Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz:
GRDrs 669/2021
Stuttgart,
07/21/2021


Chancengerechtes Stuttgart – Vorschläge im Doppelhaushalt 2022/2023 für eine Intensivierung der sozialen Teilhabe



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich26.07.2021

Bericht:

Für den letzten Doppelhaushalt 2020/2021 hat das Referat SI eine Vorlage (GRDrs 156/2019) eingebracht, in der Vorschläge für die gesellschaftliche Integration und die soziale Teilhabe komprimiert dargestellt wurden.

Ausgangspunkt hierfür wiederum war die Generaldebatte am 11. Oktober 2018 des Gemeinderats über die „Vision 2030 - Soziale Stadt“. In dem dort vorgelegten Faktenpapier „Chancengleichheit, gesellschaftliche Integration und soziale Teilhabe“ hat die Sozialverwaltung Daten und Fakten aufgelistet, aber auch vielfältige Maßnahmen dargestellt, die grundlegend sind für die moderne Ausgestaltung einer leistungsfähigen Großstadtsozialverwaltung, samt den damit verbundenen Herausforderungen.

Dieser Prozess wird auch für den kommenden Doppelhaushalt 2022/2023 kontinuierlich fortgesetzt.

Basis einer chancengerechten und sozialen Stadt Stuttgart ist und bleibt die Teilhabe aller Stuttgarter*innen am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben. Die weiteren Ausführungen hierzu, die in der GRDrs 156/2019 dargestellt wurden haben in ihrer Bedeutsamkeit nicht abgenommen. Das Gegenteil ist der Fall. Durch die Pandemie hat diese in ihrer Bedeutung in erheblichem Maße zugenommen. Daher liegt der Fokus des Referats SI für den Doppelhaushalt 2022/2023 auf einfach zugänglichen, gut abgestimmten und passgenauen Angebote zur sozialen Teilhabe.

Umgesetzt werden sollen diese u.a. auch mit der Einführung einer strategischen Sozialplanung auf Referatsebene, die diese Angebote und damit verbundene Querschnittsthemen (wie z.B. Armut, Einsamkeit, Chancengerechtigkeit) durch einen ämter- und referatsübergreifenden Arbeitsansatz bündeln und steuern soll. Die strategische Sozialplanung ergänzt die Fach- und Sozialplanung der Ämter und wird darauf aufbauend die erforderlichen Planungsprozesse weiter intensivieren.

Die Ämter und Abteilungen des Sozialreferats werden auch zum Doppelhaushalt 2022/2023 wieder Mitteilungsvorlagen zu einzelnen Maßnahmen und Projekte für chancengerechte und soziale Teilhabe in der Landeshauptstadt vorlegen. Die wesentlichen Vorschläge hierzu werden in dieser Mitteilungsvorlage zusammengefasst dargestellt und durch Einzelvorlagen im Laufe des Haushaltsverfahren vertieft erläutert bzw. wurden bereits erläutert.

Einige Visionen bzw. wesentlichen Themen für die soziale Teilhabe werden an dieser Stelle stichwortartig aufgeführt und sind im Folgenden dann detaillierter nachzulesen:


Vorab) Strategische Sozialplanung Es ist beabsichtigt ab Herbst 2021 eine Strategische Sozialplanung beim Referat SI einzuführen. des Referates Soziales und gesellschaftliche Integration

Soziale Problemlagen in Großstädten sind zunehmend dynamisch, schnell und komplex – sowohl in dem Zusammenspiel ihrer Verursachungen als auch in ihren Wirkungen. Dies kann zu Segregation und Ausgrenzung von Personengruppen führen – damit sind übergreifende Ansätze im sozialen Raum notwendig, um Möglichkeiten der Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsleben zu verwirklichen.

Drei grundlegende Schwerpunkte sollen daher im Doppelhaushalt 2022/2023 angegangen werden durch die Strategische Sozialplanung.

1. Aufbau und Etablierung der Strategischen Sozialplanung

Die Aufgaben der Strategischen Sozialplanung bestehen in der Entwicklung und Umsetzung von präventiven und akuten Interventionen bei dynamischen, komplexen und krisenhaften sozialen Herausforderungen, die ein intensives Zusammenwirken auf Planungs- und Handlungsebene der verschiedenen Ämter des Referates (und anderer Ämter) voraussetzen.

Strategische Sozialplanung ersetzt keine Fachplanung oder operative Ansätze, sondern ist ein neuer methodischer und organisatorischer Ansatz im Referat Soziales und Gesellschaftliche Integration, um gesellschaftliche Teilhabe zu wirkungsorientiert und zielgruppenübergreifend umzusetzen.
Strategische Sozialplanung geht von drei Fragestellungen aus:
Zentrale Methoden sind eine empirische Datenbasis, Aufbau übergreifender Arbeitsgruppen, Sozialraumkonferenzen, Beteiligung von Betroffenen und Selbstvertretungen, Monitoring und Wirksamkeitsanalysen.

2. Prävention und Milderung von Armut

Armut zeigt sich in verschiedensten Handlungsfeldern, sie ist komplex in ihren Ursachen und damit mehrdimensional in ihrer Milderung und Bekämpfung. Zwei große Armutskonferenzen der Stadt Stuttgart, 2008 unter Federführung des Jugendamtes und 2019 unter Federführung des Sozialamtes haben viele Ansätze aufgezeigt. Aufgrund fehlender Personalressourcen konnten diese nicht weitergeführt werden.

