heterogenität aufweist, d.h. die jungen Menschen sich in ihren Bildungsvoraussetzungen stark unterscheiden, wird im konkreten Fall dem Grundauftrag ein höherer Stellenumfang beigemessen.
Wenn die Schulsozialarbeit an einer Schule über den Grundauftrag hinaus mit einer zusätzlichen, besonderen Aufgabe (auf bestimmte Zeit) beauftragt wird, erfährt die Stelle ebenfalls eine Aufstockung um den zuvor in Verbindung mit der Sonderaufgabe festgelegten Prozentsatz. Die Aufstockung besteht solange der Sachverhalt (z.B. Unterstützung der Vorbereitungsklassen) gegeben ist.


Zu Beschlussantrag 1. – neue Grundschulen

Der Gemeinderat ermöglicht mit den Haushaltsbeschlüssen den Ausbau der Schulsozialarbeit an 5 von 10 Grundschulen, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden.

Tabelle 1: Ausbau Schulsozialarbeit an Grundschulen ab Schuljahr 2022/2023 (vgl. GRDrs 503/2021, aktualisiert nach Angaben der amtlichen Schulstatistik von März 2022)
Grundschulen ohne Schulsozialarbeit
(abfallendes Ranking)
neu zum HH 22/23SuSBCInk Stellenumfang
Schulsozialarbeit
Umsetzung ab…/ Träger
Zazenhausen
1
250
27
0
0,5
SJ 22/23
stjg
Kaltental
2
186
17
4
(0,5)*
SJ 22/23
cv
Pfaffenwaldschule
3
163
28
0
0,5
SJ 22/23
stjg
Albschule
4
183
14
0
0,5
SJ 22/23
cv
Tiefenbachschule
5
122
30
0
0,5
SJ 22/23
awo
Mühlhausen
108
14
1
0
Fuchsrainschule
194
7
0
0
Steinhaldenfeldschule
84
10
1
0
Uhlbach
130
9
0
0
Neuwirtshausschule
95
13
1
0
GESAMT
2,0
SuS= Anzahl Schüler*innen
BC= Anzahl Bonuscard berechtigte Schüler*innen

Ink= Anzahl inklusiv beschulte Schüler*innen
* Ausstattung kostenneutral möglich durch trägerinterne Verschiebung des Stellenanteils von der Föhrichschule (eingestellter Schulbetrieb gemäß GRDrs 997/2020) an die Grundschule Kaltental
(Ein Verzeichnis über die im Folgenden häufig genutzten Abkürzungen findet sich am Schluss der Vorlage auf Seite 8.)

Diese Grundschulen wurden basierend auf den Kriterien ‚Anzahl der Schüler*innen‘ und ‚Anzahl der Bonuscard berechtigten Schüler*innen‘ in Abstimmung mit der Schulverwaltung ausgewählt. In der Regel sind Raumprogramme und Bestandssituationen nicht auf die Anforderungen, die die Schulsozialarbeit räumlich benötigt, ausgelegt. Bei anstehenden Baumaßnahmen kann auf die Belange eingegangen und dies räumlich berücksichtigt werden. Bis dahin kann im Einvernehmen mit der Schule in der Regel eine Lösung gefunden werden.
Mit der Umsetzung werden die Stuttgarter Jugendhausgesellschaft, der Caritasverband für Stuttgart und die awo-Stuttgart beauftragt (siehe Tab. 1). Die Träger wurden aufgrund der räumlichen Nähe zu weiteren Schulen sowie zu Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, für die sie bereits verantwortlich sind, bestimmt (Sozialraumprinzip).

Zu Beschlussantrag 2. – sozial heterogene Schülerschaft

Die soziale Heterogenität an einer Schule wird anhand von drei Kennzahlen bestimmt: der Anzahl der Schüler*innen, der Anzahl der Bonuscard berechtigten Schüler*innen sowie der Anzahl der inklusiv beschulten jungen Menschen.
Alle allgemeinbildenden Schulen werden über ein Kennzahlen basiertes Ranking verglichen. Die Kennzahlen aktualisieren sich entlang der Statistik der Schulverwaltung.
Eine deutlich überdurchschnittliche Ausprägung liegt dann vor, wenn bei zwei von drei Kriterien die Kennzahlen über dem Mittelwert liegen. Über das Ranking werden die zur Aufstockung vorgeschlagenen Standorte von der Dringlichkeit her begründet.

