Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
124
29
VerhandlungDrucksache:
419/2023
GZ:
JB
Sitzungstermin: 03.07.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Krasovskij as
Betreff: Investitionskostenzuschuss für die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart - Mehrkosten Neubau Jugendhaus Wangen, Eybacher Straße 19, 70327 Stuttgart

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 19.06.2023, öffentlich, Nr. 53
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 15.05.2023, GRDrs 419/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart erhält für den Mehrbedarf beim Neubau des Jugendhauses Wangen, Eybacher Straße 19, 70327 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 100 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 182.000 Euro.

2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.

4. Die Auszahlungen in Höhe von max. 182.000 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513162, Sonstige Investitionszuschüsse 51, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.


BMin Dr. Sußmann stellt fest:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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