Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
1301/2023
Stuttgart,
11/07/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
13.11.2023
Lernmittelfreiheit für alle Auszubildenden und Dual Studierenden der Landeshauptstadt Stuttgart - Kostenfreie Bildung
Beantwortung / Stellungnahme
Die besondere Lebens- und Arbeitssituation in Stuttgart sowie die Konkurrenzsituation am Arbeitsmarkt, die es mittlerweile auch bei den Auszubildenden und Studierenden gibt, hat die Landeshauptstadt Stuttgart bereits in der Vergangenheit dazu bewogen die Qualität der Ausbildungs– und Studienbetreuung und die zusätzlichen Angebote für die städtischen Nachwuchskräfte immer weiter auszubauen.
Was tut die Stadt bereits?
Mit dem Angebot eines umfangreichen zusätzlichen Fortbildungsprogramms, Studienfahrten, Einführungsveranstaltungen, eines jährlichen Sport- und Gesundheitstags, von Azubi-WG-Zimmern, Personalwohnungen sowie dem kostenfreien Deutschland-Ticket hat die Stadtverwaltung Stuttgart die Rahmenbedingungen für ihre Azubis und Studierenden allein in den letzten Monaten bereits erheblich aufgewertet. Durch die geplante schrittweise Ausstattung aller Azubis und Studierenden mit Laptops wird diese freiwillige übertarifliche Unterstützung weiter erhöht. Dieses umfassende Angebot gibt es so auch nur bei sehr wenigen Kommunen in Deutschland.
Wie hoch sind die Aufwendungen die während der Ausbildung/des Studiums anfallen?
Die Aufwendungen die während der Ausbildungszeit für einzelne Azubis und Studierende anfallen lassen sich nicht pauschal beziffern und variieren, je nach individuellen Rahmenbedingungen und Ansprüchen, stark.
Ganz grundsätzlich sind nach dem
TVAöD
Ausbildungsmittel und Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt auch bei allen davon unmittelbar darunterfallenden Berufen. Die Ausbildungsgänge, deren Verträge auf Basis des TVAöD geschlossen wurden erhalten im 1. Lehrjahr derzeit 1.068,26 EUR, dann 1.118,20 EUR bzw. 1.164,02 EUR in den weiteren Lehrjahren. Auch gibt es 50 EUR Lernmittelzuschuss pro Jahr und eine Abschlussprämie von 400 €, sowie Regelungen zur Erstattung von Familienheimfahrten.
Diese Azubis (ca. 180 Personen) sowie die angehenden Beamtinnen und Beamten (ca. 90 Personen) müssen
keine Schulgebühren
bezahlen und auch
keine Unterkunftskosten
in ggf. externen Berufsschulen, ebenso werden bei Azubis nach TVAöD Gesetze, ggf. erforderliche Arbeitskleidung etc. gestellt.
Dual Studierende
(ca. 70 Personen) an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) fallen in keine Tarifierung und innerhalb des Kommunalen Arbeitgeberverbandes gibt es die Regelung, dass die monatliche Ausbildungsvergütung des TVAöD analog bezahlt werden sollte. Die Stadt Stuttgart hat sich dem seit 2012 angeschlossen. Mittlerweile gibt es bei einzelnen Kommunen und Praxispartner/-innen im Bereich DHBW Studiengänge sehr unterschiedliche add ons: von einer Erhöhung der Vergütung um 50 - 150 €/Monat bis hin zu einem jährlichen Zuschuss für Bücher bzw. Wohnen. Diese uneinheitliche Regelung ist ein Grund dafür, dass die Stadt Stuttgart sich gerade auch beim Städtetag für die Tarifierung von DHBW Studiengängen einsetzt. Dies ist bisher leider nicht erfolgt. Die Dualen Studienorte befinden sich je nach Studiengang in Stuttgart, in Mannheim, in Villingen-Schwenningen oder ggf. an anderen Orten in Baden-Württemberg. Manche Studierenden pendeln, andere Studierende beziehen
Wohnraum vor Ort in Wohnungen, WGs, Wohnheimen
, so dass auch hier kein einheitlicher Wert angesetzt werden kann. Die
Beiträge zum Studierendenwerk
fallen für alle an, variieren aber auch in der Höhe und können
340 € bis 380 € pro Jahr betragen.
Bei den
Auszubildenden in sozialpädagogischen Berufen
(ca. 350 Personen) sowie in der Altenpflege gilt der TVAöD - Pflege. Bei den Azubis im Bereich Sozialpädagogik gibt es neben öffentlichen auch private Schulen, die zwischen 0 € und 600 € im Jahr kosten, diese Kosten sind vom Auszubildenden zu übernehmen, da dieser die Schule wählt. Grundsätzlich aber ist der Großteil der Azubis an kostenlosen öffentlichen Schulen.
Wenn man durchschnittliche Beträge für das Studierendenwerk (70 x 360 € = 25.000 €), mögliche tatsächlich anfallende Schul- bzw. Prüfungsgebühren (150 x 600 € = 90.000 €) und pauschalierte Kosten für Papier, Schreibmaterial oder besondere ergänzende Fachliteratur bei allen nicht-beamteten Azubis und Studierenden nimmt (700 x 50 € = 35.000 €), so würden rechnerisch
ca. 150.000 Euro pro Jahr
anfallen. Hier wäre die Auszahlung und Abrechnung gerade im sozialpädagogischen Bereich dann allerdings individuell zu tätigen, was zusätzlichen Personalaufwand generiert. Bei dieser Rechnung handelt es sich um eine überschlägige Schätzung.
Welche Kosten entstehen bei einer pauschalierten Auszahlung eines Lernmittelzuschusses?
Anzahl Azubis
*
50 €/Jahr
100 €/Jahr
150 €/Jahr
700
35.000 €
70.000 €
105.000 €
*ohne Verbeamtungen
Fazit:
Eine sachgerechte und individuelle Umsetzung der Übernahme aller Lernkosten würde zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand mit zahllosen Belegabrechnungen führen. Mit der
Umsetzung einer Stuttgart- Zulage
in voller Höhe auch für die Auszubildenden und dual Studierenden (ohne Anwärter/-innen im Beamtenverhältnis), würden die ggf. zusätzlich anfallenden Kosten ausgeglichen werden. Diese Regelung würde eine unbürokratische Lösung darstellen und in Kombination mit den bereits erfolgten und noch geplanten Maßnahmen zur Unterstützung der Nachwuchskräfte die Situation der Azubis und dual Studierenden erheblich verbessern.
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
1191/2023 Bündnis 90/Die Grünen; 3044/203 SPD; 4340/2023 Die FrAKTION; 5103/2023 PULS-Fraktionsgemeinschaft
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
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