Seit Schuljahr 2018/2019 wurde das Prinzip der sozial heterogenen Schülerschaft bei 45 von 131 Stuttgarter allgemeinbildende Schulen angewendet. Darunter 80 % der Realschulen, 43 % der SBBZ, 16 % der Grundschulen, 8 % der Gymnasien und 100 % der Grund- und Werkrealschulen sowie 100 % der Gemeinschaftsschulen.

Diese Stellenbemessungsgrundlage wird im Rahmen der Lenkungsgruppe Schulsozialarbeit wiederkehrend auf ihre Angemessenheit hin betrachtet und vor dem Hintergrund stadtgesellschaftlicher Entwicklungen diskutiert. In der Lenkung im Mai 2022 wurde eine Überprüfung des Indikators „inklusiv beschulte Schüler*innen“ vereinbart.

Auf Basis der amtlichen Schulstatistik 2021/2022 können im Umfang der für diesen Zweck bereitgestellten Mittel die folgenden Schulstandorte (Tabelle 2) aufgestockt werden. Die Grundschule Stammheim liegt mit dem dezidierten Haushaltsbeschluss einer zusätzlichen 0,25 Stelle, der über den Vorschlag der Fachverwaltung hinausgeht, um 0,25-Stellen über der üblichen Stellenbemessung.

Tabelle 2: aufstockungsberechtigte Schulen gemäß der Stellenbemessungsgrundlage
(vgl. GRDrs 503/2021, aktualisiert nach Angaben der amtlichen Schulstatistik vom März 2022)
Ranking der Standorte nach Aufstockungspriorität
SuSBCInk
IST / SOLL
Grundauftrag
Aufstockung
Umsetzung ab…/ Träger
1Margarete Steiff Schule (SBBZ)
656*
240*
0
0,5 / 0,75
0,25
SJ 22/23
awo
2Helene Schoettle Schule SBBZ)
480*
356*
0
0,5 / 0,75
0,25
SJ 22/23
ejus
3Gustav Werner Schule (SBBZ)
452*
228*
0
0,5 / 0,75
0,25
SJ 22/23
cv
4GWRS Gablenberg
387
132
5
1,5 / 1,75
0,25
SJ 22/23
eva
5Fasanenhofschule (GS)
227
89
18
0,5 / 0,75
0,25
SJ 22/23
cv
6Realschule Feuerbach
394
69
17
0,5 / 1,0
0,5
SJ 22/23
stjg
7Auschule (SBBZ)
372*
280*
0
0,5 / 0,75
0,25
SJ 22/23
stjg
8Sommerrainschule (GS)
416
91
4
0,5 / 0,75
0,25
SJ 22/23
cv
9Grundschule Stammheim (GS)
375
70
10
0,5 / 1,0***
0,5
SJ 22/23
stjg
10Kreuzsteinschule (SBBZ)
364*
232*
0
0,5 / 0,75
0,25
SJ 22/23
cv
11Rosenschule
361
121
2
0,5 / 0,75
(0,25)**
SJ 22/23
cv
12Wilhelmsschule Untertürkheim (GS)
271
102
5
0,5 / 0,75
0,25
SJ 22/23
awo
13Raitelsbergschule (GS)
243
101
7
0,5 / 0,75
0,25
SJ 22/23
eva
14Herbert-Hoover-Schule (GS),
Stammgebäude
351
128
3
0,5 / 0,75
(0,25)**
Juni 2022
cv
GESAMT
3,50
* 4fach Zählung weil SBBZ
** Aufstockung kostenneutral möglich durch Umwidmung von Stellenanteilen: vorgesehener Anteil für Projekt „Flex-Gruppe“(erster Beschluss mit GRDrs 423/2020), Projektstandort nicht umgesetzt (Pelikangrundschule), Wegfall der Vorbereitungsklassen am Standort und aufstockungsberechtigt (Rosenschule), Verschiebung von Vorbereitungsklassen im Sozialraum und aufstockungsberechtigt (Herbert-Hoover-Schule)
*** Ausstattungs-Soll laut Stellenbemessungsgrundlage liegt bei 0,75
SuS= Anzahl Schüler*innen
BC= Anzahl Bonuscard berechtigte Schüler*innen