Notwendig ist die Entwicklung eines nachhaltigen und langfristigen Konzepts, das einerseits Daten aufarbeitet, Armutsrisiken erfasst und andererseits Maßnahmen umsetzt, die zusammenwirken und nachhaltig begleitet und evaluiert werden.

Die LIGA der Wohlfahrtspflege Stuttgart e. V. fordert zum Doppelhaushalt 2022/ 2023 eine gemeinsame, dauerhafte und nachhaltige Armutsbekämpfung, auch im Hinblick auf die Einbindung von Zielen der nachhaltigen Entwicklung (Sustainable Development Goals), Wirkungsorientierung und Monitoring.

Gemeinsam mit der LIGA der Wohlfahrtspflege Stuttgart e.V. wird ab August 2021 an einer Weiterentwicklung der Themen der „Armutskonferenz 2019 – Vernetzt gegen Armut“ gearbeitet. Im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Stuttgarter Gemeinderats werden in der Sitzung am 25. Oktober gemeinsame Grundlagen dargestellt.

3. Soziale Stadtentwicklung / Quartiersentwicklung

Soziale Entwicklungen und Problemstellungen in Stuttgarter Stadtteilen und Stadtbezirken sind von einzelnen Fachplanungen und zielgruppenbezogenen sozialen Angeboten nicht überschaubar, da es keine durchgehende Vernetzung gibt. Soziale Entwicklungen haben in den vergangenen Jahren deutlich an Dynamik zugenommen. Dies liegt im gesellschaftlichen dynamischen Wandel begründet, der u. a. geprägt wird von Phänomenen einer alternden Gesellschaft, der Zunahme von Gewalt, einer veränderten Arbeitswelt und Digitalisierung. Zielgruppenübergreifenden Herausforderungen soll mit räumlich bezogenen und mit gemeinsamen, vernetzten und auch vorausschauenden Planungen und sozialen Präventionen und Interventionen begegnet werden.

Notwendig ist eine zusammengeführte Datenbasis zur sozialen Lage, die neue Einführung von begleitenden Sozialraumkonferenzen und u.a. Sozialraumbegehungen mit Betroffenen vor Ort, (sozialen) Institutionen und Vertreter*innen der Stadtverwaltung unter Federführung der Bürgermeisterin für Soziales und gesellschaftlicher Integration.

Weitergehend soll parallel eine ämterübergreifende Definition und ein gemeinsamer Ansatz von Quartiersarbeit entwickelt werden und die Potentiale der beteiligten Ämter und Institutionen geklärt werden. Teilhabe benachteiligter Personen und die Aktivierung der Stadtteile und -bezirke werden gemeinsam betrachtet und Grundlage gemeinsamer Initiativen.

1) Jobcenter

Verstetigung Teilhabechancengesetz
Mit dem Teilhabechancengesetz im Rahmen des Programmes „MitArbeit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2019 zwei neue Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose geschaffen:
Neben Firmen des ersten Arbeitsmarktes und Sozialunternehmen wirkt auch die Landeshauptstadt Stuttgart als kommunale Arbeitgeberin aktiv an der Gestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik mit und hat 30 Ermächtigungen für Arbeitsverhältnisse nach § 16i SGB II für Menschen mit geringer Chance auf reguläre Arbeitsverhältnisse zum 1. Januar 2020 geschaffen.

Beide Fördermöglichkeiten, besonders aber die Förderung nach § 16i SGB II, bieten für Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende sehr gute Chancen, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, sodass diese auch in den kommenden Jahren Anwendung finden sollen.

Nach § 81 SGB II tritt § 16i mit Wirkung zum 1. Januar 2025 außer Kraft, allerdings hält das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinem Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes auf der Grundlage des Zwischenberichts der Evaluation durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) fest, dass die positiven Ergebnisse und Erkenntnisse des IAB, sowie die Rückmeldungen aus der Praxis bereits jetzt dafür sprechen, § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zu entfristen und dauerhaft im Förderinstrumentarium des SGB II zu implementieren.

Chancengerechtes Stuttgart - Acqua (Aktivierung, Coaching, Qualifizierung, Unterstützung in Arbeit und Ausbildung)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Initiative „Netzwerke für Aktivierung, Beratung und Chancen“ – kurz „Netzwerke ABC“ – gegründet, um Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven am Arbeitsmarkt zu eröffnen. Die Jobcenter sind mit der Situation vor Ort vertraut, können sich als die relevanten Akteure*innen vernetzen und Langzeitarbeitslose intensiv und bedarfsgerecht betreuen. Das Jobcenter Stuttgart hat 2016 eine AZAV-Trägerzulassung erworben und setzt Maßnahmen nach § 45 SGB III über den Eingliederungstitel seit März 2017 unter dem Titel „Netzwerke ABC“ um. Der Betreuungsschlüssel liegt bei 1:40 (Kunde*in/Jobcoach). Die individuelle Coachingzeit liegt pro Kunde*in bei zwei Stunden im Monat, kann aber nach Bedarf variabel gestaltet werden.


Integrationsprozess in den Arbeitsmarkt im Rahmen von Acqua
In der Maßnahme Acqua „Aktivierung, Coaching, Qualifizierung und Unterstützung in Arbeit und Ausbildung“ begleiten Coaches (Schwer-)behinderte und Menschen mit Gleichstellung auf dem Weg in Arbeit und Ausbildung. Dabei ist der im Jobcenter durchgängig angewandte Ansatz des beschäftigungsorientierten Fallmanagements auch in den „Netzwerken ABC“ handlungsleitend.

