Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 163/2024
Stuttgart,
06/27/2024



Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften
Wohnbaugebiet nördlich der Böckinger Straße (Zu 234)
im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.07.2024
16.07.2024
23.07.2024



Beschlußantrag:

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Wohnbaugebiet nördlich der Böckinger Straße (Zu 234) im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen vom 11. März 2024 und die Begründung mit Umweltbericht gleichen Datums sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend der Darstellung im Lageplan vom 11. März 2024 erweitert. Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Planungsziel
Mit einer Größe von knapp 5,8 ha bildet das Plangebiet, das sich im nordöstlichen Teil des Stadtteils Rot befindet, eines der großen Wohnbauentwicklungsgebiete der nächsten Jahre in Stuttgart. Entsprechend ist der überwiegende Teil des Plangebiets im aktuellen Flächennutzungsplan als geplante Wohnbaufläche dargestellt. Vor dem Hintergrund des Wohnraummangels in Stuttgart und dem Bedarf insbesondere an preiswertem Wohnraum plant die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) als Vorhabenträgerin die Entwicklung eines Wohnquartiers für unterschiedliche Bewohnergruppen. Integrativer Bestandteil des neuen Quartiers ist dabei als
weitere Vorhabenträgerin die vor Ort bereits seit Jahren etablierte Evangelische

Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva), die im ortsbildprägenden Immanuel-Grözinger-Haus (IGH) Wohnraum für alleinstehende Männer in Form eines Wohnheims bietet.

Die planerische Basis für die Entwicklung des neuen Quartiers an der Böckinger Straße wurde im Rahmen eines Planungswettbewerbs (GRDrs 529/2019), den die SWSG in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Stuttgart ausgelobt hat, sowie einer Mehrfachbeauftragung für die Gemeinbedarfsnutzungen Kindertagesstätte und Begegnungsstätte/Stadtteilhaus in der Quartiersmitte ermittelt. Städtebauliches Ziel ist es, die Ergebnisse aus dem Planungswettbewerb und der Mehrfachbeauftragung in einen planungsrechtlichen Rahmen in Form des erforderlichen Bebauungsplans Wohnbaugebiet nördlich der Böckinger Straße (Zu 234) im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen zu überführen.

Die Planung sieht vor, seitens der SWSG insgesamt rund 400 Wohneinheiten zu entwickeln. Ein hoher Anteil davon soll im Rahmen des sozialen Mietwohnungsbaus geschaffen werden. Dabei soll in Kooperation mit der eva auch Wohnraum für teilstationäres Wohnen sowie für ambulantes Wohnen als Verlagerung von Wohnnutzung aus dem sanierungsbedürftigen Wohnheim des IGH entstehen. Die eva plant darüber hinaus zusätzliche etwa 60 Wohneinheiten für stationäres Wohnen (ebenfalls als Verlagerung aus dem IGH). In der Gesamtsumme werden außerdem rund 145 weitere Wohneinheiten angesetzt, die im IGH im Bestand bereits vorhanden sind und die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für mögliche Nachnutzungskonzepte des Gebäudes angesetzt werden. In Summe der unterschiedlichen aufgeführten Bausteine werden damit insgesamt etwa 600 Wohneinheiten im Plangebiet integriert.

An der Böckinger Straße soll ein lebendiges, sozial durchmischtes Stadtquartier in qualitätsvoller Gestaltung für verschiedene Nutzergruppen realisiert werden. In dem für alle
offenen Quartier sollen Orte der Begegnung entstehen. Das neue Quartier soll sich als möglichst autoarmes Quartier entwickeln. Es ist Teil eines Stadtteils der kurzen Wege, in dem Infrastruktureinrichtungen des täglichen Bedarfs gut zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV erreichbar sein sollen. Die Nutzungen der eva mit ihrem Wohnraumangebot sollen im neuen Quartier an verschiedenen Stellen eingefügt werden, um so ein integratives Miteinander der verschiedenen Bewohnergruppen zu ermöglichen. Teile des bestehenden Nachbarschaftsgartens der eva sollen erhalten werden und auch künftig als Ort der Begegnung für die Nachbarschaft aus dem neuen Quartier und aus den Bestandsquartieren dienen. Für den entfallenden Teil des Gartens ist ein Ersatz an anderer Stelle im Plangebiet vorgesehen.

Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27)
Am 24. Januar 2019 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart beschlossen, neben anderen Projekten auch das Projekt Quartier an der Böckinger Straße als IBA-Potenzial für die Internationale Bauausstellung StadtRegion Stuttgart 2027 (IBA’27) einzureichen (GRDrs 858/2018). Zwischenzeitig wurde das Projekt durch Beschluss des Aufsichtsrats der IBAʼ27 am 22. März 2019 in das IBA’27-Netz aufgenommen und am 28. Juli 2020 zu einem offiziellen IBA’27-Projekt erklärt. Städtebaulicher Vertrag
Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bebauungsplanverfahren wurde ein städtebaulicher Vertrag mit der SWSG und der eva abgeschlossen. Mit dem Vertrag soll die Umsetzung des Vorhabens, das in Kontext mit dem Bebauungsplan steht, geregelt und gesichert werden. Der städtebauliche Vertrag ist dieser Vorlage als Anlage 9 beigefügt.

