Gebührenordnung - bisher - | Gebührenordnung - neu - |
§ 4 Versicherungsgebühr
Bei der Entleihung von Graphiken ist eine Versicherungsgebühr von 2,50 Euro je Graphik und Regelausleihzeit zu entrichten.
Die Leitung der Stadtbibliothek kann für Gegenstände zur Mediennutzung eine gesonderte Versicherungsgebühr durch Aushang festlegen. Bei Verlängerungen ist die Versicherungsgebühr erneut zu entrichten.
Die Versicherung tritt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des/der Ausleihenden ein. | § 4 Versicherungsgebühr
Bei der Entleihung von Grafiken und Musikinstrumenten ist eine Versicherungsgebühr von 2,50 Euro je Grafik oder Musikinstrument und Regelausleihzeit zu entrichten.
Bei Verlängerungen der Leihfrist ist die Versicherungsgebühr erneut zu entrichten. Bei einmaliger Verlängerung der Leihfrist von Musikinstrumenten wird keine weitere Versicherungsgebühr erhoben.
Die Leitung der Stadtbibliothek kann für Gegenstände zur Mediennutzung eine gesonderte Versicherungsgebühr durch Aushang festlegen.
Die Versicherung tritt jedoch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des/der Ausleihenden ein. Sie tritt auch nicht bei Schäden an technischen Geräten ein, die aufgrund eines technischen Defektes beim Nutzer oder bei der Nutzerin entstehen. |
§ 6 Vorbestellungen, Leihverkehr, Medienrückgabe
(1) Die Gebühr für eine Vorbestellung beträgt 1 Euro pro Medium und wird bei Bereitstellung durch die Stadtbibliothek Stuttgart für den Nutzer/die Nutzerin fällig.
(2) Wird ein Medium aus einer anderen Einrichtung der Stadtbibliothek Stuttgart bestellt, beträgt die Gebühr 1 Euro pro Medium. Diese Gebühr beinhaltet den Hin- und Rücktransport des ausgeliehenen Mediums.
(3) Alle Medien, außer Grafiken, können in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek Stuttgart abgegeben werden, mit Ausnahme der Fahrbibliothek Stuttgart. | § 6 Bestellungen, Leihverkehr, Medienrückgabe
(1) Die Gebühr für eine Bestellung von verfügbaren oder ausgeliehenen Medien an den gewählten Ausgabeort beträgt 1 Euro pro Medium und wird bei Bereitstellung durch die Stadtbibliothek Stuttgart für den Nutzer/die Nutzerin fällig. Diese Gebühr beinhaltet den Hin- und Rücktransport des ausgeliehenen Mediums.
(2) Alle Medien, außer Grafiken und Musikinstrumente können in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek Stuttgart abgegeben werden, mit Ausnahme der Haltestellen der Fahrbibliothek Stuttgart.
(3) Bestellungen auf den Bestand der Fahrbibliothek Stuttgart können ausschließlich an deren Haltestellen abgeholt werden. Hierfür wird keine Gebühr bei Bereitstellung erhoben. |
§ 8 Medienersatz
(1) Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird pro Medium zusätzlich zu den Ersatzkosten für das Medium eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro erhoben. Wird das Medium von dem Nutzer/der Nutzerin durch ein neues Exemplar ersetzt, entfällt die Bearbeitungsgebühr. | § 8 Medienersatz
(1) Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird pro Medium zusätzlich zu den Ersatzkosten für das Medium eine Bearbeitungsgebühr von 3 Euro erhoben. |
Bisher §2 Entgelte | Neu §2 Entgelte |
(1) Eintritte
a) Dauerausstellung: freier Eintritt
b) Sonderausstellungen
Vollzahler 5,00 Euro – 12,00 Euro
Ermäßigt frei | (1) Eintritte
a) Dauerausstellung: freier Eintritt
b) Sonderausstellungen im StadtPalais
Vollzahler 5,00 Euro – 12,00 Euro
Ermäßigt freier Eintritt
Gruppen (ab 10 zahlende Teilnehmer) 3,00 Euro – 10,00 Euro |
(2) Führungen und museumspädagogische Angebote
Vollzahler 4,00 Euro – 14,00 Euro
Ermäßigt 2,00 Euro – 7,00 Euro
| (2) Führungen und museumspädagogische Angebote
Vollzahler 4,00 Euro – 14,00 Euro
Ermäßigt 2,00 Euro – 7,00 Euro
Gruppen:
(Mindestteilnehmerzahl je nach Angebot)
Eine Buchung ist erforderlich.
