Protokoll: Sozial- und Gesundheitsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
GZ:
Sitzungstermin: 19.12.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Wölfle
Berichterstattung:der Vorsitzende, Herr Hentschke (Sozialunternehmen NEUE ARBEIT gGmbH), Herr Peeß (Jobcenter)
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: "Dritte kurzfristige Information über den Umsetzungsstand bei den Arbeitsgelegenheiten bei der Stadt und im Jobcenter"
- Anfrage Nr. 377/2016 der SPD-Gemeinderatsfraktion
vom 25.11.2016 -
- mündlicher Bericht -

Die im Betreff genannte Anfrage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Einleitend erinnert BM Wölfle daran, dass es im vergangenen Jahr einige Schwierigkeiten mit der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) gegeben hat. Arbeitsgelegenheiten seien die klassischen 1-€-Jobs, die vorrangig für Menschen gedacht seien, bei denen davon ausgegangen werde, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, eine gewisse Zeit braucht. Er meine nach wie vor, dass es auch in Stuttgart einen Anteil von Menschen gibt, für die Arbeitsgelegenheiten benötigt werden, da sie von einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit relativ weit entfernt seien. Wenn es gelinge, den Abwärtstrend bei diesen Menschen zu stoppen und sie so zu stabilisieren, dass sie Arbeitsgelegenheiten wahrnehmen könnten, sei dies sozialpolitisch richtig.

Diese Arbeitsgelegenheiten hätten einerseits auch eine besondere Bedeutung für die Träger, weil sie mit einem Regiekostenanteil für die Träger ausgestattet sind. Eine große Anzahl bewilligter Plätze ergebe den entsprechenden Regiekostenanteil. Aus dieser Systematik heraus kämen das Interesse und die Abhängigkeit der Sozialunternehmer, dass die Zuweisungen ordentlich funktionieren, da sich sonst die AGHs nicht rechneten. Andererseits habe der Gesetzgeber zwischenzeitlich sehr rigide vorgegeben, dass die Sozialunternehmen eigentlich nichts produzieren dürfen, was einen Wert hat, da dies nicht wettbewerbsneutral sei. Die Sozialunternehmen hätten sich mit dem Jobcenter und ihm darauf verständigt, so der Vorsitzende, dass man sich bis zum Sommer auf bestimmte Eckdaten einigen wolle, wie AGHs in Stuttgart weiter ausgestaltet werden sollen. Diese Aussage bestätigt Herr Hentschke mit dem Hinweis auf eine mit Praktikern besetzte Arbeitsgruppe. Das Thema Regiekosten sei sicherlich wichtig, man dürfe aber nicht verkennen, dass die NEUE ARBEIT mit den AGHs, die in den Bereichen der Schwäbischen Tafel, der Sozialkaufhäuser und der Fahrradstationen angesiedelt sind, für die Stadt Stuttgart wichtige Themen umsetzt. Dies seien Bereiche, die wettbewerbsneutral zu halten seien. Um ein Angebot seriös tragen zu können, müsse eine gewisse Struktur im jeweiligen Bereich vorhanden sein. Im letzten Jahr habe es erstmals eine sehr große Differenz zwischen Belegung und Sollzahlen gegeben, weshalb auch erhebliche Probleme aufgetreten seien.

BM Wölfle ergänzt, für das Jahr 2016 habe man sich aufgrund der aufgetretenen Probleme darauf verständigt, dass den Sozialunternehmen die realen Kosten erstattet werden. Für das Jahr 2017 müsse eine Lösung noch gefunden werden; bis zum Sommer werde die Verwaltung auf den Gemeinderat zukommen.

