Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
SI
GRDrs
93/2019
Stuttgart,
03/04/2019
Entwicklung des Stuttgarter SozialTickets vor dem Hintergrund der VVS-Tarifzonenreform 2019
Mitteilungsvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Kenntnisnahme
öffentlich
25.03.2019
Bericht:
Mit Beschluss der GRDrs 656/2014 „Einführung des Stuttgarter SozialTickets für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in der Landeshauptstadt“ am 16.10.2014 wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, zum 01.01.2015 ein Stuttgarter SozialTicket für den ÖPNV einzuführen. Das Stuttgarter SozialTicket wird seither für das 9-Uhr-MonatsTicket, das MonatsTicket Jedermann (dort jeweils wahlweise für eine oder zwei Zonen), das Senioren-MonatsTicket und das 14-Uhr-Junior-MonatsTicket angeboten und an die berechtigten Stuttgarter Einwohnerinnen und Einwohner (Inhaberinnen und Inhaber einer Bonuscard + Kultur) mit einer Ermäßigung von 50 % auf den jeweils regulären VVS-Ticketpreis ausgegeben. Als Grundlage wurde zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (im Folgenden „VVS“ genannt) sowie der Stuttgarter Straßenbahnen AG (im Folgenden „SSB“ genannt) mit Wirkung zum 01.01.2015 ein gemeinsamer Vertrag über die Umsetzung des Stuttgarter SozialTickets geschlossen, der auch die Erstattung der gewährten Ermäßigung durch das Sozialamt an die SSB bis zur Höhe des vereinbarten Kostendeckels regelt.
Mit der GRDrs 652/2017 „Entwicklung des Stuttgarter SozialTickets“ wurden dem Sozial- und Gesundheitsausschuss die Evaluationsergebnisse des VVS zum Stuttgarter SozialTicket 2016 sowie die Entwicklung des Kostendeckels dargelegt.
Europarechtliche Vorgaben und die VVS-Tarifzonenreform 2019 haben es erforderlich gemacht, den bestehenden Vertrag zum Stuttgarter SozialTicket mit dem VVS und der SSB zum 31.12.2018 zu beenden. Ab 01.01.2019 wurden die Vereinbarungen zum Stuttgarter SozialTicket in zwei gesonderten Verträgen, jeweils mit dem VVS und der SSB, geregelt (
s. Anlagen
).
Entwicklung des Stuttgarter SozialTickets ab dem Jahr 2019
Das Stuttgarter SozialTicket bleibt in der Form, wie mit Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2014 entschieden, bestehen. Der Zuschuss beträgt weiterhin 50 % auf den jeweiligen monatlichen Ticketpreis. Beim 9-Uhr-MonatsTicket sowie dem MonatsTicket Jedermann erfolgt die Bezuschussung für maximal zwei frei wählbare Zonen. Durch die Beibehaltung der Bezuschussung für zwei Zonen gibt es gegenüber der bisherigen Praxis keine Verlierer bei den berechtigten Personen.
Aufgrund der VVS-Tarifzonenreform zum 01.04.2019 und der sich ab diesem Zeitpunkt ergebenden Verringerung der Ticketpreise wurde zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und dem VVS ein neuer Kostendeckel in Höhe von 4.639.182 EUR für das Jahr 2019 festgelegt. Ohne die VVS-Tarifzonenreform 2019 hätte der Kostendeckel 5.260.960 EUR betragen. Insofern ergibt sich für die Landeshauptstadt Stuttgart gegenüber der bisherigen Finanzplanung eine Kostenersparnis in Höhe von 621.778 EUR für das Jahr 2019.
Basis für die Fortschreibung des Deckelungsbetrags ab 2020 bildet der Wert des Deckelungsbetrags, der sich für 2019 ergäbe, sofern die Tarifzonenreform bereits zum 01.01.2019 umgesetzt worden wäre. Dieser Betrag beläuft sich auf 4.431.922 EUR, wor-aus sich für die Landeshauptstadt Stuttgart ab 2020 gegenüber der bis 2018 geltenden Finanzplanung eine Kostenersparnis in Höhe von 829.038 EUR ergibt, abzgl. des zum 01.01.2020 festzusetzenden Fortschreibungsbetrags aufgrund der sich evtl. für 2020 ergebenden tariflichen Anpassung.
Die Höhe des Kostendeckels soll im Jahr 2022 erneut im Rahmen einer Evaluation überprüft werden. Eine Anpassung des Kostendeckels außerhalb der jährlichen tariflichen Anpassungen ist somit frühestens zum Jahr 2023 möglich.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Werner Wölfle
Bürgermeister
i.V.
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
2 Verträge
<Anlagen>
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Vereinbarung SSB-Sozialticket.pdf
Vereinbarung VVS-Sozialticket.pdf