Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 518/2022
Stuttgart,
12/09/2022


Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen des Projekts "Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften"



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
23.01.2023
06.02.2023

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1


Die Verwaltung berichtet in dieser Vorlage über die Umsetzung der im Doppelhaushalt 2022/2023 genehmigten Maßnahmen, die den Empfehlungen des referats- und ämterübergreifenden Projekts „Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ gefolgt sind. Die Einbettung des Projektauftrags in bestehende gesamtstädtische Vorhaben zur Weiterentwicklung von Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften ist in der GRDrs 188/2021 „Projekt: Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ verschriftlicht.

Die konkreten Maßnahmenempfehlungen, die für die Haushaltsplanberatungen 2022/2023 formuliert wurden, sind in der GRDrs 362/2021 „Projektergebnisse: Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ dargestellt.

In der Zusammenschau des Umsetzungsstands der verschiedenen Maßnahmen sind aus Sicht der Sozialverwaltung trotz der relativ kurzen Zeitspanne seit der Bewilligung im Haushalt viele bereits auf den Weg gebracht.

Im Bereich der pädagogischen Angebote und des Bürgerschaftlichen Engagements ist festzustellen, dass die verschiedenen Komponenten gut ineinandergreifen und in ihrer Kombination bereits jetzt zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in den prekären Lebenssituationen führen. Gelingensfaktor ist die intensive Kooperation zwischen Sozialamt, Jugendamt und den beteiligten Trägern der freien Wohlfahrtspflege.

Im Bereich der Städtischen Wohnungsnotfallhilfe im Sozialamt liegt eine große Errungenschaft für die Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozialunterkünften in der Implementierung eines Fallmanagements für Familien.

Im Bereich der räumlichen Verbesserungen besteht weiterhin ein hoher Handlungsbedarf und -druck und leider bisher keine Aussicht auf andere Unterbringungsformen für wohnungslose Familien. Der Pilotbetrieb einer durch das Sozialamt betriebenen Sozialunterkunft konnte aufgrund des Mangels eines dafür zur Verfügung stehenden Gebäudes nicht stattfinden.

Der mit GRDrs 362/2021 „Projektergebnisse: Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ beschlossene Strategiewechsel in Bezug auf den Betrieb von Sozialunterkünften ist weiterhin die Leitidee des Sozialamts. Dessen Realisierung ist aktuell jedoch nicht in Sicht; im Gegenteil: hier verschärfen sich die Herausforderungen durch Kündigung von Belegungsvereinbarungen bei Verkauf von Gebäuden durch die Betreibenden und die unsichere Bereitschaft, alle Familien unterzubringen.

Eine der wesentlichen angedachten räumlichen Verbesserungen in den Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, die Umstellung von 7 qm auf 10 qm Wohn- und Schlaffläche, konnte aufgrund des massiven zusätzlichen Bedarfs zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten seit März 2022 nicht wie angedacht in eine erste Planung gehen. Derzeit werden sämtliche Platzkapazitäten zur Aufnahme geflüchteter Menschen benötigt.


Fazit

Die mit dem Projekt „Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ vorgenommene Fokussierung auf Bedarfe von Kindern und Jugendlichen in prekären Situationen ist weiter vorangeschritten. Die entwickelten hilfesystemübergreifenden Ansätze konnten in einigen Teilen bereits etabliert werden. Die größte Herausforderung bleibt das Finden geeigneter Gebäude.

Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.






Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin





Anlage 1: Ausführlicher Bericht

Anlage 1: Ausführlicher Bericht


Projekt „Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“

Das referatsübergreifende Projekt unter der Federführung des Sozialamts hat in der Projektlaufzeit von Juli 2020 bis 2021 Maßnahmen erarbeitet, welche die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften verbessern sollen.

In einer Sozialunterkunft werden Alleinstehende, Paare und Familien, die von akuter Obdachlosigkeit bedroht sind, vorübergehend ordnungsrechtlich untergebracht. In Gemeinschaftsunterkünften werden geflüchtete Alleinstehende, Paare und Familien vorübergehend untergebracht. Obwohl die Unterkünfte nur für vorübergehende und kurzfristige Aufenthalte konzipiert sind, verbringen die Familien aufgrund des erschwerten Zugangs zu Wohnungen und ihrer häufig komplexen Lebenssituationen längere Zeit dort, sodass Kinder und Jugendliche teilweise über mehrere Jahre in den Unterkünften aufwachsen. Dies bedeutet für sie häufig enge Wohnverhältnisse, wenig Privatsphäre und Rückzugsmöglichkeiten sowie erschwerte Teilhabemöglichkeiten in den Bereichen Bildung und öffentliches Leben.

Grundlage und Orientierungshilfe zur Umsetzung des Projektes stellt die UN-Kinderrechtskonvention dar, zu deren Einhaltung sich die Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Beschluss des Gemeinderats (GRDrs 1510/2019 „Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune“) verpflichtet hat.

Das Vorhaben greift den Aktionsplan vor allem im Hinblick auf die beengten Wohnverhältnisse und die vielfältigen Belastungen in verschiedenen Lebensbereichen auf, denen die Kinder und Jugendlichen in den Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften ausgesetzt sind.

