Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 219/2024
Stuttgart,
06/27/2024



Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften
Quartier am Rotweg (Zu 265) in Stuttgart-Zuffenhausen
- Bebauungsplan d. Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Bezirksbeirat Zuffenhausen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.07.2024
16.07.2024
23.07.2024



Beschlußantrag:

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Quartier am Rotweg (Zu 265) im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen vom 12. März 2024 und die Begründung gleichen Datums sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Planungsziel
Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Zuffenhausen-Rot und wird im
Wesentlichen begrenzt vom Rotweg im Norden, von der Schozacher Straße im Westen, von der Fleiner Straße im Süden und einer Reihenhausbebauung im Osten. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt insgesamt etwa 2,24 Hektar.
Die Flurstücke innerhalb des Geltungsbereiches stehen, mit Ausnahme der städtischen Bolzplatz-Anlage, im Eigentum der Baugenossenschaft Neues Heim (NH) und der Baugenossenschaft Zuffenhausen (BGZ). Die Bestandswohnbebauung aus den Nachkriegsjahren war stark sanierungsbedürftig und wurde den heutigen Wohnbedürfnissen nicht mehr gerecht. Nach intensiver Prüfung durch die Baugenossenschaften wurden daher die vorhandenen Gebäude im Frühjahr 2024 abgebrochen, um diese durch eine

Neubebauung zu ersetzen. Städtebauliches Ziel der Planung ist es, anstelle der ehemals vorhandenen ca. 170 Wohneinheiten rund 210 neue Wohneinheiten zu realisieren. Damit entsteht die Möglichkeit, das Quartier unter Berücksichtigung ökologischer und nachhaltiger Aspekte städtebaulich zu entwickeln und zu einem höheren Wohnraumangebot in Zuffenhausen-Rot beizutragen.

Die städtische Bolzplatz-Anlage liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Rotweg/Fleinerstraße Zuffenhausen (1971/020). Für das weitere Plangebiet liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor. Der bisherige planungsrechtliche Betrachtungsrahmen ist § 34 BauGB. Die oben genannte angestrebte städtebauliche Entwicklung lässt das bisher geltende Planungsrecht nicht zu. Deshalb wird die Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung nach § 13a BauGB erforderlich.

Der im vorangegangenen städtebaulichen Realisierungswettbewerb im April 2021 mit dem ersten Preis ausgezeichnete Entwurf ist geprägt durch eine lockere Setzung von 10 drei- bis siebengeschossigen Gebäuden, die in Form und Größe variieren und in Maßstäblichkeit und Körnung eine angemessene Antwort auf die vorhandene Umgebungsbebauung anbieten. Die freiräumliche Grundstruktur basiert auf zwei Hauptwegen und einer der Bestandstopographie folgenden grünen Quartiersmitte. Teile des prägenden Baumbestandes werden in der Planung berücksichtigt.

Neben der Wohnnutzung sind in den Erdgeschosszonen soziale, gewerbliche und gemeinschaftliche Nutzungen vorgesehen. Hier wäre die neue Geschäftsstelle der Baugenossenschaft Zuffenhausen, eine inklusive Kindertagesstätte mit vier Gruppen, Flächen für einen ambulanten Dienst, eine Kurzzeitpflege, Gastronomieflächen und „Kontaktzonen“ (beispielsweise Arbeits- und Atelierräume) zu nennen.

Das neue Quartier soll weitgehend autofrei angelegt werden. Der ruhende Verkehr soll in einer Mobilitätsstation an der Ecke Rotweg/Schozacher Straße organisiert werden. In diesem Mobility Hub befindet sich eine Quartierstiefgarage. Die Zufahrt hierzu erfolgt vom Rotweg.

Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27)
Am 23. Juli 2021 wurde das Projekt durch Beschluss des Aufsichtsrats der IBAʼ27 GmbH zu einem offiziellen IBA’27-Projekt erklärt. Im Rahmen des IBA-Prozesses fanden schon vor dem Wettbewerbsverfahren u. a. verschiedene Workshops (Think Tanks) mit Fachexperten statt, die das Projekt planerisch begleiteten. So wurden in intensiver Zusammenarbeit zwischen den Projektträgern, der IBA’27 GmbH und der Landeshauptstadt die Qualitäten und Zielvorstellungen für das Vorhaben definiert. Mit dem Projekt sollen die bewährten Traditionen des genossenschaftlichen Wohnungsbaus aufgegriffen und weiterentwickelt werden, mit dem Ziel, hohe baukulturelle Qualitäten, experimentelle Bauweisen, soziale und ökologische Aspekte zusammenzubringen. Das Projekt wird damit, zusammen mit der Bebauung des IBA-Projektes an der Böckinger Straße, einer der wegweisenden Ausstellungsorte im Stadtgebiet Stuttgart für das IBA-Präsentationsjahr 2027 sein.