Bei Acqua hat die Vermittlung in Arbeit und Ausbildung Vorrang. Stärken, Ressourcen, Interessen, Möglichkeiten und eigene Ziele werden gezielt betrachtet, um die Motivation und Eigenverantwortlichkeit im Vermittlungsprozess zu stärken. Die Coaches betreuen in Acqua sowohl Leistungsberechtigte als auch Unternehmen und Betriebe intensiv und engmaschig.

Gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen von Acqua
Der offenere Rahmen ermöglicht auch die Umsetzung unkonventioneller Vermittlungsstrategien. Der Zugang zu Stellen wird beispielsweise auf dem Weg der gesellschaftlichen Teilhabe gesucht, da so unter anderem der verdeckte Stellenmarkt über persönliche Kontakte erschlossen werden kann. Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit resultieren rund 40 Prozent der Arbeitsmarktintegrationen aus privaten Netzwerken.

Bei der Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsmarkt zielt die strategische Einbindung von Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe darauf ab, eine nachhaltige Integration durch verbesserte soziale, sportliche und kulturelle Einbindung in die Gesellschaft zu erreichen. Hierbei wecken Veranstaltungen zu Sport, Musik, Beruf, Kultur etc. zunächst das Interesse. Im nächsten Schritt wird dann das Engagement in Vereinen und kulturellen Einrichtungen oder auch der Kontakt zu Betrieben aktiv unterstützt. Durch die gemeinsam erlebten Aktivitäten entstehen zudem gruppendynamische Effekte, bei denen sich die Teilnehmenden gegenseitig unterstützen und die Erfolge Einzelner die ganze Gruppe motivieren.


Kontaktstelle zur beruflichen Beratung und Erprobung für Menschen mit einer Suchterkrankung des Kulturwerks der Neuen Arbeit gGmbH

Mit der GRDrs 420/2020 (Konzeption und Förderung des Angebots „Kontaktstelle Kulturwerk“ - Angebot zur beruflichen Beratung und Erprobung sowie Begleitung langzeitarbeitsloser Menschen mit Suchterkrankungen) wurde die Förderung einer 0,5 Stelle für die Kontaktstelle für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2022 durch den Gemeinderat beschlossen.

Aufgaben der Kontaktstelle
Die Kontaktstelle richtet sich an von Suchterkrankungen und Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Menschen sowie an verschiedene Akteure im Suchthilfesystem. Ziel ist zum einen die individuelle (berufliche) Weiterentwicklung der suchtkranken und langzeitarbeitslosen Menschen, zum anderen die bessere Vernetzung der in der Suchthilfe tätigen Dienste und Einrichtungen. Die individuelle (berufliche) Weiterentwicklung beinhaltet psychosoziale und suchttherapeutische Beratung, falls erforderlich, die Anbindung an das Hilfesystem und die Motivation zu und Vermittlung in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Praktika und Arbeit sowie in suchttherapeutische Angebote.



Auswertung und weiteres Vorgehen
Die Auswertung der Arbeit des ersten halben Jahres zeigt trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie Erfolge. Bereits im ersten halben Jahr der Arbeit der Kontaktstelle wurde deutlich, dass sich ausschließlich Personen an die Kontaktstelle wenden bzw. von den (Sucht-) Beratungsstellen an die Kontaktstelle vermittelt werden, die Leistungen nach dem SGB II beziehen.

Die Mittel zur Finanzierung der Kontaktstelle des Kulturwerks stehen für die Jahre 2021 und für das erste Halbjahr 2022 zur Verfügung. Die Fortführung der Arbeit der Kontaktstelle ist aus Sicht des Jobcenters für die langfristige Arbeitsmarktintegration – zumindest noch für die Jahre 2022 und 2023 – erforderlich. 2023 kann die Wirksamkeit der Kontaktstelle für die Arbeitsmarktintegration suchtkranker Leistungsberechtigter abschließend beurteilt werden.

Aufgrund der notwendigen Ausgestaltung des Angebotes, das auf Freiwilligkeit und sehr flexibler Inanspruchnahme beruht sowie ggf. auch suchttherapeutische Beratung beinhaltet, ist es sinnvoll, die Kontaktstelle als kommunale Eingliederungsleistung nach § 16a SGB II zu finanzieren.

Finanzierung
Die Regelfinanzierung der Kontaktstelle als kommunale Eingliederungsleistung nach § 16a SGB II soll ab dem 01.07.2022 in Anlehnung an die für freigemeinnützige Träger der ambulanten Suchthilfe geltenden Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgen. Ausgehend von einer TVöD-Erhöhung um 1,35 % im Jahr 2022 und 2,0 % im Jahr 2023 errechnet sich der Budgetbedarf für den Zeitraum 01.07.2022 bis 31.12.2022 in Höhe von 17.101 EUR und rd. 34.000 EUR in 2023.