Folgende Kinder- und Jugendrechte nach der UN-Kinderrechtskonvention standen und stehen dabei besonders im Fokus: Mit dem Leitbild Inklusion zur Umsetzung der Ziele der UN-Behinderten­rechtskonvention (vgl. GRDrs 793/2015 „Leitbild der Landeshauptstadt Stuttgart zur Umsetzung der Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)“) hat der Gemeinderat außerdem entschieden, Stuttgart zu einem inklusiven Gemeinwesen zu entwickeln. Dies schließt alle Menschen in der Stadtgesellschaft ein, auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften. Um der Realisierung dieser grundlegenden Rechte nachzukommen, wurden innerhalb des Projekts verschiedene Maßnahmen empfohlen, die die Verbesserung der Unterbringung und wohnräumlichen Situation, den Zugang und die Nutzung von Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen aus Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften sicherstellen sollen. Allerdings stehen bisher keine barrierefreien Unterkünfte zur Verfügung.

Folgende drei Arbeitsgruppen haben in der GRDrs 362/2021 „Projektergebnisse: Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ als Ergebnisse des Projektes Maßnahmen formuliert, die im Doppelhaushalt 2022/2023 beschlossen wurden:

· AG 1: Gebäude und Wohnen (Federführung Sozialamt) · AG 2: Angebote für Kinder und Jugendliche (Federführung Jugendamt) · AG 3: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften (Federführung Stuttgarter Bildungspartnerschaft)
Der vorliegende Bericht informiert über den aktuellen Stand und die absehbaren Schritte der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen.


Umsetzung der Maßnahmen der AG 1: Gebäude und Wohnen

1. Gemeinschaftsunterkünfte

Zur Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften tragen räumliche Bedingungen maßgeblich bei, weshalb in der GRDrs 362/2021 „Projektergebnisse: Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ von der Arbeitsgruppe 1 mehrere diesbezügliche Maßnahmen empfohlen wurden.

Aufgrund des seit Februar 2022 andauernden Krieges in der Ukraine verzeichnet die Landeshauptstadt Stuttgart einen hohen Zugang an ukrainischen Geflüchteten. Der hieraus resultierende deutlich gestiegene Bedarf an zusätzlichen Unterbringungsmöglichkeiten hat die Unterbringungssituation im Gegensatz zum Jahr 2021 stark verändert. In der Konsequenz können genehmigte und geplante Maßnahmen aus dem Projekt teilweise derzeit nicht umgesetzt werden.

Aktueller Stand

Zum Stand 30.06.2022 lebten in Stuttgart 2.622 Kinder und Jugendliche in 123 Gemeinschaftsunterkünften und 10 Notunterkünften für Geflüchtete. Die Kinder- und Jugendlichen kommen aus 36 unterschiedlichen Nationen. Die größte Gruppe mit einem Anteil von 40,1 Prozent bilden die Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine, gefolgt von Syrien mit einem Anteil von 13,8 %, Afghanistan mit 12,9 %, Irak mit 8,2 % und Nigeria mit 7,6 %.

Umstellung auf 10 m2 Schlaf-/ Wohnfläche pro Bewohner*in
Die Umstellung der Schlaf- und Wohnfläche von derzeit 7 m2 auf 10 m2 je Bewohner*in kann aufgrund der bereits dargestellten aktuellen Situation mangels fehlender Platzkapazitäten nicht umgesetzt werden. Zu einem möglichen Beginn der Umstellung kann seitens der Verwaltung derzeit keine Aussage getroffen werden.

Kindgerechte Ausstattung von Kinderzimmern
Voraussetzung für die Ausstattung der Zimmer mit Kinder- und Jugendschreibtischen sowie altersgerechten Stühlen ist die Umstellung auf 10 m2 Schlaf- und Wohnfläche. Insofern kann eine Umsetzung dieser Maßnahme erst dann erfolgen, wenn eine Umstellung auf die 10 m2 Schlaf-/ und Wohnfläche erfolgen wird.

Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität
Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität umfassen unter anderem die bauliche Verbesserung der Gemeinschaftsflächen (Küchen, Flure, Gemeinschaftsräume) in den Unterkünften. Eine Priorisierung der vorzunehmenden Maßnahmen wurde bereits durch die Abteilung Flüchtlinge (50-6) vorgenommen. Mit dem Liegenschaftsamt wird zeitnah ein entsprechender Abstimmungsprozess erfolgen, sodass mit ersten Instandhaltungsarbeiten noch in diesem Jahr begonnen werden kann.

Maßnahmen für Sicherungsvorkehrungen
Die geplanten Maßnahmen für Sicherungsvorkehrungen in den Unterkünften befinden sich in der Umsetzungsphase. Nach aktueller Planung werden die beschlossenen Maßnahmen, wie Hängeregale in den Sanitärräumen, Hängeschränke in den Küchen, kindersichere Steckdosen, Fenstersicherungen und abschließbare Sanitärraume in diesem Jahr noch im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets umgesetzt werden.

