Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
AKR
GRDrs
180/2024
Stuttgart,
07/08/2024
Förderung im Bereich Soziokultur in den Jahren 2024 und 2025
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
23.07.2024
24.07.2024
Beschlußantrag:
1. Erhöhung der institutionellen Zuwendung
Die nachstehend genannten Institutionen erhalten inklusive Dynamisierung ab 2024
folgende institutionelle Zuwendungen.
Zuwendungen
2024 in EUR
2025 in EUR
Kulturverein Merlin e. V.
309.600
309.600
Kulturinsel Stuttgart gGmbH
307.000
183.000
Rosenau Kultur e. V.
302.100
302.100
Kulturwerk
186.900
186.900
Kulturkabinett e. V.
166.800
166.800
Laboratorium e. V.
156.900
128.900
2. Neuaufnahmen in die institutionelle Förderung
Die nachstehend genannten Institutionen werden erstmalig ab 2024 befristet gefördert.
Zuwendungen
2024 in EUR
2025 in EUR
Die AnStifter
InterCulturelle Initiativen e. V.
bis einschließlich 2027
60.000
60.000
Mission Trans* e. V.
bis Ende 2025
23.800
23.800
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Nach § 18 Ziffer 29.2 Hauptsatzung i. V. mit § 17a und § 41 der Zuständigkeitsordnung (ZO) ist der Verwaltungsausschuss des Gemeinderates zuständig für die Gewährung von Zuwendungen an Institutionen, Vereine und sonstigen Organisationen für kulturelle, wissenschaftliche oder volksbildende Zwecke bei
1.
einmaliger Förderung
und
a) einer Fördersumme über 77.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger nie zuvor Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
b) einer Fördersumme über 100.000 EUR, für den Fall, dass der Zuwendungsempfänger bereits Förderungen seitens die LHS erhalten hat,
2.
erstmaliger Bewilligung von jährlich wiederkehrenden Förderungen
und
a) einer Fördersumme über 20.000 EUR p. a.
,
sofern der Zuwendungsempfänger bisher keine Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat
b) einer Förderung über 100.000 EUR p. a., sofern der Zuwendungsempfänger bereits Zuwendungen seitens der LHS erhalten hat,
3.
Folgebewilligungen von jährlich wiederkehrenden Förderungen
und
a) einer Fördersumme über 100.000 EUR
p. a., wenn die Förderung auf mehrere Jahre befristet ist,
b) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist, zum Doppelhaushalt 2024/2025 um über 10 % erhöht wurde und mehr als 100.000 EUR p. a. beträgt,
c) die Förderung durch Beschluss des GR verstetigt ist
und regelmäßig über 290.000 EUR p.a. beträgt
,
auch wenn diese
zum Doppelhaushalt 2024/2025 nicht oder um max. 10 % erhöht wurde.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2024/2025 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2023 beschlossen, Mittel für die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Förderung der oben genannten Einrichtungen bereitzustellen.
Die im Bereich Soziokultur zu fassenden Sachbeschlüsse werden im Rahmen dieser Vorlage getroffen, damit die betroffenen Institutionen verbindlich wissen, mit welchen Zuwendungsbeträgen sie in den Jahren 2024 und 2025 rechnen können.
Finanzielle Auswirkungen
Es handelt sich um den Haushaltsvollzug 2024 und 2025. Die Mittel sind im Haushaltsplan bei dem Sachkonto 43180000, Zuschüsse an den übrigen Bereich, unter den Kontierungen 417SOZI10 und 417SONS10 veranschlagt.
Beteiligte Stellen
-
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Ausführliche Begründung
Ausführliche Begründung:
1. Erhöhung der institutionellen Zuwendung
Dynamisierte Förderung – Arbeitskreis soziokultureller Zentren in Stuttgart
Der Arbeitskreis soziokultureller Zentren in Stuttgart besteht seit vielen Jahren und umfasst neben den institutionell geförderten Einrichtungen (Kulturkabinett e. V., Laboratorium e. V., Kulturzentrum für Frauen SARAH e. V., Rosenau Kultur e. V., Kulturverein Merlin e. V., Kulturinsel Stuttgart gGmbH, Kulturwerk) auch die Interessengemeinschaft (IG) Christopher Street Day (CSD) Stuttgart e. V. Die Rosenau Kultur e. V. erhielt im DHH 2022/2023 im Rahmen der „Dynamisierung der Zuwendungen für geförderte Theater“ eine Erhöhung der institutionellen Förderung um 4,6 %. Die Rosenau ist nur solidarischer Partner des Antrags des AK Soziokultur und Teil des Dynamisierungsantrags der „Solidargemeinschaft Stuttgarter Theater“. Die Kulturverwaltung schlägt jedoch vor, die Rosenau in den Antrag mit aufzunehmen, da sie dem Fachbereich Soziokultur zugeordnet ist (vgl. Deckungsring) und nicht dem Fachbereich Theater und Tanz. Das Kulturzentrum für Frauen SARAH e. V. ist nicht in der Förderung des Kulturamts.
