Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 694/2020
Stuttgart,
10/06/2020


Gemeindepsychiatrischer Verbund Stuttgart (GPV): Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) - Sachstand 2019



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Sozial- und GesundheitsausschussKenntnisnahmeöffentlich19.10.2020

Bericht:


Mit der GRDrs 836/2019 „Gemeindepsychiatrischer Verbund Stuttgart (GPV): Sozialpsychiatrische Dienste - Sachstand 2018“ wurde zuletzt über die Entwicklungen in den Sozialpsychiatrischen Diensten (SpDi) im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) Stuttgart berichtet.

Gemeindepsychiatrischer Verbund (GPV) – Sachstand 2019

Der GPV Stuttgart ist der Zusammenschluss aller an der sozialpsychiatrischen Versorgung Beteiligten in der Landeshauptstadt Stuttgart. Unter partizipativen Gesichtspunkten sind Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige und Bürgerhelfer langjährige Partner der Professionellen sowie der Verwaltung und der Kostenträger. Ziel ist die Bereitstellung eines umfassenden und koordinierten Leistungsangebotes für chronisch psychisch kranke Menschen in der Landeshauptstadt Stuttgart. Die personenzentrierten Hilfen erfolgen wohn-ortnah und durch multiprofessionelle Zusammenarbeit gemäß § 7 PsychKHG (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz).

Das Leistungsangebot wird in Stuttgart in acht Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ) umgesetzt. Jedes GPZ arbeitet regional gegliedert mit Versorgungsauftrag für den jeweiligen Sozialraum und ist durch sektorale Zuordnung mit den psychiatrischen Kliniken in Stuttgart verbunden.

Die zentralen Funktionsbereiche der Versorgung im ambulanten Bereich werden jährlich evaluiert und ausgewertet. Die Analyse und Auswertung der Ergebnisse der qualitativen und quantitativen Erhebung sind Grundlage der Weiterentwicklung der Angebote.

Im GPV Stuttgart sind folgende Funktionsbereiche in acht Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ) vorhanden:

· Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi)
· Gerontopsychiatrische Dienste (GerBera)
· Tagesstätten für chronisch psychisch Kranke
· Arbeitsprojekte / Beschäftigungsmöglichkeiten (SGB XII/SGB IX und SGB II)
· Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA, SGB V)
· Häusliche Psychiatrische Pflege (SGB V)
· Soziotherapie (SGB V)
· Angebote für Kinder psychisch kranker Eltern
· Ambulant Betreutes Wohnen und Stationär Betreutes Wohnen (SGB XII/SGB IX).

Die SpDi leisten gemäß § 6 Abs. 1 PsychKHG die „sozialpsychiatrische Vorsorge, Nachsorge und psychosoziale Krisenintervention“ sowie „die Vermittlung sozialer Hilfen für insbesondere chronisch psychisch kranke Menschen.“ Dabei sind sie auch Ansprechpartner für Angehörige, Nachbarn und Kooperationspartner in ihrem Einzugsgebiet.

In den GPZ werden die Angebote einer ambulanten psychiatrischen Versorgung „unter einem Dach“ gebündelt, um die Ressourcen effektiv einzusetzen und personenbezogen auszugestalten. Die o. g. Angebote sind räumlich zusammengefasst und erleichtern so wohnortnah den Zugang für Betroffene und ihre Angehörigen.

Die acht SpDi bilden das Kernstück der acht GPZ in der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie sind Bestandteil der psychosozialen Grundversorgung und übernehmen die Versorgungsverpflichtung für das gesamte Stadtgebiet. Das bedeutet, dass sie allen chronisch psychisch erkrankten Menschen in ihrem Einzugsgebiet sozialpsychiatrische Hilfen erschließen bzw. anbieten und Meldungen, auch von Dritten, abklären. Sie sind auch Ansprechpartner für Angehörige, Nachbarn etc..

SpDi - Auswertung der Daten 2019 und Schlussfolgerungen

Im Jahr 2019 betrug die Gesamtzahl der Anfragen 3.764 (2018: 3.625). Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahlen der Gesamtbetreuungen um 3,7 % angestiegen.

Die Zahl der langfristigen Kontakte, d. h. mehr als 5 Kontakte ist annähernd gleichgeblieben (im Jahr 2019: 1.956 Fälle und im Jahr 2018: 1.961 Fälle). Pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter bedeutet dies im Durchschnitt 138 Gesamtbetreuungen, davon im Durchschnitt 72 langfristig betreute Menschen. Mit diesen Fallzahlen sind die Dienste ausgelastet und in der Lage, die Qualität und Quantität der Anfragen und Betreuungen zu gewährleisten.