Weitere Planungen

Eine zuverlässige Prognose über den weiteren Umsetzungsverlauf der angedachten Maßnahmen kann aus oben genannten Gründen derzeit nicht getroffen werden. Absolute Priorität haben die Unterbringung der ukrainischen Geflüchteten, sowie die Räumungen der bestehenden Notunterkünfte, um eine längerfristige Unterbringungsmöglichkeit gewährleisten zu können.


2. Sozialunterkünfte

Die strukturellen und baulichen Herausforderungen der Sozialunterkünfte wurden in der GRDrs 188/2021 „Projekt: Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ ausführlich beschrieben. Die in der Landeshauptstadt Stuttgart praktizierte Unterbringung von Familien in Pensionen von privaten Betreiber*innen (Sozialunterkünfte) war ursprünglich als Notunterbringung vorgesehen. Mittlerweile wird dies aufgrund des angespannten Wohnungsmarkts zu einer Unterbringungsform über mehrere Monate bis über Jahre hinweg, ohne dass dies eine geeignete Unterbringung für Kinder und Jugendliche ist. Daher kam die Sozialverwaltung zu der Erkenntnis, dass es eines Strategiewechsels bei den Sozialunterkünften bedarf und grundsätzlich andere Unterkunftsmöglichkeiten notwendig sind (vgl. GRDrs 362/2021 „Projektergebnisse: Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“). Es wurden finanzielle Mittel für den Pilotbetrieb einer durch das Sozialamt geführten Unterkunft genehmigt (Modell 1) sowie angedacht, freiwerdende Platzkapazitäten in Bestandsbauten, die für geflüchtete Menschen genutzt wurden, für Familien aus Sozialunterkünften einzusetzen (Modell 2).


Aktueller Stand

Zum Stichtag 01.07.2022 lebten 373 Personen in Familienkontexten in Sozialunterkünften, von denen 205 Kinder waren. Die Anzahl der Personen ist nach dem Rückgang 2021 wieder angestiegen. Mehr als die Hälfte der Familien lebt inzwischen länger als sechs Monate, ein Viertel sogar länger als ein Jahr in der Sozialunterkunft. Es ist zu beobachten, dass dabei der Anteil von Familien aus einem EU-Land stark zunimmt. Von diesen Familien kamen 70 % im Jahr 2022 aus Rumänien. Im Jahr 2020 lag der Anteil der rumänischen Familien aus EU Ländern bei 45 %.

Gebäudesituation

Der Pilotbetrieb einer durch das Sozialamt geführten Unterkunft konnte bislang leider nicht umgesetzt werden. Eine eingehende Prüfung durch das Baurechtsamt, um ein Gebäude, das bis Sommer 2021 als Schutzunterkunft für Covid-Fälle in der Flüchtlings- und Wohnungslosenhilfe diente, in eine Unterkunft für obdachlose Familien umzuwandeln, hat ergeben, dass eine Nutzung als Sozialunterkunft aufgrund des Bebauungsplans in diesem Flurstück nicht in Frage kommt. Grund war, dass das Vorhaben baurechtlich als Anlage für soziale Zwecke einzustufen ist, das Gebäude jedoch in einem Gewerbegebiet liegt. Der Sachverhalt wurde in einer Besprechung zwischen Sozialamt, Baurechtsamt und Liegenschaftsamt am 09.11.2021 ausführlich erörtert. Eine Ausnahme war nicht möglich, weil die Begründung zum Bebauungsplan ausdrücklich feststellt, dass dort „nur Gebäude für Gewerbetriebe errichtet werden sollen, die das Wohnen nicht wesentlich stören.“ Das Liegenschaftsamt wurde gebeten, in seinem Bestand nach einem anderen geeigneten Gebäude für diesen Zweck zu suchen. Leider konnte bisher noch keine geeignete Immobilie für den Betrieb einer eigenen Sozialunterkunft gefunden werden.

Durch die Zuwanderung vieler geflüchteter Menschen aus der Ukraine ist der Bedarf an Gebäuden zur Unterbringung insgesamt deutlich angestiegen. Dies ist auch ein Grund, warum in den Bestandsbauten für Geflüchtete keine Platzkapazitäten für wohnungslose Familien frei wurden.

Es wurde versucht, bestimmte Rahmenbedingungen zu verbessern, wie zum Beispiel die Unterbringung von Familien und Alleinstehenden räumlich voneinander zu trennen. Dies konnte mittlerweile in zwei von 17 Sozialunterkünften, in denen Familien untergebracht sind, umgesetzt werden.

Die durch Corona bedingte notwendige geringere Belegung der Sozialunterkünfte im letzten Jahr führte außerdem dazu, dass seitens der Betreiber*innen weitere Belegungsvereinbarungen gekündigt wurden. Weiterhin wurden Gebäude verkauft. Im Zuge von mehreren Besitzer*innenwechseln schloss das Sozialamt neue Belegungsvereinbarungen ab. Dies war dringend angezeigt, um die Unterbringung von wohnungslosen Familien zu gewährleisten. Zwei Unterkünfte für Familien mit vergleichsweise guten Bedingungen sind ersatzlos weggefallen.