Bebauungsplanverfahren und bisherige Beteiligung
Der Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wurde vom Ausschuss für Umwelt und Technik am 22. Mai 2007 (GRDrs 44/2007) gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB wurden im Jahre 2007 durchgeführt. Im Jahr 2022 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt.

Die in einem öffentlichen Erörterungstermin und während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2007 vorgebrachten Anregungen sind mit einer Stellungnahme der Verwaltung in der Anlage 5 dargestellt. Darüber hinaus hatte die Öffentlichkeit außerhalb des Bebauungsplanverfahrens bei einem Informations- und Dialogabend im Stadtteil Rot (im Januar 2019) und einer quartiersbezogenen Bürgerbefragung (im Sommer 2020) die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und Anregungen vorzubringen. Im Rahmen des IBA-Festivals im Sommer 2023 wurde außerdem durch eine Ausstellung im Plangebiet über das Projekt und den weiterentwickelten Planungsstand seitens der SWSG informiert. Auch beim Tag des offenen Rathauses 2022 sowie bei der Einwohnerversammlung in Zuffenhausen 2023 bestand die Möglichkeit zur Information und des Austausches über das Projekt.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB lehnten der Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg bereits 2007 und zusätzlich der BUND im Jahr 2022 den Bebauungsplan ab, da dieser eine Inanspruchnahme von bislang unversiegelten Flächen im bisherigen Außenbereich ermöglicht. Seitens der Stadtverwaltung ist hierbei jedoch darauf hinzuweisen, dass es sich um Flächen handelt, die bereits im aktuellen Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbauflächen dargestellt sind. Die eva hatte 2007 Bedenken gegenüber der Planung geäußert. Mittlerweile ist die eva aktiv in die planerische Entwicklung des Quartiers an der Böckinger Straße und in das Bebauungsplanverfahren eingebunden. Darüber hinaus wurden seitens anderer Träger öffentlicher Belange keine grundsätzlichen, erheblichen Bedenken gegenüber dem Bebauungsplan geäußert. Die gesamten Äußerungen der Träger öffentlicher Belange sind in den Anlagen 6 (aus dem 2007) und 7 (aus dem Jahr 2022) mit einer Stellungnahme der Verwaltung dargelegt.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Wohnbaugebiet nördlich der Böckinger Straße (Zu 234) im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen soll nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt und im Internet zur Verfügung gestellt werden. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB parallel zur Auslegung benachrichtigt sowie erneut beteiligt werden.

Erweiterung des Geltungsbereichs
Der Geltungsbereich wird gegenüber dem Stand zum Aufstellungsbeschluss vom 22. Mai 2007 erweitert. Dies wird erforderlich, um u. a. zusätzliche Wohnbauflächen (im südwestlichen Teil des Plangebiets) generieren sowie sichern zu können. Auch erforderliche grünordnerische und schallschutztechnische Festsetzungen (insbesondere im nordöstlichen Plangebiet) können so getroffen werden. Die Straßenflächen der Böckinger Straße und Roigheimer Straße werden ebenfalls in den Geltungsbereich integriert, um eine Neuordnung des Straßenraums aus planungsrechtlicher Sicht zu definieren. Die Erweiterung des Geltungsbereichs gegenüber dem Aufstellungsbeschluss ist in der Anlage 8 dargestellt.

Umweltbelange
Die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie § 1a BauGB sind in der Begründung mit Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom
11. März 2024 dargelegt. Auf die Anlage 4 wird verwiesen.


Mit der Planung ist von erheblichen, zum Teil erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen einzelner Schutzgüter auszugehen. Durch die Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verhinderung, Verringerung sowie zur Kompensation können diese Beeinträchtigungen im Hinblick auf die meisten Schutzgüter überwiegend verringert bzw. kompensiert werden.