Zu den Haushaltsplanberatungen hatte der Arbeitskreises soziokultureller Zentren in Stuttgart einen Antrag über 4,6 % basierend auf den Fördersummen des DHH 2022/2023 eingereicht. Begründet wurde der vorliegende Dynamisierungsantrag mit der allgemeinen Preis- und Personalkostensteigerung und einer Stabilisierung künftiger Haushaltsplanungen.
Der Verwaltungsvorschlag beinhaltete die prozentuale Erhöhung in Höhe von 48.135 EUR p. a. Der Gemeinderat ist diesem Vorschlag gefolgt und hat entschieden, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen die jeweiligen institutionellen Förderungen damit dauerhaft zu erhöhen. Für die Dynamisierung im Doppelhaushalt ergeben sich die gerundeten Beträge von 48.100 EUR p. a.
Kulturverein Merlin e. V.
Der Kulturverein Merlin e. V. steht seit bereits 36 Jahren für progressives Kulturprogramm, weitreichende Kooperationen und moderne Soziokultur. Neben Konzerten, Lesungen, Kabarett und einem innovativen Kinderprogramm fungiert das Merlin für die Bürger*innen des Stadtteils West als Treff-und Partizipationsmöglichkeit. Für das 2024 beginnende Modellprojekt „Superblock West“ spielt das Merlin eine zentrale Rolle.
Die Erhöhung der Fördersumme wurde beantragt, um Kostensteigerungen durch den Tarifabschluss TVöD und Inflation abzufangen sowie die Mitarbeitergehälter auf ein faires Niveau (nach TVöD) anzupassen: So sollen Leitungsstellen auf TVöD 11, Angestelltenstellen und die Technikerstelle auf TVöD 9c sowie die Assistenz auf TVöD 7 erhöht werden. Dies ist vergleichbar mit dem Lohnniveau anderer soziokultureller Zentren. Insgesamt entspricht dies einer Erhöhung der Lohnausgaben um 93.737 EUR. Der Kulturverein Merlin beantragte neben der Dynamisierung eine Erhöhung um 60.000 EUR auf 298.600 EUR.
Der Gemeinderat hat Mittel für die Erhöhung bereitgestellt. Gemeinsam mit den 11.000 EUR aus der Dynamisierung erhöht sich somit die Förderung 2024/2025 auf 309.600 EUR p. a.
Kulturinsel Stuttgart gGmbH
Die Kulturinsel Stuttgart ist eine seit 2012 auf dem Zollamt-Areal bestehende Plattform für (sub-)kulturelle und soziale Projekte. Jährlich werden rd. 200 Kulturprojekte veranstaltet. Sie dient als Begegnungsort für Kulturschaffende, sozial benachteiligte Menschen, Geflüchtete und die gesamte Bevölkerung des Quartiers. Die Kulturinsel überlässt sozialen und kulturellen Initiativen ihre Räume vergünstigt oder kostenlos und finanziert dies wiederum durch Vermietungen der Tagungsräume an Kunden aus dem Wirtschafts- und Industriesektor gegen.
Die Kulturinsel soll auch im neuen Stadtquartier NeckarPark eine zentrale Rolle als soziokultureller Begegnungsort übernehmen. Durch die Gesamterneuerung des ehem. Zollamt-Areals (Neckar Park) ist die Kulturinsel gezwungen, für die Dauer des Umbaus Umzugsmaßnahmen zu treffen. Dafür wurden Kosten i. H. v. 124.000 EUR veranschlagt. Die einmalige Erhöhung der Förderung setzt sich aus Umzugskosten i. H. v. 92.000 EUR und Lagerkosten i. H. v. 32.000 EUR zusammen.
Die Kulturinsel ist weiterhin Teil des Dynamisierungsantrags Soziokultur und soll eine Erhöhung der institutionellen Förderung von 175.000 EUR um 8.000 EUR auf 183.000 EUR erhalten.
