1. Einführung eines Wohntrainings für Menschen mit hohem Hilfebedarf durch Schaffung einer Hilfebedarfsgruppe 4, die bislang nur im stationären Wohnen vorgesehen ist
2. Überprüfung der derzeitigen Regelung zur Dauer des Wohntrainings (in der Regel jeweils 2 Jahre für Wohntraining I und Wohntraining II)
3. Aufzeigen von Hindernissen bei der Nutzung des Kriseninterventionskonzepts
Folgende 6 Leistungserbringer der Behindertenhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart nehmen an dem Projekt teil: Caritasverband für Stuttgart e. V., Lebenshilfe Stuttgart e. V., Diakonie Stetten e. V., Köperbehindertenverein-Stuttgart e. V., Nikolauspflege - Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen, Liebenau - Therapeutische Einrichtungen gGmbH. Das Projekt beginnt mit dem Bezug der ersten Wohngemeinschaft von Menschen mit Behinderung und hohem Hilfebedarf, voraussichtlich zum 01.07.2017 in einer Wohngemeinschaft der Diakonie Stetten e. V. in Stuttgart-Weilimdorf. Zur Mitte der Projektlaufzeit (1. Quartal 2020) wird ein Zwischenbericht vorgelegt. Das Projekt wird mit einem Abschlussbericht (3. Quartal 2022) beendet. Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der neuen leistungsrechtlichen Regelungen, die in Folge des am 16.12.2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu erarbeiten sind. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist nicht im Detail absehbar, wie ab dem 01.01.2020 die Hilfebedarfsbemessung und die Vereinbarungen zu betreuten Wohnangeboten für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in Baden-Württemberg geregelt sein werden. Das Vorhaben entspricht der Stärkung des personenzentrieren Ansatzes, der durch das BTHG betont wird. Es können dadurch bereits jetzt Menschen mit hohem Hilfebedarf in kleine, dezentrale und ambulant betreute Wohngemeinschaften umziehen. Durch die Erprobung und Auswertung können weitere wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, unter welchen Bedingungen Menschen mit einer geistigen Behinderung und hohem Hilfebedarf ambulant betreut leben können. Das Vorhaben trägt somit zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Landeshauptstadt Stuttgart bei und setzt den Auftrag des Gemeinderats an die Verwaltung gemäß der GRDrs 415/2015 „Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ um. Es unterstützt darüber hinaus die Weiterentwicklung der Angebote für Menschen mit geistiger, körperlicher und mehrfacher Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart und trägt dazu bei, eine ausdifferenzierte und innovative soziale Infrastruktur zu entwickeln, die individuelle und flexible Lösungen für die Unterstützungsbedarfe von Menschen mit Behinderung bereitstellt. Beteiligte Stellen --- Vorliegende Anträge/Anfragen --- --- Werner Wölfle Bürgermeister 1. Bericht zur Weiterentwicklung des Wohntrainings Bericht zur Weiterentwicklung des Wohntrainings 1. Ausgangslage Mit der GRDrs 110/2011 „Flexibilisierung ambulant betreuter Wohnformen“ wurde das Leistungssystem im ambulant betreuten Wohnen für Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung in der Landeshauptstadt Stuttgart um zwei zusätzliche Stufen ergänzt. Zusätzlich zu den drei Hilfebedarfsgruppen (HBG), die dem Landesrahmenvertrag Baden-Württemberg entsprechen, wurden das Wohntraining I und das Wohntraining II eingeführt. Es handelt sich dabei um Zuschläge zum regulären ambulant betreuten Wohnen. Das Wohntraining I entspricht einem Zuschlag von 80 % der Summe, die im ambulant betreuten Wohnen für die Betreuung einer Person gezahlt wird, das Wohntraining II einem Zuschlag von 40 %. Die beiden Zuschläge werden in der Regel jeweils für 2 Jahre gewährt. Laut der aktuell gültigen Vereinbarung liegen die Pauschalen in folgender Höhe:
1. Es handelt sich um ein neues Wohnangebot oder ein neu beantragtes ambulant betreutes Wohnen für Betroffene mit HBG 4 in einem bestehenden Wohnangebot.
2. Wenn es sich um ein neues Wohnangebot handelt, muss darin mindestens eine Person in einer HBG 4 eingestuft werden bzw. zuvor in einem stationären Angebot in einer HBG 4 eingestuft worden sein.
3. Während der fünfjährigen Laufzeit der Erprobung muss eine Mindestteilnahme von 3 Jahren möglich sein (d. h. der späteste Einstieg in das Projekt ist 2 Jahre nach Beginn der Erprobung möglich).
