Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
33
5
VerhandlungDrucksache:
109/2019
GZ:
SI
Sitzungstermin: 25.03.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:Herr Gunsilius und Herr Spatz (beide SozA)
Protokollführung: Herr Krasovskij fr
Betreff: Kreispflegeplanung 2030 - Fortschreibung
"Es fehlen nicht nur Pflegeplätze ...",
- Antrag Nr. 332/2018 v. 25.10.2018 (SPD)
"Bericht über die Ergebnisse ..."
- Antrag Nr. 344/2018 v. 05.11.2018 (FW)
... (vollständiger Betreff siehe unten)

Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff: Kreispflegeplanung 2030 - Fortschreibung

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 13.03.2016, GRDrs 109/2019. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Die im Betreff genannten Anträge sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.


BMin Fezer leitet im Sinne der Vorlage ein. Die Vorsitzende verweist anschließend auf die Anträge Nr. 332/2018 (SPD) und Nr. 344/2018 (FW), die im Rahmen der Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ebenfalls behandelt werden sollen. Zudem wird eingangs zu Antrag Nr. 332/2018 eine Tischvorlage zum Thema "Plätze in der Tagespflege für ältere Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart" (Stand 20.12.2018) ausgeteilt. Die Tischvorlage ist dem Protokoll angehängt.

Bezugnehmend auf die Vorlage betont StR Bott (CDU) die schwierige Situation in der Pflege und den dringenden Bedarf an weiteren Pflegeplätzen in Stuttgart. Auf den aktuellen Platzmangel weisen im Folgenden auch StRin Rühle (90/GRÜNE), StRin Gröger (SPD) und StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS) hin.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation seien die strengen Auflagen hinsichtlich des Baus neuer Pflegeheime, beispielsweise was die hohen Anforderungen bezüglich des Lärmschutzes betreffe, nicht nachvollziehbar, fährt StR Bott fort. Der Stadtrat macht deutlich, dass auch ältere Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wünschen und plädiert für eine Lockerung der Lärmgrenzwerte.

Ähnlich äußert sich im weiteren Verlauf der Aussprache auch Herr Gunsilius (SozA) und erklärt, er halte die aktuellen Lärmrichtwerte für Pflegeeinrichtungen "nicht für zeitgemäß".

Aus Sicht von StRin Rühle sei es erfreulich, dass im Rahmen des zweiten Grundstücksuchlaufs 31 potenzielle Flächen für den Bau von Pflegeheimen oder Pflegewohngemeinschaften ausgemacht werden konnten, und damit 20 Grundstücke mehr als beim ersten Grundstückssuchlauf im Jahr 2016. Die Stadträtin merkt in diesem Zusammenhang die gute verwaltungsinterne Zusammenarbeit bei diesem Thema an. Ferner äußert sie die Auffassung, dass bei Planung neuer Quartiere Pflegeplätze ähnlich wie bei der Kinderbetreuung von Anfang an eingeplant werden müssten.

Gegenüber StRin Rühle erklärt Herr Gunsilius, die Differenz bei den benötigten Pflegeplätzen zwischen der Planung für das Jahr 2025 und der Kreispflegeplanung 2030 entstehe aufgrund geänderter Pflegequoten. Mit Verweis auf die Ergebnisse des Grundstücksuchlaufs betont er, dass wohl nicht alle 31 Grundstücke umgesetzt werden. Derzeit könne man aber nicht sagen, ob und wenn ja welche Standorte wieder verworfen werden müssen.

Nach Nachfragen von StRin Rühle bezüglich einzelner potenzieller Standorte für Pflegeeinrichtungen führt der Verwaltungsmitarbeiter aus, am Standort Logauweg in Stuttgart-Möhringen sei der Pflegeheimbetreiber in Verhandlungen mit privaten Eigentümern des avisierten Grundstücks. Noch würden die Preisvorstellungen auseinanderliegen. Auch bezüglich der Fläche Landhausstraße 188/1 (Flst. 10178/6) in Stuttgart-Ost befänden sich der Träger (Caritasverband) in Gesprächen mit dem Eigentümer - der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG). Der Träger benötige das Grundstück dringend, damit die Landesheimbauverordnung in anderen Einrichtungen umgesetzt werden könne. Herr Gunsilius zeigt sich positiv hinsichtlich der Gespräche und betont, dass an diesem Standort pflegenahes Wohnen ermöglicht werden könnte.