Ink= Anzahl inklusiv beschulte Schüler*innen

Da ausschließlich bestehende Schulsozialarbeitsstellen im Einvernehmen mit den Trägern aufgestockt werden, sind keine neuen Trägerzuordnungen erforderlich. Tabelle 2 bildet die bereits heute schon zuständigen Träger ab.


Zum Bundesaktionsprogramm ‚Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche‘, Runde 1

Im Unterschied zu den Vorjahren ergab sich durch das Bundesaktionsprogramm ‚Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche‘ (AnC) die Chance, die zur Aufstockung vorgesehenen Standorte bereits vorzeitig im laufenden Schuljahr 2021/2022 anstatt mit Beginn des Schuljahrs 2022/2023 starten zu lassen. Dazu haben die Träger konzertiert geprüft, an welchen Standorten dies von der Personalsituation her möglich ist und vom Jugendamt unterstützt entsprechende Anträge beim Programmgeber gestellt. Auch für kurzeitige Bedarfslagen an Schulen, die nicht regelhaft aufgestockt werden sollen, wurde die Chance auf zusätzliche Bundesmittel und somit mehr Unterstützungsleistung für Schüler*innen in der pandemiegeprägten Situation per Antragstellung genutzt. Insgesamt wurden aus Stuttgart für 21 Schulen Anträge gestellt. Allerdings haben ungünstige Programmkonditionen (Bekanntmachung Ende November 2021, Antragsfrist 7. Dezember 2021, Programmzuschlagsbescheide 4. Mai 2022) zu einer stark eingeschränkten Effektivität in der Umsetzung geführt.
Für das Schuljahr 2022/2023 ist eine zweite Förderrunde mit Antragsfrist zum 31. Juli 2022 angekündigt. Träger und Jugendamt haben bereits strategisch überlegt und befinden sich auch im Austausch mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg, mit welcher Perspektive eine Beteiligung am Programm aus Stuttgart erneut erfolgen wird. Wie wahrscheinlich ein Zuschlag für die aus Stuttgart beantragten Standorte in Runde 2 sein wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzbar aufgrund des gedeckelten Programmbudgets für Baden-Württemberg und eines nicht öffentlichen Verteilprinzips.


Zur Berger Schule

Da die Schüler*innenzahlen an der Berger Schule sich rückläufig entwickelt haben, sind die festgelegten Voraussetzungen für den Aufstockungsgrund "sozial heterogene Schülerschaft" abweichend von GRDrs 503/2021 nicht mehr erfüllt. Das Jugendamt überprüft dies standardmäßig und in der Regel ändern sich die Zahlenverhältnisse von Schuljahr zu Schuljahr am Standort nicht relevant. Im Fall der Berger Schule war dies im Jahresvergleich jedoch der Fall. Deswegen wurde der Sachverhalt in der Lenkungsgruppe betrachtet und neu bewertet, mit dem Ergebnis, dass die Aufstockung aktuell nicht vorgeschlagen wird. Zuvor wurde die Schulleitung um Einschätzung gebeten, ob sich denn die Schüler*innenzahl von 70 voraussichtlich auf dem aktuellen Niveau einpendelt.
Der im Haushalt bewilligte Anteil einer 0,25 Stelle soll stattdessen für die Unterstützung von Schulstandorte eingesetzt werden, an denen es unversorgte Vorbereitungsklassen gibt (s. Tab.3).

Der Träger St. Josef wurde von Seiten des Jugendamts aufgefordert, erneut einen Antrag im Rahmen des Bundesaktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ unterstützt durch das Jugendamt zum 31. Juli 2022 (Runde 2) zu stellen.