Fallmanagement für wohnungslose Familien

Seit ca. drei Jahren ist bei der Zentralen Fachstelle der Wohnungsnotfallhilfe in der Abteilung Sozialarbeit und Betreuungsbehörde im Sozialamt ein Fallmanagement für wohnungslose Familien in Sozialunterkünften eingerichtet worden, um den ansteigenden Zahlen der Unterbringung von Familien sowie die längeren Verweildauern in den Unterkünften durch den Engpass in der Wohnraumversorgung von Familien mit geringem Einkommen und dem Bedarf an Begleitung der Familien Rechnung zu tragen. Die Implementierung des Fallmanagements ist kein Ergebnis des Projekts, steht jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit der Situation der Familien in den Sozialunterkünften und wird deswegen in dieser Vorlage mit beschrieben.

Die Fallmanager*innen sind sowohl für die Unterbringung von Familien, das Zusammenführen von Informationen und Hilfen, die Vermittlung zwischen den beteiligten Akteur*innen und die weitere Begleitung der Familien verantwortlich. Die Arbeit des Fallmanagements stellt eine sehr große Verbesserung dar, da sowohl die Familien, die Mitarbeiter*innen der Beratungszentren des Jugendamts als auch die Betreibenden in einem kontinuierlichen Kontakt mit den Fallmanager*innen stehen. Zwischen Jugendamt und Sozialamt wurde ein handlungsleitendes Kooperationspapier entwickelt, in dem die gemeinsame Verantwortung für wohnungslose Familien beschrieben wird. Der oben genannte große Wechsel bei den Betreibenden von Sozialunterkünften konnte durch die Fallmanager*innen optimal begleitet werden. Die regelmäßigen Besuche des Fallmanagements in den Unterkünften mit Familien haben dazu geführt, dass die neuen Betreiber*innen für die Anliegen der Familien sensibilisiert wurden und gut mit ihnen in Kontakt kamen.

In den Jahren 2020 und 2021 war die Arbeit des Fallmanagements für Familien überwiegend von Kriseninterventionen geprägt. Häufig ging es dabei um Infektionsfälle in den Unterkünften und die damit verbundenen organisatorischen und sozialarbeiterischen Aufgaben. Die Familien waren durch die verschiedenen Herausforderungen in der Coronazeit stark belastet.

Ein weiterer Schwerpunkt des Fallmanagements hat sich durch die Entwicklung der Lebenssituationen der Zielgruppe verändert. Die Familien in Sozialunterkünften leben in komplexen und herausfordernden Situationen. Ein zunehmender Anteil von ihnen reist aus Südosteuropa zur Arbeitssuche nach Stuttgart. Die Einreise zur Arbeitssuche ist Personen aus anderen EU-Staaten jederzeit möglich, jedoch besteht kein Anspruch auf Sozialleistungen während der Arbeitssuche. Erst wenn mindestens ein erwachsenes Familienmitglied Arbeit in einem bestimmten Umfang gefunden hat, werden ergänzende Leistungen nach dem SGB II gewährt. Für viele Familien bedeutet die Unterbringung in Sozialunterkünften eine erste Grundversorgung ihrer existenziellen Bedürfnisse.

Die Erwachsenen verfügen häufig über keine formalen Bildungsabschlüsse; einige von ihnen sind Analphabet*innen und haben nur geringe bis keine Deutschkenntnisse. Daher sind sie zu großen Teilen in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt und werden teilweise von den Arbeitgeber*innen nicht korrekt angemeldet. Wenn sie ihre Anstellung verlieren und nicht nachweisen können, dass dies nicht aus eigenem Verschulden geschehen ist, verliert die ganze Familie sofort den Anspruch auf aufstockende Leistungen und damit auch die Kostenzusage für die Sozialunterkunft. Sie müssen dann gegebenenfalls aus der Sozialunterkunft ausziehen. In der Regel wird der Familie ein Ticket zur Rückkehr in das Herkunftsland durch das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart angeboten. Wenn die Familien dort alles aufgegeben haben, um in Deutschland Arbeit zu suchen, nehmen sie das Ticket oftmals nicht an. In vielen Fällen verlieren Familien zwar mehrmals ihren Leistungsanspruch und damit die Unterkunft, aber nach einigen Tagen bzw. Wochen gelingt es den Eltern, neue Arbeit zu bekommen und damit wieder einen neuen Leistungsanspruch zu generieren.

Zeiten ohne Leistungsanspruch überbrücken die Familien in häufig prekären Wohnverhältnissen oder auf der Straße. Die Arbeit mit Familien ist somit geprägt von den massiven Unsicherheiten ihrer Lebenssituationen.

Teilweise haben einige Familien Schwierigkeiten, das von den Betreiber*innen und Mitbewohner*innen erwartete Wohnverhalten zu zeigen. Dies betrifft z. B. die Bereiche Hygiene, Nutzung von Sanitärräumen oder die Erziehung und Beaufsichtigung ihrer Kinder. So kommt es in den Unterkünften immer wieder zu Konflikten. Einige Betreiber*innen fühlen sich überfordert und sind nicht mehr bereit, diese Familien unterzubringen.

