Protokoll:
Sozial- und Gesundheitsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
109
2
Verhandlung
Drucksache:
649/2017
GZ:
SI
Sitzungstermin:
24.07.2017
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Wölfle
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Weiterentwicklung der Bonuscard + Kultur
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 12.07.2017, GRDrs 649/2017, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Bericht über die Umsetzung der GRDrs 1390/2015 "Einkommensgrenzen
Bonuscard" sowie die Entwicklung der Bonuscard + Kultur im Jahr 2017 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Klarstellung der Zugangsvoraussetzungen für die Bonuscard + Kultur im Bereich des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) wird zur Kenntnis genommen (siehe Begründung Seite 4, Ziffer 1).
3. Künftig berechtigen folgende Leistungen nach SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) zum Bezug der Bonuscard + Kultur (vgl. Begründung Seite 5, Ziff. 2):
·
Unterbringungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und ihre Kinder gem. § 19 SGB VIII,
·
Vollzeitpflege gem. §§ 27, 33 SGB VIII,
·
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen gem. §§ 27, 34 SGB VIII,
·
stationäre Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII,
·
stationäre Hilfe für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII,
Teilerlass/Erlass von Kindertagesstättengebühren und Kostenbeitrag bei der Kindertagespflege (§ 23, § 24 SGB XIII) gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII durch Kostenbeitragsbescheid.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Einleitend merkt BM
Wölfle
an, dass die Bonuscardinhaber durch diese freiwillige städtische Leistung in den Genuss zahlreicher Vergünstigungen kämen, wie den Bezug des Sozialtickets oder Befreiungen in der Kita und in Waldheimen. Deshalb sei bei Bedürftigen der Wunsch, die Bonuscard zu erhalten, groß. Bislang habe es noch keine Überlegungen gegeben, eine Art "Bonuscard halb" einzuführen. Die Stadt wäre auch nicht gut beraten, solche Abstufungen des Angebots einzuführen. Von vielen Nutzern werde gelobt, dass die Kriterien für den Erwerb der Bonuscard klar und eindeutig seien. Zudem verweist er analog der Vorlage auf die Weiterentwicklung der Bonuscard + Kultur.
Kritische Äußerungen zur Vorlage kommen von StR
Fuhrmann
(CDU). Durch das neue Verfahren zur Vergabe der Bonuscard schaffe man zwar eine gewisse Transparenz, weil man die wirtschaftliche Bedürftigkeit als alleinigen Maßstab nehme. Die CDU-Gemeinderatsfraktion sei bei der Beschlussfassung in 2015 auch davon ausgegangen, dass künftig gewisse Haushalte nicht mehr zur Nutzung des Angebots berechtigt wären. Deren Anzahl sei nun aber deutlich höher. StR Fuhrmann stellt noch einmal fest, dass in 2016 3.736 Wohngeldanträge abgelehnt worden seien, weil die neuen Kriterien nicht mehr erfüllt würden. Zudem hätten über 3.000 Haushalte bislang überhaupt keinen Antrag auf Wohngeld gestellt. Für seine Fraktion seien diese Zahlen bedenklich, auch vor dem Hintergrund, dass man die Leistungen der Familiencard, die auch Schwellenhaushalte weiterhin nutzen könnten, nicht mit den Vergünstigungen der Bonuscard vergleichen könnte, so der Stadtrat weiter. Die Familiencard würde z. B. solche Leistungen wie Gebührenbefreiungen bei den Kindertagesstätten oder Zuschüsse zum ÖPNV nicht enthalten. Man müsse sich vor Augen führen, dass viele Menschen in Stuttgart nun nicht mehr in den Genuss von Leistungen kämen, die sie vorher beanspruchen konnten, und hinterfragen, warum die Zahl der nun nicht mehr Berechtigten so hoch sei.
Im Weiteren spricht StR Fuhrmann die Möglichkeit der Härtefallentscheidung an und möchte wissen, nach welchen Kriterien das pflichtgemäße Ermessen bei der Verwaltung definiert wird. Die CDU-Gemeinderatsfraktion ist der Meinung, dass einschlägige Einkommensgrenzen festgelegt werden sollten und bei Unterschreitung die Bonuscard nach wie vor zu bewilligen sei. Damit solle verhindert werden, dass z. B. Familien durch den Wegfall der Leistungen der Bonuscard deutlich schlechtergestellt würden.