Zu Beschlussantrag 3. – zusätzliche Vorbereitungsklassen

Der Ressourceneinsatz von Schulsozialarbeit speziell zur Unterstützung neu zugewanderter junger Menschen im Schulsystem wurde per Gemeinderatsbeschluss festgelegt:
- Schulsozialarbeit an Schulen mit mehr als einer Vorbereitungsklasse soll eine - Dabei wird unterschieden zwischen Schulen mit drei und mehr Vorbereitungsklassen mit mindestens 30 Schüler*innen, die um 50% aufgestockt werden, und
- Schulen mit zwei Vorbereitungsklassen und mindestens 20 Schüler*innen, die um 25% aufgestockt werden.
- Sollten Anpassungen der Schulsozialarbeitsanteile an schulentwicklerische Umverteilungen der VKL notwendig sein, so werden diese mit Bedacht und möglichst trägerintern vorgenommen.

Basierend auf den aktuellen Planungen der Schulverwaltung (Stand 20. Mai 2022), die insbesondere die Fluchtbewegungen aufgrund des Krieges in der Ukraine berücksichtigen, entstehen auch für die Schulsozialarbeit standortbezogen neue Bedarfs- und Auftragslagen. In Summe sind für das kommende Schuljahr 2022/2023 derzeit 32 Vorbereitungsklassen mehr als im Schuljahr 2021/2022 geplant. Hiervon wurden vereinzelt Klassen schon unterjährig eingerichtet. Für einen Großteil der zügig neu eingerichteten oder für das kommende Schuljahr geplanten Vorbereitungsklassen ist Schulsozialarbeit ausreichend ausgestattet. Für folgende Standorte ist dies nicht der Fall. Hier werden sofern möglich Stellenanteile folgendermaßen eingerichtet bzw. verschoben.

Tabelle 3: aufstockungsberechtigte Schulen gemäß Regelung zur besonderen Unterstützung von VKL
Anpassung an den Ausbau und die Neuverteilung
von Vorbereitungsklassen
(VKL)
Anzahl VKL am Standort
IST / SOLL
gesamt
Aufstockung
durch Verschiebung möglich?
Umsetzung ab…/ Träger
Riedseeschule
4 VKL, davon 1 neu
0,75 / 1,00
(0,25)
Ja, trägerintern von der Franz-Schubert-Schule
SJ 22/23*
stjg
Uhlandschule (GWRS)
2 VKL
1,25 / 1,50
0,25
Nein, neu via Haushaltsmittel
SJ 22/23
cv
Schönbuchschule (GS)
2 VKL, davon 1 neu
0,50/ 0,75
0,25
Nein, neu via Haushaltsmittel**
SJ 22/23 awo
Paracelsus Gymnasium
2 VKL, davon 1 neu
0,50 / 0,75
0,25
Nein, neu via Haushaltsmittel***
SJ 22/23
eva
Jakobschule (GS)
2 VKL, davon 1 neu
0,50 / (0,75)
(0,25)
Nein, neu via Antrag AnC, Runde 2
SJ 22/23
cv
Neckar-Realschule
2 VKL, davon 1 neu
1,00 / (1,25)
(0,25)
Nein, neu via Antrag AnC, Runde 2
SJ 22/23
awo
Birkach (GS)
2 VKL, davon 1 neu
0,5 / (0,75)
(0,25)
Nein, neu via Antrag AnC, Runde 2
SJ 22/23
ejus
Rilke-Realschule
2 VKL, davon 1 neu
1,00 / (1,25)
(0,25)
Nein, neu via Antrag AnC, Runde 2
SJ 22/23
cv
GESAMT
0,75
* frühester Zeitpunkt der Stellenumschichtung. Dieser hängt von den Möglichkeiten des Trägers zur Personalveränderung ab.
** 0,25 Stelle, die in GRDrs 503/2021 für Aufstockung Berger Schule vorgesehen wurde (vgl. „zu Beschlussantrag 2.“)
*** 0,25 Stelle, die in GRDrs 503/2021 für zweiten Pilotstandort Flex-Gruppe vorgesehen wurde (vgl. „zu Beschlussantrag 4. und 5.)