Weitere Planungen

Im Bereich des Fallmanagements für Familien wird angestrebt, vor allem für die Situation längerer Aufenthalte (ab sechs Monate) einen strukturierten Prozess zu entwickeln, der regelhaft eingeleitet wird. Darin sollen konkrete Vereinbarungen mit den Familien über die verschiedenen anstehenden Themen geschlossen werden.

Wie deutlich wurde, sind die mangelnden Unterstützungsmöglichkeiten für Familien aus dem EU-Ausland, die über keinen Leistungsanspruch verfügen, ein Problem sowohl in der Landeshauptstadt Stuttgart als auch in anderen Großstädten in Deutschland. Dies wird auch in der zentralen Notübernachtung (vgl. GRDrs 585/2022 „Bericht über die Unterbringung akut obdachloser Alleinstehender in den zentralen Notübernachtungen“) deutlich. Um das Unterstützungssystem in Stuttgart weiterzuentwickeln hat sich eine Delegation des Sozialamts bei einer Exkursion in die Landeshauptstadt München im Juli 2022 über deren umfassendes Hilfesystem für Familien ohne Leistungsanspruch informiert. Die Erkenntnisse der Exkursion werden derzeit diskutiert.



Umsetzung der Maßnahmen der AG 2: Angebote für Kinder und Jugendliche

1. Fachkräftetandem zur Unterstützung der Bildungs- und Lebenssituation von Familien aus Sozialunterkünften

Im Rahmen der Arbeitsgruppe 2 wurde ein hoher Bedarf an niedrigschwelliger, alltags- und lebensweltorientierter Unterstützung von Familien aus Sozialunterkünften identifiziert (vgl. GRDrs 362/2021 „Projektergebnisse: Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“). In enger Abstimmung mit den bestehenden Regelsystemen wurde vor diesem Hintergrund empfohlen, das als Pilotprojekt konzipierte Fachkräftetandem in Stuttgart-Ost für eine erweiterte Erprobung fortzuführen und dieses in Stuttgart-Zuffenhausen ebenfalls zur Erprobung zu etablieren. Ein Fachkräftetandem setzt sich aus 50 % Mobiler Jugendarbeit und 50 % niedrigschwelliger Elternarbeit zusammen.

Aktueller Stand

Das Fachkräftetandem in Stuttgart-Ost konnte in der Pilotphase wie geplant zum September 2021 (GRDrs 187/2021 „Bildung stärken über den Sozialraum - Pilotprojekt „Fachkräftetandem"“) starten. Die je 50 % Stellen bei den Trägern St. Josef und der Evangelischen Gesellschaft (eva) sind seitdem, mit einer kurzen Unterbrechung (Personalwechsel bei St. Josef aufgrund Elternzeit), besetzt. Das Tandem arbeitet als „Team Brücke“ mit einem aufsuchenden Ansatz und unterbreitet Kindern, Jugendlichen und den Familien niederschwellige und offene Angebote. Dabei findet eine regelmäßige und enge Abstimmung mit dem Regelsystem (Schule, Fallmanagement Sozialunterkünfte, Beratungszentrum, etc.) statt. Diese Abstimmung erfolgt dabei sowohl konkret in der täglichen Arbeit (z. B. bei Vor-Ort Terminen in den Sozialunterkünften und Schulen) als auch im Rahmen von Kooperationsgesprächen.

Das „Team Brücke“ ist für die Familien ansprechbar bei Fragen zu Kita- und Schulbesuch und ebnet Zugänge zur Teilhabe an Angeboten in den Bereichen Bildung, Alltagsberatung, Freizeit- und Ferienangebote. Dies findet durch Zeigen und Kennenlernen sowie über die Begleitung in Regelangebote statt. Das „Team Brücke“ unterstützt im Gespräch mit den Eltern zudem bei Bildungs- und Erziehungsfragen und vermittelt zum Beratungszentrum Ost. Die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen erfolgt sowohl im Rahmen der wöchentlichen Gruppenangebote als auch über den Einzelkontakt. Es wird regelmäßig eine Kindergruppe und zusätzlich eine Mädchengruppe angeboten. Zudem sind Angebote und Aktionen gemeinsam mit der Stelle des Ehrenamtlichen Engagements in Planung.

Zur Projektbegleitung und Steuerung wurde eigens ein Gremium eingerichtet, welches bisher quartalsweise tagt. In dieser Begleit- und Steuerungsgruppe sind die Leitungen des Beratungszentrums Ost des Jugendamtes, der städtischen Wohnungsnotfallhilfe, die Bereichs- und Fachleitungen von St. Josef und Evangelische Gesellschaft sowie Vertreter*innen des Bürgerschaftlichen Engagements in Sozialunterkünften, des Jobcenters, der Jugendhilfeplanung und der Abteilung Bildungspartnerschaft vertreten. Die Verständigung innerhalb des Gremiums dient der Prozess- und Qualitätssicherung. Für Herausforderungen in der Beratung, Begleitung und Unterstützung im Arbeitskontext von Familien in Sozialunterkünften werden nach Möglichkeit gemeinsame Lösungen erarbeitet. Das Gremium unterstützt so die Arbeit des Fachkräftetandems und identifiziert ggf. Änderungsbedarfe auch bezogen auf das Regelsystem.