Nach den Kriterien zur Härtefallentscheidung erkundigen sich im weiteren Verlauf der Aussprache auch StR
Stopper
(90/GRÜNE), StRin
Gröger
(SPD), StRin
Bodenhöfer-Frey
(FW) und StRin
Yüksel
(FDP). StRin
Gröger
möchte wissen, wie innerhalb der Verwaltung mit Bürgerzuschriften umgegangen wird. Sie meint, dass solche Härtefallentscheidungen sehr aufwendig seien.
Die Verwaltung sollte laut StR
Stopper
untersuchen, wie viele solche Fälle es tatsächlich gibt, in denen die ehemaligen Bonuscardinhaber durch die neuen Regelungen deutliche Nachteile erfahren. Man müsse natürlich zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl der Berechtigten bei den Schwellenhaushalten zurückgegangen sei, auf der anderen Seite habe man nun deutlich mehr Einzelfallgerechtigkeit geschaffen. Ziel und Aufgabe des Gemeinderates sei gewesen, diejenigen, die auf die Bonuscard wirklich angewiesen seien, zu erfassen. Deshalb könne man der Vorlage zustimmen. StR Stopper mahnt, dass beim Instrument der Härtefallentscheidungen mit Bedacht vorgegangen werden müsse. Die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN werde entsprechende Zuschriften von Bürgern, wo der Wegfall der Leistungen der Bonuscard zu spürbaren Einschnitten bei der Einkommenssituation führte, zur Einzelfallprüfung an die Verwaltung weiterleiten.
Auch die SPD-Gemeinderatsfraktion hätten in Bezug auf die neuen Regelungen viele Zuschriften von Bürgern erreicht, so StRin
Gröger.
Typischerweise seien die Betroffen alleinerziehend und würden die Voraussetzungen für die Bonuscard nur knapp verfehlen. Zudem spricht StRin Gröger an, dass viele
Bürgerinnen und Bürger
bewusst auf die Antragstellung von Wohngeld verzichteten. Als Grund hierfür werde auch das Antragsformular für das Wohngeld genannt, welches umfangreicher sei und gegenüber dem bisherigen Antragsformular für die Bonuscard + Kultur im Rahmen der Schwellenhaushaltsregelung detailliertere Fragen stelle sowie deutlich mehr Nachweise erforderlich mache. Sie möchte wissen, welche Hilfestellungen die Antragsteller z. B. in den Bürgerbüros erhalten würden und wie dies bekannt gemacht werde. Es müsse nachdenklich stimmen, dass Bürger bewusst auf eine Leistung verzichten würden, die ihnen eventuell zustehe.
Im Weiteren erklärt sie, dass laut Statistik des städtischen Trägers von Kindertageseinrichtungen zum Stichtag 01.04.2017 rund 800 Bonuscards weniger vorgelegt worden sind. StRin Gröger möchte wissen, wie viele der betroffenen Familien zwischenzeitlich die Bonuscard + Kultur noch vorgelegt bzw. einen Antrag auf Wohngeld gestellt hätten, um weiterhin die Gebührenermäßigung erhalten zu können. Trotz der negativen Aspekte hält die Stadträtin die Koppelung der Vergabe der Bonuscard an das Wohngeld für richtig, weil dadurch bei der Vergabe dieser freiwilligen städtischen Leistung mehr Gerechtigkeit geschaffen werde.
Im Hinblick auf die vorangegangenen Wortmeldungen macht BM
Wölfle
noch einmal deutlich, dass bei allen Zuschussleistungen der Stadt natürlich Zugangsgrenzen und
-kriterien geschaffen werden müssen. Es ließe sich nicht vermeiden, dass es leider immer Personen gebe, die knapp unter diese Grenzen fallen. Bei der Vielzahl der mit der Bonuscard verbundenen Vergünstigungen könne der Wegfall der Leistungen viel ausmachen. Manche kämen dann in die Situation, entscheiden zu müssen, ob sich eine Vollzeitbeschäftigung lohne oder nicht. Auf diese Lebenswirklichkeit könne es aber im Moment keine anderen Antworten geben, als die aktuellen Regelungen.
Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS habe jahrelang in den Haushaltsplanberatungen gefordert, dass die Grenze für Schwellenhaushalte angehoben werden solle, meint StR
Rockenbauch
(SÖS-LINKE-PluS). Dadurch könne man dem Dilemma entkommen, dass jemand schlechtergestellt werde, wenn er zwar Vollzeit arbeite, aber nun aufgrund geringer Überschreitungen der Grenzen nicht mehr zum Erhalt der Bonuscard + Kultur berechtigt wäre und somit die städtischen Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Das entspreche nicht der Idee der Schwellenhaushalte, mit denen man ursprünglich einen Abstand zum Regelbezug der Sozialleistungen gewinnen wollte - für alle diejenigen, die wieder eine Arbeit aufnehmen oder statt Teilzeit künftig Vollzeit erwerbstätig sind. Durch die neuen Regelungen zur Vergabe der Bonuscard sei dieses Prinzip aufgegeben worden. StR Rockenbauch erklärt weiter, dass sich seine Befürchtungen bestätigt haben, dass durch die Koppelung der Bonuscard + Kultur an das Wohngeld die Zahl der Inhaber deutlich zurückgeht. Dieser Rückgang sei aus Sicht der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS nicht wünschenswert. Das liege sicher auch an dem nun komplexeren Antragsverfahren, das viele Menschen in ihrer oft schwierigen Alltagssituation überfordere. Er regt an, dieses wieder zu vereinfachen.
BM
Wölfle
meint, dass man die Bundesleistung Wohngeld nicht mit der Idee der Schwellenhaushalte, die man immer wieder neu definieren kann, zusammenlegen könne. Weiterhin erklärt er, dass die Betroffenen bei der Antragstellung, wenn notwendig, auf jeden Fall Hilfe bekommen. Die Beantragung von Wohngeld sei nicht umfangreicher oder komplexer als die Beantragung anderer sozialer Leistungen in Deutschland. Um die Betroffenen zu unterstützen, habe man außerdem vor kurzem eine zusätzliche Stelle bei der Wohngeldstelle geschaffen, wodurch die Wartezeiten deutlich reduziert werden konnten.
StRin
Bodenhöfer-Frey
möchte wissen, ob die Verwaltung einen konkreten Geldbetrag beziffern könne, der sich durch den Wegfall der Leistungen der Bonuscard + Kultur ergibt.
Wenn man die Koppelung der Vergabe der Bonuscard an das Wohngeld unter dem Aspekt der Sozialpolitik und der höheren Einzelfallgerechtigkeit betrachte, mag diese Regelung richtig sein, sagt StRin
Yüksel.
Wenn man die Sache aber gesellschaftspolitisch betrachte, müsste man feststellen, dass nun viele Familien mit Kindern nicht mehr zur Nutzung der städtischen Leistungen berechtigt seien und damit schlechtergestellt würden. Die Betroffenen würden die Kriterien aber nur geringfügig überschreiten, da sie beispielsweise in einer Betriebswohnung wohnten (Versteuerung des geldwerten Vorteils).
Herr
Spatz
(SozA) sagt, dass der Verwaltung Fälle von Betroffenen, die nicht mehr zum Erhalt der Bonuscard berechtigt seien, bekannt sind. Unter anderem seien dies Personen, die in Betriebswohnungen wie Pfarrhauswohnungen oder in subventionierten Wohnungen wohnten. In diesen Fällen gebe es kein Wohngeld, was aber auch gerecht sei. Grundsätzlich sei die Höhe der Miete oft ein entscheidendes Kriterium.
Als die neuen Vergaberegelungen beschlossen worden seien, sei von der Verwaltung zugesichert worden, so StRin
Bulle-Schmid
(CDU), dass von den damaligen Schwellenhaushalten fast kein Haushalt aus der Bonuscard herausfallen würde. Dies habe sich in der Zwischenzeit leider nicht bestätigt. Durch die Koppelung an das Wohngeld würden z. B. auch alleinerziehende Frauen benachteiligt und könnten in finanzielle Not abrutschen. Diesen Härtefällen müsse im Einzelfall unbedingt geholfen werden.