Die hier aufgezeigte Bedarfslage kann nicht in Gänze durch die im Haushalt bereitgestellten zusätzlichen Mittel abgedeckt werden. Die Möglichkeit, über das Bundesaktionsprogramm zu kompensieren würde - sofern die Anträge im einzelne bewilligt werden - auch nur das Schuljahr 2022/2023 abdecken, also bis Juli 2023 reichen. Insofern ist mit einer perspektivischen Unterversorgung im aktuellen Haushalt zu rechnen.
Darüber hinaus ist die Dynamik des Auf- und Abbaus von Vorbereitungsklassen (VKL) nach heutigem Kenntnisstand aufgrund der ungewissen Lage nicht abschließend zu beschreiben.

Zu Beschlussantrag 4. und 5. – Inklusion

Die mit GRDrs 997/2020 konsolidierte Zusammenlegung von SBBZ-L bedeutet auch für die Schulsozialarbeit eine Umverteilung der Ressourcen. Wie geplant (vgl. GRDrs 503/2021) wird in einem (vorläufig) letzten Umsetzungsschritt die Schulsozialarbeits-Ressource der Steigschule für die Wiederaufnahme der Schulsozialarbeit im Gebäude der Seelachschule als SBBZ-L eingesetzt.

Das Projekt „Flex-Gruppe“ wurde bereits in GRDrs 423/2020 und GRDrs 503/2021 inhaltlich vorgestellt und die Mitwirkung der Schulsozialarbeit im Umfang einer je 0,25 Stelle an den 2 vorgesehenen Pilotstandorten für eine 4jährige Projektlaufzeit beschlossen. Aufgrund fehlender Planungsressourcen im Schulverwaltungsamt konnten Projektvorbereitung und -beginn nicht wie intendiert weiterverfolgt werden.
Die beschlossene Schulsozialarbeit-Ressource für den ersten Pilotstandort soll im Laufe des kommenden Schuljahres zweckgebunden für die Einrichtung eines ersten Pilotstandorts verwendet werden. Die konkrete Standort Festlegung erfolgt nach gemeinsamer Abstimmung zwischen Schulverwaltungsamt, Staatlichem Schulamt Stuttgart und der Stuttgarter Jugendhilfe.


Die beschlossene Schulsozialarbeits-Ressource für den zweiten Pilotstandort wird zugunsten einer konkreten Bedarfslage verwendet (siehe Tab. 3, Bedarf Vorbereitungsklassen), da zum jetzigen Zeitpunkt kein zweiter Pilotstandort festgelegt ist.

Tabelle 4: kostenneutrale Umverteilung von Stellenanteilen in Schulsozialarbeit gemäß GRDrs 997/2020 und GRDrs 375/2021 (ehemals Masterplan SBBZ-L)
von Schule… nach Schule… StellenanteilGrund Umsetzung ab…/ Träger
SteigschuleSeelachschule
(0,50),
Wiedereinrichtung, kostenneutral
GRDrs 997/2020 SJ 22/23
eva
Pelikangrundschule (vorgesehen)* 1. Pilotstandort Flex-Gruppe
0,25,
Aufstockung via Haushaltsmittel
GRDrs 375/2021 und GRDrs 503/2021SJ 22/23
eva
GESAMT
0,25

Öffentliche berufliche Schulen in Stuttgart
In der Mitteilungsvorlage zum Haushalt (GRDrs 503/2021) wurde der Weiterentwicklungsbedarf an beruflichen Schulen bereits ausführlich dargelegt und über die Umsetzung des Projektauftrags zur Konzeptentwicklung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit berichtet. Im Rahmen dieser Vorlage zu den Umsetzungsbeschlüssen wird dargestellt, wie die in den Haushaltsplanberatungen 2022/2023 beschlossenen Stellen verteilt werden. Der Abschlussbericht zum Projektauftrag und die daraus entstandene Gesamtkonzeption zur Umsetzung sowohl des klassenbezogenen als auch des schulbezogenen Ansatzes werden zu einem späteren Zeitpunkt als Mitteilungsvorlage im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.