Herr Peeß macht darauf aufmerksam, dass er einerseits der Amtsleiter des Jobcenters, nach der Bundeshaushaltsordnung aber gleichzeitig auch der Beauftragte für den Haushalt des Bundes ist, da das Jobcenter zum größten Teil Bundesmittel bewirtschaftet. In dieser Funktion bestätigt Herr Peeß, dass sich das Jobcenter zu der Kompensationszahlung über die Spitzabrechnung durchgerungen hat. Er müsse aber in aller Form darauf hinweisen, dass noch nicht bekannt sei, ob die Prüfbehörden des Bundes diese Art des Vorgehens akzeptieren werden. Es bestehe die Möglichkeit, dass die Prüfinstanzen den Weg der Spitzabrechnung infrage stellen und kritisieren könnten, sodass sich auch Haftungsfragen ergeben. Seitens des Jobcenters sei man zuversichtlich, dass die Spitzabrechnung ein gangbarer Weg sei. Es müssten dann das Trägerrisiko und auch das Trägerinteresse an der Durchführung solcher Maßnahmen in die Spitzabrechnung mit einkalkuliert werden. Die 75 %-Regelung sei aus Sicht des Jobcenters angemessen und durchaus vertretbar, aber aus der Bundesperspektive mit einem gewissen Risiko verbunden.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass es auch noch andere Lösungen gebe, die aber noch rechtsunsicherer seien, weshalb man sich auf das Minimumrisiko verständigt habe.

StR Lutz (SPD) erläutert im Sinne der Anfrage Nr. 377/2016 seiner Fraktion. Er hebt die Bedeutung von Arbeitsgelegenheiten hervor. Dabei gehe es nicht nur ums Geldverdienen, sondern auch um eine Frage der Würde des Einzelnen, da Arbeit ein Stück weit zur Würde dazugehöre. Interessieren würde ihn, was bis Mitte nächsten Jahres passieren wird. BM Wölfle wiederholt seine Aussage, dass er es weiterhin für notwendig halte, dass es in Stuttgart Arbeitsgelegenheiten für Menschen gibt, die sehr weit weg vom Arbeitsmarkt sind. Aber man habe es in diesem Bereich mit erheblichen Restriktionen zu tun. Seines Erachtens sollte die Stadt gemeinsam mit den Sozialunternehmen darüber nachdenken, wie im Interesse der Langzeitarbeitslosen dieser Mechanismus überwunden werden könnte.

Namens seiner Fraktion hinterfragt StR Fuhrmann (CDU) den Einbruch bei den AGHs im Jahr 2016, die in den Jahren davor immer relativ gut und stabil funktioniert haben. Es stelle sich daher die Frage nach den Gründen für den Einbruch. Der Stadtrat sieht zum einen die gesetzlichen Vorgaben und zum anderen Konkurrenzinstrumente, die eine deutlich höhere Vergütung zur Folge haben, als ursächlich an. Wenn sich abzeichne, dass Vorgaben nicht eingehalten werden können, sollte früher in den entsprechenden Ausschüssen darüber informiert werden; seiner Fraktion sei es wichtig, dass die Stadt Stuttgart in der Zusammenarbeit ein verlässlicher Partner für die Träger und deren Partner ist. Er halte es, zumindest was die Regiekosten angehe, für gut, dass eine Einigung erzielt wurde, mit der die Träger wohl leben können. Aber für 2017 sollten so schnell wie möglich Lösungen gefunden werden, da die gesetzlichen Restriktionen weiterhin Bestand hätten.

StR Dr. Fiechtner (AfD) erkundigt sich an Herrn Hentschke gewandt, wie viele Plätze für AGHs bereitgestellt, wie viele tatsächlich besetzt worden sind, und ob eine Evaluation stattgefunden hat. An Herrn Peeß gewandt thematisiert der Stadtrat die Haftung und fragt nach, wer bei den Regiekosten haftet, wenn vonseiten des Bundes ein Veto eingelegt wird. Herr Hentschke legt dar, seines Wissens seien in unterschiedlichen Bereichen, mit dem Schwerpunkt Tafelläden, Sozialkaufhäuser, Fahrradstationen, 596 AGH-Plätze vorgesehen. Davon werde dieses Jahr seiner Schätzung nach eine Quote von 55 bis 58 % erreicht. In der Vergangenheit habe es Jahre gegeben, in denen 95 % der AGHs belegt waren. Hilfreich sei ein strafferer Ablauf zwischen Beantragung und Bewilligung. Im letzten Jahr hätten die Sozialkaufhäuser aufgrund von verwaltungstechnischen Aspekten eine Bewilligung rückwirkend zum Januar bekommen; bis dahin sei sehr wenig an Belegung in diesem Bereich passiert. BM Wölfle weist darauf hin, dass es zwischen Bewilligung und Vermittlung keinen zwingenden Zusammenhang gibt. Bei Bewilligung eines Platzes habe der Träger nicht sofort eine bestimmte Anzahl Mitarbeiter, also Jobcenterkunden, sondern eine Zuständigkeit liege auch noch bei den Persönlichen Ansprechpartnern.