Frau
Lechler
(SozA) geht im Folgenden auf die festgelegten und bereits angewandten Kriterien zur Härtefallentscheidung ein. Einleitend stellt sie fest, sie kenne keinen kommunalen Träger, der die Vergabe von bestimmten Zuschussleistungen an das Wohngeld koppele, da bei der jüngsten Reform des Wohngeldes hohe Einkommensgrenzen festgelegt worden seien. Freiwillige Leistungen könnten bei anderen kommunalen Trägern in der Regel nur die Hartz 4-Empfänger (SGB II und SGB XII, 3. und 4. Kapitel) in Anspruch nehmen. Deshalb sei man in Stuttgart prinzipiell gut aufgestellt, weil Wohngeld als wichtiges Vergabekriterium zugrunde gelegt werde.
Frau Lechler macht darauf aufmerksam, dass z. B. für Alleinerziehende, die die Berechtigung zum Erhalt der Bonuscard + Kultur verlieren, weiterhin die Möglichkeit besteht, beim Jugendamt einen Antrag auf Teilerlass/Erlass von Gebühren in Kindertagesstätten und Kindertagespflege zu stellen. Diese Option sei auch in den Kindertagesstätten bekannt, sodass die Eltern darauf hingewiesen werden könnten. Wenn dem Antrag auf Teilerlass vom Jugendamt stattgegeben werde, stelle das Sozialamt wieder die Bonuscard aus. Dann würden den Betroffenen die Gebühren wieder vollumfänglich erlassen. Im Weiteren erwähnt Frau Lechler eine anstehende Änderung im SGB XII für die Grundsicherung, wonach Leistungsberechtigten, die im Haushalt von Verwandten leben, in Zukunft eine Miete zugeordnet werden muss. Damit verändere sich die Bedarfsebene häufig zugunsten der Betroffenen.
Zur Härtefallregelung erklärt sie, pflichtgemäßes Ermessen zeichne sich dadurch aus, dass es stets auf den Einzelfall anwendbar und nicht pauschal definiert sei. Deshalb sei die Entscheidung pro oder contra Bonuscard in einzelnen Fällen nicht einfach. Dennoch sei es dem Sozialamt in der Vergangenheit gelungen, bei vielen Betroffenen eine Lösung zu finden. Die Verwaltung gehe an solche Fälle grundsätzlich wohlwollend heran, helfe und ermutige die Betroffenen zur Antragstellung, wenn Aussicht auf Wohngeld bestehe.
Beispielhaft geht Frau Lechler auf den in der Vorlage erwähnten Härtefall ein. Ein weiteres Beispiel wären in Stuttgart getrennt lebende Eltern, wobei nur ein Elternteil Anspruch auf die Bonuscard habe und das Kind regelmäßig das Elternhaus wechsle. In einem solchen Fall würde man trotz des Wechsels zum nicht berechtigten Elternteil eine Bonuscard ausstellen, um das Kind nicht zu benachteiligen. Wenn allerdings ein Elternteil außerhalb Stuttgarts lebe und das Kind dort seinen Hauptwohnsitz habe, könne die Bonuscard nicht ausgestellt werden. Die Betroffenen müssten sich in solchen Fällen nach Zuschussleistungen in ihrer Kommune erkundigen. Dauerhaft werde die Bonuscard auch bei Aufstockern gewährt, die mit Unterbrechungen unter den Bezug von Sozialleistungen fallen. Bei Alleinerziehenden gebe es zudem die Möglichkeit der fiktiven Wohngeldberechnung durch die Wohngeldstelle, um zu entscheiden, ob jemand beim Wegfall der Kinderbetreuungsgebühren wieder zum Erwerb der Bonuscard berechtigt wäre.
Abschließend stellt auch Frau Lechler fest, dass durch die neue Regelung der Koppelung der Vergabe der Bonuscard an das Wohngeld ein sehr genaues Verfahren geschaffen und ein großer Schritt in Richtung Einzelfallgerechtigkeit getan wurde.
Auf die fiktive Wohngeldberechnung im Einzelfall eingehend meint StR
Fuhrmann,
dass dieses Instrument sehr positiv sei und unbedingt weitergeführt werden solle.