Das liegt nicht zuletzt an der bestehenden guten Kooperation und der Vernetzung der verschiedenen Funktionsbereiche in einem Gemeindepsychiatrischen Zentrum, wie z. B. Tagesstätte, Psychiatrische Institutsambulanz, Betreutes Wohnen, Psychiatrische Pflege, Zuverdienstprojekte sowie auch an der guten Zusammenarbeit mit den psychiatrischen Kliniken.

Wie im Vorjahr sind in den Diensten leichte Schwankungen hinsichtlich der soziodemographischen Daten der Klientinnen und Klienten zu beobachten. Insgesamt konnten aber hinsichtlich der Faktoren Diagnosen, Familienstand, Alter und Geschlecht keine signifikanten Veränderungen festgestellt werden. Der Anteil langfristig betreuter psychisch kranker Migrantinnen und Migranten ist leicht gesunken von 36 % auf 35 %. Der Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund an der Stuttgarter Gesamtbevölkerung liegt bei 45 % (Stand: April 2020).

Insgesamt sind die Sozialpsychiatrischen Dienste in der Landeshauptstadt Stuttgart gut aufgestellt und werden ihrem sozialraumbezogenen aber auch sektorübergreifenden Auftrag gerecht.

Folgende Themen haben in Zukunft besondere Bedeutung:

· Die Schnittstellenarbeit, vor allem in den Themen Wohnungslosenhilfe, Suchthilfe, Jugendhilfe und Behindertenhilfe ist aufgrund der immer komplexer werdenden Problemlagen des Klientels dringend notwendig. Hier sind bereits Projekte und Kooperationen umgesetzt worden. Weitere Projekte, insbesondere für Alleinstehende Menschen mit Unterstützungsbedarf in ordnungsrechtlicher Unterbringung werden aktuell bearbeitet (vgl. GRDrs 253/2019 „Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation von Menschen in ordnungsrechtlicher Unterbringung in Sozialunterkünften“).

· Welche Veränderungen durch die stationsäquivalente Behandlung (StaeB) und durch die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf die Sozialpsychiatrischen Dienste zukommen, lässt sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen.

· Aktuell befindet sich die neue Verwaltungsvorschrift (VwV) für die SpDi in Baden-Württemberg auf Landesebene in der Abstimmung. Sie wird zum 01.01.2021 in Kraft treten.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet mit der Anmerkung: "Im Rahmen der Aufgabenkritik 2021ff ist es aber relevant, die am Ende der Vorlage benannten Punkte frühzeitig auf eventuelle finanzielle Auswirkungen zu untersuchen".


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin





1. Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) in Stuttgart 2019
Fakten, Zahlen und soziodemografische Merkmale der langfristig betreuten psychisch
kranken Menschen in den acht SpDi



Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi) in Stuttgart 2019
Fakten, Zahlen und soziodemografische Merkmale der langfristig betreuten psychisch kranken Menschen in den acht SpDi

Betreuungen

Im Jahr 2019 gab es keine signifikanten Unterschiede in der Inanspruchnahme im Vergleich zu den Vorjahren. Die Gesamtzahl an Betreuungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,7 % angestiegen, während die Zahl der langfristig betreuten Menschen nahezu gleichgeblieben ist (1.956 in 2019 gegenüber 1.961 in 2018, davon in 2019 1.088 Frauen (56 %) und 868 Männer (44%).

In der Dokumentation der SpDi werden die Zahlen der Anfragen insgesamt sowie die soziodemografischen Daten der langfristig betreuten psychisch kranken Menschen erhoben.

· Gesamtzahl der Anfragen (indirekte, kurz- und langfristige Kontakte): 2019: 3.764

· Die Zahl der langfristigen Kontakte ist im Vergleich zu den Vorjahren fast unverändert.
200520062009201220152016 201720182019
1.6401.7341.9331.9892.0872.0302.0271.9611.956

· Pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter bedeutet dies im Durchschnitt 138 Gesamtbetreuungen und im Durchschnitt 72 langfristig betreute psychisch kranke Menschen. Die Betreuungen pro Fachkraftstelle sind deckungsgleich mit den Zahlen aus 2016.

· Insgesamt wurden 325 (2018: 354) langfristige Kontakte beendet, während gleichzeitig 646 neue langfristige Kontakte zu verzeichnen sind (2018: 591). Von den beendeten Kontakten erfolgten 41 (2018: 33) im gegenseitigen Einvernehmen. 75 (2018: 82) Klientinnen beendeten den Kontakt einseitig.