30 Minuten: 30,00 Euro
Jede weitere halbe Stunde: 20,00 Euro
Führung durch den Kurator: 150,00 Euro
Führung durch den Leiter des Museums: 500,00 Euro
Für Sonderleistungen kann die Leitung des Museums für Stuttgart ein besonderes Entgelt vereinbaren (u.a. Führungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, fremdsprachliche Führungen)
Führungen und museumspädagogische Angebote für Stuttgarter Schulklassen, Hort- und Kitagruppen
Gruppen:
(Mindestteilnehmerzahl je nach Angebot)
Eine Buchung ist erforderlich, je Angebot pauschal 40,00 Euro
Führungen und museumspädagogische Angebote durch Externe
Gruppen:
(Mindestteilnehmerzahl je nach Angebot)
Eine Buchung ist erforderlich. Die Nutzung des Audiosystems des Museums für Stuttgart ist verpflichtend.
Bis zu 90 Minuten: 20,00 Euro
Je weitere 15 Minuten: 20,00 Euro |
 | (3) Zusatzangebote
Die Preise für Zusatzangebote werden jeweils durch die Leitung des Museums auf Grundlage der vorhandenen Entgelte festgelegt. |
(3) Veranstaltungen
Die Entgelte richten sich nach Veranstaltungsformat und Veranstaltungsaufwand. | (4) Veranstaltungen
Die Entgelte richten sich nach Veranstaltungsformat und Veranstaltungsaufwand. |
(4) Gruppenangebote
(ab 10 zahlende Teilnehmer)
a) Eintritte für Sonderausstellungen
Vollzahler 3,00 Euro – 10,00 Euro
Ermäßigt frei
b) Führungen und museumspädagogische Angebote
Eine Buchung ist erforderlich.
30 Minuten 30,00 Euro
Jede weitere halbe Stunde 20,00 Euro
Kuratorenführung 150,00 Euro
Direktorenführung 500,00 Euro
Für Sonderleistungen kann die Leistung des Museums für Stuttgart ein besonderes Entgelt vereinbaren (u.a. Führungen außerhalb der regulären Öffnungszeit, fremdsprachige Führungen).
c) Führungen und museumspädagogische Angebote für Stuttgarter Schulklassen, Hort- und Kitagruppen
Eine Buchung ist erforderlich.
Je Angebot pauschal 40,00 Euro
d) Führungen und museumpädagogische Angebote durch Externe
Eine Buchung ist erforderlich. Die Nutzung des Audiosystems des Museums für Stuttgart ist verpflichtend.
Bis zu 90 Minuten 20,00 Euro
Je weitere 15 Minuten 20,00 Euro
e) Storno – für gebuchte Führungen und museumspädagogische Angebote
Bis 8 Tage vorher frei
7 Tage bis 1 Tag vorher halber Preis
Am selben Tag voller Preis | (§ 2 Abs. 4 ist nun in § 2 Abs. 1, Abs. 2 sowie Abs. 6 geregelt) |
(5) Ermäßigte Preise erhalten bei Vorlage des Ausweises: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, eine Begleitperson von Schwerbehinderten ab 80 % Schwerbehinderung, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Inhaber der Bonuscard + Kultur. | (7) Ermäßigungen
Ermäßigte Preise erhalten bei Vorlage des Ausweises: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Schüler, Studenten, Schwerbehinderte, eine Begleitperson von Schwerbehinderten ab 80 % Schwerbehinderung, Personen im freiwilligen sozialen Jahr, Inhaber der Bonuscard + Kultur. |
(6) Kindergeburtstage
Maximal 10 Teilnehmer,
bis zu 3 Stunden: 100,00 Euro | (5) Kindergeburtstage
Maximal 11 Teilnehmer,
bis zu 3 Stunden: 100,00 Euro |
 | (6) Storno
Für gebuchte Führungen und museumspädagogische Angebote werden folgende Stornokosten fällig:
Bis 8 Tage vorher: frei
7 Tage bis 1 Tag vorher: halber Preis
Am selben Tag: voller Preis |