StRin Rühle spricht im Weiteren das Areal an der Markus-Schleicher-Straße 15 (Flst. 7551/1) in Stuttgart-Möhringen an und erkundigt sich, wie schnell die erforderliche Änderung des Bebauungsplans dort umgesetzt werden könnte. Sie halte es für notwendig, so die Stadträtin weiter, dass bei den Planungen im Zuge eines Architekturwettbewerbs der gesamte Fasanenhof in den Blick genommen werde. Zudem sollte das Pflegeheim auch bei der Neugestaltung des EnBW-Areals in Stuttgart-Ost mitbedacht werden.

Von StRin Gröger wird positiv hervorgehoben, dass sich unter den potenziellen Standorten für Pflegeeinrichtungen auch erfreulich viele quartiersbezogene Pflegeansätze, wie beispielsweise Pflegewohngemeinschaften, befinden würden. Die Stadträtin betont die Wichtigkeit einer Verortung der Pflege in den Quartieren und dem ehemaligen Lebensumfeld der Menschen. Zudem begrüßt sie, dass sich hinsichtlich der Platzzahl bei vielen Pflegeheimen die Größenordnung von 45 Plätzen mittlerweile etabliert habe. Ferner verweist StRin Gröger auch auf die Notwendigkeit von größeren Pflege-Spezialeinrichtungen auf Stuttgarter Gemarkung und nennt als Beispiel das Wohn- und Pflegezentrum St. Vinzenz in Filderstadt, wo eine Gerontopsychiatrisch-palliative Fachpflege, eine Fachpflege für Menschen mit Demenz sowie eine sozialpsychiatrisch betreute Pflege angeboten würde. Dort seien heute mangels Alternativen auch Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger untergebracht.

Hierzu erklärt Herr Gunsilius, auch die Stadt Stuttgart würde bei Bedarf auswärtige Patientinnen und Patienten aus den Nachbarkreisen aufnehmen. Es sei durchaus denkbar, so der Verwaltungsmitarbeiter weiter, dass an dem einen oder anderen der potenziellen Standorte in Stuttgart auch Spezialeinrichtungen ähnlich dem St. Vinzenz, mit einem Schwerpunkt beispielsweise auf Gerontopsychiatrie oder "Junge Pflege" entstehen könnten. Ähnlich äußert sich auch Herr Spatz (SozA). Er ergänzt, dass die Zweckbindung des städtischen Investitionszuschusses für die Einrichtung St. Vinzenz noch bis zum Jahr 2025 Bestand habe.

Nach einer Nachfrage von StRin Gröger bezüglich des Grundstückes in der Überkinger Straße (Flst. 192/6) in Stuttgart-Bad Cannstatt berichtet Herr Gunsilius von Gesprächen der Sozialverwaltung mit dem Träger. Der Vorstand des Trägers, der eine Erweiterung anstrebe, prüfe gerade, ob eine Realisierung von Pflegeplätzen für "Junge Pflege" möglich sei. Die Verwaltung sei hinsichtlich der Prüfung optimistisch gestimmt.

StRin Gröger macht in diesem Zusammenhang auch auf die benachbarte Schule aufmerksam, für die in Zukunft unter Umständen auch eine Erweiterung notwendig sein werde.

Zum Standort Walchenseestraße 36 (Flst. 813) in Stuttgart-Mühlhausen erklärt Herr Gunsilius, da hier eine Pflegewohngemeinschaft mit mindestens 8 Plätzen entstehen solle, müsste noch die sozialhilfefähige Finanzierung geklärt werden. Mögliche Schwierigkeiten in diesem Zusammenhang seien aber kein Grund, das Grundstück aus der Auflistung zu nehmen.

Bezogen auf die Salacher Straße 35 (Flst. 695) in Stuttgart-Wangen, wo durch Nachverdichtung 8 betreute Seniorenwohnungen sowie 18 Zimmer für Menschen mit Behinderung entstehen sollen, spricht Herr Gunsilius von einer guten Konzeption des Trägers. Er betont, dass jeder barrierefreie Umbau von Wohnraum zu einer Entspannung des Platzmangels in der stationären Pflege führe, da die älteren Menschen länger in der eigenen Häuslichkeit verbleiben könnten.

Im Folgenden bezweifelt StRin Gröger, dass im Bereich der Neckartalstraße (Flst. 54/1) in Stuttgart-Münster eine Pflegeeinrichtung aufgrund der aktuell geltenden Lärmvorgaben umgesetzt werden könne. Ferner spricht sich die Stadträtin dafür aus, im Bündnis für Wohnen unbedingt auch die Diak Altenhilfe Stuttgart mitzubeteiligen.