Der Gemeinderat hat im Dezember 2024/2025 die einmalige Übernahme der Umzugskosten i. H. v. 124.000 EUR bereitgestellt. Somit beläuft sich inkl. Dynamisierung die Förderung in 2024 auf 307.000 EUR und in 2025 auf 183.000 EUR.
Rosenau Kultur e. V.
Das soziokulturelle Zentrum Rosenau Kultur e. V. bietet in erster Linie Wortprogramme, die durch musikalische Veranstaltungen ergänzt werden. Kabarett, Poetry Slam, Comedy, Lesungen und Kleinkunst machen den Großteil des Programms aus. Einen erkennbaren Schwerpunkt setzt der Verein zudem auf die Nachwuchsförderung, z. B. mit der Reihe „OpenStage in der Rosenau“.
Die Rosenau reichte einen Antrag auf Erhöhung der Förderung um 72.000 EUR ein. Begründet wurde dieser mit der Steigerung von Pacht-, Pachtneben- und Energiekosten, der Erhöhung der Personalkosten sowie der Schaffung einer weiteren 50%-Stelle sowie höheren Gagenforderungen der Künstler*innen und Agenturen. Darüber hinaus soll künftig das Kultur- und Kinderprogramm des „Feuerseefests“, das bei freiem Eintritt stattfindet, auch über die institutionelle Förderung finanziert werden.
Der Gemeinderat hat sich im Dezember 2024/2025 positiv für den Antrag ausgesprochen. Damit erhöht sich aufgrund von Rundungsbeträgen in 2024/2025 um je 71.980 EUR p. a.
Kulturwerk
Das Kulturwerk steht für ein abwechslungsreiches, soziokulturelles Kulturprogramm für alle Generationen und Menschen mit unterschiedlichen sozialen Hintergründen. In Stuttgart-Ost gelegen, bietet es vom Theater, über Konzerte, Kurse und Mitmachmöglichkeiten bis hin zum Stadtteilkino verschiedene Kulturangebote an.
Als Begründung für den Erhöhungsantrag wurden die gestiegene Grundmiete, Neben- und Betriebskosten sowie gestiegenen Mietpreisen für technisches Material, bzw. Dienstleistungen angeführt. Zudem sollen Personalkosten angepasst und der Umfang zweier Stellen in Verwaltung und Haustechnik um je 10 % erhöht werden; darüber hinaus wurde eine FSJ-Stelle geschaffen.
Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung und stellte eine Erhöhung um 30.000 EUR sowie eine Dynamisierung von gerundet 6.900 EUR in Aussicht. Daher erhöht sich der Zuwendungsbetrag in 2024/2025 auf insg. 186.900 EUR p. a.
Kulturkabinett e. V.
Das soziokulturelle Zentrum Kulturkabinett e. V. (kurz: KKT) ist eines der vier großen soziokulturellen Zentren in Stuttgart und betreibt seit 1972 und somit über 50 Jahren erfolgreich Stadtteil- und Kulturarbeit in Bad Cannstatt. Sein spartenübergreifendes Kulturprogramm wird von und mit verschiedenen Gruppen und Initiativen im Haus gestaltet, sodass jährlich über 100 Veranstaltungen entstehen. Die Schwerpunkte liegen auf der Kulturellen Bildung für Kinder, der Kleinkunst, Tanz und Theater sowie der Musik. Um dem Raumbedarf und die starke Nachfrage nach ihrem Kulturprogramm bedienen zu können, hat das KKT seit März 2018 zusätzliche Räume im Erdgeschoss angemietet, welche aktuell aus Rücklagen bezahlt werden.
In ihrem Antrag begründete das KKT den Erhöhungswunsch mit gestiegenen Neben- und Betriebskosten, der Anpassung der Gehälter an TVöD, der Anpassung der Gagen an Mindestgagen sowie der Erhöhung der Abgaben an die Künstlersozialkasse. Auch in der Anpassung bei Beschaffung von ökologisch nachhaltigeren Produkten sowie der Verstetigung vier erfolgreicher und bisher über Projektförderungen finanzierter Projekte (u. a. Jazzkabinett) lag ein Schwerpunkt.