(7) Die Leitung des Museums für Stuttgart kann für Aktionen (insbesondere zu Werbezwecken), besonders förderungswürdige Veranstaltungen, Kooperationen und für besondere Förderer (u.a. Inhaber des Museums-PASS-Musées, Freunde des Museums für Stuttgart) ein abweichendes Entgelt festsetzen. Presse und Multiplikatoren (für die Erschließung neuer Besucherströme) erhalten freien Eintritt. Freien Eintritt erhalten auch Inhaber der StuttCard, Mitglieder ICOM, Deutscher Museumsbund und Museumsverband Baden-Württemberg. | (9) Die Leitung des Museums für Stuttgart kann für Aktionen (insbesondere zu Werbezwecken), besonders förderungswürdige Veranstaltungen, Kooperationen und für besondere Förderer (u.a. Inhaber des Museums-PASS-Musées, Freunde des Museums für Stuttgart) ein abweichendes Entgelt festsetzen. Presse und Multiplikatoren (für die Erschließung neuer Besucherströme) erhalten freien Eintritt. Freien Eintritt erhalten auch Inhaber der StuttCard, Mitglieder ICOM, Deutscher Museumsbund und Museumsverband Baden-Württemberg. |
(8) Im Rahmen von Sonderprojekten, bei denen die Beteiligung vom Gemeinderat beschlossen wurde, wie z.B. „KULTUR FÜR ALLE“ kann auf Entgelte ganz oder teilweise verzichtet werden. | (10) Im Rahmen von Sonderprojekten, bei denen die Beteiligung vom Gemeinderat beschlossen wurde, wie z.B. „KULTUR FÜR ALLE“ kann auf Entgelte ganz oder teilweise verzichtet werden. |
 | (8) Alle Entgelte sind Festentgelte inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
(9) Für die Inanspruchnahme von im Rahmen des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) zur Weiterverwendung bereitgestellten Informationen wird ein Entgelt erhoben. Die Berechnung des Entgeltes richtet sich nach § 5 Abs. 4 IWG. | (11) Für die Inanspruchnahme von im Rahmen des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) zur Weiterverwendung bereitgestellten Informationen wird ein Entgelt erhoben. Die Berechnung des Entgeltes richtet sich nach § 5 Abs. 4 IWG. |
Bisher |  | Neu |  |
§ 6 Nutzungsrechte / Nutzungsentgelte
(1) Abdruck von Reproduktionen in Büchern
(je Seite / Bild) bei Auflagen | | § 6 Nutzungsrechte / Nutzungsentgelte
(1) Abdruck von Reproduktionen in Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren und Flyern
(je Seite / Bild) bei Auflagen | |
bis 5.000 Exemplare | 50,00 Euro | bis 5.000 Exemplare | 50,00 Euro |
bis 10.000 Exemplare | 70,00 Euro | bis 10.000 Exemplare | 70,00 Euro |
bis 50.000 Exemplare | 100,00 Euro | bis 50.000 Exemplare | 100,00 Euro |
über 50.000 Exemplare je angefangene 50.0000 Exemplare |
100,00 Euro | über 50.000 Exemplare je angefangene 50.0000 Exemplare |
100,00 Euro |
Titelseite, Vorsatzblatt, Schutzumschlag | Satz auf Anfrage | Titelseite, Vorsatzblatt, Schutzumschlag | 1,5-facher Satz |
Kalender, Plakate, Ansichts- / Glückwunschkarte, Werbezwecke, Neuauflagen, zusätzliche fremdsprachige Auflage, Software-nutzungen | Satz auf Anfrage | Kalender, Plakate, Ansichts- / Glückwunschkarte, Werbezwecke, Neuauflagen, zusätzliche fremdsprachige Auflage, Softwarenutzungen | Satz auf Anfrage |
 |  | Erhöhter Satz zu Werbezwecken | 3- bis 6-facher Satz |
§ 6 Nutzungsrechte / Nutzungsentgelte
(3) Abdruck von Reproduktionen in Zeitungen / Zeitschriften und Flyern (je Seite / Bild) bei Auflagen | |  |  |
bis 70.000 in Tageszeitungen | 35,00 Euro |  |  |
über 70.000 in Tageszeitungen | 60,00 Euro |  |  |
bis 50.000 in Zeitungen, die kostenlos verteilt werden | 20,00 Euro |  |  |
über 50.000 in Zeitungen, die kostenlos verteilt werden | 40,00 Euro |  |  |
Erhöhter Satz zu Werbezwecken | jeweils 3 - 6
facher Satz |  |  |