Modellvorhaben im Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ (GRDrs. 357/2021)

Das Jobcenter Stuttgart beteiligt sich am Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ (§ 11 SGB IX) mit einem eigenen Modellprojekt, das voraussichtlich ab November 2021 starten kann. Über die Laufzeit von fünf Jahren wird das Projekt eine innovative Beratungs- und Begleitungsstruktur aufbauen und erproben. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit gesundheitlichen Einschränkungen werden bereits vor und während ihrer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme durch Begleiter*innen unterstützt. Diese helfen fortlaufend, auftretende persönliche oder organisatorische Hemmnisse abzubauen und Veränderungspotentiale gezielt zu fördern. In arbeitsweltbezogenen Brückenangeboten, die nahtlos an die medizinische Reha anschließen sollen, werden die Rehabilitand*innen zielgruppenspezifisch auf eine nachhaltige Integration ins Arbeitsleben vorbereitet.

Für das notwendige Personal sind Ermächtigungen vorgesehen.

Ziel des Modellprojektes ist es, entlang des hürdenreichen Rehabilitations- und Integrationsprozesses gelingende Übergänge zu ermöglichen, die einer Chronifizierung von Erkrankungen entgegenwirken und Erwerbsfähigkeit stabilisieren. Durch das besondere Augenmerk auf Kompetenzen der Selbstwirksamkeit, Selbsthilfe und Veränderungsmotivation sowie dem Einbezug des erweiterten persönlichen Umfeldes wirkt das Projekt ebenfalls auf eine Verbesserung der sozialen Teilhabe der Rehabilitand*innen hin.
Das Projekt wird extern wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Zudem ist anvisiert, aus den Erkenntnissen, die sich über den Projektverlauf hinweg ergeben, Prädiktoren für Erfolgsfaktoren zu entwickeln.
Diese Prädiktoren lassen künftig die Konzipierung passgenauer Fördermaßnahmen zu und könnten kommende Integrationsarbeit effektiver gestalten.

2) Sozialamt

Neustrukturierung Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe

Die Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe hält für wohnungslose Familien mit Kindern
sowie erwachsene Wohnungslose ein differenziertes Hilfesystem vor, das die Menschen mit vielfältigen Problemlagen und Lebenssituationen bei der Überwindung
sozialer Schwierigkeiten und damit in ihrer sozialen Teilhabe unterstützen soll. Die Angebote reichen von Prävention und Wohnraumsicherung, über akute Notfallübernachtungen bis hin zu längerfristigen Begleitung und Unterbringung.


Aktuell steht die Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe vor Herausforderungen, welche die soziale Teilhabe betreffen:
Diese Herausforderungen hat das Sozialamt bereits mit mehreren Schritten bearbeitet (z. B. GRDrs 118/2019 „Weiterentwicklung der Garantieverträge des Sozialamts“, GRDrs 253/2019 „Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von
Menschen in ordnungsrechtlicher Unterbringung in Sozialunterkünften“, Einführung von Fallmanagement im Bereich der Unterbringung in Sozial- und Notunterkünften).

Um die Wohnungsnotfallhilfe insgesamt zukunftsfähig auszurichten sollen die strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, diesen Herausforderungen effizient zu begegnen.

Grundlage für die Weiterentwicklung der Angebote der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe soll die Evaluation des gesamten Hilfesystems sowohl hinsichtlich der Gesamt-struktur als auch in Bezug auf das Angebots- und Maßnahmenspektrum sowie der implementierten Steuerungsstrukturen sein.

Mit dem Weiterentwicklungsprozess „Wohnung-S-Los! 2025“ sollen die Lebensbe-dingungen von Wohnungslosen in der Landeshauptstadt Stuttgart verbessert und Wohnungslosigkeit reduziert werden. Die Umsetzung trägt dazu bei, das UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 „Keine Armut“ zu erreichen. Zudem stärkt der Prozess „Wohnung-S-Los! 2025“ die soziale Infrastruktur in der Landeshauptstadt Stuttgart, indem er das Hilfesystem der Wohnungsnotfallhilfe an aktuelle Entwicklungen anpasst und für zukünftige Herausforderungen vorbereitet. Dies trägt dazu bei, das UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ zu erreichen.

Um die soziale Teilhabe wohnungsloser Menschen darüber hinaus zu unterstützen, wird angestrebt, das Modellprojekt „Housing First Stuttgart“ und die Vorschläge der Arbeitsgruppen zur GRDrs 253/2019 „Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von Menschen in ordnungsrechtlicher Unterbringung in Sozialunterkünften“ umzusetzen.
Als Ergebnis des Projekts „Verbesserung der Situation von Kindern und Jugendlichen in Sozial- und Gemeinschaftsunterkünften“ vgl. GRDrs 188/2021) wird angestrebt, die Strategien und Ansätze in städtischen Unterkünften der Flüchtlings- und Wohnungslosenhilfe weiterzuentwickeln.

Quartiersentwicklung
Um den demografischen und sozialen Herausforderungen zu begegnen, benötigen wir neue Strukturen des Zusammenlebens. Quartiersansätze stellen eine Möglichkeit dar, Inklusion und Integration, das Leben im Alter und das Zusammenleben der Generationen neu zu organisieren. Denn bei Quartiersentwicklung geht es darum, Gemeinschaft jenseits familiärer Strukturen dort erlebbar zu machen, wo sie entsteht: in den Nachbarschaften. Quartiersentwicklung ist damit in einem ganzheitlichen Sinne zu verstehen. Dabei geht es darum, Wohnraum für alle zu realisieren, eine tragende soziale Infrastruktur sicherzustellen und die Grundlagen für eine „Quartiers-Verantwortungsgemeinschaft“ zu schaffen. Soziale Quartiersentwicklung greift somit auch das Ziel 11 der Nachhaltigkeitsziele der UN (sustainable development goals, SDGs), denen sich die Landeshauptstadt Stuttgart verpflichtet hat, auf: sie trägt dazu bei, die Stadt inklusiver, sicherer, widerstandsfähiger und nachhaltiger zu gestalten. Im Doppelhaushalt 2022/2023 sollen insbesondere die Quartiersentwicklung am Wiener Platz in S-Feuerbach und im Postareal in S-Untertürkheim im Mittelpunkt stehen.