· Bei 129 (2018: 110) Klientinnen und Klienten fanden im Jahr 2019 mehr als 40 Kontakte statt, d. h. in der Regel einmal pro Woche, bei über 290 Klientinnen und Klienten zwischen 21 und 40 Kontakten, d. h. ungefähr ein Kontakt in vierzehn Tagen. Als Kontakt zählen Hausbesuche, Kontakte im Dienst und längere Telefonkontakte mit Dritten.

Familienstand und Lebensverhältnisse

· 57 % der betreuten Personen sind ledig, 19 % geschieden und 13 % der langfristig Betreuten sind verheiratet. · 55 % der Menschen leben allein, 13 % leben mit (Ehe-)Partner und 9 % mit Angehörigen zusammen.

· Der Altersdurchschnitt entspricht unverändert ungefähr dem Altersdurchschnitt der Gesamtbevölkerung mit einer leichten Tendenz hin zur älteren Bevölkerung und einer Unterrepräsentation der 18- bis 30-Jährigen. Finanzielle Verhältnisse und Lebensverhältnisse

8,5 % der Klientel der SpDi ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und bestreitet somit das Einkommen aus eigenem Verdienst. 2 % leben von Arbeitslosengeld I, 27 % von Arbeitslosengeld II und 11,5 % von Grundsicherung (SGB XII). 24 % beziehen eine in der Regel geringe Erwerbsunfähigkeitsrente, 7 % der betreuten Menschen leben von Altersruhegeld, während 4 % vom Einkommen oder Vermögen ihrer Angehörigen oder (Ehe)Partner leben, 3 % vom Krankengeld. Die verbleibenden Klientinnen und Klienten verteilen sich auf weitere Einkommensarten, die jeweils weniger als 2 % ausmachen.

Psychiatrische Hauptdiagnosen

Schizophrene Störungen: 41 %
Affektive Störungen: 33 %
Persönlichkeitsstörungen: 12 %

Dies entspricht im Vergleich den Zahlen der zurückliegenden Jahre. Bei psychisch kranken Menschen mit Persönlichkeitsstörungen werden auch Menschen mit Borderline-Störungen erfasst.

Die Zahl der Menschen mit Komorbidität (zusätzlich zu einer Grunderkrankung vorliegendes, diagnostisch abgrenzbares Krankheits- oder Störungsbild) entspricht ebenfalls den Zahlen der zurückliegenden Jahre. Insgesamt weisen 39 % (2018: 37 %) eine behandlungsbedürftige, somatische Erkrankung auf.
Bei 19 % (2018: 19 %) der langfristig Betreuten ist eine Suchtmittelerkrankung oder zumindest ein massiver Suchtmittelmissbrauch zu verzeichnen, während bei 4 % zusätzlich eine Minderbegabung diagnostiziert ist. Ärztliche Behandlung

Von den 1.956 Klientinnen und Klienten sind 1.033 Personen in Behandlung bei niedergelassenen Psychiatern. 527 befinden sich in Behandlung bei den Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA). 144 Personen sind nicht in ärztlicher Behandlung.

Dies bedeutet, dass sich 80 % der Klientinnen und Klienten der SpDi in fachärztlicher Behandlung befinden (Niedergelassener Facharzt und PIA).

27 % der gesamten „langfristigen Kontakte“ sind in Behandlung der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA). Dabei handelt es sich um psychisch kranke Menschen, die sich häufig schwertun, vor allem aus krankheitsbedingten Gründen, und/oder auch aus Erfahrungen mit den psychiatrischen Institutionen, sich kontinuierlich auf ärztliche Behandlung einzulassen. Die dafür erforderliche flexible, niederschwellige Herangehensweise kann durch die Institutsambulanz besser geleistet werden, als durch die eher hochschwellig organisierte und strukturierte niedergelassene Nervenarztpraxis. Allerdings wird niederschwellige Arbeit (Hausbesuche, intensivere zeitliche Behandlung und Begleitung) von Seiten der Krankenkassen den niedergelassenen Ärzten nicht angemessen honoriert. Wie weiter oben schon erwähnt, befinden sich 527 Klientinnen und Klienten in Behandlung der 3 Institutsambulanzen der psychiatrischen Kliniken (PIA) (2018: 508; 2017: 539; 2016: 550; 2015: 505; 2014: 447).
Die große Mehrheit der Klientinnen und Klienten befindet sich in der Behandlung der Psychiatrischen Institutsambulanz (PIA) des Zentrums für Seelische Gesundheit am Klinikum Stuttgart. Die wichtigsten Zuweisungswege der neuen langfristigen Kontakte (N= 646), d. h. im Berichtszeitraum 2019, verteilen sich wie folgt:

· Aus den psychiatrischen Kliniken einschließlich PIA wurden insgesamt 17 % der Personen vermittelt.