Es sei nicht gerecht, wenn bisherige Bezieher den Anspruch verlieren würden, kritisiert StR
Pantisano
(SÖS-LINKE-PluS). Vor allem würden die zusätzlichen Kosten für die Kinderbetreuung viele Familien sehr belasten. Deshalb regt er an, in den kommenden Haushaltsplanberatungen darüber zu diskutieren, ob die Kindertagesstätten künftig kostenlos angeboten werden sollen nach dem Prinzip "kostenlose Bildung für alle".
Aus der bisherigen Diskussion sei spürbar, dass das Angebot der Bonuscard sowohl den Fraktionen als auch der Verwaltung sehr wichtig sei und man versuchen möchte, hier größtmögliche Gerechtigkeit im Sinne der Betroffenen herzustellen, stellt StR
Stopper
fest.
StR
Rockenbauch
macht erneut deutlich, dass seine Fraktionsgemeinschaft es für richtig ansieht, wenn Personen, die wieder eine Arbeit aufnehmen oder mehr arbeiten und damit keine Sozialleistungen mehr in Anspruch nehmen, in einem einfachen Verfahren Leistungen zugutekommen sollten. Dies sei aber eine politische Frage, mit der sich der Gemeinderat beschäftigen müsse. Der Stadtrat spricht zudem an, dass laut Vorlage 800 Eltern keinen Antrag mehr auf Gebührenbefreiung in den Kindertagesstätten gestellt haben. Er fragt nach, ob es hierzu aktuelle Zahlen gibt.
Zur Frage von StRin
Bodenhöfer-Frey
antwortet Frau
Lechler,
es sei schwierig nachzuvollziehen, wie viel das Angebot der Bonuscard die Landeshauptstadt Stuttgart jährlich koste. Dies liege daran, dass das Angebot sehr vielfältig eingesetzt werde, z. B. durch Erlass der Eintritte in Bäder oder durch Erlass der Gebühren von Kindertagesstätten. Diese Mindereinnahmen würden aber im Detail nicht erfasst und nicht ersetzt. Lediglich beim Sozialticket wisse man genau, was diese Leistung der Bonuscard die Stadt koste. Deshalb könne man bei der Bonuscard in der Regel von Mindereinnahmen und nicht von Ausgaben sprechen.
Darauf eingehend möchte StR
Dr. Fiechtner
(AfD) wissen, wie hoch die maximalen Kosten pro Monat für die Stadt wären, wenn eine Familie mit zwei Kindern sämtliche Leistungen der Bonuscard in Anspruch nimmt. Seines Erachtens wäre es sinnvoll, die Mindereinnahmen zu erfassen.
Hierzu erwähnt Frau
Lechler,
die Verwaltung könne keine pauschalen Zahlen nennen, da sich die Angebotsnutzung stark unterscheide und von der jeweiligen Lebenssituation der Betroffenen abhängig sei. Gegenüber StR Rockenbauch führt Frau Lechler an, zum Stichtag 01.04.2017 seien die Gebühren für die Kindertagesstätten festgelegt worden. Ausgegangen werde davon, dass unterjährig viele Familien die Bonuscard noch vorlegen oder einen Antrag auf Wohngeld stellen würden. Vergleichszahlen können hier aber noch nicht genannt werden.
StR
Dr. Fiechtner
beantragt, dass die Verwaltung eine Zusammenstellung über die Höhe der Ausgaben und Mindereinnahmen der Stadt für die Bonuscard anfertigt.
BM
Wölfle
antwortet, dies wäre eine Abkehr vom bisherigen Prinzip. Für dieses kostenintensive Verfahren wäre ein Mehrheitsbeschluss des Gemeinderats notwendig. Er stellt zum Antrag von StR Dr. Fiechtner fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss
lehnt
den Antrag auf Zusammenstellung der Ausgaben/Mindereinnahmen für die Bonuscard mehrheitlich
ab.
BM Wölfle erklärt weiter, dass die Verwaltung gerne bereit sei, die Kosten für eine exemplarische Familie zu berechnen. Abschließend stellt er fest:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss
beschließt
bei 3 Stimmenthaltungen einstimmig
wie beantragt.
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