Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 184/2017
Stuttgart,
06/13/2017


Blaues Kreuz Stuttgart e. V . - städtische Förderung ab 2018



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2018/2019


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich26.06.2017

Bericht:


Das Blaue Kreuz Stuttgart e. V. erhielt seit 1976 bis 31.12.2009, im Rahmen der Regelförderung, eine pauschale Mitfinanzierung einer Fachkraftstelle. Die Einstellung der Regelförderung der Fachkraftstelle erfolgte im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Haushaltsjahre 2010/2011 (GRDrs 1436/2009 „Schlussantrag an den Gemeinderat zur Verabschiedung des Haushaltsplanentwurfs 2010/2011 am 18. Dezember 2009“).

In den Haushaltsplanberatungen 2012/2013 wurde auf der Grundlage der Haushaltsvorlage 1116/2011 „Ambulante Suchthilfe bedarfsgerecht ausstatten“ eine Pauschalförderung des Blauen Kreuzes Stuttgart e. V. mit 10.000 EUR/Jahr beschlossen.

Die Stuttgarter Suchtberatungsstelle des Vereins Blaues Kreuz Stuttgart e. V. und die Selbsthilfegruppen waren bis zum Jahr 2011 ein eigenständiger Verein. Ab Juli 2011 wurde die Suchtberatungsstelle Teil des Gesamtverbandes Blaues Kreuz in Deutschland e. V. Seit der Gründung der mildtätigen GmbH, Blaues Kreuz Diakoniewerk am 01.01.2017, wird auch die Stuttgarter Suchtberatungsstelle unter diesem Dach geführt.

Mit den jährlichen städtischen Fördermitteln in Höhe von 10.000 EUR seit 01.01.2012 und mit dem Einsatz von Spenden und Eigenmitteln, unter anderem in Form ehrenamtlicher Arbeit, hat das Blaue Kreuz e. V. in seinen Räumen in der Daimlerstraße 44 a in 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt die Arbeit mit einer 0,5 Fachkraftstelle fortgeführt.

Schwerpunktmäßig werden Menschen mit einer Alkoholproblematik und deren Angehörige (ca. 70 Personen/Jahr) aus dem Stuttgarter Stadtbezirk Bad Cannstatt beraten und begleitet. Rund 22 % der betreuten Klientinnen und Klienten zählen zu den chronisch mehrfachbeeinträchtigten Abhängigkeitskranken (Suchtberatungsstelle Blaues Kreuz Stuttgart e. V.: Sachbericht 2015).

Neben der direkten Beratungsarbeit werden vier Selbsthilfegruppen unterstützt. Zwei der Gruppen treffen sich in den Räumen des Blauen Kreuzes Stuttgart e. V. im Stadtbezirk Bad Cannstatt, zwei in den Stadtteilen Freiberg und Dürrlewang. Wöchentlich werden damit ca. 50 Personen erreicht.

Laut Antrag des Blauen Kreuzes Diakoniewerk mGmbH vom 27. Januar 2017 (Anlage 1), ist die Fortführung der Beratungsarbeit nur dann möglich, wenn die Stuttgarter Beratungsstelle wieder auf der Grundlage einer geförderten Fachkraftstelle städtisch mitfinanziert wird.

Sozialplanerisch wird der Erhalt und der Ausbau des sozialräumlich ausgerichteten Suchtberatungsangebotes im Stadtbezirk Bad Cannstatt mit einer Fachstelle durch das Blaue Kreuz Stuttgart e. V. befürwortet und der Antrag des Trägers deshalb unterstützt.

Der genaue Zuschnitt der künftigen Arbeit und der spezifischen Angebote sowie die Wiederanbindung an das System der Stuttgarter ambulanten Suchthilfe und die daraus notwendig werdende Teilnahme an der einheitlichen EDV-gestützten Dokumentation, wird nach einer Befürwortung des Antrages, neu entwickelt.

Bei Aufnahme des Trägers in die bestehende Regelförderung ab 2018 errechnet sich unter Berücksichtigung einer jährlichen TVöD-Erhöhung von 2 % für die beantragte 1,0-Vollzeitstelle und den Raumbedarf ein künftiger Mittelbedarf von 71.058 EUR für das Jahr 2018 und ein jährlicher Mittelbedarf von 72.179 EUR/Jahr ab 2019.

Die Träger des Suchthilfeverbundes haben die Erhöhung des Fördersatzes von 77,5 % auf 80 % und die Erhöhung der Sachkostenpauschale von 3.500 EUR/Vollkraftstelle auf 4.600 Euro/Vollkraftstelle ab dem Jahr 2018 beantragt. Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf GRDrs 180/2017 „Erhöhung des Fördersatzes und der Sachkostenpauschale der Träger der Suchthilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart“ verwiesen.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengruppe2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung freie Träger der Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
71
72
72
72
72
72
Finanzbedarf
71
72
72
72
72
72
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengruppe2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021
TEUR
2022
TEUR
2023 ff.
TEUR
1.31.60.01.00.00-500 Förderung freie Träger der Wohlfahrtspflege / 430 Transferaufwendungen
3.784
3.848
3.848
3.848
3.848
3.848

Das Fachamt hat insgesamt 30 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen 2018/2019 gefertigt. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind eine konsequente Beschränkung auf die wesentlichsten Bedarfe aus Sicht der Fachverwaltung und keine abschließende Wertung aller notwendigen Vorhaben. Im Juli 2017 wird die Fachverwaltung eine priorisierte Übersicht vorlegen.


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat AKR hat Kenntnis genommen.

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen, gibt jedoch zu bedenken, dass mit einer Wiederaufnahme der Förderung des Blauen Kreuzes e. V. die Wirkung der diesbezüglichen Haushaltssicherungsmaßnahme aus dem Jahr 2009 aufgehoben wird. Mit der beantragten Verdoppelung der vorhandenen Beratungskapazitäten von 0,5 auf 1,0 Vollzeitstellen soll neben einer von der Finanzverwaltung generell kritisch beurteilten Kompensation von wegfallenden Eigen- und Drittmitteln sogar noch ein Ausbau der Kapazitäten städtisch finanziert werden, ohne dass eine entsprechende Arbeitsvermehrung dargelegt wurde.

Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Werner Wölfle
Bürgermeister



Anlagen:

1. Antrag des Trägers vom 27.01.2017

<Anlagen>

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Anlage 1 zu GRDrs 184-2017.pdf