Ein wichtiger Ansatzpunkt ist auch die Berücksichtigung der Sozialraumorientierung insbesondere in der Einzelfallhilfe (wie u. a. im Bundesteilhabegesetz).

Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes
Ein weiterer Baustein für ein chancengerechtes Stuttgart ist die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in der Landeshauptstadt Stuttgart. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart hat zur Umsetzung des BTHG einen umfassenden Implementierungsprozess initiiert (vgl. GRDrs 1129/2020 und GRDrs 627/2021).

An diesem Prozess sind neben den Menschen mit Behinderung, deren Vertretungen und weiteren Partizipationsgruppen alle Abteilungen des Sozialamts sowie weitere städtische Ämter und die Stuttgarter Leistungserbringer im Bereich der Eingliederungshilfe beteiligt. Im Fokus des Prozesses steht die Gestaltung des Paradigmenwechsels hin zu mehr Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten und damit auch mehr Chancengleichheit. Es soll eine personenzentrierte und sozialraumorientierte Leistungserbringung gewährleistet sowie die Versäulung der Leistungssysteme überwunden werden. Damit dies gelingt, sollen in einem kooperativen Zusammenwirken mit den Menschen mit Behinderung Barrieren jeglicher Art abgebaut werden. Hierdurch wird die Grundlage dafür geschaffen, dass Menschen mit Behinderung gleiche Rechte auf Erziehung, Bildung und Arbeit dort verwirklichen können, wo sie leben.

Einführung einer kommunalen Pflegekonferenz
Sowohl in der stationären Versorgung von pflegebedürftigen Menschen als auch in der ambulanten Versorgung ist das Hilfesystem der Pflege sehr stark ausgelastet und wird in den kommenden Jahren weiteren Nachfragen und noch stärkeren Belastungen ausgesetzt sein.

Unter Berücksichtigung der Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2018 des Statistischen Amts der Landeshauptstadt Stuttgart sind nach Berechnungen der Kreispflegeplanung (siehe GRDrs 109/2019 „Kreispflegeplanung 2030 – Fortschreibung“) 6.850 Pflegeplätze bis zum Jahr 2030 notwendig. Derzeit gibt es 5.297 Pflegeplätze in Einrichtungen der stationären Altenpflege (Stand: Dezember 2019). In der Landeshauptstadt Stuttgart müssen deshalb bis zum Jahr 2030 insgesamt 1.553 Pflegeplätze auf Grund der Zunahme der älteren Bevölkerung und des demografischen Wandels geschaffen werden. Hinzu kommt, dass der weitere Ausbau von Kapazitäten in der stationären Dauerpflege und in ambulanten Pflegearrangements immer schwieriger wird, da das professionelle Pflegepotenzial zurückgeht. Die Leistungserbringer in der Pflege klagen seit geraumer Zeit über einen Fachkräftemangel in der Pflege, der sich zukünftig noch verschärfen wird, u. a. durch Probleme in der Ausbildung.

Um vor Ort Fragen der regionalen Pflege- und Unterstützungsstrukturen, der Schaffung von altersgerechten Quartiersstrukturen, der kommunalen Beratungsstrukturen und der Koordinierung von Leistungsangeboten zu beraten, wurde in der Landeshauptstadt Stuttgart eine kommunale Pflegekonferenz § 4 Landespflegestrukturgesetz (LPSG) eingeführt. Die Projektlaufzeit ist vom 01.03.2021 bis zum 31.08.2022.

Ein Ziel der Kommunalen Pflegekonferenzen ist die Erarbeitung gemeinsamer Empfehlungen, auch unter Mitwirkung der vertretenen Pflegekassen sowie der Landesverbände der Pflegekassen. Die Beratungsergebnisse der Kommunalen Pflegekonferenzen dienen außerdem der Sozialplanung. Im § 4 Abs. 3 LPSG wird ausgeführt, dass über die Ergebnisse der Beratungen der Kommunalen Pflegekonferenz dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg bis zum 31.12. jeden Jahres zu berichten ist.
Ein weiteres Ziel der Kommunalen Pflegekonferenz ist es, die Kooperation und Mitwirkung aller in der Landeshauptstadt Stuttgart im Pflegebereich tätigen Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen und sonstigen Kostenträger, medizinischen Dienste sowie der Betroffenen zu gewährleisten und zu fördern, um eine leistungsfähige, ortsnahe und aufeinander abgestimmte ambulante, teilstationäre und stationäre pflegerische Versorgung der Stuttgarter Bevölkerung sicherzustellen und weiterzuentwickeln.