Stuttgarter Innenentwicklungsmodel (SIM)/Städtebaulicher Vertrag
Das vorliegende Bebauungsplanverfahren unterliegt dem SIM. Hierzu wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Landeshauptstadt und der Neues Heim - Die Baugenossenschaft eG sowie der Baugenossenschaft Zuffenhausen eG abgeschlossen. Neben der Schaffung von gefördertem Wohnungsbau und der Sicherung städtischer Qualitäten enthält der städtebauliche Vertrag auch Regelungen zur Kostentragung u.a. der Planungskosten. Der städtebauliche Vertrag ist dieser Vorlage als Anlage 7 beigefügt.
Verfahrensablauf
Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB sind gegeben.

· Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) hat am 1. Februar 2022 den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Quartier am Rotweg (Zu 265) im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen gefasst (GRDrs 935/2021). · Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung · Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Darüber hinaus hatte die Öffentlichkeit außerhalb des Bebauungsplanverfahrens im Januar 2019 bei einem Informations- und Dialogabend im Stadtteil Rot frühzeitig die Möglichkeit, sich über die Planung zu informieren und Anregungen vorzubringen. Auch im Rahmen des IBA-Festivals im Sommer 2023 wurde durch eine Ausstellung im Plangebiet über das Projekt und den weiterentwickelten Planungsstand seitens den Vorhabenträgern informiert.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften Quartier am Rotweg (Zu 265) im Stadtbezirk Stuttgart-Zuffenhausen soll nun gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt werden und die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung benachrichtigt sowie gemäß § 4a Abs. 3 BauGB parallel erneut beteiligt werden.

Umweltbelange
Da der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird, sind eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und ein Umweltbericht gemäß
§ 2a BauGB nicht erforderlich. Im Verfahren nach § 13a BauGB gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung kann entfallen. Unabhängig hiervon wurden die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB ermittelt, bewertet und in die Abwägung eingestellt. Erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt sind demnach nicht zu erwarten.


Finanzielle Auswirkungen

Der Planungsvorteil beträgt rund ca. Rd-Nr. BV 01 €. Bei der Ermittlung des Planungsvorteils handelt es sich um eine überschlägige und pauschale Bewertung der gesamten Fläche aufgrund des vorliegenden Bebauungsplanentwurfs. Besondere Eigenschaften der einzelnen Grundstücke werden hierbei nicht berücksichtigt.

Die Vorhabenträger verpflichten sich in einem städtebaulichen Vertrag (Anlage 7), einen Anteil der neugeschaffenen Wohnfläche im geförderten Wohnungsbau herzustellen. Auch bzgl. der Kostenbeteiligung bzw. Kostenübernahme und der Sicherung von Stadtqualitäten werden in diesem städtebaulichen Vertrag Regelungen getroffen.
Die abschließenden Kosten für Infrastrukturmaßnahmen, tiefbautechnische und grünordnerische Maßnahmen, den erforderlichen Grunderwerb etc. werden außerhalb des Bebauungsplanverfahrens in nachgeordneten Planungsschritten ermittelt.



Beteiligte Stellen

Referat T, Referat WFB, Referat SOS, Referat JB, Referat SI, OB/82

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Bebauungsplanentwurf (Verkleinerung)
3. Textteil zum Bebauungsplanentwurf
4. Begründung zum Bebauungsplanentwurf
5. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs.1 BauGB
6. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
7. Städtebaulicher Vertrag vom 25. Juni 2024
………………………………………………………………………………………………………
SW Schützenswerte Daten


Bebauungsplan und Satzung über örtliche Bauvorschriften
Quartier am Rotweg (Zu 265) in Stuttgart-Zuffenhausen

Ausführliche Begründung:

Inhaltsübersicht

1. Planungsziel
2. Verfahrensablauf
3. Städtebauliches Konzept
4. Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27)
5. Unterlagen zur Veröffentlichung
6. Umweltbelange
7. Finanzielle Auswirkungen und Planungsvorteil
8. Städtebaulicher Vertrag/SIM
9. Flächenbilanz

1. Planungsziel

Das Plangebiet liegt im Norden des Stadtteils Zuffenhausen-Rot und wird im


2. Verfahrensablauf
2.1 Planungswettbewerb
2.2 Aufstellungsbeschluss 2.3 Beteiligung der Öffentlichkeit 2.4 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
2.5 Weiteres Vorgehen § 4a Abs. 3 BauGB parallel zur Veröffentlichung beteiligt werden.

3. Städtebauliches Konzept 4. Internationale Bauausstellung 2027 StadtRegion Stuttgart (IBA’27) 5. Unterlagen zur öffentlichen Auslegung § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist die Veröffentlichung in der Sommerferienzeit. Die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Gutachten bzw. Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind folgende:
6. Umweltbelange 7. Finanzielle Auswirkungen und Planungsvorteil
7.1 Planungs- und Herstellungskosten Neubau Lärmschutzwand und Flächen für Natur und Landschaft Neubau Freiflächen südlich des Bolzplatzes inklusive Quellstein Neubau Kindertagesstätte 7.2 Grunderwerb 7.3 Beitragsrecht 7.4 Planungsvorteil 8. Städtebaulicher Vertrag/SIM 9. Flächenbilanz





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