Weitere Planungen

Für eine gelingende Zusammenarbeit aller relevanten Fachkräfte wird derzeit eine Arbeitsvereinbarung erstellt, in der Aufgaben und Zuständigkeiten definiert werden, um Synergien zu erzielen und Doppelungen zu vermeiden. Die Steuerungs-/ Begleitgruppe unterstützt diesen Prozess aktiv. Anbei folgt eine Auswahl an Zielen, an denen gearbeitet wird:

Die Projektevaluation wird über die weitere Projektlaufzeit in Federführung der Abteilung Bildungspartnerschaft durchgeführt.


2. Aufstockung Beratungsstelle „Recht auf Zukunft“

Ebenfalls in Arbeitsgruppe 2 wurde herausgearbeitet, dass eine Aufstockung des Personals in der Beratungsstelle „Recht auf Zukunft“ des freien Träger AGDW e.V. (Arbeitsgemeinschaft für die eine Welt) eine weitere wichtige Stellschraube in der niedrigschwelligen Unterstützung für Familien in Wohnungsnot aus der Europäischen Union in Sozialunterkünften ist. Die Beratungsstelle unterstützt und berät Eltern, Kinder und Jugendliche, die in einer Sozialunterkunft leben oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, um mit ihnen eine Zukunftsperspektive zu entwickeln. Themen der Beratung sind zum Beispiel Kindergarten, Schule, Anträge auf Sozialleistungen, Kontakte mit Ämtern, gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit, Sprachkurse, Arbeit sowie finanzielle und persönliche Probleme.

Im Haushalt wurde entsprechend eine Aufstockung in Höhe von 0,8 Stellen beschlossen.

Aktueller Stand

Mit der Stellenaufstockung ist nun eine Personalkapazität von insgesamt 2,0 Stellen Sozialer Arbeit in der Beratungsstelle vorhanden. Aufgrund allgemein bekannter personeller Knappheit konnte die Einstellung einer neuen Kollegin zum August 2022 stattfinden. Derzeit findet die Einarbeitung statt. Aktuell werden 10 Familien (10 Elternpaare, 20 Kinder, 3 Jugendliche) beraten. Weitere Planungen

Die anhaltende Auslastung der Sozialunterkünfte sowie die fortschreitende südosteuropäische Migrationsbewegung, insbesondere aus Rumänien (vgl. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 31.12.2021), sorgen dafür, dass es eine Warteliste von Ratsuchenden (8 Familien: 8 Elternpaare, 18 Kinder, 1 Jugendlicher) gibt, die nun nach und nach in die Beratungspraxis integriert werden können. 3. Lerngruppen

Seit Anfang 2021 finden von Studierenden begleitete Lerngruppen in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete statt, die zunächst bis Ende Oktober 2021 vom Ministerium für Soziales und Integration im Rahmen der Projektreihe „Starke Kinder chancenreich“ gefördert wurden. Das Projekt ist ein Baustein der Integrationsleistungen der Landeshauptstadt Stuttgart. Mit der GRDrs 362/2021 „Projektergebnisse: Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ wurden das Projekt sowie die ersten Ergebnisse ausführlich vorgestellt und die kostenneutrale Weiterführung des Angebots durch eine Umwidmung von Mitteln vorgeschlagen.

Im Rahmen der Lerngruppen wird Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren in drei Gemeinschaftsunterkünften sowohl Schulstoff spielerisch vermittelt, als auch Bewegung, Sprachförderung und gesunde Ernährung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sozialraumerkundung: in Begleitung der Studierenden lernen die Kinder und Jugendlichen umliegende Spielplätze, Bibliotheken oder Kinder- und Jugendhäuser kennen. Ergänzt wird das Profil der Lerngruppen durch den Kontaktaufbau der Studierenden zu den Eltern der Kinder, den Hausleitungen der Unterkunft, den Lehrer*innen der Kinder und den Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil.

Die Koordination des Projekts obliegt der Dienststelle Kinderförderung und Jugendschutz des Jugendamtes. Aufgaben dieser Koordinierungsstelle sind der Aufbau der Strukturen der Lerngruppen, Ausstattung der Gruppen (Laptops, Lernmaterial, Bürobedarf, Möbel, Spielmaterial), Akquise der Studierenden, deren Einarbeitung und Unterstützung, sowie die Netzwerkarbeit mit vielfältigen Akteuren der Flüchtlingsarbeit

Aktueller Stand

Die vorgeschlagene Umwidmung von Mitteln im Jugendamt wurde beschlossen, wodurch die weitere Finanzierung des Projekts bis Ende 2023 gesichert ist. Zudem konnte eine weitere anteilige Förderung durch das Ministerium für Soziales und Integration bis zum 31.10.2022 akquiriert werden.