Die Aufgaben einer Kommunalen Pflegekonferenz lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Die Auftaktveranstaltung der kommunalen Pflegekonferenz in der Landeshauptstadt Stuttgart fand am 04.05.2021 statt und es wurde festgelegt, dass in drei Arbeitsgruppen folgende Themenschwerpunkte bearbeitet werden:
Digitale Teilhabe

Der persönliche Kontakt und die Begegnung vor Ort werden zunehmend flankiert durch digitale Angebote. Neben der Digitalisierung der Verwaltungsprozesse und Leistungen geht es vor allem darum, die Auswirkungen der Digitalisierung als gesellschaftlichem Transformationsprozess zu gestalten und digitale Teilhabe zu ermöglichen.
Die Corona-Pandemie und der damit verbundene Lockdown hat nochmals in besonderer Weise verdeutlicht, welchen hohen Stellenwert eine Zugangsmöglichkeit zum Internet hat und diese als unverzichtbare Grundversorgung anzusehen ist. Zudem stellt der Zugang zum Internet eine wesentliche Ausgangsvoraussetzung für eine soziale Teilhabe dar. Unter anderem werden seitens der Stadtverwaltung die digitalen Angebote stetig ausgebaut und Informationen verstärkt nur noch digital angeboten. Dies zeigt, wie selbstverständlich mittlerweile von einem vorhandenen Internetzugang ausgegangen wird.

Die fehlende Infrastruktur in den Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Menschen führt zu einer deutlichen Benachteiligung der Bewohner*innen und verstärkt das Problem einer fehlenden Chancengleichheit.

Um diesem Mangel nachhaltig begegnen zu können, wird unter Federführung des Referates SI unter Beteiligung der betroffenen Ämter, ein gemeinsames Konzept zur flächendeckenden WLAN-Versorgung in alle Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen im Jahr 2021 erstellt. Auf Grundlage dieses Konzeptes sollen im Jahr 2022/2023 mindestens 1/3 aller Gemeinschaftsunterkünfte für geflüchtete Menschen entsprechend aus- und umgebaut sowie mit der notwendigen technischen Infrastruktur ausgestattet werden.

3) Gesundheitsamt

Es besteht ein Zusammenhang zwischen sozialer und gesundheitlicher Lage. So geht ein niedriger sozioökonomischer Status mit einer verringerten Lebenserwartung einher und Krankheiten, Beschwerden und Risikofaktoren sind sozial ungleich verteilt. (GBE Kompakt 02/2014, 5. Jahrgang). Die Verbesserung der gesundheitlichen Chancengerechtigkeit gehört daher aus gutem Grund zu den wesentlichen Aufgaben und Zielen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Diese Situation wurde auch in Corona-Pandemie für diese Bevölkerungsgruppe manifestiert. Das Statistische Amt konnte dies auch für Stuttgart in einer Strukturdatenanalyse basierend auf Daten des Gesundheitsamtes im April 2021 darlegen. Durch die Analyse auf Ebene der Stadtviertel verfestigt sich das Bild eines erhöhten Infektionsgeschehens in strukturschwachen Bereichen. Diese sind gekennzeichnet durch einen erhöhten Anteil an Pflegeheimbewohner*innen, beengte Wohnverhältnisse und einen hohen Anteil an benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

Für die Zukunft müssen für und mit diesen Menschen Maßnahmen und Projekte entwickelt werden, die ein Leben mit der Pandemie bestmöglich und smart gestalten. Diese Maßnahmen gilt es noch zu entwickeln.

Darüber hinaus haben folgende vorgesehenen Maßnahmen des Gesundheitsamtes für die entsprechenden Bevölkerungsgruppen Relevanz:

Die Gesundheitsplanung zum Thema Prostitution hat eine Schlüsselrolle bei grundsätzlichen Planungen und Vernetzungen in diesem Arbeitsfeld und richtet sich an die besonders betroffenen Frauen in der Prostitution. Deutlich werden:
In den letzten Jahren ist die Suchtprävention Stuttgart kontinuierlich ausgebaut worden. Die Ausrichtung der Maßnahmen hat insbesondere die sozial benachteiligten Menschen im Blick. Das hat einen erheblichen Zuwachs an Aufgaben für die Beauftragte für Suchtprophylaxe und die Sozialplanerin (Sozialamt) zur Folge. Diese Herausforderungen wurde auch durch die Evaluation der Suchthilfe und der Suchtprävention, die Stadt Stuttgart 2019 bei der Gesellschaft für Forschung und Beratung im Gesundheits- und Sozialbereich (FOGS) in Auftrag gegeben hat, bestätigt.

Bereits im Kindes- und Jugendalter kann Übergewicht das Risiko für körperliche und psychische Erkrankungen erhöhen. Übergewicht tritt in ärmeren Familien häufiger auf und kann bestimmte Erkrankungen begünstigen (z. B. Bluthochdruck, Fettleber, Diabetes). Bei Fortbestehen der Adipositas im Erwachsenenalter nimmt das Risiko für das Auftreten dieser Erkrankungen immer weiter zu. Alarmierend ist, dass auch Erkrankungen wie Demenz und Krebs durch eine übermäßige Gewichtszunahme begünstigt werden können. Aufgrund der großen Relevanz des Themas und des bestehenden Handlungsbedarfs wurde das „Stuttgarter Stufenmodell“ zur Übergewichtsprävention und –therapie entwickelt und ein zentraler Baustein ist dabei die Einrichtung der Adipositasberatungstelle (siehe auch GRDrs 1064/2020).

