Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
159
18
Verhandlung
Drucksache:
GZ:
Sitzungstermin:
14.12.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BMin Dr. Sußmann
Berichterstattung:
die Vorsitzende, Frau Vogel (SozA)
Protokollführung:
Herr Krasovskij
fr
Betreff:
Verschiedenes
- Aktuelle Corona-Lage in der Stadt Stuttgart mit
Schwerpunkt auf der Situation von wohnungslosen
Menschen
- mündliche Information -
Unter dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes" informieren BMin
Dr. Sußmann
und Frau
Vogel
(SozA) das Gremium über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Stuttgart. Dabei wird insbesondere auch die derzeitige Lage der wohnungslosen Menschen und die Situation in den Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe in den Blick genommen.
BMin
Dr. Sußmann
berichtet, dass die 7-Tage-Inzidenz in Stuttgart Stand heute (14.12.2020) bei 156 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liege (+ 20 im Vergleich zum Vortag). Insgesamt seien in der Stadt seit Beginn der Pandemie Stand heute 12.471 Infektionsfälle offiziell registriert worden (+ 161 im Vergleich zum Vortag).
Von allen aktiven Fällen seien 15 % in Alten- und Pflegeeinrichtungen festgestellt worden. Derzeit seien in der Stadt 21 Einrichtungen mit 189 Fällen (+ 29 im Vergleich zum Vortag) betroffen. Die städtischen Flüchtlingsunterkünfte seien aktuell mit 27 Fällen (2 % aller aktiven Fälle betroffen). Ferner seien 1 Fall in einer Wohngruppe für Jugendliche, 2 Fälle in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe und weitere 3 Fälle in Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung festgestellt worden.
Die Vorsitzende betont weiter, dass sich das städtische Konzept der Schutzunterkünfte mit dem Ziel, bei aktiven Fällen Infektionsketten zu unterbrechen und weitere Ansteckungen zu vermeiden, sehr bewährt habe. In den Schutzunterkünften gebe es auch aktuell für den Bedarfsfall freie Kapazitäten. Die Unterkunft in der Ulmer Straße sei derzeit zu 73 % belegt (hier würden auch fünf Zimmer für Quarantänebrecher vorgehalten), die Unterkunft in der Strombergstraße zu 4 % und die Einrichtung in der Rosensteinstraße sei zu 14 % belegt. Für Menschen mit Suchtproblematiken könne die Fortführung der Substitution auch in den Schutzunterkünften ermöglicht werden.
Bei allen Neuaufnahmen in Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfe und der Notübernachtung würden seit dem 02.10.2020 flächendeckende Corona-Schnelltests (und im Zweifelsfall auch PCR-Testungen) vorgenommen. In den Einrichtungen selbst habe man zur Vorbeugung von Infektionen die maximale Belegung pro Zimmer auf zwei Personen reduziert. Zudem werde im Bereich der Notübernachtung ein gestuftes System mit einer Eingangsunterkunft und anschließender Verlegung auf zwei weitere Unterkünfte praktiziert. Es gebe derzeit keine Schwierigkeiten hinsichtlich mangelnder räumlicher Kapazitäten.
Von Frau
Vogel
wird ergänzt, dass sich die Sozialverwaltung in einem engen Austausch mit allen Trägern der Wohnungsnotfallhilfe befinde. Zu den bereits seit dem ersten Lockdown im Frühjahr vorliegenden Hygienekonzepten sei nun gemeinsam mit den Trägern auch ein Maßnahmenkatalog zum Vorgehen bei einem Infektionsfall in der Einrichtung erarbeitet worden.
Die Sozialamtsleiterin berichtet weiter, dass auch in den Tagesstätten für Wohnungslose angesichts der aktuellen Situation entsprechende Lösungen zur weiteren Aufrechterhaltung des Betriebs erarbeitet worden seien. In der Tagesstätte der Evangelischen Gesellschaft werde nun zusätzlich zu den vorhandenen Räumlichkeiten ein weiterer größerer Saal genutzt, um die räumliche Situation noch weiter zu entzerren. Ferner werde der Caritasverband ab morgen (15.12.2020) auf dem Gelände der Kath. Kirchengemeinde St. Georg zusätzlich zur vorhandenen Tagesstätte ein Zelt aufstellen, um so weiteren zwanzig Personen eine Aufenthaltsmöglichkeit bieten zu können. In Bad Cannstatt solle durch die ambulante Hilfe und die Heilsarmee eine zusätzliche Essensausgabestelle für wohnungslose Menschen eingerichtet werden.
Das Sozialamt, so Frau Vogel weiter, stehe in engem Kontakt mit dem Schulverwaltungsamt, dem Kulturamt sowie dem Amt für Sport und Bewegung, um angesichts der aktuellen Situation gemeinsam nach weiteren Lösungen hinsichtlich tagesstrukturierender Angebote für wohnungslose Menschen zu suchen. Dabei werde im Rahmen eines Objektscreenings u. a. auch geprüft, ob Räumlichkeiten, die derzeit aufgrund des Lockdowns nicht oder nur eingeschränkt genutzt würden (bspw. auch Schulsporthallen o. Ä.), kurzfristig und zeitlich befristet zu Aufenthaltsorten für Wohnungslose umfunktioniert werden könnten. Die Suche gestalte sich jedoch aufgrund der notwendigen Voraussetzungen (gute Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, Betreuung vor Ort etc.) als nicht einfach.
In diesem Zusammenhang spricht sich StRin
Bulle-Schmid
(CDU) dafür aus, dass in dieser besonderen Situation (ähnlich der Flüchtlingskrise des Jahres 2015) vereinzelt Schulsporthallen als Aufenthaltsorte für Wohnungslose genutzt werden sollten, um den Menschen so eine Möglichkeit zum Duschen und Aufwärmen zu bieten.
Nach einem Appell von StRin
Dr. Hackl
(SPD), den Kälteschutz für wohnungslose Menschen in den Notunterkünften im Winter dauerhaft und nicht erst ab einer Temperatur von 0 Grad zu gewähren, bestätigt Frau
Vogel
, dass diese Möglichkeit angesichts der aktuellen Situation bereits heute sehr großzügig und in Anlehnung an den Wetterbericht ausgelegt werde.
Auf Nachfragen von StRin
Rühle
(90/GRÜNE) und StR
Pantisano
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) eingehend, erklärt Frau
Vogel
, dass das Sozialamt vor dem Hintergrund des Lockdowns und der geltenden Kontaktbeschränkungen an die Polizei und das Amt für öffentliche Ordnung appellieren wolle, wohnungslose Menschen bei entsprechenden Verstößen nicht zu bestrafen. Denn viele der wohnungslosen Menschen könnten oder wollten den Schutz in einer Notunterkunft aus bestimmten Gründen nicht in Anspruch nehmen.
Gegenüber StR Pantisano erklärt die Sozialamtsleiterin abschließend, dass die Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag Nr. 491/2020 seiner Fraktion nach Eingang der Mitzeichnungen der anderen Referate heute zur Unterzeichnung an den Oberbürgermeister weitergeleitet werde.
BMin
Dr. Sußmann
stellt
Kenntnisnahme
fest
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