In folgenden Gemeinschaftsunterkünften werden die Lerngruppen durchgeführt:

· Gottfried-Keller-Straße in Stuttgart-Zuffenhausen (Arbeiterwohlfahrt)
· Schwieberdinger Straße in Stuttgart-Zuffenhausen (Malteser)
· Hafenbahnstraße in Stuttgart-Obertürkheim (Arbeiterwohlfahrt)

Die drei Lerngruppen werden von neun Lehramts- oder Pädagogikstudierenden begleitet und dreimal pro Woche in den Unterkünften angeboten. Jeder Standort wird von drei Studierenden betreut, jeweils zwei Studierende betreuen eine Lerngruppe mit acht Kindern an den jeweiligen Nachmittagen. Über die drei Standorte wurden bisher bereits 50 Kinder und Jugendliche erreicht.

Die Koordinierungsstelle des Jugendamtes beobachtet, dass die Studierenden die Angebote kontinuierlich, wertschätzend, hochmotiviert und kreativ umsetzen.

Im Rahmen der Sozialraumerkundungen wurden bereits Stadtteilbibliotheken, Jugendhäuser und Abenteuerspielplätze besucht. In den Ferien finden besondere Ausflüge oder gemeinsame Aktionen statt. Beispielsweise Kochabende, Wilhelma-Besuch, Flughafen-Führung, Hochseilgarten u.v.m.

Die Gruppen werden durch die Hausleitungen der Unterkünfte weiterhin sehr gut unterstützt und die Kommunikation zwischen Studierenden, Hausleitung und Koordinierungsstelle gelingt weiterhin gut.

Um Doppelstrukturen zu vermeiden und Synergieeffekte zu nutzen, steht die Koordinierungsstelle im intensiven Austausch mit anderen Akteuren der Flüchtlingsarbeit. Beispielsweise wird eng mit der Stuttgarter Bildungspartnerschaft zusammengearbeitet, mit dem Netzwerk „Lernräume für Kinder in Unterkünften“, der Jugendhilfeplanung und dem Sozialamt. Zudem gibt es Kooperationen mit dem Projekt „digital for all kids“ von Sozialamt und dem Ausbildungscampus, mit dem Gemeinschaftserlebnis Sport, mit Freundeskreisen, Kinder- und Jugendhäusern in den jeweiligen Stadtteilen, sowie der Stadtteilbibliothek in Zuffenhausen. Zudem können Synergieeffekte durch die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen aus dem Ferienprogramm der Stadt Stuttgart genutzt werden, um in den Ferien zusätzlich Angebote zu schaffen.

Weitere Planungen

Die drei erfolgreichen Lerngruppen werden bis Ende 2023 weitergeführt. Eine Weiterführung auch darüber hinaus wird von allen Beteiligten gewünscht, so dass dazu weitere Überlegungen vorgenommen werden.

Bisher konnten keine Kinder aus Sozialunterkünften miteinbezogen werden, da aus Gründen des Infektionsschutzes die Gruppen nicht gemischt werden durften. In der Gottfried- Keller-Straße in Stuttgart-Zuffenhausen wird dies nun stärker in den Fokus genommen, da hier direkt eine Sozialunterkunft in der Nachbarschaft liegt.

Zudem wird über einen Ausbau der Lerngruppen in weitere Stadtteile nachgedacht. Dabei muss bedacht werden, dass die Suche nach geeigneten Studierenden schwierig ist und die Lerngruppen viel Arbeitskapazität der Koordinierungsstelle bündeln.

4. Bürgerschaftliches Engagement in Sozialunterkünften

Das Bürgerschaftliche Engagement in Sozialunterkünften ist keine Maßnahme, die im Projekt entwickelt wurde. Vielmehr hat sich das Bürgerschaftliche Engagement in Sozialunterkünften schon im Vorfeld zum Projekt als zentral für die Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozialunterkünften erwiesen. Für das Projekt folgten wichtige Impulse. Das Bürgerschaftliche Engagement ist eng verzahnt mit den inzwischen etablierten, weitergehenden Angeboten.

Bereits seit 2020 läuft das Kooperationsprojekt des Sozialamts und des Ausbildungscampus Stuttgart „digital for all kids“, das zum Ziel hat, Kindern und Jugendlichen, die von erschwerten Lebens-, Wohn- und Lernbedingungen betroffen sind, eine digitale Infrastruktur (Laptops, Internetzugang, Drucker, Software) sowie geschulte ehrenamtliche Begleiter*innen und Mentor*innen an die Seite zu stellen, die sie beim digitalen Lernen unterstützen. Gefördert wird das Projekt u.a. von der Bürgerstiftung Stuttgart, der Dieter von Holtzbrinck Stiftung, der Vector Stiftung und der Aktion Weihnachten der Stuttgarter Nachrichten.