Auch ihre Fraktion halte die AGHs weiterhin für nötig und sinnvoll, erklärt StRin Rühle (90/GRÜNE), da es in Stuttgart eine Klientel gibt, die diese Arbeitsmöglichkeiten brauche. Die mittlerweile bestehenden Probleme seien bekannt und deshalb unterstütze es ihre Fraktion sehr, dass jetzt mit der Spitzabrechnung eine Möglichkeit gefunden wurde, bei den Trägern eine gewisse Sicherheit zu schaffen, da einige der kleineren Träger durch die Problematik in eine Schieflage geraten seien. Auf Dauer sei es wichtig, dass Gespräche erfolgen und im gegenseitigen Austausch eine Weiterentwicklung stattfindet, gerade für Klienten, für die dringend Arbeitsgelegenheiten benötigt werden, damit eine Stabilisierung, die Möglichkeit der Teilhabe an der Gesellschaft und auch die Möglichkeit einer sinnvollen Beschäftigung erreicht werden. Diese Möglichkeiten seien sowohl für die Klienten als auch für die Stadtgesellschaft wichtig.

StRin Gröger (SPD) erinnert an eine Sitzung, in der das Haftungsrecht wegen der Restriktionen vom Jobcenter auf den Gemeinderat übertragen wurde. Positiv äußert sich die Stadträtin zur Aussage des Vorsitzenden, dass sich die Beteiligten zusammensetzen wollen. Dies scheine ihr seit langem notwendig zu sein, auch für den Erhalt des PragA, wo es um echte Startchancen gehe. Unter Hinweis auf Beispiele in Offenbach und Augsburg wirft die Stadträtin die Frage auf, was die Stadt oder der Träger rechtlich umformulieren müsse, damit das PragA erhalten bleiben kann. Sie bittet, diese Problematik sauber zu ermitteln. BM Wölfle weist darauf hin, dass genau dies geschieht. Die Sozialunternehmen, das Jobcenter und er hätten sich bereits zweimal getroffen, und er sei davon überzeugt, dass den Ausschussmitgliedern eine Weiterentwicklung dann auch entsprechend vorgestellt werden könne.

Herr Peeß zeigt sich erfreut darüber, dass alle Beteiligten nach vorne schauen und sich darauf verständigen, öffentlich geförderte Beschäftigung für arbeitsmarktferne Menschen schaffen zu wollen, und dass man die Stellen gemeinsam gut umsetzen wolle.

In den ersten vier Monaten des Jahres 2016 habe es überhaupt keine bewilligten Plätze gegeben, was nicht am Jobcenter gelegen habe, fährt Herr Peeß fort. Es habe eine intensive Abklärung gegeben, ob die Kriterien für die Plätze - Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität - vorliegen und ob die Plätze so bewilligt werden könnten. Mit großer Verzögerung sei die Entschließung aus dem Referat WFB im April 2016 gekommen. Das Jobcenter sei bis dahin schon in ein Risiko gegangen, da drei, vier Monate Plätze belegt bzw. Menschen auf Plätzen belassen wurden, für die es gar keine Bewilligung gegeben habe. Die Verzögerung von vier Monaten und die Unterauslastung in dieser Zeit haben sich das ganze Jahr über fortgesetzt. Das Jobcenter habe diese Plätze auf der Grundlage der Entschließung des Referats WFB bewilligt.