· Immerhin wandten sich 25 % (2018: 19 %) selbst, d. h. aus Eigeninitiative an die SpDi.

· Von den Angehörigen und Nachbarn wurden 12 % vermittelt.

· Über die niedergelassenen Nervenärzte fanden knapp 5 % den Weg zu den SpDi.

· Über die Wohnungslosenhilfe wurden 3 % der neuen langfristigen Kontakte vermittelt.

· Über das Sozialamt wurden 2,5 % und 2 % über das Amt für öffentliche Ordnung vermittelt.

· Andere sozialpsychiatrische Einrichtungen vermittelten 5 % der Neuzugänge.

Auch hier liegen nur leicht veränderte Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren vor, die keine signifikanten Verschiebungen bedeuten.


Psychisch erkrankte Menschen mit Migrationshintergrund und geflüchtete Menschen

· Der Anteil langfristig betreuter psychisch erkrankter Migrantinnen und Migranten liegt bei 35 % (677 Personen), im vergangenen Jahr bei 36 %. Der Anteil an Migrantinnen und Migranten an der Gesamtbevölkerung in Stuttgart liegt bei knapp 45 % (Stand: April 2020).

· Anfragen von geflüchteten Menschen aus Flüchtlingsunterkünften der Stadt Stuttgart an die Gemeindepsychiatrischen Zentren


Psychisch kranke Eltern mit minderjährigen Kindern im SpDi

Im Jahr 2019 hatten von den 1.956 langfristig betreuten Erwachsenen 236 Erwachsene (155 Frauen, 81 Männer; 2018: 258 Erwachsene, davon 168 Frauen, 90 Männer) minderjährige Kinder.
Insgesamt haben die 236 Personen 399 minderjährige Kinder (2018: 402). Davon leben 248 Kinder im Haushalt des erkrankten Elternteils.
Insgesamt bestehen bei 132 (2018: 146) „Fällen“ Kontakte zum Beratungszentrum des Jugendamts.
Bei 75 (2018: 93) finden Jugendhilfemaßnahmen statt.



Fazit Im Vergleich zu den Vorjahren kann auch für 2019 festgehalten werden, dass die Zahlen der Gesamtbetreuungen (leichter Anstieg) wie auch der langfristigen Kontakte auf hohem Niveau konstant geblieben sind. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverändert ausgelastet sind. Diese Arbeit geht einher mit hoher fachlicher Verantwortung und der entsprechenden fachlichen Kompetenz, mit intensivem Engagement aber auch mit hoher Arbeitszufriedenheit aufgrund der Gewissheit, eine gesellschaftlich wichtige wie wertvolle und allseits anerkannte Arbeit zu leisten.

Die SpDi haben die Aufgabe der niederschwelligen, ambulant aufsuchenden, alltags- und lebensweltorientierten Grundversorgung. Sie stellen einen kontinuierlichen, niederschwelligen Zugang zu psychisch kranken Menschen her, die sich schwertun, überhaupt Hilfe anzunehmen.

Die Bausteine der Sozialpsychiatrischen Hilfen im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) befinden sich quantitativ wie qualitativ auf hohem Niveau mit den Sozialpsychiatrischen Diensten und den Gerontopsychiatrischen Diensten als Kernbaustein der ambulanten Grundversorgung.

In enger Kooperation mit den psychiatrischen Kliniken wird die regionale Versorgungsverpflichtung für die Landeshauptstadt Stuttgart umgesetzt: Kein(e) psychisch kranke(r) Stuttgarter Bürger(in) muss wegen fehlender Angebote gegen seinen oder ihren Willen außerhalb der Stadt untergebracht werden. Wenn dies in seltenen Einzelfällen vorkommt, klärt die Hilfeplankonferenz (ab 2020 „Angebotskonferenz Soziale Teilhabe“), wer mit der jeweiligen Person und der Einrichtung, in der sie untergebracht ist, in Kontakt bleibt, verbunden mit dem Ziel, so bald als möglich ein Angebot in Stuttgart zur Verfügung zu stellen.