Nach wie vor haben Migrant*innen Schwierigkeiten, sich im deutschen Gesundheitssystem zurechtzufinden, meist bedingt durch sprachliche, kulturelle oder weitere migrationsspezifische Barrieren. Hinzu kommt eine starke Heterogenität unter den Migrant*innen insgesamt, die jeweils spezifische Maßnahmen und Zugangswege erfordert. Mit dem aktuell mit Drittmitteln geförderten Projekt „Gesundheitslotsen für Migrantinnen und Migranten“ hat das Gesundheitsamt Abhilfe geschaffen und ein erfolgreiches System aufgebaut, um Migrant*innen besser zu gesundheitlichen Themen zu erreichen. Das Projekt richtet sich insbesondere an sozial benachteiligte Migrantinnen und Migranten. Nach dem Auslaufen der Drittmittelförderung bedarf es einer Festigung dieses wichtigen Projektes und eine Überführung in die Nachhaltigkeit. Eine zentrale Funktion hat dabei die Koordinierungsstelle als zentraler Ansprechpartner für die Gesundheitslotsen wie auch für die unterschiedlichsten Institutionen und Organisation innerhalb der Stadtgesellschaft. Siehe auch GRDrs 1028/2020 sowie GRDrs 644/2021.

4) Abteilung Integrationspolitik (SI-IP)

Schwerpunkt der Abteilung Integrationspolitik ist, dass die interkulturelle Orientierung in der Stadtverwaltung als kohärente Gesamtstrategie implementiert und verstetigt werden. Dies betrifft die Maßnahmenplanung für Migrantinnen und Migranten in allen Ämtern, Stäben und Eigenbetrieben, die damit verbundene Personalpolitik und die Umsetzung der städtischen Antidiskriminierungserklärung.

Die Grundlage dafür ist das vom Gemeinderat beschlossene gesamtstädtische Integrationskonzept „Stuttgarter Bündnis für Integration“ mit 15 Handlungsfeldern, zu denen die interkulturelle Ausrichtung der Stadtverwaltung und ihrer Bündnispartner zählt (vgl. Fortschreibung 2009).

Zielvorgaben sind eine aktive Teilhabe der Migrantinnen und Migranten an kommunalen Dienstleistungen der Regelversorgung sowie eine Erhöhung der Migrantinnen und Migranten am Anteil der Beschäftigten bei der Stadtverwaltung.

Die Abteilung Integrationspolitik (SI-IP) hat in den 20 Jahren seit der Beschlussfassung des Bündnisses für Integration in 2001 durch den Gemeinderat die notwendigen Kooperations- und Koordinierungsstrukturen in verschiedenen Handlungsfeldern aufgebaut und sehr erfolgreich weiterentwickelt, bspw. in der Sprach- und Bildungsförderung, in der Einbindung der Zivilgesellschaft in die verschiedenen Integrationsmaßnahmen (insbesondere Migrantenorganisationen) und in der politischen Partizipation einschließlich der Stuttgarter Partnerschaft für Demokratie.

Der Fokus bei all diesen Aufgabenfeldern ist eine systematische Zusammenarbeit mit freien Trägern und anderen integrationspolitisch relevanten Organisationen sowie mit zivilgesellschaftlichen Vereinen und Initiativen.

Dieser integrationspolitische Konsens wird bei gesellschaftlichen Konflikten und Krisen teilweise in Frage gestellt, wie zuletzt bei den Jugendkrawallen vom Juni 2020. Während der Corona-Pandemie wurde auch deutlich, dass sich die Zusammenarbeit der Verwaltung mit Migrant*innen und ihren Organisationen weitgehend auf SI-IP beschränkt.

Die interkulturelle Öffnung und Orientierung der städtischen Ämter und Eigenbetriebe als eine zentrale Querschnittsaufgabe konnte bisher nur punktuell umgesetzt werden. Ein erfolgreiches Beispiel im Kontext der Personalgewinnung war die die Kampagne für mehr Auszubildende mit Migrationshintergrund bei der Stadt vom Haupt- und Personalamt in enger Zusammenarbeit mit SI-IP.

Um die interkulturelle Ausrichtung der Stadtverwaltung weiter voranzubringen werden entsprechende Personalressourcen benötigt.

5) Hauptamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung (SI-BB)

Die Teilhabe von Menschen, die behindert werden, ist wesentliches Anliegen der Stadtverwaltung und des Gemeinderats. Der Personenkreis hat wenig Lobby und wurde in den Jahren zuvor nicht konsequent mitgedacht. Das Amt der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung wurde seit 2012 ehrenamtlich ausgeübt und ist seit Oktober 2018 auf Vorschlag des Referats für Soziales und gesellschaftliche Integration mit Beschluss durch den Gemeinderat, hauptamtlich besetzt. Ausgehend von der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Deutschland im Jahr 2009 unterzeichnete, bringen wir in Stuttgart Schritt für Schritt Maßnahmen voran, um eine inklusive Stadtgesellschaft zu bauen. Bei sämtlichen Vorhaben sollen die Teilhabemöglichkeiten aller Stuttgarterinnen und Stuttgarter mit und ohne Behinderung verbessert werden. Sie sollen ganz selbstverständlich zusammenleben, wohnen, arbeiten und ihre Freizeit verbringen können.