Nach einer weiteren Rückfrage der Stadträtin zum Grundstück in der Bernsteinstraße 116 (Flst. 2759/4) erläutert Herr Gunsilius, die Entscheidung des Eigentümers bezüglich der zukünftigen Nutzung stehe noch aus und werde im Laufe des Jahres 2019 erwartet. Zum Thema Nachtpflege erklärt der Verwaltungsmitarbeiter, derzeit gebe es hierfür noch keine ausreichende Nachfrage, sodass das Risiko für Träger, eine solche Leistung anzubieten, aktuell wohl noch zu hoch sei. Aber man sei dazu bereit, darüber im Trägerforum zu diskutieren.

Im Folgenden betont StRin Gröger die Wichtigkeit, neben dem stationären Bereich auch die ambulante und häusliche Pflege zu stärken. Sie bittet zudem um die schriftliche Beantwortung der weiteren Fragen des Antrags Nr. 332/2018 der SPD-Gemeinderatsfraktion. Dies wird von BMin Fezer zugesagt.

In seiner Wortmeldung macht StR Pantisano darauf aufmerksam, dass trotz aller verwaltungsinternen Anstrengungen und falls alle potenziellen Standorte umgesetzt würden, es bis zum Jahr 2030 dennoch einen Fehlbedarf von mindestens 801 Plätzen mit hoher Versorgungssicherheit geben wird. Vor diesem Hintergrund regt der Stadtrat an, zur Schaffung weiterer Pflegeplätze in der Stadt über eine Quotenregelung im Rahmen des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM) nachzudenken. Auch sollte stärker versucht werden, private Eigentümer und Investoren für das Thema zu gewinnen.

Zudem plädiert StR Pantisano für eine noch intensivere, ämterübergreifende Zusammenarbeit hinsichtlich der Schaffung neuer Pflegeplätze in der Stadt, sowie für eine stärkere Sensibilisierung der anderen Referate und äußert die Meinung, dass die damit zusammenhängenden Fragestellungen nicht nur im Sozial- und Gesundheitsausschuss, sondern auch in den anderen beschließenden und beratenden Gremien, wie dem Ausschuss für Umwelt und Technik oder den Unterausschuss Wohnungsbau, beraten werden sollten.

Mit Hinblick auf die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO) spricht sich StRin Bodenhöfer-Frey (FW) für eine größere Flexibilität bezüglich der Einzelzimmer-Regelung aus. Dies würde vor dem Hintergrund, dass manche Menschen nach wie vor in einem Doppelzimmer untergebracht werden wollen, den Bedarf an Pflegeplätzen minimieren. Zudem erklärt die Stadträtin, sie halte eine höhere Landesförderung der Pflege für sinnvoll, damit die Eigenbeiträge für die Bewohnerinnen und Bewohner gesenkt werden könnten.

Im Weiteren unterstreicht auch Herr Spatz den dringenden Bedarf, weitere Pflegeplätze in der Stadt zu schaffen. In diesem Zusammenhang betonen er und Herr Gunsilius die gute ämter- und referatsübergreifende Zusammenarbeit bei diesem Thema.

Herr Spatz zeigt sich offen für die Anregung von StR Pantisano bezüglich einer automatischen Berücksichtigung von Pflegeplätzen bei Neubauvorhaben im Rahmen des SIM. Diesbezüglich sei man gerade auch in Gesprächen mit dem Referat SWU, erklärt er.

Ferner äußert sich der Leiter des Sozialamtes zustimmend zum Konzept der Pflegewohngemeinschaft und der häufigen Größe von 45 Plätzen bei Pflegeeinrichtungen. Herr Gunsilius ergänzt, dass die Heimaufsicht im Hinblick auf die Einrichtungsgröße in Stuttgart grundsätzlich großzügige Spielräume zulasse.

Noch einmal bezugnehmend auf die Lärmgrenzwerte für Pflegeeinrichtungen spricht sich StRin Bulle-Schmid (CDU) dafür aus, dass sich die Stadt Stuttgart in einem Brief an den baden-württembergischen Sozialminister für eine Lockerung/Überarbeitung der aktuell geltenden Vorgaben einsetzen sollte. Diese Anregung unterstützt auch StRin Gröger. BMin Fezer sagt ein solches Schreiben zu. Zudem wolle man dieses Thema auch im Rahmen des Städtetages anbringen.


Danach stellt die Vorsitzende Kenntnisnahme fest. Sie erklärt ferner, der Antrag Nr. 344/2018 (FW) sei durch diese Beratung erledigt. Zum Antrag Nr. 332/2018 (SPD) werde die Verwaltung noch eine separate Stellungnahme abgeben.

zum Seitenanfang