Mit den Bausteinen des GPV – dem ambulant und stationär Betreuten Wohnen (ab 2020 nach den Vorgaben des BTHG „Besondere Wohnformen“), den Tagesstätten mit den Zuverdienstprojekten, der Soziotherapie (in sehr begrenztem Maße), der ambulanten psychiatrischen Pflege, dem Betreuten Wohnen in Familien, den Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern (Aufwind) – können die Sozialpsychiatrischen Dienste ihren Kernaufgaben nachkommen auf dem Weg zu einer bedarfsorientierten regionalen Versorgungsverpflichtung.

Die Kooperation und Koordination der Hilfen vor allem an den sogenannten Schnittstellen mit anderen Hilfesystemen wie der Wohnungsnotfallhilfe, der Suchthilfe, der Jugend- und Altenhilfe nimmt sukzessiv eine zunehmende Bedeutung ein (gemeinsame Betreuung und Begleitung von Menschen mit Doppel- und Mehrfachdiagnosen, psychisch kranke Menschen in der Wohnungslosenhilfe).

Die Beschäftigung von EX-In Genesungsbegleitern in den Sozialpsychiatrischen Hilfen kann durch die Entscheidung des Gemeinderats Ende vergangenen Jahres nun in allen acht GPZ umgesetzt werden. Das Budget erlaubt den Gemeindepsychiatrischen Zentren, Psychiatrie-Erfahrene über Teilzeitbeschäftigung anzustellen und diesen wichtigen Baustein flächendeckend zu etablieren (vgl. GRDrs 262/2019 „Beschäftigungsmöglichkeiten als Genesungsgebleiter in den Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ) des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV) Stuttgart).

Eine weitere, unverändert große Bedeutung hat die konkrete einzelfall- wie nichteinzelfallbezogene Arbeit im Gemeinwesen, im Sozialraum der (chronisch) psychisch kranken Menschen (und ihren Angehörigen). Sie ist ein konstitutiver Bestandteil niederschwelligen, flexiblen sozialpsychiatrischen Handelns im Alltag der Menschen.

In der verantwortlichen Sozialpolitik der Landeshauptstadt Stuttgart drückt sich eine positive und anerkennende Haltung der Politik und der Verwaltung gegenüber den SpDi wie auch den anderen Bausteinen im Gemeindepsychiatrischen Verbund aus. Von besonderer Bedeutung ist die enge, konstruktive und vertrauensvolle Kooperation der Sozialplanung für psychisch kranke Menschen der Stadt Stuttgart. Durch diese Entscheidungen mit der entsprechenden Haltung seitens der politisch Verantwortlichen kann das vorbildhafte Niveau der niederschwelligen ambulanten Basisversorgung für chronisch psychisch kranke Menschen in Stuttgart bedarfsorientiert aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Dies erfüllt uns mit Zufriedenheit und auch Dankbarkeit, ohne allerdings in unseren Anstrengungen für den weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Hilfen nachzulassen.

Zum Abschluss soll auf zwei Entwicklungen hingewiesen werden, die sich auf die Arbeit der SpDi auswirken und Herausforderungen darstellen, aber auch Potenziale beinhalten, die Gemeindepsychiatrie zu fördern und weiterzuentwickeln: Sowohl die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird sich auf die Arbeit und die Aufgaben der SpDi auswirken wie auch die Umsetzung von Stationsäquivalenter Behandlung im häuslichen Umfeld (StäB) – und dies natürlich nicht nur auf die Arbeit der SpDi, sondern auf alle Bausteine im GPV, verbunden mit der Frage, wie StäB vernetzt werden kann mit den sozialpsychiatrischen Hilfen im Gemeindepsychiatrischen Verbund. Während die Erfahrungen mit StäB durch das Zentrum für Seelische Gesundheit am Klinikum Stuttgart sehr positiv und hoffnungsvoll in die Zukunft weisen, kann dies hinsichtlich der Umsetzung des BTHG noch nicht festgehalten werden.



















Quelle: "Dokumentation der Sozialpsychiatrischen Dienste in Stuttgart (SpDi) 2019: Fakten, Zahlen und soziodemografische Merkmale der langfristig betreuten psychisch kranken Menschen in den 8 SpDi - Jahresbericht" (Reiner Neuschl, Klinikum Stuttgart, ZsG, Dr. Klaus Obert, Caritasverband für Stuttgart e. V., Iris Maier-Strecker, Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V.)


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