4. Bereitschaft zur Dokumentation und Auswertung. Der Erprobungszeitraum von 5 Jahren beginnt mit dem erstmaligen Bezug der ersten teilnehmenden Wohngemeinschaft. 3. Teilnehmende Leistungserbringer Alle Leistungserbringer der Behindertenhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart wurden über den Auftrag der Weiterentwicklung des Wohntrainings gemäß GRDrs 415/2015 „Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ informiert und zu einer Informationsveranstaltung am 28.10.2016 eingeladen. Während dieser Veranstaltung wurde das hier beschriebene Vorhaben erarbeitet und abgestimmt. Folgende Leistungserbringer haben daraufhin ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Vorhaben bekundet: Der Caritasverband für Stuttgart e. V. möchte mit einem neuen ambulant betreuten Angebot in Stuttgart-Wangen für 18 Personen in insgesamt vier Wohngemeinschaften teilnehmen. Der Startzeitpunkt steht derzeit noch nicht fest. Die Lebenshilfe Stuttgart e. V. wird am 19.05.2017 das ehemalige Irene-Farenholtz-Haus neu eröffnen. Dort werden zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften für jeweils 8 Personen mit hohem Hilfebedarf entstehen. Je nach Bezug (bzw. bei Bezug durch mindestens eine Person mit HBG 4) würde die Lebenshilfe mit diesen beiden Wohngemeinschaften gerne an der Erprobung teilnehmen. Darüber hinaus soll bis möglichst 2019 die Wohnanlage am Probstsee zumindest teilweise ambulantisiert sein. Auch dort entstehen Wohngemeinschaften, die für das Projekt in Frage kommen. Die Diakonie Stetten e. V. hat zwei Wohnungen in Stuttgart-Weilimdorf angemietet. Hier werden zwei Wohngemeinschaften für insgesamt 6 Personen entstehen, unter denen 2 bis 3 Personen sein werden, die derzeit in der HBG 4 eingestuft sind. Der Bezug ist für Sommer 2017 geplant. Der Körperbehindertenverein-Stuttgart e. V. übernimmt die Betreuung einzelner Bewohnerinnen und Bewohner des Neubaus des Siedlungswerks auf dem ehemaligen Staiger-Areal in Stuttgart-Nord (Ecke Nordbahnhofstraße/Friedhofstraße). In das Gebäude zieht voraussichtlich eine Einzelperson ein, die in Hilfebedarfsgruppe 4 eingestuft ist. Die Nikolauspflege – Stiftung für blinde und sehbehinderte Menschen hat die Möglichkeit, in Stuttgart-Stammheim eine Wohngemeinschaft für 8 Menschen zu eröffnen. Eine endgültige Entscheidung zur Teilnahme steht noch aus. Die Liebenau-Therapeutische Einrichtungen gGmbH plant langfristig zwei inklusive Wohnprojekte für Menschen mit höherem Hilfebedarf. In diesen Projekten soll jeweils eine Wohngemeinschaft für bis zu 8 Personen entstehen. 4. Weiteres Vorgehen Während des Erprobungszeitraums erfolgen regelmäßige Abstimmungen zwischen dem Sozialamt und den teilnehmenden Leistungserbringern (mindestens jährlich). Im Beirat Inklusion – Miteinander Füreinander wird das Vorhaben am 12.07.2017 vorgestellt. Der Beirat wird regelmäßig über den Fortgang unterrichtet. Zur Mitte der Projektlaufzeit (1. Quartal 2020) wird ein Zwischenbericht vorgelegt. Zum Ende der Erprobung (3. Quartal 2022) wird ein Abschlussbericht vorgelegt, der die Ergebnisse zusammenfasst und je nach Projektverlauf den Vorschlag zu einer neuen Vereinbarung enthält. Das Projekt steht unter dem Vorbehalt der neuen leistungsrechtlichen Regelungen, die in Folge des am 16.12.2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz (BTHG) zu erarbeiten sind. Zum derzeitigen Zeitpunkt ist nicht im Detail absehbar, wie ab dem 01.01.2020 die Hilfebedarfsbemessung und die Vereinbarungen zu betreuten Wohnangeboten für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung in Baden-Württemberg geregelt sein werden. Durch das Vorhaben können jedoch bereits jetzt Menschen mit hohem Hilfebedarf in kleine, dezentrale und ambulant betreute Wohngemeinschaften umziehen. Durch die Erprobung und Auswertung können weitere Erkenntnisse gewonnen werden, unter welchen Bedingungen Menschen mit einer geistigen Behinderung und hohem Hilfebedarf ambulant betreut leben können. Das Vorhaben trägt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei und setzt den Auftrag des Gemeinderats an die Sozialverwaltung gemäß der GRDrs 415/2015 „Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“ um. zum Seitenanfang