Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
412/2024
Stuttgart,
06/25/2024
Investitionszuschuss für die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart – Sanierung Heizung und Installation Photovoltaik-Anlage, Hausenring 93, 70499 Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.07.2024
22.07.2024
Beschlußantrag:
1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart erhält für die Sanierung der Heizung und für die Installation einer Photovoltaik-Anlage in der
Einrichtung Hausenring 93, 70499 Stuttgart einen Investitionszuschuss in Höhe von 100 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 1.249.000 EUR.
2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, den genauen Betrag nach Vorliegen der Kostenfeststellung festzusetzen.
4. Die Aufwendungen in Höhe von max. 1.249.000 EUR werden im THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103162 - Sonstige Förderung freier Träger, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die Heizungsanlage des aus dem Jahr 2002 stammenden Jugendhauses im Hausenring soll erneuert werden. Hierfür wird der bestehende Gas-Brennwertkessel durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Pufferspeicher und einem neuen Gas-Brennwertkessel zur Spitzenlastabdeckung ersetzt. Wegen der niedrigeren Betriebstemperaturen ist außerdem auch der Austausch der Heizkörper erforderlich.
Darüber hinaus ist für den Saal eine neue Belüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung geplant.
Schließlich sind auch die teilweise Erneuerung der Dachabdichtung und anschließend die Installation einer Photovoltaik-Anlage vorgesehen.
Stellungnahme Hochbauamt
Die Angemessenheit der Baukosten wurde durch das Hochbauamt bestätigt.
Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten für die Maßnahme sowie der Zuschussbedarf belaufen sich aktuell auf 1.250.000 EUR.
Im Doppelhaushalt 2022/2023 wurden Kosten in Höhe von 91.630 EUR angemeldet und Mittel in Höhe von 91.630 EUR veranschlagt (GRDrs 1240/2021), die allerdings für das Projekt Austausch der Lüftungsanlage und der Brandschutzklappen des Jugendhauses Mitte, Hohe Straße 9, 70174 Stuttgart (GRDrs 75/2023) verwendet wurden.
Im Doppelhaushalt 2024/2025 wurden Kosten in Höhe von rd. 1.249.000 EUR angemeldet (GRDrs 1561/2023). Die Aufwendungen in Höhe von max. 1.249.000 EUR werden im THH 510 – Jugendamt, Amtsbereich 5103162 - Sonstige Förderung freier Träger, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt.
Insgesamt stehen somit 1.249.000 EUR für das Projekt zur Verfügung.
Einmalige Kosten
Laufende Folgekosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
1.249.000
EUR
Laufende Aufwendungen
EUR
Objektbezogene Einnahmen
- EUR
Laufende Erträge
EUR
Städt. Zuschuss
(gerundet)
max.1.249
.000
EUR
Folgelasten
EUR
Mittel im Haushaltsplan / Finanzplanung
veranschlagt Ja
Noch zu veranschlagen
EUR
Beteiligte Stellen
Referat WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
-
<Anlagen>
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