Erheblich nachteilige Beeinträchtigungen des Schutzguts Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt können durch die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet
alleine nicht kompensiert werden. Für eine vollständige Kompensation wird die Zuordnung einer externen Ausgleichsmaßnahme (Renaturierung des Feuerbaches in einem Teilabschnitt im Bereich Taläckerstraße) erforderlich. Ein angemessener Ausgleich der mit der Planung verbundenen erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden und Fläche durch Versiegelung und Überbauung (mit 10,4 BX erfolgt ein hoher Verlust an Bodenindexpunkten gemäß BOKS in einem Bereich, der überwiegend die hohe Bodenqualitätsstufe Stufe 4 aufweist) könnte nur durch Entsiegelung und Rekultivierung von Flächen in gleichem Umfang an anderer Stelle kompensiert werden, die in Stuttgart in einer entsprechenden Flächengröße nicht zur Verfügung stehen. Auch unter Berücksichtigung der im Plangebiet getroffenen Kompensationsmaßnahmen verbleiben für das Schutzgut Boden daher erheblich nachteilige Beeinträchtigungen. Entsprechendes gilt für das Schutzgut Kulturgüter, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter. Die dort verbleibenden erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen beziehen sich jedoch ausschließlich auf die sonstigen Sachgüter. Durch den Entfall landwirtschaftlicher Flächen, die als Sachgüter zu werten sind, kommt es hier zu Auswirkungen, die flächen- und wertgleich nicht kompensiert werden können. In Bezug auf das Schutzgut Wasser ist festzustellen, dass sich Auswirkungen auf die Grundwasserneubildungsrate nicht vollständig kompensieren lassen und damit erhebliche Beeinträchtigungen verbleiben.


Vor dem Hintergrund des akuten Wohnraummangels, ebenso wie unter Berücksichtigung einer möglichst flächensparenden Planung sowie dem gesamtgesellschaftlichen Nutzen (zeitnahe Schaffung von insbesondere bezahlbarem Wohnraum, von Gemeinbedarfsflächen sowie von öffentlichen Grünflächen) werden die Beeinträchtigungen im Rahmen der Gesamtabwägung als vertretbar eingestuft.

Finanzielle Auswirkungen

Der Planungsvorteil beträgt rund 26,9 Mio. €. Bei der Ermittlung des Planungsvorteils handelt es sich um eine überschlägige und pauschale Bewertung der gesamten Fläche aufgrund des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs. Besondere Eigenschaften der einzelnen Grundstücke werden hierbei nicht berücksichtigt.

Die SWSG hat sich in einem städtebaulichen Vertrag (Anlage 9) verpflichtet, einen umfassenden Anteil an sozialen Mietwohnungen (SMW) zu realisieren. Dieser Anteil liegt über den Vorgaben des Stuttgarter Innenentwicklungsmodells (SIM). Auch bezüglich der Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme (u. a. für die Herstellung von sozialen Infrastrukturmaßnahmen) und der Sicherung von Stadtqualitäten wurden in diesem städtebaulichen Vertrag Regelungen in Orientierung am SIM getroffen.

Die finalen Kosten für Infrastrukturmaßnahmen, tiefbautechnische und grünordnerische Maßnahmen, den erforderlichen Grunderwerb und Flächentausch etc. werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens in nachgeordneten Planungsschritte ermittelt.


Beteiligte Stellen

Referat T, Referat WFB, Referat SOS, Referat JB, Referat SI

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold Bürgermeister

Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfs
3. Textteil zum Bebauungsplanentwurf
4. Begründung mit Umweltbericht
5. Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öf-
fentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauG
6. Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
7. Zusammenstellung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
8. Erweiterung des Geltungsbereichs
9. Städtebaulicher Vertrag mit Anlagen vom 20. Juni 2024
……………………………………………………………………………………………………….
SW Schützenswerte Daten 


Ausführliche Begründung:

1. Ausgangslage
2. Verfahrensablauf
2.1 Aufstellungsbeschluss
2.2 Beteiligung der Öffentlichkeit
2.3 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2.4 Planungswettbewerb und Mehrfachbeauftragung
2.5 Erweiterung des Geltungsbereichs
2.6 Weiteres Vorgehen
3. Planungsziel und städtebaulich-freiräumliches Konzept
4. Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27)
5. Umweltbelange
6. Öffentliche Auslegung
7. Städtebaulicher Vertrag
8. Finanzielle Auswirkungen und Planungsvorteil
8.1 Planungs- und Herstellungskosten
8.2 Kosten für Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen
8.3 Bodenordnende Maßnahmen
8.4 Beitragsrecht
8.5 Planungsvorteil
8.6 Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM)
9. Flächenbilanz



1. Ausgangslage

2. Verfahrensablauf
2.1 Aufstellungsbeschluss 2.2 Beteiligung der Öffentlichkeit 2.3 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2.4 Planungswettbewerb und Mehrfachbeauftragung 2.5 Erweiterung des Geltungsbereichs 2.6 Weiteres Vorgehen 3. Planungsziel und städtebaulich-freiräumliches Konzept 4. Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27)
5. Umweltbelange 6. Öffentliche Auslegung
7. Städtebaulicher Vertrag
8. Finanzielle Auswirkungen und Planungsvorteil
8.1 Planungs- und Herstellungskosten 8.2 Kosten für Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen 8.3 Bodenordnende Maßnahmen 8.4 Beitragsrecht
8.5
Planungsvorteil 8.6 Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM)
9. Flächenbilanz

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