Zu Beschlussantrag 6. und 7.

Im Rahmen der GRDrs 503/2021 wurde der zusätzliche Stellenbedarf von 1,00 Stellen formuliert, um den Ausbau der schulbezogenen Jugendsozialarbeit weiter voranzubringen. In Abstimmung mit den Trägern der Jugendsozialarbeit und den zuständigen Schulleitungen, legt die Fachverwaltung die damit einhergehende Stellenverteilung ab dem Schuljahr 2022/2023 vor.


Tabelle 5 zeigt die damit einhergehende Versorgungssituation an den beruflichen Schulen.


Tabelle 5: Stellenverteilung an den beruflichen Schulen
Träger
Schule
Stellen IST
(ab SJ 22/23)
Gesamt
Klassenbezogener
Ansatz
Schulbezogener
Ansatz
Stellen gesamt
DAARobert-Mayer-Schule
2,00
0,75
7
DAAMax-Eyth-Schule
1,25
-
DAAGewerbl. Schule im Hoppenlau mit TO
1,50
0,75
DAALouis-Leitz-Schule
-
0,75
inabWilhelm-Maybach-Schule
0,50
1,00
4,5
inabSteinbeisschule
1,00
1,00
inabJohannes-Gutenberg-Schule
1,00
-
evaKS 1 – West
-
1,50
7,25
evaGewerbl. Schule für Holztechnik
3,50
-
evaJohann-Friedrich-von-Cotta-Schule
1,25
-
evaWG West
-
1,00
inviaAlexander-Fleming-Schule
1,00
1,00
4
inviaHedwig-Dohm-Schule
1,50
-
inviaWerner-Siemens-Schule
0,50
-
CJDGewerbl. Schule für Farbe und
Gestaltung
1,50
-
3,75
CJDRobert-Bosch-Schule
1,00
-
CJDKerschensteinerschule
-
1,25
GESAMT
17,50
9,00
26,5

Die Fachverwaltung ist sich darüber bewusst, dass sich die Klassen- und Schülerzahlen auch zukünftig dynamisch entwickeln werden. Zum einen gilt es vor allem den Übergangsbereich im Blick zu behalten, der sich, aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie entsprechend ausdehnen kann. Zusätzlich entstehen aktuell neue VAB-O Klassen an unterschiedlichen Schulstandorten, als Reaktion auf die Zuwanderung ukrainischer Flüchtlinge. Sollten sich keine Fördermöglichkeiten auftun, ist anzunehmen, dass im Rahmen der nächsten Haushaltsplanberatungen entsprechend darauf reagiert werden muss.

Zu Beschlussantrag 8.

Mit den Beschlüssen zum Haushalt 2022/2023 hat der Gemeinderat die finanziellen Mittel zur Aufstockung des Leitungsstellenanteils für Schulsozialarbeit bei der evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. ab 01. Januar 2022 bereitgestellt. Die Anpassung ist gerechtfertigt aufgrund der Systematik zur Berechnung von Leitungsanteilen für Sozialarbeit an Stuttgarter Schulen. Eine ausführliche Darstellung erfolgte bereits in GRDrs 503/2021.

Abkürzungsverzeichnis
1BFS einjährige Berufsfachschule
2BFS zweijährige Berufsfachschule
AM Ausbildungsmanager
BC Bonuscard
BEJ Berufseinstiegsjahr
BFPE Berufsfachschule Pädagogische Erprobung
JA Jungarbeiterklassen
JSA Jugendsozialarbeit
Koop. Kooperationsklassen
SBBZ Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
SuS Schülerinnen und Schüler
VAB Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf
VAB-O Vorqualifizierungsjahr Arbeit und Beruf für Jugendliche ohne Deutschkenntnisse
VKL Vorbereitungsklasse

Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Haushaltsmittel wurden zum Haushaltsplan 2022/2023 bereitgestellt.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-

<Anlagen>



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