Für die Umsetzung dieser Maßnahmen beantragte das KKT eine Erhöhung um 46.860 EUR auf 183.960 EUR zzgl. Dynamisierung und wurde in dieser Summe von der Kulturverwaltung empfohlen. Der Gemeinderat stellte im Dezember hingegen eine Erhöhung der Mittel i. H. v. 23.400 EUR zzgl. gerundet 6.300 EUR p. a. in Aussicht. Daher erhöht sich die Förderung in 2024/2025 auf 166.800 EUR p.a.
Laboratorium e. V.
Das soziokulturelle Zentrum Laboratorium e. V. (kurz: LAB) ist eines der vier großen soziokulturellen Zentren in Stuttgart. Seit über 50 Jahren setzt es im Stuttgarter Osten Veranstaltungen in den Bereichen Blues, Jazz, Americana, Singer-Songwriter, Kabarett, Kleinkunst und Weltmusik um. Zudem bietet der Verein künstlerische Qualifizierungen und Weiterbildungen an. Die Interkulturelle Arbeit ist weiterer zentraler Bestandteil der Vereinsarbeit.
Der Antrag auf Erhöhung der institutionellen Förderung um 4.000 EUR p. a. wurde mit allgemeiner Teuerung begründet. Darüber hinaus wurden einmalige Investitionskosten über 32.000 EUR in 2024 für neue Stühle, Bühnenpodeste, Instrumente und drei Getränkekühlschränke beantragt.
Der Gemeinderat stellte die Förderung in Aussicht. Für 2024 bedeutet dies eine Erhöhung auf 156.900 EUR; in 2025 wird der Förderung auf 128.900 EUR betragen.
2. Neuaufnahmen in die institutionelle Förderung
Die AnStifter – InterCulturelle Initiativen e. V.
Zunächst befristet bis Ende 2027
Der Verein „Die AnStifter – InterCulturelle Initiativen“ widmet sich der Förderung einer lebendigen Demokratie, dem Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, der Völkerverständigung und Toleranz. Um dies zu erreichen, verleiht der Verein den „Stuttgarter FriedensPreis“, richtet Vorträge und Diskussionen zu aktuellen Themen aus, unterstützt Initiativen, die der politischen Wahrnehmungsfähigkeit/dem politischen Verantwortungsbewusstsein dienen, fördert Bildungs- und Studienreisen und gedenkt der Friedensarbeit sowie Opfern des Nationalsozialismus.
Für die Weiterentwicklung des Vereins „Die AnStifter – InterCulturelle Initiativen e. V“ ist die Anstellung einer Geschäftsführung notwendig, deren Aufgabe folgende Bereiche umfasst: die Personalführung, die Entlastung der Ehrenamtlichen sowie die Akquise von Projektpartnern und Projektmitteln durch die Erschließung neuer Finanzierungsquellen (Fundraising). Hierfür erfolgt die bis 2027 befristete Neuaufnahme in die institutionelle Förderung mit 50.000 EUR p .a. Zusätzlich erhält der Verein in 2024 und 2025 jeweils 10.000 EUR, um die für die Weiterentwicklung notwendige Organisationsentwicklung durchführen zu können.
Der Gemeinderat hat die Neuaufnahme mit Befristung bis Ende 2027 in Aussicht gestellt.
Mission Trans* e. V.
Zunächst befristet bis Ende 2025
Mission TRANS* e. V. ist ein Verein der Trans*-Community Stuttgart, der sich für ein erfülltes Leben, Akzeptanz und Chancengleichheit von trans* und nicht-binären Menschen in Stuttgart einsetzt. Der Verein führt jährlich die Trans* Pride Stuttgart durch, die Menschen aus der Trans*-Community zusammenbringt und für die Schaffung von Sichtbarkeit derer sorgt. Weiterhin veranstaltet er den Transgender Day of Visibility und den Transgender Day of Remembrance.
Für 2024/2025 wurde ein Antrag zur Schaffung einer Koordinationsstelle Trans* eingereicht, um Themen und Belange der Stuttgarter Trans*-Community zu fokussieren und die soziokulturellen Aktivitäten des Vereins ausbauen zu können. Da sich der Personalaufwand für die vier Veranstaltungen im Jahr auch auf Honorarbasis abdecken lässt und darüberhinausgehende Beratungsleistungen im Kontext der Kulturförderung nicht förderfähig sind, belief sich der Vorschlag der Kulturverwaltung auf 23.800 EUR.
Der Gemeinderat folgte dem Vorschlag der Verwaltung und stellte eine bis Ende 2025 befristete Neuaufnahme mit einer Förderung i. H. v. 23.800 EUR p. a. in Aussicht.
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