Im Kontext des Projekts „Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ wurde die Zusammenarbeit der Koordinierungsstelle des Bürgerschaftlichen Engagements für Kinder und deren Familien in Sozialunterkünften des Sozialamts mit der Einführung des oben beschriebenen Fachkräftetandems in Stuttgart-Ost und in Stuttgart-Zuffenhausen gestärkt, was sich zum Beispiel an der Kooperation im Rahmen des Projekts „digital for all kids“ zeigt.

Aktueller Stand

Da es in den Sozialunterkünften weiterhin keine geeigneten Räume zum Lernen gibt, findet das Projekt „digital for all kids“ in Räumen von Kooperationspartner*innen an drei Standorten statt (Stuttgart-Ost, Stuttgart-Bad Cannstatt und Stuttgart-Zuffenhausen).

Für die Zielgruppe bleibt die Hürde bestehen, dass die Räume außerhalb der Unterkünfte liegen. Engagierte müssen regelmäßig Maßnahmen ergreifen, um die Kinder zu motivieren, das Angebot in Anspruch zu nehmen.

Der Kontakt der Mobilen Jugendarbeit im Rahmen des Fachkräftetandems zu den Familien in Sozialunterkünften hat dazu beigetragen, dass das Projekt „digital for all kids“ trotz der schwierigen Rahmenbedingungen erfolgreich umgesetzt werden konnte.

Weitere Planungen

Es wird weiterhin Bemühungen geben, Räume zum Lernen und Spielen in Sozialunterkünften zu schaffen. Ein Betreiber einer Sozialunterkunft in Bad Cannstatt hat inzwischen einen Raum für Kinder und Jugendliche zur Verfügung gestellt. Die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten und die Einrichtung des Raumes werden derzeit vom Sozialamt vorbereitet.

Umsetzung der Maßnahmen der AG 3: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften

Kindersprechstunde

In der AG 3 „Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Unterkünften“ wurde das Projekt Kindersprechstunde entwickelt, das darauf abzielt, Kindern speziell für ihre Bedürfnisse und Wünsche sowie zur Stärkung ihrer Rechte Raum zu geben. Über die Kindersprechstunde können die Partizipation von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften sowie deren Recht auf Information, freie Meinungsäußerung und Beteiligung gezielt vorangetrieben und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen erhoben werden (beispielsweise anhand der Durchführung von Projekten im Kontext der Kinderbeteiligung sowie zum Thema Demokratiebildung).

Zu diesem Zweck werden in Gemeinschaftsunterkünften Kindersprechstunden als Anlaufstellen eingerichtet, die eine kontinuierliche zuverlässige Begleitung und Unterstützung von dort lebenden Kindern ermöglichen. Das Projekt wird durch die Abteilung Sozialplanung, Sozialberichterstattung und Förderung des Sozialamtes koordiniert und mit Beteiligung der Träger, die in der Flüchtlingsbetreuung tätig sind, umgesetzt.

Aktueller Stand Die Beschlussvorlage GRDrs 149/2022 „Kindersprechstunde in Stuttgarter Gemeinschaftsunterkünften“ wurde am 25.04.2022 in den Sozial- und Gesundheitsausschuss eingebracht und es wurde einstimmig beschlossen, dass die Mittel für das vierjährige Projekt bereitgestellt werden. Die Vorlage beinhaltet eine ausführliche Konzeption, die grundlegend ist für die Umsetzung des Projektes.

Die Träger der Flüchtlingshilfe haben anhand der in der GRDrs 149/2022 „Kindersprechstunde in Stuttgarter Gemeinschaftsunterkünften“ entwickelten Kriterien folgende Gemeinschaftsunterkünfte für die Umsetzung des Projektes vorgesehen: Aufgrund des Ukrainekrieges und der damit verbundenen Versorgungslage in Stuttgart hat sich der Projektbeginn zeitlich nach hinten verschoben. Bis auf einen haben alle Träger der Flüchtlingshilfe Interesse bekundet, sich an der Umsetzung des Projektes Kindersprechstunde zu beteiligen. Die bei den Trägern angesiedelten Fachkraftstellen sind zum Stand Juli 2022 entweder bereits besetzt oder ausgeschrieben. Beispielsweise hat ein Mitarbeiter des Caritasverbandes für Stuttgart e.V. zum 01.07.2022 in der Gemeinschaftsunterkunft in Stuttgart Nord die Kindersprechstunde gestartet.

Sobald die ausgeschriebenen Stellenanteile besetzt sind, soll der geplante Arbeitskreis erstmalig stattfinden und sowohl der Vernetzung, Qualifizierung und Begleitung der Fachkräfte dienen, so wie auch der Rückbindung der Bedarfe der Kinder und Jugendlichen an mögliche Hilfesysteme. Die Leitung des Arbeitskreises setzt sich zusammen aus dem Sozialamt (Sozialplanung für Geflüchtete), dem Jugendamt (Dienststelle für Kinderförderung und Jugendschutz) sowie dem Kinderbüro. Die Geschäftsführung des Arbeitskreises obliegt dem Sozialamt.

Weitere Planungen

Das Projekt wird im Zeitraum von vier Jahren (2022-2026) umgesetzt.




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