Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1486/2017
Stuttgart,
01/25/2018



Toilettennutzung durch Wohnungslose am Bahnhof S-Bad Cannstatt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussBeschlussfassungöffentlich26.02.2018



Beschlußantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart gewährt der Ambulanten Hilfe e. V., Kreuznacher Str.
41 A, 70372 Stuttgart, für die Finanzierung einer Toilettennutzung am Bahnhof S-Bad
Cannstatt durch Personen aus dem „Wohnungslosenmilieu“ ab dem Jahr 2018 einen
Betrag in Höhe von derzeit 2.400 EUR.

2. Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen.

3. Der jährliche Förderaufwand in Höhe von 2.400 EUR ist im Teilergebnishaushalt THH
500 - Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.60.01.00.00-500 - Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspflege, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke, finanziert.


Begründung:


Eine Toilettennutzung der Klienten aus dem „Wohnungslosenmilieu“ innerhalb des Bahnhofs S-Bad Cannstatt ist aufgrund der wirtschaftlichen Situation der betroffenen Personen nicht realistisch. In der Folge wurden die hinteren Bereiche des Bahnhofs des Öfteren als „stilles Örtchen“ zweckentfremdet, was zu Klagen der Geschäftsleute und Passanten führte.

Im Frühjahr 2014 beschloss der im Jahr 2003 gegründete „Runde Tisch Straßensozialarbeit Bad Cannstatt“ daher, eine kostenlose Toilettennutzung durch Wohnungslose am Bahnhofsvorplatz S-Bad Cannstatt probeweise einzuführen. Zum Runden Tisch gehören Vertreterinnen und Vertreter sozialer Einrichtungen, des Handels- und Gewerbevereins, Bezirksbeirätinnen und Bezirksbeiräte des Bezirksbeirats Bad Cannstatt, des Amts für öffentliche Ordnung, der Polizei und des Sozialamts der Landeshauptstadt Stuttgart.


Seit dem 1. August 2014 stellt der Betreiber eines Internetcafés in der Bahnhofstraße in Bad Cannstatt den Besuchern des Bahnhofsvorplatzes (i. d. R. aus dem Bereich Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) seine Toilette während den Öffnungszeiten (Montag bis Sonntag, 09:30 bis 24:00 Uhr) kostenlos zur Verfügung.

Jeden Mittwoch in der Zeit zwischen 14:00 und 18:00 Uhr wird von den Streetworkern der Ambulanten Hilfe e. V. sowie des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. dieser Personenkreis am Bahnhofsvorplatz Bad Cannstatt erfasst. Je nach Jahreszeit – im Winter weniger, in den Sommermonaten mehr – halten sich zwischen 11 und 27 Personen am Bad Cannstatter Bahnhof auf. Im Jahresdurchschnitt sind 20 Personen in Bahnhofsnähe anzutreffen.

Für die Ausstattung und Reinigung der Toilette werden der Ambulanten Hilfe e.V. von dem Betreiber des Internetcafés 200 EUR/Monat in Rechnung gestellt. Dies ist wesentlich kostengünstiger als ein von der Stadt eingerichtetes Toilettenhäuschen, das im Fertigbau Kosten zwischen 200.000 bis 300.000 EUR verursachen würde (vgl. GRDrs 688/2017, „Nette Toilette für Stuttgart“ - Pilotversuch in den vier Stadtbezirken Vaihingen, Möhringen, Untertürkheim und Stammheim).

Die Abwicklung der Finanzierung an den Internetcafébetreiber soll weiterhin über die Ambulante Hilfe e. V. erfolgen, die mit der Tagesstätte „Café 72“ in der Waiblinger Str. 30 sowie dem Angebot der Straßensozialarbeit – in Kooperation mit der Sozialpsychiatrie des Caritasverbandes für Stuttgart e. V. – vor Ort vertreten ist. Die Streetworker der beiden Träger sind in der Regel dreimal wöchentlich (Dienstag bis Donnerstag) für ca. drei Stunden an den Brennpunkten in S-Bad Cannstatt unterwegs und befürworten dieses Toilettenangebot als einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Situation im Bereich des Bahnhofsvorplatzes Bad Cannstatt.

Die Ambulante Hilfe e. V. hat mit Schreiben vom 10.01.2018 die Fortführung der Kostenübernahme durch die Landeshauptstadt Stuttgart für die kostenlose Toilettennutzung durch Wohnungslose im Internetcafé beim Bahnhofsvorplatz in S-Bad Cannstatt beantragt.

Die Sozialverwaltung schlägt die unbefristete Übernahme der jährlichen Kosten in Höhe von derzeit 2.400 EUR/Jahr in die städtische Regelförderung ab dem Jahr 2018 vor.


Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Haushaltsmittel ab dem Jahr 2018 stehen im Budget des Sozialamtes zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister


Anlagen

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