Zur Haftungsfrage bestätigt Herr Peeß, dass es zwischen dem Jobcenter und dem Referat WFB eine divergierende Meinung dazu gegeben habe, ob die Plätze, so wie sie beantragt wurden, bewilligt werden können. Aus Sicht des Bundes werde formuliert, dass die Sozialkaufhäuser ihre Waren für Bedürftige anbieten. Dann sei die Frage aufgekommen, ob diese Kaufhäuser auch für nicht Bedürftige geöffnet werden könnten. Die Position des Jobcenters sei klar gewesen, dass die Sozialkaufhäuser für Bedürftige zu führen sind. Die - auch vom Ausschuss mitgetragene - Entschließung von Referat WFB sei dahin gegangen, dass die Bedürftigkeit lediglich in 75 % der Käufe nachgewiesen werden muss. Letzten Endes sei es so, dass diejenigen, die das Ergebnis von 75 % erreicht haben, eine Bewilligung für ein Jahr, und diejenigen, die dieses Ergebnis nicht erreicht haben, eine Bewilligung für ein halbes Jahr erhalten.

Die 95 Plätze im Programm Arbeit statt Drogen habe das Jobcenter auf Wunsch der Suchtberatungsstellen im Einvernehmen mit den Sozialunternehmen geschaffen, da dem Jobcenter gegenüber dargelegt worden sei, dass in der Suchtberatung für Menschen, die therapeutisch unterstützt werden, eine Begleitung durch Arbeit bzw. Beschäftigung benötigt wird. Diese 95 Plätze würden dem Suchthilfesystem vom Jobcenter zur Verfügung gestellt und die Belegung erfolge aus dem Suchthilfesystem heraus. Das Jobcenter habe lediglich geringen Einfluss. Es sei aber eine Entwicklung zu verzeichnen. Seines Wissens seien bei Herrn Hentschke von 20 Plätzen 15 Plätze belegt. Bei anderen Angeboten seien im Moment noch gar keine Plätze belegt. Dies werde beim Jobcenter als Zeichen gewertet, dass die Kolleginnen/Kollegen der Suchthilfe sich mit den Anbietern von Plätzen nochmals darüber verständigen müssen, ob die Plätze bedarfsgerecht sind und wie die Plätze von der Suchthilfe zugesteuert werden. Dass die Plätze im Programm Arbeit statt Drogen erst zum Sommer hin bewilligt worden seien, habe auch damit zusammengehangen, dass auch das Referat sehr intensiv geprüft und für diese Prüfung offensichtlich längere Zeit benötigt habe. Das Jobcenter habe die Plätze jetzt bewilligt und werde sie auch für 2017 bewilligen.

Die Haftung sei ein ernstzunehmendes Thema, so Herr Peeß. Er verweist auf ein Haftungsverfahren des Ministeriums für Arbeit und Soziales des Bundes gegen einen Kollegen und ihn persönlich. Im Rahmen der Amtshaftung hafteten sie beide für grobe Fahrlässigkeit und für Vorsatz. Sie seien schon einmal zum Thema Prüfung der AGH-Kriterien angemahnt worden. Wenn sie beide nochmals leichtfertig AGH-Plätze bewilligen würden, gerieten sie persönlich eher in den Bereich der groben Fahrlässigkeit. Deshalb sei es sehr wichtig, dass die Entscheidungen von den Referaten und auch von den Gemeinderatsmitgliedern mitgetragen werden. Wenn die persönliche Haftung der Mitarbeitenden oder der Leitungen entfalle, hafte am Ende die Stadt, die Kompensationsmittel wären dann aus städtischen Mitteln dem Bund zu erstatten. Er schätze dieses Risiko als eingehbar ein, bemerkt der Vorsitzende. Er habe den Eindruck, dass die Zusammenarbeit zwischen Suchthilfeträgern und Arbeitshilfeträgern jetzt besser funktioniere als am Anfang, was erfreulich sei; so sei auch die bessere Belegung der Plätze im Programm Arbeit statt Drogen zustande gekommen.


BM Wölfle stellt fest, dass der Sozial- und Gesundheitsausschuss von der Spitzabrechnung 2016 positiv Kenntnis genommen hat.

Mit dem Dank an Herrn Hentschke für die Berichterstattung schließt der Vorsitzende den Tagesordnungspunkt ab.

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