Mit großer Beteiligung von Stuttgarter*innen mit und ohne Behinderung wurde der Stuttgarter Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erarbeitet (GRDrs 415/2015). Dieser wird in diesem Jahr evaluiert. Bereits im Dezember 2015 hat der Gemeinderat ein Leitbild Inklusion beschlossen (GRDrs 793/2015). Im Oktober 2018 hat Stuttgart als erste europäische Stadt das Versprechen abgegeben, im Sinne der Nr. 17 „Inklusion für Menschen mit Behinderung“ der „European Pillar of Social Rights“ weiterhin Ressourcen für die Umsetzung von Maßnahmen für Menschen mit Behinderung umzusetzen. Ziel ist es, barrierefreie und damit gute Lebensbedingungen in Stuttgart sicherzustellen und unsere Stadt weiter voranzubringen. Dafür setzt sich die hauptamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung in Zusammenarbeit mit dem Referat Soziales und gesellschaftliche Integration sowie allen weiteren Referaten und zuständigen Ämtern ein.

Auf Initiative der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, in Zusammenarbeit mit dem Haupt- und Personalamt und der Gesamtschwerbehindertenvertretung hat sich die Stadtverwaltung als Arbeitgeberin zum Ziel gesetzt, künftig inklusive sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Schüler*innen aus der Förderschule oder Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen zu schaffen. Die Ausstattung mit einem festen Pool an Inklusionsstellen ist wesentliches Ziel.

· Etwa 3 % aller Kinder werden mit Behinderung geboren. Viele Eltern erleben Schwierigkeiten und große Barrieren im Alltag, der ihnen einiges abverlangt. Sie müssen eine Vielzahl ihrer eigenen Bedürfnisse zurückstellen, Lebensziele umstellen oder Möglichkeiten der eigenen Selbstverwirklichung anpassen. Angehörige leisten Beachtliches in der Betreuung, Förderung und Pflege ihrer schwer mehrfach behinderten Kinder zuhause. Häufig verfügen sie über weniger Freizeit, finden nur noch wenig Gelegenheit zur Entspannung und Regeneration, können den Kontakt zu Freunden und Bekannten nicht pflegen und fühlen sich aus diesem Grunde einsam und isoliert. Viele Angehörige beklagen mangelnde Wertschätzung und Unterstützung. Die Anerkennung und Wertschätzung dieser Angehörigen muss wichtiges Anliegen einer Stadtgesellschaft sein. Die Corona-Pandemie und ihre Folgen hat insbesondere Menschen mit Behinderung und ihre pflegenden Angehörigen hart getroffen, weil über Wochen und Monate hinweg Entlastungsangebote nur rudimentär zur Verfügung standen.

· Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung setzt sich referats- und ämterübergreifend dafür ein, dass Familien mit Kindern mit Behinderung bessere Rahmenbedingungen für ihre besonderen Bedürfnisse vorfinden. Oberstes Ziel ist es, allen Kindern ein gemeinsames Aufwachsen zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Um die Entwicklung Stuttgarts zu einer inklusiven Stadt weiter voranzubringen, wurde vom Oberbürgermeister für die Doppelhaushalte 2018/2019 und 2020/2021 jeweils ein Haushaltspaket Inklusion zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Die Maßnahmen gründen auf dem von den Bürger*innen erarbeiteten Fokus-Aktionsplan UN-BRK, dem im Beirat für Menschen mit Behinderung und weiteren Gremien behandelten Schwerpunkte sowie den Bedarfen, die bei der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung aufgeschlagen sind. Für den Doppelhaushalt 2022/2023 wird ein Inklusionspaket 3.0 folgen, das Maßnahmen der Barrierefreiheit und Teilhabe aufgreift, um bei der Eingliederung dieser Personengruppe gemeinsam weiter voranzugehen und gute Bedingungen in Stuttgart zu schaffen.

6) Städtische Arbeitsförderung (SI-AF)

Die städtische Arbeitsförderung wird in den kommenden Jahren darauf hinwirken, kommunal finanzierte Angebote zur Unterstützung von sozialen Teilhabeangeboten flankierend dort anzubieten, wo es keine anderen Fördermöglichkeiten gibt.

Als Geschäftsführung des regionalen Arbeitskreises des Europäischen Sozialfonds (ESF) wird die städtische Arbeitsförderung zudem darauf achten, dass im Rahmen der neuen Förderperiode „ESF Plus“ (2021- 2027) die Fördermittel entsprechend zielgerichtet eingesetzt werden.


7) Eigenbetrieb leben&wohnen der Landeshauptstadt Stuttgart (ELW)

Gesundheitliche und pflegerische Versorgung bildet einen wichtigen Aspekt von Da-seinsvorsorge und sozialer Teilhabe.

Der Eigenbetrieb Leben & Wohnen (ELW) plant deshalb:

§ Etablierung der Häuser und Angebote des ELW als soziale Anlaufpunkte im Quartier
§ Überprüfung und Anpassung der Angebote des ELW auf einfachen,
niedrigschwelligen Zugang.


Ausbau von ambulanten Angeboten, um damit die Menschen in deren Häuslichkeit aufzusuchen und Ihnen somit den Zugang zu pflegerischer Versorgung zu ermöglichen.

Finanzielle Auswirkungen

Keine konkreten finanziellen Auswirkungen aufgrund dieser Vorlage. Bei der Vorlage handelt es sich um eine Übersicht zu den Vorhaben von SI, den Haushalt 2023/2023 betreffend.

Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Referat WFB weist auf Folgendes hin:
Referat WFB hat Kenntnis genommen, ist aber der Ansicht, dass auf Vorlagen mit überwiegend redundantem Inhalt künftig verzichtet werden sollte. Für die genannten Maßnahmen wurden eigene haushaltsrelevante Mitteilungsvorlagen eingebracht oder Stellenplananträge gestellt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin



Anlagen:

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